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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in eine andere Stadt/ Bundesland


depeche
17.07.2007, 14:46
Hallo,

ich bekomme zur Zeit Hartz4 - bin alleinstehend und habe eine zwei Zimmer Genossenschaftwohnung - so um die 54qm - die Miete wird von der ARGE voll übernommen.

Aus persönlichen Gründen würde Ich sehr gerne Umziehen von NRW nach Potsdam in Brandenburg.

Den Umzug würde ich alleine regeln - habe einen Freund im Autohaus - Laster wäre kein Problem - Kaution oder sonstiges benötige ich nicht - das bedeutet ich würde die Umzugskosten sämtlich übernehmen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn´s jemand weiß wäre toll - wie hoch (Miete) und wie groß dürfte eine Wohnung in Potsdam sein? (Bekomme z.Zt. eine Warmmiete von ca. 370 Euro (zwei Zimmer/54qm) bezahlt) - greift hier ein Bestandsschutz?

2. Wie sieht die Vorgehensweise bezüglich der dann zwei Argen aus? - wer muß was bewilligen?

3. Kann man mir den Umzug verbieten? - obwohl ich keine Umzugskosten von der ARGE möchte.

Schonmal vielen Dank.
Gruß depeche

fragi
17.07.2007, 15:05
Hallo depeche,

wenn du umziehen willst müsste man die genaueren Umstände dazu kennen. Wenn du natürlich auf dem Land wohnst, dann kannst du argumentieren in potsdam bessere aussichten auf eine Arbeitsstelle zu haben...
Das SGB 2 sagt dazu folgendes:
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Quelle: §22 Abs. 2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Das heißt du legst deiner bisherigen ARGE vor was du möchtest und sie entscheidet zusammen mit der neuen ARGE über deinen Umzug.

Ich denke es würde sich auch positiv auswirken wenn du sagst dass du dich um den gesamten Umzug selbst kümmerst.

3. Kann man mir den Umzug verbieten? - obwohl ich keine Umzugskosten von der ARGE möchte.
Unter umständen schon, denn der Träger möchte sicherlich Gründe dafür haben. Im Normalfall ist es aber so, dass auch bei einem umzug die bisherigen Kosten weiter bezahlt werden müssen. Natürlich sollte man vorher versuchen die "erlaubnis" der ARGE zu bekommen.

Wichtig dabei ist dass du über 25 bist, da es ansonsten weitergehende Probleme geben kann.