Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Endlich Arbeit - gut oder nicht
Nach dem ich seit fast 3 Jahren arbeitslos war habe ich nun die Möglichkeit eine Solche aufzunehmen.
Bei aller Freude darüber muß nun aber am Ende in der Summe aller Einnahmen mehr Geld zur Verfügung stehen.
Wer kann mir mal eine (ungefähr)-berechnung mit folgenden Daten
Land: Sachsen-Anhalt
Bedarfsgemeinschaft Ehe mit 3 Kindern
Antragstellerin: 41 J. -langzeitsarbeitslos-
Kinder: 4; 10; 15 Jahre alt
für 15jährigen 145 Euro Unterhalt
Miete: 450,- inkl. Nebenkosten
Heizung: 150,- inkl. Warmwasser
mein ca. Einkommen: 1300,- Brutto (St.kl. 4; Kinderfreibetrag 1,5;
ohne Religion)
machen, selbstverständlich ohne jegliche rechtliche Handhabe.
Nicht das ich das mit den diversen Alg II Rechnern nicht selber kann aber bei mir kommt entweder Gleichviel oder sogar weniger heraus.
Was kann ich in einem solchen Fall tun und/oder wo kann ich nachfragen.
Die Ägypter
02.04.2006, 17:07
Hi - ich versuch das mal in mehreren Stufen, ok?
mein ca. Einkommen: 1300,- Brutto (St.kl. 4; Kinderfreibetrag 1,5;
Bruttogehalt: 1.300,00 Euro
- Krankenversicherung 102.70 € (14 %)
- Rentenversicherung 126.75 €
- Arbeitslosenversicherung 42.25 €
- Pflegeversicherung 11.05 €
- Lohnsteuer 70.50 €
- Solizuschlag €
- Kirchensteuer 0.12 €
Nettogehalt: 946.63 €
*Alles Ca-Werte*
Die Ägypter
02.04.2006, 17:15
Nettogehalt: 946.63 € *Ca-Wert*
Anrechnung von Einkommen
Die Anrechnung von Arbeitseinkommen ist seit 1.10.05 wesentlich einfacher und überschaubarer als nach der alten Regelung, vor allem für Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Vor allem fällt die bisherige komplizierte Zusammenrechnung weg, d.h. das Einkommen wird nur bei dem angerechnet, bei dem es anfällt. Im übrigen ändert sich aber an der Zusammenrechnung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft nichts.
- Als Absetzbeträge für Versicherungen und Werbungskosten werden pauschal monatlich 100 € abgezogen. Höhere tatsächliche Kosten (z.B. hohe Fahrtkosten zu einem weit entfernten Arbeitsplatz) können nur geltend gemacht werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen über 400 € liegt.
- Der km-Satz bei den Werbungskosten (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) wird auf 20 Cent/km angehoben, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen werden. Da die realen Kosten meist höher liegen, sollte man die Mühe des Einzelnachweises mit Tank- und Werkstattquittungen, Versicherungsbeiträgen usw. nicht scheuen!
- Vom Monatseinkommen zwischen 101 und 800 € werden 20 % nicht auf das Alg II angerechnet.
- Von dem Teil des Monatseinkommens, der über 800 und unter 1200 € liegt, werden 10 % nicht auf das Alg II angerechnet.
- Die genannte 1200 €-Grenze erhöht sich auf 1500 €, in der Bedarfsgemeinschaft mindestens ein minderjähriges Kind lebt oder der Alg II-Empfänger selbst ein minderjähriges Kind hat, das nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt.
- Darüber hinausgehendes Einkommen wird in voller Höhe auf das Alg II angerechnet.
Quelle: Arbeitslosennetz (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#17)
Mit 946.63 € Netto seit ihr weiterhin bedürftig....
Jetzt die Freibeträge:
100 Euro Grundfreibetrag
140 Euro (101 Euro bis 800 Euro)
14 Euro (801 bis 940 Euro)
____________________________
ca. 250 Euro, die nicht auf ALG II angerechnet werden = dein Erwerbstätigenfreibetrag!
Die Ägypter
02.04.2006, 17:35
Und jetzt die ungefähre ALG II-Berechnung:
Bedarfsgemeinschaft Ehe mit 3 Kindern
Antragstellerin: 41 J. -langzeitsarbeitslos-
Kinder: 4; 10; 15 Jahre alt
für 15jährigen 145 Euro Unterhalt
Miete: 450,- inkl. Nebenkosten
Heizung: 150,- inkl. Warmwasser
Bedarf:
Regelsatz Erwachsene: 2 x 298 Euro = 596 Euro
Sozialgeld Kinder (4 und 10 Jahre alt): 2x 199 Euro = 398 Euro
Sozialgeld Kind (15 Jahre alt): 1x 265 Euro = 265 Euro
Miete (KDU) = 450 Euro (Bitte Strom sowie Kabelgebühren rausrechnen, wenn Kabel nicht Bestandteil des Mietvertrages ist!)
