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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegen Abfindung kein Arbeitslosengeld II ?


Lazo53
17.07.2007, 20:38
ich habe vor 2 Jahr von ein Firma XXXx ein Abfindung bekommen na ja danach habe ich 1 Jahr Arbeitslosengeld bekommen, und seit ca 8 Monaten lebe ich von mein Abfindung ich muss dazu sagen das ich den größten teil des Geldes in Auto und Schulden ausgegeben habe.

jetzt ist mein Geld ausgegangen und habe Arbeitslosengeld 2 Beantragt jetzt sagen die das ich kein Geld bekomme die begründung ist
ich hätte die Abfindung für schlechte aufheben sollen und das Geld für

Auto Wohnung Einrichtung NICHT ausgebenSOLLEN.

meine frage dürfen die das.??

Sorry für mein schlechten, Deutsch.!!

letzte frage noch die haben mir gesagt das die mein Antrag zurückstellen werden weil mein Antrag so wieso nicht genehmigt wird, es gebe dringende falle als meine.

Ich werde jetzt noch mein Auto verkaufen damit kann ich noch 5 Monate leben dann ist bei mir Schluss.

DANKE im vorraus.!!

StephanK
17.07.2007, 22:18
:welcome: Lazo53,
da sind mehrere Dinge nicht in Ordnung:

1) Man will Dir Vermögen anrechnen, das Du nicht mehr hast. Das geht so nicht, denn Vermögen ist NUR das, was Du dann (noch) hast, wenn Du den Antrag stellst. Man könnte das vielleicht anders sehen, wenn Du ein sehr teures Auto gekauft hättest. Ich weiss nicht, ob das so war oder ob es ein normales Mittelklasse-Auto ist? Dass Du Schulden bezahlt hast war völlig OK.

2) Deinen Antrag einfach liegen lassen mit der Begründung, der wird sowieso abgelehnt, geht eigentlich auch nicht.

Weil Dein Deutsch wohl wirklich nicht besonders gut ist wird es schwierig für Dich werden, Dich selbst dagegen zu wehren. Deswegen wäre es gut, wenn Du Dir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin suchst. Leider hast Du Deinen Wohnort nicht angegeben. Deswegen kann ich leider keine Tipps geben, wie Du am besten eine/einen findest.

Zwei Nachfragen noch:
1) Wie alt bist Du? (Das spielt eine Rolle dafür, wie hoch Dein Vermögen sein darf.)
2) Wie hoch war die Abfindung, die Du bekommen hast?

Lazo53
17.07.2007, 22:44
ich bin 45 Jahre alt und habe ca 60.000 Abfindung bekommen
für mein Auto habe ich 20.000 Euro bezahlt jetzt wurde ich 15.000 Euro bekommen.

wegen mein Bandscheibe kann ich sehr Schwer Arbeit bekommen.

StephanK
18.07.2007, 07:30
ich bin 45 Jahre alt und habe ca 60.000 Abfindung bekommenAlso sind noch ca. € 40 000 übrig.
Mit 45 Jahren kannst Du 45 x 150 + 750 = € 7500 Vermögen haben. Wenn Du mehr hast, bekommst Du kein Arbeitslosengeld II, weil von Dir erwartet wird, von Deinem Vermögen zu leben.

für mein Auto habe ich 20.000 Euro bezahlt jetzt wurde ich 15.000 Euro bekommen.Damit ist das Auto SO wertvoll, dass es auch als Vermögen angesehen wird und von Dir erwartet wird, es zu Verkaufen und vom Verkaufserlös zu leben, siehe hier im Forum bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_algauto). Nur kleinere, billigere Autos werden nicht als Vermögen angesehen.

Deswegen kann ich Dir in der Lage jetzt leider keine Hoffnung machen!

