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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskosten


grübler
02.04.2006, 20:47
Hallo,

ich werde innerhalb von RLP umziehen, die neue Wohnung ist ca. 100 km entfernt und liegt näher an meinem zukünftigen Arbeitsplatz.

Wie hoch ist die Umzugspauschale, die ich von der ARGE bekomme oder bezahlt die den kompletten Umzug mit einer Firma?

Meine Info war bisher:
- Antrag stellen
- Kostenvoranschläge einholen

Nun sagte mir ein Bekannter, dass die ARGE den Umzug nicht bezahlt, sondern lediglich € 250,- Kostenpauschale zahlen würde :cry:

Was stimmt denn jetzt, gibt es den passenden Gesetzestext irgendwo?
Google hilft mir nicht so richtig weiter

Die Ägypter
02.04.2006, 21:25
Hallo Kerstin,

die Reihenfolge ist wie folgt:

1) WegzugsarGe um Bescheinigung zur Notwendigkeit des Umzuges bitten

2) Bei ZuzugsarGe KDU-Höchstgrenzen erfragen

3) Wohnungssuche

4) Vorlage eines Mietvertrages ohne Unterschrift sowie Bescheinigung der Umzugsnotwendigkeit der WegzugsArGe bei ZuzugsarGe vorlegen und schriftliche Einwilligung holen - gleichzeitig Antrag auf Kaution (auf Darlehensbasis) stellen.

5) Mietvertrag unterschreiben

6) Mietvertrag in Kopie an die ZuzugsarGe schicken - zeitgleich Neuantrag auf ALG II ab dem Tag des Zuzuges stellen.

7) Mietvertrag in Kopie sowie Kopie der Umzugserlaubnis an die WegzugsArGe leiten - zeitgleich Antrag auf Übernahme der Umzugskosten (formlos) mit drei Kostenvoranschlägen von Umzugsanbietern -ebenfalls in Kopie- gegenüber der WegzugsArGe stellen...

8) Änderungsmitteilung für Beginn Mietvertrag machen (WegzugsArGe)
Verlauf abwarten.... = viel hinterhertelefonieren und schreiben...

9) Umziehen

10) umgehend ummelden und pol. Neuanmeldung sowie Einstellungsbescheid der WegzugsArGe der ZuzugsArGe zuleiten, damit der Antrag auf ALG II zeitnah bearbeitet wird

Alles nachweisbar einreichen (Empfangsbeleg oder per Einschreiben/RS) und nichts ohne schriftliche Aufforderung veranlassen.

Das war es eigentlich....

Was die Pauschale angeht... es kommt auf den Einzelfall an... hast du keinen Führerschein oder kleine Kinder oder einen kaputten Rücken, wird dir mit einer Pauschale nicht gedient sein.... Das musst du im Antrag ggf. sorgfältig begründen.

PS. Die Notwendigkeit besteht, wenn du einen Arbeitsplatz definitiv in Aussicht hast - hier werden die ArGen natürlich eine Einstellungszusage des künftigen AG bzw. eine Kopie des Arbeitsvertrages sehen wollen.

StephanK
02.04.2006, 21:32
:welcome: grüblerische Kerstin,
Du schreibst von Deinem zukünftigen Arbeitsplatz und ich verstehe das so, dass er Dir sicher ist. In diesem Fall gelten andere Regeln als wenn man "nur" aus privaten Gründen umziehen will, und zwar welche, die für Dich wesentlich günstiger sind. In diesem Fall sind nämlich die "Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung" angesagt.
Für eine Übersicht der möglichen Leistungen lade Dir bitte diese Broschüre der Bundesagentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-01/importierter_inhalt/pdf/mb03_av.pdf) herunter. Die dort genannten Leistungen stehen so gut wie alle auch Alg II-Empfängern zur Verfügung.
Alle diese Leistungen sind "Kann"-Leistungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#33) und müssen direkt beim Alg II-Träger beantragt werden (es gibt kein im Internet verfügbares Formular dafür). Weil also der Ermessenspielraum des Alg II-Trägers recht groß ist, hängt viel davon ab, dass Du gut argumentierst und sehr deutlich machst, dass Du ohne diese Hilfe den neuen Arbeitsplatz nicht antreten könntest. Lass Dich nicht einfach abwimmeln - es kann sein, dass Du eine gewisse Hartnäckigkeit brauchst...
Viel Erfolg!

grübler
02.04.2006, 21:36
Weil also der Ermessenspielraum des Alg II-Trägers recht groß ist, hängt viel davon ab, dass Du gut argumentierst und sehr deutlich machst, dass Du ohne diese Hilfe den neuen Arbeitsplatz nicht antreten könntest. Lass Dich nicht einfach abwimmeln - es kann sein, dass Du eine gewisse Hartnäckigkeit brauchst...
Viel Erfolg!
Vielen Dank
Genau um die Argumente ging es mir zum größten Teil :wink: