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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : amt genehmigt keinen umzug


manu78
16.07.2007, 13:43
Hallo mein Name ist Manuela ich bin neu hier. Ich hab das Problem das mir das amt keinen wohnungswechsel genehmigt.

Ich wohne zur zeit mit meinem Lebensgefährten und unseren beiden Kindern( 7jähriges Mädchen und 1 Jahr alter Junge) in einer 3-Zimmer Wohnung mit 63,57qm. Jetzt ist uns die Wohnung mit 4 Personen zu klein geworden.Ich hab bei meiner Sachbearbeiterin angerufen und gefragt ob Sie einen Wohnungswechsel genehmigen würde, daraufhin meinte Sie, Sie müsse erst unsere Akte durchsehen.

Ich hab mir in der zwischenzeit eine Wohnung angeschaut vom selben Vermieter bei dem wir jetzt auch sind und hab auch ne schriftliche zusage bekommen das wir die Wohnung bekommen könnten wenn das Amt zustimmt. Ich also wieder meine SB angerufen woraufhin sie mir sagte das wir keine größere wohnung bräuchten da meine Kinder ja noch "KLEIN" sind,ich ihr erklärt das der kleine jede nacht wach wird, weint und das davon die große wach wird und morgens dann unausgeschlafen in die schule geht.

Ich soll jetzt meiner SB etwas schriftliches schicken mit der begründung warum ich ne größere wohnung brauche. Die neue Wohnung wäre 4-Zimmer und 75,37qm. Der Mietunterschied wäre etwa 115Euro (Miete mit nebenkosten). Habt Ihr tips wie ich die Wohnung genehmigt bekomme?

fragi
16.07.2007, 14:32
Hallo Manuela,

nach langem Suchen bin ich darauf gekommen, dass Langen zum Kreis Offenbach gehört, liege ich da richtig? Ich hoffe :)

Laut den angaben der Stadt Offenbach zur angemessenheit von Wohnraum ist eine Fläche von 85m² für 4 personen angemessen.

Zu den angemessenen Preisen usw gibts in dieser PDF (http://www.my-sozialberatung.de/files/Offenbach%20KDU%2001-01-2005.pdf) näheres.

Ich würde als Begründung schreiben, dass die höheren Kosten der Unterkunft gemäß §23 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) zu übernehmen sind und die Angemessenheit gemäß der Richtlinien der Stadt Offenburg eingehalten wird.

Ebenfalls ist es deiner Tochter nicht zuzumuten, dass sie als schulpflichtiges Kind keinen geregelten Tag/nachtrythmus mehr hat, da ihr Bruder ihr den aufgrund des Alters nicht zugesteht.

Sollte halt noch nen bissl schöner und besser umschreiben dargestellt werden... Im Zweifel würde ich mich hier sogar um Hilfe durchs Jugendamt bemühen. Da sehe ich auch keinerlei probleme und einen durchaus schnelleren arbeitsablauf bei der ARGE.

manu78
16.07.2007, 14:54
Danke für die schnelle Antwort. Ja Langen liegt im Kreis Offenbach.
Das mit dem Jugendamt hab ich im weitesten Sinne erledigt, ich hab an die Beratungsstelle vom Jugendamt eine E-mail geschickt und gefragt bis welchem alter ein verschieden geschlechtliches Geschwisterpaar in einem zimmer verbleiben dürfen und ob das Gesetzlich festgelegt ist, jetzt warte ich auf Antwort. Das was du geschrieben hast werde ich mit in mein Schreiben einbeziehen. Nochmals Danke:)

StephanK
16.07.2007, 21:52
Laut den angaben der Stadt Offenbach zur angemessenheit von Wohnraum ist eine Fläche von 85m² für 4 personen angemessen.ACHTUNG ! Stadt Offenbach und Landkreis Offenbach sind zwei Paar Stiefel - und der Landkreis ist ein Optionskreis, in dem andere Maßstäbe gelten. Allerdings scheinen die leider nicht im Internet verfügbar zu sein.

Ansonsten finde ich die von fragi vorgeschlagene Argumentation gut, vor allem den Punkt, dass ein Schulmädchen von einem Beinah-noch-Säugling logischerweise gestört wird und darunter ihre Schulleistungen zwangsläufig leiden müssen. Darauf kannst Du meiner Meinung nach ruhig etwas "herumreiten".