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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probearbeiten und was es sonst so gibt...


muc34
16.07.2007, 16:38
Hallo,

ich bin momentan Privatier, d. h. ich bekomme keinerlei Unterstützung vom Amt mehr, da ich fürs Alter vorgesorgt hatte und nun erst Mal davon lebe...

Nun hatte ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch nach dem ich direkt 2 Stunden mal in den neuen Job reinschnuppern sollte, so weit so gut.
Heute bekam ich einen Anruf, ob ich denn noch mal 2 Tage zum Probearbeiten kommen könnte?
Ich habe zugesagt, denn nach fast 2 Jahren ohne Arbeit ist man ja froh, wenn überhaupt mal was geht.

Nun meine Frage, ist das üblich, was da gerade abläuft?
Ich denke mir die Probezeit ist doch für solche Probearbeit gedacht, oder sehe ich das falsch?
Ärgern tue ich mich auch ein wenig, denn eigentlich müsste ich dafür ja auch Geld bekommen, oder?

Traurig ist es sowieso wenn man immer wieder hört, dass zwar 40 Stunden gearbeitet werden, aber eine Mittagspause nicht existiert.
Ich dachte das sei gesetzlich geregelt (nach 6 Stunden, eine 1/2 Stunde Mittag)?

Urlaub wären 25 Tage, ist es nicht auch gesetzlich geregelt mit 28 Tagen?

Das es kein Urlaubs und kein Weihnachtsgeld mehr gibt, das wundert schon nicht mehr...

Wie würdet ihr Euch verhalten?
Ich meine wozu gibt es Gesetze, wenn sich keiner daran hält?

Elchie
16.07.2007, 17:10
Hallo,

also das unbezahlte Probearbeiten ist ganz normal, habe selbst auch mal eine Woche unbezahlt probegearbeitet, soweit ich weiss kann man das sogar bis zu 2 Wochen machen.

40 Stunden Woche ohne Pause darf allerdings nicht sein, wie du schon sagst steht einem spätestens nach 6 Std. am Tag eine Pause zu.

Mich würde mal interessieren welche Branche das ist (auch wegen dem Urlaub), denn grad in der Gastronomie oder im Einzelhandel wird oft dieses Probearbeiten ausgenutzt und man wird vom Bewerber zur "billigen" Aushilfe.

Gruss
Elchie

Codeman
17.07.2007, 10:04
Hei,

Ich denke mir die Probezeit ist doch für solche Probearbeit gedacht, oder sehe ich das falsch?
Ärgern tue ich mich auch ein wenig, denn eigentlich müsste ich dafür ja auch Geld bekommen, oder?

Nein das siehst du genau richtig.Probearbeiten so ein Quatsch.Das kann man bei Leuten machen,die nichts gelernt haben.Aber es gibt ja nicht umsonst so was wie gesellenbriefe,woran man erkennt,dass der jenige ja ein mindestmass an können mitbringt um den beruf ausüben zu können.

Ausserdem,stell dir das mal andersrum vor......

Du gehst zu nen Bäcker und sagst,ich teste jetzt ihre brötchen 1 woche lang und wenn sie mir gefallen,dann überlege ich,in zukunft dafür zu bezahlen.was wird wohl passieren.Richtig,der schmeisst dich raus ausm geschäft.

MfG
Codeman

muc34
20.07.2007, 10:41
also das unbezahlte Probearbeiten ist ganz normal, habe selbst auch mal eine Woche unbezahlt probegearbeitet, soweit ich weiss kann man das sogar bis zu 2 Wochen machen.

Das stimmt, ich hab das nun auch schon öfter gehört - immerhin hab ich meine 2 Tage rum, wobei es im Endeffekt doch nur 10 Stunden waren. Es hat sich gelohnt, denn ich hab den Job und das ist mir erst mal wichtig gewesen...

40 Stunden Woche ohne Pause darf allerdings nicht sein, wie du schon sagst steht einem spätestens nach 6 Std. am Tag eine Pause zu.

