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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten ohne schriftlichen Arbeitsvertrag


saskatoon
18.05.2005, 13:23
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet.

Am 06. Mai wurde mir ein Arbeitsvertrag angeboten, dieser sollte am 09. Mai (Beginn meiner Beschäftigung) unterschrieben werden.

Am 09. Mai wurde mir aber mittgeteilt, dass zur Zeit die schriftliche Fixierung des Arbeitsverhältnises nicht möglich sei, dass es aber finanziell wie vereinbart bleibe. Der Arbeitsvertrag konnte deshalb nicht schriftlich fixiert werden, da am 09. Mai angeblich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei eingetroffen sei, in der ein Bewerber (dieser hatte sich auch auf meine Stelle beworgen u. eine Absage erhalten) wegen Diskrimminierung § 611 a BGB klagt.

Letzen Freitag wurde mir mittgeteilt, dass die Sache rechtlich nicht so leicht aus der Welt zu schaffen sei; ich könne nicht bei der Krankenkasse, Rentenversicherung etc. angemeldet werden, da dieses von der Gegenseite nachgeprüft werden könne und jetzt alles zeitlich zu nah beisammen liegt.

Da ich gebenüber der Sozialversicherung auch eine Änderungspflicht habe, habe ich meiner Krankenkasse darüber informiert, dass ich seit dem 09. Mai einer Beschäftigung nachgehe.

Ich habe den Eindruck, dass ich nur hingehalten werde. Bei Nachfragen von mir kommen nur Ausflüchte. Ich habe nur eine mündliche Zusage, dass ich am Monatsende auch mein Gehalt bekomme. Von meiner Seite aus würde ich das Arbeitsverhältnis gerne beenden. Ich bin mir aber über folgende Dinge im Unklaren:

1. Ist über ein wirksamer Arbeitsvertrag/Arbeitsverhältnis zu stande gekommen?

2. Falls ja, kann ich außerordentlich bzw. fritslos Kündigungen? Oder muss ich die gesetzl. Kündigungsfrist § 622 BGB einhalten?

3. Wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag (wegen ALG II, das ich dann beantragen werde) aus?

Im Voraus vielen Dank für die Mithilfe!

StephanK
18.05.2005, 14:23
Hallo Kanadier :-)

Ist alles etwas knifflig, weil...


Am 06. Mai wurde mir ein Arbeitsvertrag angeboten,

Du nicht geschrieben hast, ob das schriftlich oder telefonisch oder im direkten Gegenüber mündlich geschah und wie und auf welchem Weg Du darauf reagiert hast.

Also schon die Frage, ob ein Arbeitsvertrag wirksam zustandegekommen ist, lässt sich nach Deinen bisherigen Angaben nicht eindeutig beantworten.


2. Falls ja, kann ich außerordentlich bzw. fritslos Kündigungen? Oder muss ich die gesetzl. Kündigungsfrist § 622 BGB einhalten?

3. Wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag (wegen ALG II, das ich dann beantragen werde) aus?


Das hängt alles von der ersten Frage ab.

Betroffener
18.05.2005, 15:51
Ich möchte Stephans Frage noch ergänzen:

Der Vertragsbeginn und die Arbeitsaufnahme sollte am 9. Mai erfolgen.

Hast Du ab dem 9. Mai dort gearbeitet, bist Du in Vorgänge der Firma eingewiesen worden - ohne das Dich der Chef oder ein sonstiger Vorgesetzter dazu aufgefordert hat, das Unternehmen zu verlassen (z.B. weil Dein Arbeitsvertrag noch nicht entschieden sei?).

Dann hätte die Firma nämlich ein weiteres Problem am Hals.
Soweit mir bekannt ist (Stephan weiß da sicher mehr), sind auch mündliche Arbeitsverträge rechtsverbindlich, aber spätestens dann rechtswirksam, wenn eine tatsächliche Arbeitsaufnahme und Einweisung erfolgt ist.

Zu Deinen Vorstellungs- und Einstellungsgesprächen gibt es sicherlich auch Protokolle und Gesprächsnotizen. Diese würde ich auf jeden Fall gut aufheben und noch durch Gedächtnisprotokolle mit den Namen der Gesprächspartner, Datum, und Inhalten der Gespräche ergänzen.

Blöd wäre natürlich, wenn am Ende ein Dritter Bewerber den Job bekäme, denn die Erzwingung der Einstellung eines klagenden Bewerbers ist in meinen Augen fragwürdig genug (der wird immer Spiessruten laufen, wenn er Recht bekommt) und Dich werden die möglicherweise auch nicht so einfach los, wenn die Arbeitsaufnahme faktisch vollzogen wurde (auch wenn es keinen Vertrag gibt)

saskatoon
18.05.2005, 16:22
Hallo StephanK,

vielen Dank für Deine schnelle Reaktion!

Ich befürchte leider, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.

Ich muss dazu sagen, das ich bis einschließlich Freitag, den 06. Mai, in der Firma ein Praktikum (von 2 Wochen) absolviert habe.

