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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag noch nicht bearbeitet


Mausezahn
19.07.2007, 07:57
Guten Morgen ihr Lieben!

Mal wieder muß ich mit einer Frage "nerven" :)

Am 24.04.07 hat mein Mann den Antrag auf einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt für mich bei der ARGE eingereicht (er ist der Haushaltsvorstand).
Vor ca. 4 Wochen war er bei der ARGE (wegn eines anderen Themas) und fragte dabei auch nach dem Antrag und ob wir langsam mal mit der Beihilfe rechnen könnten. Als Antwort bekam er von der SB ein nettes Lächeln.
Mittlerweile haben wir den 19.07.07 und immer noch keine Antwort von der ARGE. Der Geburtstermin ist allerdings nur noch - sofern das Baby pünktlich ist - 13 Wochen hin.

Irgendwo habe ich gelesen, dass Anträge binnen 6 Monaten bearbeitet werden müssen. Die sind ja noch nicht rum. Was kann ich also tun, denn so langsam wird es ja Zeit, dass wir Anschaffungen tätigen?
Sollen/Müssen wir tatsächlich warten, bis diese 6 Monate verstrichen sind oder können wir der ARGE jetzt schon auf die Füsse treten?

Am 10.07.07 haben wir unsere SB schriftlich um einen Termin gebeten, aber keine Antwort bekommen und eben habe ich erneut schriftlich darum gebeten und auch erklärt, um was es uns geht.

Liebe Grüße
Mausezahn

StephanK
19.07.2007, 08:43
Es gibt zwei verschiedene Typen von "Einmalleistungen" (im Gesetz heißen sie Erstausstattungen), nämlich
- bei Schwangerschaft und
- bei Geburt
Daraus ergibt sich auch eine zeitliche Reihenfolge: Die "Baby-Erstausstattung" wird Dir nicht schon im dritten Schwangerschaftsmonat bewilligt werden sondern erst kurz vor der Geburt, aber für die Erstausstattung bei Schwangerschaft wird's dann langsam Zeit, weil Du halt an Umfang zunimmst - und das dürfte bei Dir inzwischen so sein.

Die Sechsmonatsfrist sollt ihr natürlich nicht abwarten, sondern wegen der Schwangerenbekleidung der ARGE kräftig auf die Füße treten. Wenn's Dir gut genug dafür geht machst Du das am besten selbst: Dein Mann sieht halt aus wie immer, aber Du nicht - und der unmittelbare Eindruck ist immer noch das beste Mittel, ein dröges Amt auf Trab zu bringen. Zieh dann auch was an, in dem Du jetzt aussiehst wie Wurst in Pelle... :wink:

Mit der Baby-Erstausstattung werdet Ihr wohl noch warten müssen. Das ist nicht genau geregelt, aber ich schätze mal ca. ein Monat vor der Geburt wäre richtig.

Ich hoffe, die sommerlichen Temperaturen setzen Dir nicht zu sehr zu!

Mausezahn
19.07.2007, 09:51
Ach Stephan - wenn ich dich nicht hätte :D :engel:

Ich habe schon um Ostern herum an Umfang zugenommen, so dass ich hier im Ort im Second-Hand-Laden für kleines Geld 2 Umstandshosen gekauft habe. Was hätte ich denn sonst tun sollen? Nackelisch gehen kann ich ja wohl schlecht :)
Ok, dann werde ich mich heute Nachmittag mal auf den Weg zur ARGE machen, denn so langsam werden mir die Oberteile eng.

Mit den sommerlichen Temperaturen komme ich prima klar - mir machte das kühlere Wetter komischerweise mehr zu schaffen. Ich bin da wohl anders, als andere Schwangere ...

Liebe Grüße an dich
Mausezahn

Mausezahn
21.07.2007, 10:52
Guten Morgen ihr Lieben!

Heute waren gleich 2 Briefe von der ARGE im Briefkasten, von denen ich erst dachte, es seien Vermittlungsvorschläge - waren es aber nicht ....

Es ging um den Antrag vom 24.04.07 bzgl. Schwangerschaft und Geburt. Darin war dann folgendes zu lesen:

Sehr geehrter Herr XY,

ihrem Antrag auf Übernahme von Kosten

- der Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft
- der Erstausstattung für Bekleidung bei Geburt

kann in Höhe von 280,00 Euro übernommen werden.

Die Entscheidung beruht auf § 3 Absatz 3 SGB II.

Die Kosten werden aufgrund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr. 3 SGB II in pauschaler Höhe übernommen.