Das ist sicherlich so, aber das ist jetzt die dritte Firma, die sich eben nicht daran hält. Sicher, man kann was essen und trinken, aber eben nur so nebenbei - ist wohl die neue traurige Wahrheit in unserem tollen Rechtsstaat, denn mal ehrlich, wenn du dich dagegen währst, ist der Job eben wieder weg.

Mich würde mal interessieren welche Branche das ist (auch wegen dem Urlaub), denn grad in der Gastronomie oder im Einzelhandel wird oft dieses Probearbeiten ausgenutzt und man wird vom Bewerber zur "billigen" Aushilfe.

Nein, es ist im kaufm. Bereich, d. h. hier in diesem Fall ist es ein kleiner Verlag. Allerdings war ich davor kurzzeitig in einer Marketingfirma beschäftigt, wo es ebenfalls keine Pause, 28 Tage Urlaub, kein Urlaubs-, kein Weihnachtsgeld gab und davon ausgegangen wurde, dass man generell 45h/Woche arbeitet...

Danke fürs beantworten Elchie und liebe Grüsse aus München von muc34

muc34
20.07.2007, 10:46
Hei Codeman, ich wollte schon bei Elchie zitieren, aber irgendwie funktioniert das nicht.... also hier dein Zitat:

Nein das siehst du genau richtig.Probearbeiten so ein Quatsch.Das kann man bei Leuten machen,die nichts gelernt haben.Aber es gibt ja nicht umsonst so was wie gesellenbriefe,woran man erkennt,dass der jenige ja ein mindestmass an können mitbringt um den beruf ausüben zu können.

Ausserdem,stell dir das mal andersrum vor......

Du gehst zu nen Bäcker und sagst,ich teste jetzt ihre brötchen 1 woche lang und wenn sie mir gefallen,dann überlege ich,in zukunft dafür zu bezahlen.was wird wohl passieren.Richtig,der schmeisst dich raus ausm geschäft.

Das ist ein guter Vergleich, auch wenn er natürlich hinkt, aber leider scheint es wirklich immer mehr üblich zu sein Leute auf Herz und Nieren zu testen. Eine Freundin von mir hatte sogar ganze 4 Wochen mit 4 anderen Bewerbern in einer Firma Probe gearbeitet - okay, sie bekam dafür Geld, aber mal ehrlich, wo kommen wir denn da hin, wenn ich jetzt auch noch jedes Mal überall zur Probe arbeite!?!?!? Früher wars ja schon schwierig, sofern man noch in Arbeit war, das Vorstellungsgespräch dann irgendwie terminlich unter zu bringen...

Auch dir danke für deinen Beitrag!

Gruß
muc34

MfG
Codeman[/QUOTE]

claridge
20.07.2007, 13:49
Ich hatte an anderer Stelle hier im Forum schon (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=16217&postcount=14)mal was dazu geschrieben.

@ Elchie & muc34
Es ist nicht normal!
Wenn überhaupt kann das "mal" als sog. von der ARGE genehmigte Trainingsmaßnahme laufen.
Aber inzw. ist das eine richtige Seuche geworden.
Und einen Anspruch auf Probearbeiten, wie es viele potentielle Arbeitgeber glauben, gibt es nicht.
Es ist schon so wie Codeman es schreibt: Wenn eine Ausbildung vorhanden ist sollte eigentlich davon auszugehen sein das eine
Grundlage für den Beruf vorhanden ist. Oder glauben die Arbeitgeber das jeder zum Vollidioten wird nur weil diese Person 2 Jahre keine Arbeit hatte?
An der Stelle will ich mal ganz deutlich fragen:
Wer ist denn wohl der Idiot???

Codeman
20.07.2007, 14:01
Hallo,

Probearbeit wird von mir auch immer verweigert.Ich arbeite nicht umsonst.Wofür gibts denn ne Probezeit ? Absoluter Unsinn.Unter gewissen Voraussetzungen würde ich dies ja noch verstehen,z.b. wenn man sich in einen völlig fremden Beruf bewirbt.Beispielsweise hat man Chemielaborant gelernt und will dann Bibliothekarsangestellter werden (ich weiss das wort ist 100%ig falsch geschrieben).

