StephanK
18.05.2005, 11:27
Kernaussagen:
1. Die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von 18 auf 12 Monate und die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe stellt keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG dar.
2. Die Festlegung der Regelsatzhöhe verstößt nicht gegen das Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG.
Gericht: Sozialgericht Schleswig
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.05
Aktenzeichen: S 6 AS 70/05 ER
Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=22475&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
1. Die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von 18 auf 12 Monate und die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe stellt keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG dar.
2. Die Festlegung der Regelsatzhöhe verstößt nicht gegen das Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG.
Gericht: Sozialgericht Schleswig
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 08.03.05
Aktenzeichen: S 6 AS 70/05 ER
Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=22475&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)
Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.