Gruwe
18.07.2007, 07:09
Hallo,
kurze Frage:
Zählt das Kindergeld, was das ALG1 betrifft, als Nebeneinkommen?
Auf der Seite der AfA find ich nur folgendes:
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben
und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
Muss ich den Erhalt von Kindergeld dann bei der AfA angeben oder wickelt das die Familienkasse intern ab?
MfG und Danke
kurze Frage:
Zählt das Kindergeld, was das ALG1 betrifft, als Nebeneinkommen?
Auf der Seite der AfA find ich nur folgendes:
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben
und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
Muss ich den Erhalt von Kindergeld dann bei der AfA angeben oder wickelt das die Familienkasse intern ab?
MfG und Danke