Aber so lange wie man sich in seinen angestammten Beruf bewirbt,sehe ich es nicht ein.Bestes Beispiel bei mir.ich habe Bäcker gelernt und lerne jetzt Konditor aus.Habe also 2 Gesellenbriefe in 2 Berufen,die ineinander gehen.Warum soll ich also hier umsonst arbeiten ?

MfG
Codeman

angina1
20.07.2007, 15:14
hallo in die runde

ich finde auch das probearbeiten völlig normal ist wenn man in einen fremden beruf eintritt um selber zu sehn ob es spass macht und auch der arbeitgeber sieht dann ob es eben passt. die dauer ist meistens unterschiedlich , gewöhnlich 1 oder 2 tage .
zum urlaub ..da kommt es auf die branche an , ich hab selber 30 tage , hatte auch schon aber nur 24 tage in manchen firmen und nen kumpel der arbeitet bei einer deutschen baufirma in südtirol oder italien , der hat sogar nur 20 tage.

Codeman
20.07.2007, 15:53
angina,

dann erklär mir doch mal bitte,warum gibt es dann noch im vertrag eine probezeit ? Und ist nicht eigentlich diese probezeit für ebend dieses von dir beschriebene vorgesehen ?

MfG
Codeman

angina1
22.07.2007, 20:18
hallo codeman
hast es doch vorher selber beschrieben , dass es unter gewissen umständen normal ist probe zu arbeiten wenn man in einen fremden beruf einsteigt.
also wo ist dein problem, ist ausserdem jeden seine sache ob er probe arbeitet oder nicht. aber manchmal reicht so ein tag schon aus ob man den job mag oder nicht oder ob der chef mit dir einverstanden ist.
und wenn der neue chef verlangt, das man einen tag umsonst arbeitet , hat man die wahl , ja oder nein . wenn nein muss man sich was neues suchen.

klar gibts die probezeit wenn man dann einen arbeitsvertrag erhält und auch da ist man ganz schnell wieder raus wenn man seine leistung nicht bringt.
nicht so aufregen codeman:razz:
grüsse angina1

Elchie
23.07.2007, 01:32
Es ist nicht normal!
Wenn überhaupt kann das "mal" als sog. von der ARGE genehmigte Trainingsmaßnahme laufen.
Aber inzw. ist das eine richtige Seuche geworden.
Und einen Anspruch auf Probearbeiten, wie es viele potentielle Arbeitgeber glauben, gibt es nicht.


Also Probearbeiten muss nicht von der ARGE genehmigt werden und mit einer Trainingsmaßnahme hat das auch nichts zu tun.

Und Du hast völlig recht... einen Anspruch auf Probearbeiten gibt es nicht, aber wenn Du nach langer Zeit eine Chance hast einen guten Job zu bekommen, dann geht man schon mal paar Tage umsonst Probearbeiten... kann ja jeder selber entscheiden wie wichtig es ihm ist und meiner Meinung nach ist es immer noch besser als sich die Chance entgehen zu lassen.

Mit der Probezeit ist das so eine Sache... der Arbeitgeber möchte oft vorher wissen (bevor er dich überall anmeldet...Krankenkasse,Rentenversicherung etc.) wie sich jemand anstellt, auch wenn man eine Ausbildung hat, heisst es noch lange nicht, dass man mit der Arbeit und auch den Arbeitskollegen klar kommt.

Es ist aber auch ein "Vorteil" für den Bewerber... wenn er merkt, dass er sich in dem Unternehmen nicht wohl fühlt (aus welchen Gründen auch immer) kann er einfach gehen. Wenn Du sowas aber erst in der Probezeit merkst und kündigst, dann gibts gleich eine sperre von der ARGE

....aber wie gesagt, kann ja jeder selber entscheiden... :gutnacht:

Codeman
23.07.2007, 08:43
Und wenn es dir nicht gefällt und du sagst "nein hier will ich nicht arbeiten",dann freut sich die arge,weil du ein zumutbares arbeitsverhältnis abgelehnt hast und damit spart sie monatlich bei U25jährigen 347euro und bei über 25jährigen 30% der regelleistung.

auch ne tolle sache.

