Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : selbst kündigen - gibt es trotzdem Kindergeld?
Hey,
ich hätte mal ein paar Fragen. Ich bin 19 Jahre alt und bin zur zeit im 1.Lehrjahr zur zahnarzthelferin. Langsam merke ich aber das mir der job keinen spaß macht und ich bin auch schon durch Krankheit mehrere Monate krank geschrieben und möchte jetzt gern meine Ausbildung selbst kündigen.
Habe ich da noch Anspruch auf Kindergeld, wen ich selbst kündige und wenn ich erstmal einen 400€ Job mache bekomme ich dan trotzdem noch Kindergeld!
Diese Fragen sind mir sehr wichtig hoffe ihr könnt mir helfen!
danke
Hallo wolf178,
Habe ich da noch Anspruch auf Kindergeld, wen ich selbst kündige und wenn ich erstmal einen 400€ Job mache bekomme ich dan trotzdem noch Kindergeld!
Selbst hast du diesen Anspruch nicht aber deine Eltern schon... sie müssten ja in dem Sinne immernoch unterhalt für dich Leisten und mit dem Einkommen wirst du den Freibetrag nicht überschreiten.
Musst dich nur bei der BA ausbildungssuchend melden, dann hast du bis 25 Anspruch auf kindergeld.
Also heißt das wenn ch selbst kündige hat das keine auswirkungen auf den anspruch für das kindergeld an meine eltern? weil mein gedanke war die könnten ja dan sagen sie hätte ausbildung weiter machen können oder so!
und bei 400€ job bekomme da meine eltern auch noch kindergeld für mich?
Klar melde ich mich dan bei der BA an!
Bin langsam echt erleichtern das ich den Job doch nicht weter machen muß und nächstes Jahr vielelicht mein traum job erlenern kan!
Danke schonmal
und bei 400€ job bekomme da meine eltern auch noch kindergeld für mich?
Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat
Quelle: §2 BKGG (http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__2.html)
Bin langsam echt erleichtern das ich den Job doch nicht weter machen muß und nächstes Jahr vielelicht mein traum job erlenern kan!
Wenn du merkst der job ist nicht das was du dir vorstellst, kann dich keiner zwingen ihn weiter zu lernen.
Ne 0 Bock einstellung wäre hier anders zu beurteilen aber die scheint ja bei dir nicht vorzuliegen.
Also sollte mit der ausbildungssuchendmeldung bei der BA alles so weiter laufen.
Kann nur sein dass die Kindergeldkasse einige Nachweise deiner Beweerbungsversuche fordert, dass du monatlich 1-2 Bewerbungen einschicken musst oder so.
Die Nachweise bringe ich den gern! nein merke halt langsam das der beruf nicht das richtige für mich ist!
Mich beschäftigt zur zeit noch das thema ob es bestimmte tage gibt wo ich kündigen kan? Kann ich mitten im Monat kündigen oder muß ich zum ersten kündigen?
Kan mein Chef eigentlich von mir geld verlangen wen ich jetzt zwar mit einer frist aber so unverhofft kündige?
StephanK
18.07.2007, 21:03
Kann ich mitten im Monat kündigen oder muß ich zum ersten kündigen?Wenn für Dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt und etwas anderes vorsieht, gilt § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html).
Kan mein Chef eigentlich von mir geld verlangen wen ich jetzt zwar mit einer frist aber so unverhofft kündige?Wenn Du die Kündigungsfrist einhältst: nein. Im Wirtschaftsleben gilt insofern das gleiche wie im Privatleben: unverhofft kommt oft - und man muss sich eben darauf einstellen...
Wenn für Dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt und etwas anderes vorsieht, gilt § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html).
aber ich bin in einer Ausbildung ist da dass auch so das ich zum ersten kündigen muß? Hab irgendwo mal gelesen das man in einer Ausbildung jeden tag kündigen kann!
Hab irgendwo mal gelesen das man in einer Ausbildung jeden tag kündigen kann!
Wenn du noch in der probezeit bist, ja.
Ansonsten gilt meist das was im AZB-Vertrag steht. Das ist ja meist ein IHK vordruck und da steht die Kündigungsfrist auch drauf bzw. ein Verweis in den tarifvertrag.
StephanK
19.07.2007, 14:56
Wenn es eine "Lehre" ist, dann gelten für die Kündigung besondere gesetzliche Vorschriften im Berufsbildungsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/BJNR093110005.html#BJNR093110005BJNG001000000).
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