Die Zahlung des Ihnen zustehenden Betrages erfolgt an die Überweisungsanschrift, die Sie angegeben haben (Auszahlung 01.08.2007).

Dann halt noch die übliche Belehrung über den Widerspruch.
Den gleichen Brief im selben Wortlaut, nur mit Übernahme der Kosten der Erstausstattung der Wohnung in Höhe von 330,00 Euro.

Meine Frage ist jetzt:
Ist damit alles abgedeckt - also auch die Erstausstattung Bekleidung fürs Baby oder kommt da evtl. noch etwas nach? Ich meine, insgesamt bekommen wir 610 Euro von der ARGE, mit so viel Geld hätte ich niemals gerechnet.

Wäre es geschickt, alle Kassenbelege usw. aufzubewahren, damit ich sie im Falle eines Falles einreichen kann, wenn die ARGE sehen möchte, dass wir das Geld auch wirklich dafür ausgegeben haben?

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Mausezahn

StephanK
21.07.2007, 11:23
Es ging um den Antrag vom 24.04.07 bzgl. Schwangerschaft und Geburt. Darin war dann folgendes zu lesen:
Sehr geehrter Herr XY,Besonders schwanger wird Herr XY nicht sein... Ist schon ein bisschen komisch, oder? :D: (Aber es ist korrekt, weil halt eine Person Ansprechspartner für die ganze BG ist.)

Meine Frage ist jetzt:
Ist damit alles abgedeckt - also auch die Erstausstattung Bekleidung fürs Baby oder kommt da evtl. noch etwas nach?Die Erstausstattung Babyklamotten ist damit abgedeckt.
Im Gesetz ist das ein bisschen krakelig formuliert Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt Ich lese das so: Erstausstattungen für (1) Bekleidung und Erstausstattungen bei (2) Schwangerschaft und (3) Geburt. (1) sind die ersten Klamotten für's Baby, (2) die "Umstandsbekleidung" für Dich und (3) der ganze andere Krempel, den man für einen Säugling so braucht, von Baby-Badewanne bis Tragekörbchen usw. Dieser Teil (3) ist in der jetzigen Leistung meiner Meinung nach noch nicht drin, sondern kommt dann kurz vor oder nach der Geburt.

Aber zu dieser und auch zu Deiner Frage nach den Kassenbelegen wird Dir mein Moderations-Kollege stupido besser Auskunft geben können als ich - der ist nämlich junger Vater und hat das alles gerade durch.

Betroffener
21.07.2007, 12:48
@Mausezahn,

Wäre es geschickt, alle Kassenbelege usw. aufzubewahren, damit ich sie im Falle eines Falles einreichen kann, wenn die ARGE sehen möchte, dass wir das Geld auch wirklich dafür ausgegeben haben?

Auch wennich nicht der im Behördensturm erprobte Vater bin.
Das sammeln und Aufheben dieser Belege (über einen längeren Zeitraum) dürfte sinnvoll sein - wer weiß was da noch so alles kommt. Und dann ist es sinnvoll, eben diese Belege zur Hand zu haben.

Frei nach dem alten Motto: Wer schreibt, der bleibt.

Upsala
21.07.2007, 22:50
Servus Mausezahn!

Ganz durch, wie StephanK schreibt, ist das noch nicht.
Die Quittungen würde ich schon aufbewahren, sehe aber nicht, dass das zwingend erforderlich wäre, da die ARGE darauf hinweisen müsste, wenn sie Nachweise will. Die Höhe der Zahlungen ist von ARGE zu ARGE unterschiedlich, leider. Ich lese das auch nur aus den bisherigen Anfragen heraus und den wenigen zugänglichen Zahlen die im Netz veröffentlicht sind.
Meine Frage ist jetzt:
Ist damit alles abgedeckt - also auch die Erstausstattung Bekleidung fürs Baby oder kommt da evtl. noch etwas nach? Wenn in den bisherigen Schreiben nix dazu vermerkt ist, war es das, fast.
Bei uns wurde vorher schriftlich mitgeteilt, dass ein Teil vor und der andere Teil unmittelbar nach der Geburt bewilligt wird. Frag aber noch mal bei der ARGE nach!
In den Weisungen der BA zum § 23 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-23-SGB-II-Abweich-Erbringung-Leistung.pdf) findest du auf Seite 2 (im PDF-File ist das die Seite 6) unter Punkt 1.1 (2) den Satz (2) Bedarfe können beispielsweise entstehen durch:
. ● notwendige Anschaffungen (z.B. neue Winterkleidung bei heranwachsenden Kindern) Ich sehe das als Aufforderung regelmäßig Anträge zu stellen.