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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - ExAG schickt AG Formular nicht zurück


Saber
18.07.2007, 16:10
Tag liebe Leute,

ich nutze das hier um auch gleichzeitig meinem Frust abhilfe zu schaffen. Ich war zwischen Mitte April bis Mitte Mai diesen Jahres bei einer Firma angestellt, und wurde für eine Dienstleistung "ausgeliehen".

Zuerst kamen fehlerhafte Abrechnungen, die dann 4 Wochen gedauert haben bis die erste Richtige bei mir angekommen ist. Dann die nächste Unverschämtheit - das Gehalt wurde mir jetzt am 17.07. (!) erst überwiesen, obwohl im Vertrag eindeutig steht "zum 15. des nachfolgenden Monats ..." ergo hätte dies am 15. Mai sein müssen ... Auf mehrere Nachfragen ab dem 18.5. habe ich mir nur anhören dürfen "sie haben die Lohnsteuerkarte nicht eingereicht ...", was nicht stimmte denn diese hab ich per Einschreiben rausgeschickt gehabt VOR Arbeitsantritt. Dann wurde sage und schreibe 5 mal nachgefragt, welche Sozialversicherungsnummer ich habe - obwohl auch eine Kopie des Sozialversicherungsausweises Inhalt der Arbeitsvertragsunterlagen war.

Am Ende auf X-Anrufe und genauso viele EMails, bekam ich vom Projektleiter eine Mail mit dem Inhalt, ich möchte doch bitte meine Arbeitseinstellung überdenken sollte ich jemals wieder für dieses Unternehmen tätig sein wollen. Nur so zur Info: Das Unternehmen, an dass ich "verliehen" wurde - war begeistert von mir und dort habe ich nun auch eine Vollzeitanstellung in einer stellvertretenden Leitenden Position bekommen. Das wäre wohl nicht der Fall, wenn ich meine Arbeitseinstellung überdenken sollte. http://www.img1.de/forum/smilies/icon_rolleyes.gif

Logisch, dass er die Antwort bekommen hat für so ein Unternehmen, dass sich nicht mal an die schriftlich festgelegten Vertragsgrundlagen hält möchte ich nicht mehr arbeiten ... wer würde auch wieder für so etwas tätig sein wollen ?!

Nachdem ich meine neue Arbeitsstelle erst zum 01.06. angetreten habe, der befristete Vertrag schon am 18.05. ausgelaufen ist - hätte ich für den Zeitraum dazwischen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Soweit so gut, zum Arbeitsamt gelaufen mich persönlich Arbeitslos gemeldet und die Unterlagen bekommen. Noch am selben Tag hab ich wieder per Einschreiben (mit Rückschein) und einem freundlichen Anschreiben mit der Bitte um zügige Bearbeitung, dem Ex-AG das Schreiben zukommen lassen, einen Termin für die Abgabe der Unterlagen hatte ich für den 25.05. bekommen.

Tja, ... bis heute hab ich das Formular nicht ausgefüllt zurück bekommen. Seither schon wieder mehrmals mit denen Telefoniert, zuerst wurde gesagt das Einschreiben ist nicht angekommen (Blöde Ausrede wegen Rückschein, Einschreiben wurde vom Inhaber ! persönlich angenommen), bis zu "sie waren nur 4 Wochen angestellt, dass müssen wir nicht ausfüllen" alles dabei.

Nachdem ich mich gerade wieder tierisch ärgere (hab grad wieder so ein Gespräch mit denen hinter mir), und ich auch nicht weiß wielange ich Rückwirkend das ALG I bekomme wende ich mich mal an euch. Vielleicht ist hier jemand, dem es so ähnlich erging. Natürlich hab ich das ganze auch schon der Sachbearbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit geschildert, die meinte aber nur trocken "dass dies nicht ihr Problem sei, und ich mich selbst drum kümmern müsste".

Gibt es einen Paragraphen, Gerichtsurteil o.ä. welches den AG zum Ausfüllen in einem festgelegten Zeitraum verpflichtet - oder kann ich die 14 Tage "Leistungsausfall" vom AG einklagen ?
Solang ich das blöde Formular nicht habe, kann ich nichts beantragen - weder den ALG I Anspruch noch die Trennkostenbeihilfe die ich bräuchte um weiterhin meinem "neuen" Job nachgehen zu können ...