Du könntest folgendes tun:
1) Das Auto verkaufen und ein billigeres kleineres bis zu einem Wert von € 5000 kaufen.
2) Das restliche Geld aus dem Autoverkauf und die ca. € 40 000 zusammen entweder dazu nehmen, um Dir eine Eigentumswohnung zu kaufen (das wird nur dann reichen, wenn Du allein bist und nur eine kleine Wohnung brauchst) oder das Geld in eine Lebensversicherung einzahlen. Dabei wäre es wichtig, dass die Lebensversicherung NICHT vor Deinem 67. Geburtstag ausgezahlt werden darf; das muss so im Vertrag stehen.

Dann würde das Geld nicht als Vermögen angerechnet werden.
Aber ich weiss natürlich nicht, ob Du so viel verändern willst, nur um Arbeitslosengeld II zu bekommen. Das kannst Du nur selbst wissen.

Lazo53
18.07.2007, 14:01
erstmal Danke für die Hilfe, das tut gut das auch Menschen gibt die helfen:engel:

Lazo53
18.07.2007, 14:03
Also sind noch ca. € 40 000 übrig.
Mit 45 Jahren kannst Du 45 x 150 + 750 = € 7500 Vermögen haben. Wenn Du mehr hast, bekommst Du kein Arbeitslosengeld II, weil von Dir erwartet wird, von Deinem Vermögen zu leben.


ist diese rechnung nur für misch oder darf mein Frau auch 7500 haben.!!??

StephanK
18.07.2007, 14:22
Deine Frau hat einen eigenen Vermögensfreibetrag für sich, der ebenfalls € 150 pro volles Lebensjahr + € 750 beträgt. Möglicherweise im Haushalt lebende Kinder ebenso, aber mindestens € 3150 pro Person.

Lazo53
03.08.2007, 16:03
hallo,

leider habe ich immer noch kein Antwort von Arbeitsamt die sagen das dauert noch 1 Woche, mein Problem ist folgendes ich habe am 15.07.07 Arbeit gefunden, leider durch mein Krankheit mit Badscheibe bin ich am 19.07.07 und habe mich Krankschreiben lassen, na ja mein Arbeitgeber hat drauf hin mich gleich gekündigt, und gesagt das er die Krankzeit nicht zahlt sonder AOK na ja die sagen jetzt die zahlen nicht, wie hier am Brief zu lesen, meine Frage stimmt das.!!

http://www.pictureupload.de/originals/pictures/030807160045_aok.jpg

DANKE im vorraus für die muhe

ratsuchende
03.08.2007, 16:52
Hallo!

Du hattest die 4 Wochen Wartezeit für die Lohnfortzahlung noch nicht erfüllt. Deshalb zahlt der Arbeitgeber nicht, sondern die Krankenkasse.

Gegen die Kündigung könntest Du vors Arbeitsgericht gehen, denn wenn du länger als 4 Wochen krank bist, wäre der Arbeitgeber wieder in der Zahlungspflicht, da dann die 4 wochen rum sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob du gekündigt wurdest oder nicht. Es gibt da ein Gerichtsurteil vom BAG, das damit verhindern wollte, daß Arbeitgeber einfach bei Krankheit kündigen und sich so vor der anstehenden Lohnfortzahlung drücken.

Es wird sich vermutlich aber nicht lohnen, auch deshalb, weil die Beweislage schwierig ist, weil Du in der Probezeit ohne Angabe von Gründen einfach so gekündigt werden kannst.

Lazo53
03.08.2007, 17:59
an wen konnte ich mich da wenden außer ein Anwalt.??

Codeman
03.08.2007, 19:54
Hmm,

wenn du eine Rechtschutzversicherung hast,die das Arbeitsrecht mit einschließt könntest du dich dahin wenden.

ebenso könntest du dich an deine zuständige Fachgewerkschaft wenden.Auch die haben nach 3 monatiger Anwartschaftszeit einen kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits - und Sozialrecht.schon alleine deswegen lohnt es sich dort mitglied zu sein.

