firsta
18.07.2007, 15:34
Hallo in die Runde,
ich lese hier im Forum schon einige Zeit mit und konnte so schon einige wichtige Informationen sammeln - vielen Dank schon mal dafür! Jetzt habe ich aber selber ein kleines Problem und hoffe, dass mir vielleicht jemand die Sachlage erklären kann, bevor ich mich in den womöglich aussichtslosen Kampf gegen die Windmühlen begebe...
Folgende Sachlage:
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 31.05.2007 aus, ich habe mich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf ALG I gestellt, nachdem mir zwei Mitarbeiter der AA nach Durchsicht aller Unterlagen meinen Anspruch darauf bestätigten. Nach einigem hin und her erhielt ich am 20./21. Juni dann doch einen Ablehnungsbescheid bezüglich ALG I.
Daraufhin bin ich dann umgehend zum JobCenter marschiert, um statt dessen einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit wenigstens die lebensnotwendigen Ausgaben abgedeckt werden können. Nun kam gestern der Bewilligungsbescheid, allerdings beginnt laut diesem meine Anspruchszeitraum erst mit dem Tag der Antragsstellung bezüglich ALG II.
In der Sache ist mir diese Regelung bekannt (Leistung erst ab Antragstellung), allerdings ist die Sachlage für mich hier etwas komplizierter. Was passiert denn mit den gut 3 Wochen, in denen der Antrag auf ALG I lief - müssten die nicht auch mit einbezogen werden? Schließlich habe ich ja nicht die Frist zur Antragstellung versäumt, sondern bin von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen und konnte das ALG II somit ja erst nach der (überraschenden) ALG I-Ablehnung stellen.
Daher meine Frage: ist es korrekt, dass auch bei diesen Gegebenheiten der Tag der Antragsstellung das Maß der Dinge ist oder müsste hier nicht rückwirkend der Beginn der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden? Hat ein Widerspruch in diesem Fall eine Chance auf Erfolg oder unterliege ich hier einfach einem grundlegenden Irrtum?
Immerhin habe ich die letzten 7 Wochen von meinen knappen Ersparnissen gelebt, die inzwischen fast aufgebraucht sind...
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe!
ich lese hier im Forum schon einige Zeit mit und konnte so schon einige wichtige Informationen sammeln - vielen Dank schon mal dafür! Jetzt habe ich aber selber ein kleines Problem und hoffe, dass mir vielleicht jemand die Sachlage erklären kann, bevor ich mich in den womöglich aussichtslosen Kampf gegen die Windmühlen begebe...
Folgende Sachlage:
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief zum 31.05.2007 aus, ich habe mich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf ALG I gestellt, nachdem mir zwei Mitarbeiter der AA nach Durchsicht aller Unterlagen meinen Anspruch darauf bestätigten. Nach einigem hin und her erhielt ich am 20./21. Juni dann doch einen Ablehnungsbescheid bezüglich ALG I.
Daraufhin bin ich dann umgehend zum JobCenter marschiert, um statt dessen einen Antrag auf ALG II zu stellen, damit wenigstens die lebensnotwendigen Ausgaben abgedeckt werden können. Nun kam gestern der Bewilligungsbescheid, allerdings beginnt laut diesem meine Anspruchszeitraum erst mit dem Tag der Antragsstellung bezüglich ALG II.
In der Sache ist mir diese Regelung bekannt (Leistung erst ab Antragstellung), allerdings ist die Sachlage für mich hier etwas komplizierter. Was passiert denn mit den gut 3 Wochen, in denen der Antrag auf ALG I lief - müssten die nicht auch mit einbezogen werden? Schließlich habe ich ja nicht die Frist zur Antragstellung versäumt, sondern bin von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen und konnte das ALG II somit ja erst nach der (überraschenden) ALG I-Ablehnung stellen.
Daher meine Frage: ist es korrekt, dass auch bei diesen Gegebenheiten der Tag der Antragsstellung das Maß der Dinge ist oder müsste hier nicht rückwirkend der Beginn der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden? Hat ein Widerspruch in diesem Fall eine Chance auf Erfolg oder unterliege ich hier einfach einem grundlegenden Irrtum?
Immerhin habe ich die letzten 7 Wochen von meinen knappen Ersparnissen gelebt, die inzwischen fast aufgebraucht sind...
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe!