Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : würde gern Umziehen aber wie?
Hallo, ich bekomme Hartz 4 und wohne z.zt. in einer 1 zimmer Wohnung! Warmmiete seit neustem 300€!
würde gerne umziehen da ich jetzt seit 3 Wochen einen Nachbarn habe der täglich laute Musik hat! Wo ich schon mehrmals Persönlich bei ihm war, das er bitte seine Musik leiser machen soll! worauf das 30 min gut ging. Was nicht nur der einzige Grund ist das ich Umziehen will! Da die Gegend sehr komisch ist!
habe vorhin ein Gespräch mit der Dame in der Arge gehabt die für das zuständig ist und sie sagt das ich beweise und so brauche! Und das ich erst mal die Hausverwaltung einschalten soll und das die mit erst sagen das die nichts machen können und dann erst! LOL! wie gesagt er ist seit 3 wochen hier und ich halte das nicht mehr aus!
was muss ich machen, wenn ich umziehen will? habe gehört so einfach darf ich/man nicht umziehen?!
Hab sowas gehört wie, das wenn die neue Wohnung billiger ist das ich dann darf?
auf was muss ich achten?
habt ihr tips für mich?!
will nichts falsch machen! :(
danke, grüße
Hallo abe2k3,
es ist so, dass du normal für einen umzug die zusicherung der ARGE brauchst. SO bekommst du auch Mietkaution und Umzugskosten übernommen. Normalerweise ist es so, dass wenn du über 25 bist eigentlich umziehen kannst wenn du das möchtest, vor allem wenn sich die Kosten senken. Nur stellen sich da die SGB II Träger manchma ein wenig an.
Normal stellt du einen Antrag auf umzug, mit schon anhängend nem neuen Wohnungsvorschlag. Darüber muss der Träger sich dann schriftlich äußern und wenn er es ablehnt auch begründen.
Hab sowas gehört wie, das wenn die neue Wohnung billiger ist das ich dann darf?
Es ist so, dass wenn du ohne Zusicherung durch den Träger umziehst, nur die Miete in der bisherigen Höhe weiterübernommen werden muss. Das heißt ziehst du in was billigeres, wird wohl durch den Träger weiter gezahlt werden müssen. Aber Umzug und Mietkaution werden sie dann wohl nicht bezahlen.
Es ist so, dass wenn du ohne Zusicherung durch den Träger umziehst, nur die Miete in der bisherigen Höhe weiterübernommen werden muss. Das heißt ziehst du in was billigeres, wird wohl durch den Träger weiter gezahlt werden müssen. Aber Umzug und Mietkaution werden sie dann wohl nicht bezahlen.
ist die Komplette miete also inkl. NK von 300€ gemeint oder die Miete selbst 160€?
SO bekommst du auch Mietkaution und Umzugskosten übernommen.
also als ich das erste mal von zuhause ausgezogen bin in eine eigene Wohnung das war 2005 habe ich den Umzug und die NK nicht bezahlt bekommen! Es hieß das müsse ich selber bezahlen! ? oder liegt das daran das hier IN Rheinland-Pfalz die ARGE nicht ARGE sondern GFA ist!?
Normalerweise ist es so, dass wenn du über 25 bist eigentlich umziehen kannst wenn du das möchtest
Also ich bin keine 25! Bin 21 und ich bin in meine jetzige Wohnung 2005 eingezogen also bevor dieses gesetzt kam! macht das trotzdem was aus?
Normal stellt du einen Antrag auf Umzug, mit schon anhängend nem neuen Wohnungsvorschlag. Darüber muss der Träger sich dann schriftlich äußern und wenn er es ablehnt auch begründen.
Also muss ich dafür Gründe nennen warum ich umziehen will? wenn ja was währe den ein Grund was die nicht genehmigen? und was ein Grund was die genehmigen?
Also kurz nochmal meine eigentlichen Gründe:
- im Haus sind mehrere Wohnung in denen evtl. illegal prostituiert wird > keine Lust in so einem Haus zu wohnen
- unglaublich hoche Miete für knapp 23m² (160€ miete + 140€ NK)
- Hausmeister tut nichts! also geht seinen Diensten nicht nach!
- neuer Nachbar der wirklich täglich MUSIK aufdreht! so das ich es sogar schwer habe in meiner Wohnung einen freund anzusprechen!
- Drohung von dem oben genannten Nachbarn da ich ihn gebittet habe deine Musik leiser zu machen!
- Haus/ Gegend zu 90% Ausländer
- vllt noch 1-2 Sachen die mir gerade nicht einfallen
Ihr werdet vllt. sagen ah Polizei oder Hausverwaltung benachrichtigen! tja meine Drohung vom Nachbarn habe ich ja schon! Die anderen Wohnungsparteien haben keine EIER dem zu sagen das er seine Musik leiser machen soll! Also wenn er eine Verwarnung von irgendwem bekommt weis er wer es war!
@ fragi
Vielen Vielen DANK für deine Antwort! :-)))
keiner eine Antwort auf meine weiteren fragen? :-(
danke &
grüße
StephanK
18.07.2007, 22:17
an Sommerwochenenden geht nicht immer alles so schnell... also bitte ein bisschen Geduld :)
lol, hehe :wut: :patsch:
hab nicht daran gedacht :)
ist die Komplette miete also inkl. NK von 300€ gemeint oder die Miete selbst 160€?
Die komplette Miete... natürlich dürfen einzelne Teile daraus nicht unangemessen sein!
also als ich das erste mal von zuhause ausgezogen bin in eine eigene Wohnung das war 2005 habe ich den Umzug und die NK nicht bezahlt bekommen! Es hieß das müsse ich selber bezahlen! ? oder liegt das daran das hier IN Rheinland-Pfalz die ARGE nicht ARGE sondern GFA ist!?
Damals war das Gesetz noch anders bei U25... aber ich denke eher das nicht zahlen der nebenkosten war ein Fehler der Arge... Denke ich...
Also ich bin keine 25! Bin 21 und ich bin in meine jetzige Wohnung 2005 eingezogen also bevor dieses gesetzt kam! macht das trotzdem was aus?
Solang du am Stichtag dem 17. Feb. 2006 nicht zuhause gewohnt hast, wirst du wegen der Wohnung normal nichtmehr wie ein U25 behandelt. Siehe auch §68 Abs. 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__68.html)
Ihr werdet vllt. sagen ah Polizei oder Hausverwaltung benachrichtigen! tja meine Drohung vom Nachbarn habe ich ja schon! Die anderen Wohnungsparteien haben keine EIER dem zu sagen das er seine Musik leiser machen soll! Also wenn er eine Verwarnung von irgendwem bekommt weis er wer es war!
Ich denke leider in dem Fall wird die ARGE auch sagen schöpfen sie erst alle anderen Mittel aus, und dann kommen sie zu uns...
Das problem ist du musst auch nachweisen können auch schon versucht zu haben das Problem zu beseitigen... Einfach so wegzugehen wenn probleme vorliegen, da wird die ARGE denk ich "so" einfach nicht mitspielen.
Also wenn du eine zusicherung willst, dann musst du leider erst den "steinigen" weg gehen!
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