MfG
Codeman

Elchie
23.07.2007, 10:53
Moin...

also durch die ARGE wurde mir und meinem Mann noch nie gesagt, dass wir irgendwo Probearbeiten müssen, dies war in der Vergangenheit immer bei Jobs um die wir uns selbst gekümmert haben und die nicht von der ARGE angeboten wurden, daher auch keine Kürzungen wenn es einem nicht "gefallen" hat...

Das was Du schreibst hinkt etwas, denn wenn Du der ARGE sagst, dass Du keine Lust hast irgendwo paar Tage auf Probe zu arbeiten, lehnst Du ja genauso ein eventuelles Arbeitsverhältnis ab.

Allerdings würde mich auch mal interessieren, ob es diesbezüglich eine gesetzliche Regelung gibt, denn im Internet findet man diesbezüglich die verschiedensten Urteilssprüche....mal wurde geklagt und entschieden, dass Probearbeit bezahlt werden muss... mal wurde schon bei Ablehnung einer Probearbeit eine achtwöchige sperre erteilt... dann heisst es wiederum, wenn das Probearbeiten dem kennenlernen dient wird nichts bezahlt...

Wenn man sich die ganzen Urteilssprüche zu diesem Thema ansieht, blickt der Gesetzgeber da wohl selber nicht so ganz durch

Gruss

Elchie

Codeman
23.07.2007, 17:38
Das was Du schreibst hinkt etwas, denn wenn Du der ARGE sagst, dass Du keine Lust hast irgendwo paar Tage auf Probe zu arbeiten, lehnst Du ja genauso ein eventuelles Arbeitsverhältnis ab.

Ich bin gänzlich gegen dieses Probearbeiten.Das verbreitet sich,genauso wie Zeitarbeitsfirmen,wie eine seuche im ganzen land.Ich würde das ja machen,aber dann muss man mir halt auch für die zeit meinen tariflichen Facharbeiterlohn zahlen.

Arbeiten für lau - nein danke.

Wieso sollte ich das denn der Arge sagen ? Selber schuld wer das macht.Zu hören bekommt das lediglich der AG.

Wie ich schon sagte,wofür gibt es denn Gesellenprüfungen und etliche andere Prüfungen? Doch nicht dafür um dann danach für lau zu arbeiten.

Einschränkungen habe ich bereits genannt.Nur warum soll ich denn in meinen erlernten beruf,in dem ich meinen gesellenbrief habe für umsonst arbeiten ? Um zu sehen was ich kann - werden mir jetzt einige sagen.

Die wissen doch alle selber was ich kann.Jeder normale Handwerksbetrieb und Großunternehmen ist in der Innung oder sonstirgendeiner Arbeitgebervertretung.Denen liegen die Ausbildungsrahmenpläne vor.Danach muss ich ausgebildet worden sein.

Von daher gilt dieses Argument nicht.Und jetzt rechnet mal hoch.Auf 1 ausgeschriebene stelle bewerben sich durchschnittlich 15 leute.Jeder kommt für 2 tage probearbeiten.Da spart der ausbeuter 1 gesellenmonatslohn.Und die arbeit wird trotzdem gemacht.

Und gewöhnlich ist es ja,dass man nicht nur 1-2 tage sondern auch mal schon 2 wochen kommen soll.Wahrscheinlich weil da grad ne auftragsspitze bewältigt werden muss.Und wer das macht,der trägt im grunde noch dazu bei das sich diese shice noch weiter ausbreitet.

Ich sagte ja bereits - testet das ruhig mal - geht mal zu irgendeiner Firma und sagt: Ich möchte ihre Dienstleistung für 3 tage umsonst testen um dann zu entscheiden ob ich ihre dienstleistung dauerhaft in anspruch nehme.Jede Firma lacht euch aus oder schmeisst euch raus.

