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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung von ALG2


allrounder1969
02.04.2006, 21:18
Bis zu welchem Betrag Max kann das ALG2 Gekürzt werden?

Miete auch?

Wo ist die Absolute Grenze?

Arco
02.04.2006, 22:00
Bis zu welchem Betrag Max kann das ALG2 Gekürzt werden?

Miete auch?

Wo ist die Absolute Grenze?

Sanktionen gem. AA-Katalog 10 % und 30 % von der (erhaltenen) Regelleistung.
Bei Mehrfachen Verstoß bis zu 0 und dann auch in die KdU hinein.
Bei Sanktionen in KdU stehen dann allerdings "Sachprämien" an um nicht zu verhungern und man nicht obdachlos wird.

Bei U25 und abgelehnter Arbeit z.B. kann sofort voll gekürzt werden, aber wie oben schon erwähnt mit "Sachprämien".

Die Antwort fällt etwas ironisch aus, aber man sollte auch mal lächeln können :lol: :lol:

Sonst ist doch sowieso alle :patsch: :patsch:

Forumadmin
02.04.2006, 23:42
Sanktionen vom Arbeitamt (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=441&Itemid=5)