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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag unterschrieben - Jedoch besseren Job gefunden


fehlgekauft
18.07.2007, 14:41
hallo.
hab ein riegen problem!
ich hab bereits einen neuen arbeitsvertrag zum 1.9.07 unterschrieben.
jetzt hätte ich die möglichkeit, auch ab 1.9.07 zu einer noch besseren
firma zu wechseln!
was muß ich tun, damit ich zur besseren firma wechseln kann.
im unterschriebenen arbeitsvertrag steht nichts von strafe oder so.
küfrist 2 wochen während der probezeit.

wer kann mir tips geben, wie ich mich am besten verhalten soll.

danke
frank

StephanK
18.07.2007, 14:57
Vertrag ist Vertrag, d.h. Du musst den einmal geschlossenen Vertrag auch einhalten, wenn Du nicht den Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers aussetzen willst.

Du kannst nur um eine Vertragsaufhebung bitten, bist dabei aber natürlich auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Wenn er klug ist, wird er darauf auch eingehen, denn kein Arbeitgeber möchte einen Mitarbeiter, von dem er genau weiss, dass er nur gezwungenermaßen im Unternehmen ist. Aber nicht jeder Arbeitgeber ist klug - oder er ist so schlau, dass er während Deiner Probezeit einen Ersatz für Dich sucht und Dein Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit kündigt.

Das solltest Du also noch mal gründlich überlegen... :engel:

jimmygjan
18.07.2007, 22:22
Hallo zusammen,

also so stringent wie StephanK sehe ich das nicht. Natürlich sind Verträge einzuhalten, aber Konsequenzen sind m.E. nur theoretischer Natur !

Einen evtuellen Schadensersatzanspruch muss der Arbeitgeber (AG) substantiiert darlegen, was bei der heutigen Arbeitsmarktlage schwer fallen dürfte. Es gibt wahrscheinlich genug Arbeitslsoe, die in der Lage wären den Arbeitspaltz bei gleicher Qualifikation zum 01.09.07 anzutreten. Wo soll dann noch Raum für einen Schadensersatzanspruch sein ?? Es sei denn, es ist ein so seltener Beruf mit einer so seltenen Qualifikation, so dass es nur noch eimal die gleiche Persn in Deutschland gibt. Aber das setze ich nicht voraus. Demzufolge würde meines erachtens ein einfaches Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ausreichen, dass man die Arbeitsstelle nicht zum 01.09.2007 antreten wird.
Wenn es jedoch der elegantere Weg sein soll und man ein persönliches Gespräch sucht, wobei dann erklärt wird, dass man den Arbeitsplatz nicht antreten wird, sollte man immer im Hinterkopf haben, dass eine Durchsetzung eines evtl. Schadensersatzanspruches zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch wohl nicht durchführbar.(siehe oben). Also nicht einschüchtern oder gar drohen lassen !

Es grüßt Euch
jimmy

fehlgekauft
12.08.2007, 19:51
hallo.
ich hätte eine wichtige frage.
mein arbeitsvertrag fängt am 1.9. an (=samstag, wo keiner in der firma errechbar ist).
ich muß aus wichtigen privaten gründen den arbeitsvertrag gleich wieder
fristgerecht (2 wochen) kündigen.
kann ich die kündigung schon am 31.8. (freitag) der firma zukommen lassen,
mit dem text...
...hiermit kündige ich mit wirkung zum 1.9. fristgerecht zum 15.9.???

das sollte doch gehen. oder???
eine kündigung am montag 3.9. ist zu spät, da ich am 17.9. einen
anderen job anfange.

danke
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hallo jimmy,

danke für deine antwort!
ich habe aber noch ne frage!
ich versuche, mit dem chef, wo ich nicht anfangen kann einen auflösungsvertrag zu machen.
dann bräuchte ich die stelle nicht antreten.
wenn wir jedoch nicht einig werden (z.b. er schliesst schadensersatzforderungen aus), dann werde ich den job fristgerecht kündigen. also noch vor antritt zum 15ten kündigen.
aber!!! dann hätte ich für die zeit 1.9. bis 15.9. zwei arbeitsverhältnisse!!! einmal das jetzige, welches ja am 15.9. abläuft. und dann das neue, welches ich ja fristgerecht gekündigt habe (zum 15.9.).
kann mir was passieren, dass ich für 2 wochen 2 vollzeitverträge habe?
ps: ich bin bei beiden verträgen für die 2 wochen freigestellt!

danke
Hallo zusammen,

also so stringent wie StephanK sehe ich das nicht. Natürlich sind Verträge einzuhalten, aber Konsequenzen sind m.E. nur theoretischer Natur !

Einen evtuellen Schadensersatzanspruch muss der Arbeitgeber (AG) substantiiert darlegen, was bei der heutigen Arbeitsmarktlage schwer fallen dürfte. Es gibt wahrscheinlich genug Arbeitslsoe, die in der Lage wären den Arbeitspaltz bei gleicher Qualifikation zum 01.09.07 anzutreten. Wo soll dann noch Raum für einen Schadensersatzanspruch sein ?? Es sei denn, es ist ein so seltener Beruf mit einer so seltenen Qualifikation, so dass es nur noch eimal die gleiche Persn in Deutschland gibt. Aber das setze ich nicht voraus. Demzufolge würde meines erachtens ein einfaches Schreiben per Einschreiben mit Rückschein ausreichen, dass man die Arbeitsstelle nicht zum 01.09.2007 antreten wird.
Wenn es jedoch der elegantere Weg sein soll und man ein persönliches Gespräch sucht, wobei dann erklärt wird, dass man den Arbeitsplatz nicht antreten wird, sollte man immer im Hinterkopf haben, dass eine Durchsetzung eines evtl. Schadensersatzanspruches zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch wohl nicht durchführbar.(siehe oben). Also nicht einschüchtern oder gar drohen lassen !

Es grüßt Euch
jimmy

angina1
19.08.2007, 12:02
in der probezeit kann man doch kündigen wie man will auch fristlos. ansonsten einfach mit den fastchef reden