StephanK
18.07.2007, 18:19
:welcome: Saber Gibt es einen Paragraphen, Gerichtsurteil o.ä. welches den AG zum Ausfüllen in einem festgelegten Zeitraum verpflichtet - oder kann ich die 14 Tage "Leistungsausfall" vom AG einklagen ?Ja, gibt es, den § 312 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html). Die Bescheinigung hätte Dir also schon am letzten Arbeitstag ausgehändigt werden müssen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht tut, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann (siehe § 404 Abs. 2 Nr. 19 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__404.html)) - aber darum muss die Arbeitsagentur sich kümmern und Du hast keinen Einfluss darauf.

Du kannst eigentlich nur den Arbeitgeber anschreiben (oder natürlich hingehen - das ist unter Umständen wirkungsvoller), ihn an seine Pflicht erinnern und ihm erklären, dass Du auf dem Trockenen sitzt, so lang er damit nicht endlich rausrückt.

Saber
18.07.2007, 21:34
Dankeschön,
ich werd es nochmal an den AG weitergeben.
Dass ich auf dem Trockenen sitze, hab ich schon mehrmals mitgeteilt.

Aber das Arbeitsamt hat mich auch abgefertigt, dass das nicht ihr Problem ist :(
Leider kann ich wie gesagt auch nicht die Trennkostenhilfe beantragen, da ich vom AA abgemeldet wurde (trotz mitteilen dass es nur ein befristetes Arbeitsverhältnis ist) und um mich neu Arbeitslos anmelden zu können, und die Leistung zu beantragen brauch ich erst das AG Formular.

Das ist ein Teufelskreis und bislang fühlt sich keiner Zuständig von den Sachbearbeitern.

StephanK
18.07.2007, 22:10
Aber das Arbeitsamt hat mich auch abgefertigt, dass das nicht ihr Problem ist :( Das ist nicht nur Quatsch sondern sozusagen Arbeitsverweigerung! Es stimmt zwar leider, dass die Berechnung Deines Alg blockiert ist, so lange die Bescheinigung noch fehlt, aber den Arbeitgeber dazu anzuhalten, sie endlich rauszurücken ist sehr wohl Aufgabe der Arbeitsagentur, denn die Pflicht zu bescheinigen ist eine Pflicht der Arbeitsagentur gegenüber. Deswegen kann die Arbeitsagentur nicht einfach die Hände in den Schoß legen und sagen: Da haben Sie halt Pech.

Ich kann Dir nur empfehlen, auch in Richtung Arbeitsagentur nicht locker zu lassen und evtl. auch mal nach dem/der Teamleiter/in zu fragen. Das bewirkt oft mehr als gute Argumente...

x_anonymus_x
19.07.2007, 06:02
Guten Morgen,

Das ist nicht nur Quatsch sondern sozusagen Arbeitsverweigerung! Es stimmt zwar leider, dass die Berechnung Deines Alg blockiert ist, so lange die Bescheinigung noch fehlt, aber den Arbeitgeber dazu anzuhalten, sie endlich rauszurücken ist sehr wohl Aufgabe der Arbeitsagentur, denn die Pflicht zu bescheinigen ist eine Pflicht der Arbeitsagentur gegenüber. Deswegen kann die Arbeitsagentur nicht einfach die Hände in den Schoß legen und sagen: Da haben Sie halt Pech.

genau so ist es! Wenn Du ansonsten alle Unterlagen für die Berechnung Deines Arbeitslosengelds beisammen hast, dann

lass' Dir von Deiner Krankenkasse eine Aufstellung Deiner Versichertenzeiten ausstellen,
nimm' dazu Deine Lohnabrechnung oder evtl. auch den entspr. Kontoauszug, auf dem Deine Gehaltszahlung dokumentiert ist
plus den Rückschein des Einschreibens

und lass' Dir den Termin bei der Leistungsabteilung Deiner Agentur geben. Damit kann dann Dein Anspruch vorläufig berechnet werden und die Agentur fordert den Arbeitgeber auf die Bescheinigung direkt an's Amt zu schicken, damit Dein Arbeitlosengeld korrekt berechnet werden kann.

HTH

x_anonymus_x

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