Das ist auch probearbeiten - nur mal andersrum.

MfG
Codeman

StephanK
23.07.2007, 18:01
Allerdings würde mich auch mal interessieren, ob es diesbezüglich eine gesetzliche Regelung gibt, denn im Internet findet man diesbezüglich die verschiedensten Urteilssprüche....mal wurde geklagt und entschieden, dass Probearbeit bezahlt werden muss... mal wurde schon bei Ablehnung einer Probearbeit eine achtwöchige sperre erteilt... dann heisst es wiederum, wenn das Probearbeiten dem kennenlernen dient wird nichts bezahlt...
Wenn man sich die ganzen Urteilssprüche zu diesem Thema ansieht, blickt der Gesetzgeber da wohl selber nicht so ganz durchDiese Unübersichtlichkeit hängt damit zusammen, dass es dabei um ganz unterschiedliche Rechtsgebiete geht.

Das Thema hat mehrere Seiten, die ich mal als Fragen formuliere:

1. Hat ein "Probearbeiter" Anspruch auf Lohn? Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts, und dort gilt vorrangig das, was vertraglich vereinbart wird. Die Gesetze regeln überwiegend sozusagen nur die äußersten Grenzen, also das, was man gerade noch (oder gerade nicht mehr) vereinbaren darf. Jedenfalls lässt sich als grobe Richtschnur sagen: wer mehr oder weniger normal in den Arbeitsablauf eingebunden wird, deutlich mehr tut als nur in den Betrieb hineinzuschnuppern und - mit den unvermeidlichen Abstrichen eines Betriebsneulings - verwertbare Arbeit leistet, kann dafür auch Arbeitslohn verlangen.

2. Muss man als Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld bezieht, Probearbeit annehmen? Dazu hat Codeman schon ganz richtig geschrieben, dass man das jedenfalls dann nicht muss, wenn das Stellenangebot selbst gesucht wurde. Bei Stellenangeboten, die mit Rechtsfolgenbelehrung von der Arbeitsagentur kommen, sollte eigentlich keine Probearbeit dabei sein. Wenn doch (was durchaus vorkommen kann, weil die Arbeitgeber der Arbeitsagentur nicht immer genau mitteilen, was sie vorhaben), dann wird es knifflig. Meiner Meinung nach sollte man in solchen Fällen mit der Arbeitsagentur Rücksprache halten, schildern, was von einem verlangt wird und ausdrücklich fragen, ob es für rechtmäßig gehalten wird, dass man ohne Arbeitslohn arbeiten soll.

Elchie
23.07.2007, 18:55
Ich schreib ja die ganze Zeit schon, dass es ja jeder so machen kann wie er es für richtig hält mit dem Probearbeiten...

...und bei muc34 (der das Thema hier erstellt hat) scheint es ja ganz gut geklappt zu haben, zwei Tage Probe gearbeitet und dadurch einen Arbeitsvertrag bekommen :sensationell:


Glückwunsch muc34 und alles Gute in Deinem neuen Job

Trish
23.07.2007, 19:15
Wie sieht das eigentlich aus wenn man bei Probearbeit verunfallt, man ist dort ja nicht angemeldet & somit auch nicht versichert?

StephanK
23.07.2007, 20:40
Wie sieht das eigentlich aus wenn man bei Probearbeit verunfallt, man ist dort ja nicht angemeldet & somit auch nicht versichert?Wenn die Probearbeit von der Bundesagentur oder dem Alg II-Träger veranlasst wurde ist man gesetzlich unfallversichert. Das gleiche gilt, wenn man "wie ein Arbeitnehmer" tätig ist, auch wenn das ohne vertragliche Grundlage geschieht. Der Sozialversicherungsschutz geht insofern in der Unfallversicherung wesentlich weiter als z.B. bei der Rentenversicherung, bei der es auf ein "ordentliches" Arbeitsverhältnis ankommt.

Man ist z.B. auch auf dem Weg gesetzlich unfallversichert, wenn man einer Meldeaufforderung der Arbeitsagentur oder des Alg II-Trägers nachkommt.