Am 06. Mai, würde mir im direkten Gegenüber mündlich diese Stelle fest angeboten. Der Wortlaut: "Sollen wir es gemeinsam, ab Montag den 09. Mai, angehen?" Meine Antwort lautete ja. Mir wurde sogleich am 06. Mai ein Arbeitsvertrag, mit dem mündlichen Hinweis es sei ein Muster, zum Durchlesen gegeben. Ich muss dazusagen, dass dieser "Muster-Vetrag?" (oder wie man es nennen soll) alle relevanten Daten nur nicht meine persönlichen Daten enthielt. Nach dem Durchlesen, am 06. Mai, gab ich mein Ok zu diesem "Muster-Vertrag". Mir wurde dann noch am 06. Mai mitgeteilt: "Am kommenden Montag, den 09. Mai, sitzen wir uns gleich in der Frühe zusammen ( über das Wochenende mache ich den Arbeitsvertrag fix und fertig) und machen die Sache dann perfekt".

Am 09. Mai wurde mir dann gesagt, dass man den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben kömme, wegen der Anzeige nach (§ 611a BGB: Diskriminierung). Man wurde mir mündlich aber gesagt es bleibe dabei so wie es in diesem "Muster-Vertrag?" vom 06. Mai 2005 vereinbart wäre. Dazu habe ich nichts gesagt, da ich dachte diese Sache wäre nach 2 Tagen rechtlich geklärt. Dieses ist aber bis heute nicht geschehen. Bei Nachfragen von mir kommen Ausflüchte ( die Sache ist noch nicht geklärt, habe meinen Anwalt nicht erreichen können, mein Anwalt konnte mich nicht erreichen). Nachdem mir am Freitag auch noch mittgeteilt wurde, man könne mich wegen dieser Sache nicht anmelden und das obwohl Fristen eingehalten werden müssen, habe ich mein Vertrauen verloren.

Ich bin ganz verunsichert, ob durch den im letzen Absatz genannten Sachverhalt überhaupt ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist; oder ob hier ein faktisches Arbeitsverhältnis vorliegt, das ich ja mit sofortiger Wirkung kündigen könnte.

Nach §2 Nachweisgesetz ist er mir verpflichtet spätestens nach einem Monat einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Meine Bedenken sind aber, dass er von seiner mündlichen Aussage (es bleibt finanziell wie in diesem "Muster-Vertrag" ursprüngliche festgehalten) nichts mehr weis und ich beweisen muss (habe natürlich keinen Zeugen) dass diese mündliche Behauptung stimmt. Am Ende bin ich vielleicht die Dumme.

Im Voraus Vielen Dank für Eure Mithilfe! Das Forum ist wirklich super! Eine wirkliche Hilfe für jeden!

saskatoon
18.05.2005, 16:31
Hallo Betroffener,

auch Dir vielen Dank für Deine Hilfe!

StephanK
18.05.2005, 16:57
So weit ich den Ablauf nachvollziehen kann, würde ich schon sagen, dass ein Arbeitsvertrag zustandegekommen ist. Was Du mit "Nachweisgesetz" meinst, ist mir nicht so recht klar. Voraussetzung für die Gültigkeit eines Arbeitsvertrages ist dessen schriftliche Abfassung nur in bestimmten Fällen, z.B. bei Arbeitnehmerüberlassung - und darum geht's ja wohl nicht.

Im übrigen verstehe ich nicht so ganz, warum Dir selbst so sehr daran gelegen ist, dass da sozusagen "nie was war". Wenn das Unternehmen ein Problem mit einer Konkurentinnenklage hat, ist es sein Problem, aber nicht Deines.

O.K., ich sehe ein, dass es keinen Spaß macht, zu einem Arbeitgeber zu gehen, der einem gesagt hat, dass er einem doch nicht will. Ich denke, Du solltest das aus zwei Gründen dennoch tun:

1. die zivilrechtliche Seite: Wenn meine "Ferndiagnose" richtig ist, dass ein Arbeitsvertrag wirksam zustandegekommen ist, dann hast Du, wenn Deine ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung abgelehnt wird, Anspruch auf Schadensersatz.

2. die sozialrechtliche Seite: schon mit Blick auf die Arbeitsagentur würde ich alles vermeiden, was man mir dahingehend auslegen könnte, ich hätte zwar 'nen neuen Job gehabt, wäre aber gleich wieder abgesprungen. (Da verhängen die nämlich teuflisch fix 'ne Sperrzeit!).

ABER ABER ABER: Ich muss an das Rechtsberatungsgesetz denken und die Schranken, die es setzt. Mehr darf ich dazu nun auch nicht mehr sagen und kann Dir nur empfehlen, einen Rechtsanwalt - vorzugsweise mit der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Arbeitsrecht" - einzuschalten. Dafür kannst Du Beratungshilfe und ggf. Prozesskostenhilfe erhalten, worüber Dich der Anwalt und/oder die Stelle am Amtsgericht berät, bei der Du diese Hilfen beantragst.
Sorry, aber der disclaimer am Ende dieses Beitrags steht da nicht ohne Grund...!

saskatoon
19.05.2005, 07:56
Hallo StephanK,

danke für Deine Hilfe. Bin gestern noch bei einem Anwalt gewesen (das hätte ich sowieso getam). Ich weiß jetzt was zu tun ist.