Heizung: (bemessen an m² der Wohnung = angemessen sind bei 5 Personen: 105 m² = wieviel m² habt ihr?)
Gehen wir von 105 m² aus = angemessene Heizkosten: ca. 100 Euro
(Warmwasser ist aus dem Regelsatz zu tragen)
= Bedarf: ca. 1.810 Euro
Hiervon abzuziehen:
Erwerbseinkommen: ca. 695 Euro (946,63 - ca. 250 Euro)
3x Kindergeld: ca. 462 Euro
1x Unterhalt: 145 Euro
= ca. 1.300 Euro
= Bleiben ca. 500 Euro erg. ALG II!
Zum Leben habt ihr dann den Bedarf von ca. 1.810 Euro sowie deinen Freibetrag von ca. 250 Euro (wird ja nicht angerechnet!), also insgesamt:
ca. 2060 Euro monatlich
*Anmerkung - ich habe mit gerundeten Werten und alten "Ost-Zahlen" gerechnet, demnächst wird ja angeglichen, es kann also etwas mehr rauskommen... Zu klären sind die Heizkosten, da ihr hier einen Teil aus dem Regelsatz zuzahlt, der rechnerisch höher ist, als nur der reine Warmwasseraufwand, der ohnehin - sowie Strom auch, aus dem Regelsatz zu tragen ist.
Die Miete der Wohnung (sog. KdU) scheint angemessen.... Jetzt stellt sich die Frage, ob du auf deinen Grundfreibetrag (Siehe vorherigen Beitrag) verzichten willst, im Austausch gegen die tatsächlichen Kosten.... pro gef. KM eine Strecke 0,20 Euro, Versicherungen in tatsächlicher Höhe, Riesterrente (sofern vorhanden) Versicherungspauschale (30 Euro).... das ist ein Rechenexempel, was sich aber gerade bei weiten Arbeitswegen lohnen kann.... Auch eine Fahrkarte etwa wäre komplett anzuerkennen... Wenn diese Kosten der Arbeitstätigkeit die 100 Euro Grundfreibetrag übersteigen, ist der Austausch zu empfehlen.
Also muß man in Merseburg wohl rund 13 Euro Netto verdienen um seine fünfköpfige Familie auf ALG II Niveau durchzubringen? :sad:
Cornholio
03.04.2006, 00:19
anscheinend
Die Ägypter
03.04.2006, 01:30
Also muß man in Merseburg wohl rund 13 Euro Netto verdienen um seine fünfköpfige Familie auf ALG II Niveau durchzubringen? :sad:
Nicht nur dort.... :sad:
Was an dem Beispiel eben auch deutlich wird... Wieviele Familien haben einen Anspruch auf erg. Leistungen und nehmen diese nicht in Anspruch, weil sie sich selbst nicht einer erg. Hilfeleistung zuordnen bzw. vielleicht auch "zu stolz" sind?
Das Beispiel habe ich nochmals durchgerechnet - es stimmt -/+ 50 Euro - was eben an unbekannten Faktoren wie Heizkosten/Warmwasserbereitung (ev. über Strom), Strom bereits in Nebenkosten enthalten (=?) etc. liegt...
Vielleicht mache ich mich ja doch noch mal an eine Excel-Tabelle - das Problem dabei ist eben die unterschiedliche KDU-Bemessung....
Hallo nerfertari1968,
ich glaube ich habe "ein Brett vor dem Kopf" bitte hilf mir auf den Sprung, was ist mit erg. Leistungen gemeint.
Übrigens hat sich die Lage verschärft, ich bekam heute ein Schreiben das aussagt die Arbeit ist nur auswärts möglich und ich bekäme eine Aufwandspauschale von zehn Euro täglich. Unterkunft und Reise würden bezahlt werden.
Die Ägypter
03.04.2006, 17:37
Erg. Leistungen bedeutet, dass ihr nicht ausschließlich ALG II bezieht, sondern du Erwerbseinkommen hast, welches aber nicht ausreicht, euren Bedarf zu decken - daher werdet ihr sog. erg. ALG II beziehen - in Etwa wie errechnet...
Wie sich die Aufwandspauschale seitens des Arbeitgebers da rein oder rausrechnet, weiß ich leider nicht......
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