Ich würde dir in diesem Fall die Gewerkschaft empfehlen.Nun heisst es ja 3 monate anwartschaftszeit....gerne lassen aber die leute mit sich reden,dich 3 monate zurückzumelden,so dass du unverzüglich in den genuss des rechtschutzes kommst.Zahlst halt 3 x 1% des bisherigen bruttolohnes.Als arbeitsloser zahlst du allerdings weniger.ich glaub der beitrag liegt bei 2-3 euro je monat.

welche gewerkschaft für dich zuständig ist erfährst du auf den seiten des DGB (http://www.dgb.de)

MfG
Codeman

Lazo53
04.08.2007, 08:45
man o man Jahre lang habe ich IGM beiträge bezahlt, und mir ist nicht eingefallen das die mir helfen können:wut: naja habe bis jetzt auch nie gebraucht.:patsch:

DANKE.!!!

Lazo53
02.09.2007, 11:25
So ein Pech wie ich kann wohl keiner haben.!!
also mit IGM ist doch nicht so wie dachte.

das beste ist mein Antrag von 15.05.2007 ist immer noch nicht fertig
versuchte ein Termin zu bekommen schon 5 mal angerufen kein Termin bekommen, mir wird immer gesagt mein Sachverhalt ist zu kompliziert das kann noch dauern, habe schon gefragt ob ich erfahren kann wo das Problem ist damit wir es klären kann, nein ich soll warten, frage wie lange es noch dauert Antwort können wir auch nicht sagen. wen ein mich in wahnsinn treiben will wurde ich sagen noch ein Monat dann könnte es hin hauen.


Leute denkt bloß nicht ich mache hier scherze oder so.!!!

StephanK
02.09.2007, 12:15
also mit IGM ist doch nicht so wie dachte.Bist Du nicht Mitglied oder wird der Rechtsschutz verweigert?

das beste ist mein Antrag von 15.05.2007 ist immer noch nicht fertigDas ist ärgerlich. Weil Du aber den größten Teil der Abfindung noch hast, besteht keine Gefahr, dass Du verhungerst. Deswegen würde auch ein Antrag bei Gericht im Moment nichts helfen; Du könntest erst nach dem 15. November klagen, und auch dann nur im langsamen "normalen" Klageverfahren.

Leider wirst Du noch Geduld brauchen. Wenn es einen Anspruch auf Alg II gibt, bekommst Du das Geld aber nachgezahlt.

Lazo53
02.10.2007, 15:52
so nach 15.05.2007 habe ich jetzt ein Bescheid bekommen, und die haben es abgelehnt, also kein Harz 4 GELD, Werde jetzt ein Rechtsanwalt aufsuchen, du meine Fresse wer hatte das gedacht lassen einen 5 Monate warten, dann so was, den Schröder könnte ich jeden Tag die Fresse einschlagen. der letzte ausweg ein Strick mit ein guten knoten:oops:

Codeman
02.10.2007, 16:08
Hallo Lazo,

erstmal Ruhe bewahren.Das ist erstmal das wichtigste.Nun weswegen wurde denn die Leistung abgelehnt bzw. verweigert.Evtl. kannst du den Bescheid ja mal hier abtippen,dann kann man dir auch helfen.


PS: Wir würden es auch hilfreich finden,wenn du auf unsere Gegenfragen antworten würdest,beispielsweise wieso dir die IGMetall nicht helfen wollte/konnte ?

Lazo53
03.10.2007, 10:47
Ich habe mein Antrag am 15.05.2007 für Hartz 4 beantragt heute 03.010.2007 habe ich ein Ablehnung bekommen begründung ist ich habe mein Eltern zu viel Geld zugeschickt, und für mein Frau in Türkei hatte ich nicht in die Rente einzahlen dürfen.


so wie Arbeitsamt mich gelöscht hat habt Ihr mich auch hier gelöscht, okay ich habe etwas zu viel Druck hier abgelassen, nun ja wie gehst weiter oder gehst nicht mehr weiter was sagt der Stadt verhungern,
ich habe ja schuld an allem aber mein Kinder haben doch kein schuld.