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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsverweigerung ALG 1 Sperre


CaineOL
04.04.2006, 09:21
Ich schildere mal kurz den Vorfall.

Mir wurde Arbeitsverweigerung vorgeworfen weil ich eine Arbeit agbelehnt habe,diese Arbeit meines erachtens mit meiner Krankheit nicht hätte ausüben können.
Ich habe auch ein Ärztliches Attest was das belegt.

Nun habe ich heute morgen Telefonisch erfahren,weil ich was anderes erfragen wollte,das mein Sperrzeitbescheid auf den Weg zu mir ist.

Wie lege ich jetzt Einspruch ein ??

Ich weiß das der Arbeitgeber gehört werden mußte zu meiner Stellungnahme,ich finde es schon unverschämt das ein Arbeitgeber einfach was behaupten kann,und ich dadurch ne Sperrzeit bekomme,trotz Ärztlichem Attest.

Ich war schon beim Anwalt für Arbeitsrecht,da er mir auch meinen Resturlaub nicht auszahlen wollte,der Angeblich schon verfallen sei,
der Anwalt sagte das was mein Arbeitgeber meinte nicht richtig wäre und ich Anspruch auf Zahlung des Urlaubes habe.

Wer kann mir jetzt hilfen ???? Wie soll ich den Widerspruch aufsetzen ???

StephanK
04.04.2006, 10:35
Es ist mir nicht so ganz klar: Hast Du 'nen Job hingeschmissen (also dort schon gearbeitet) oder von vornherein gesagt: kommt für nicht in Frage. Das kann schon einen Unterschied ausmachen. Eine Sperrzeit gibt's sowohl bei Arbeitsaufgabe als auch bei Arbeitsablehnung. Kannst Du diese Information noch nachliefern?

CaineOL
04.04.2006, 14:06
Ich habe 18 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet.
Dann war ich gut 10 Wochen krank geschrieben weil ich einen doppelten Fingerbruch hatte.
Dann habe ich mich wieder Gesund schreiben lassen.
Daraufhin habe ich eine Arbeit bekommen wo Fingerfertigkeit gefragt ist.
Das habe ich mir nicht zugetraut,und habe daraufhin die Arbeit abgelehnt.

Wie kann ich jetzt meinen Widerspruch verfassen ???

Die Ägypter
04.04.2006, 17:28
Zur erg. Information folgender Thread von Caine: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=63064&highlight=

Du wirst leider keine Chance haben mit einem Widerspruch durchzukommen - deine eigene Einschätzung interessiert nicht - ein ärztliches Attest wäre Minimum gewesen und....

Du hast alles zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu vermeiden - wir hatten ja in einem anderen Thread bereits erörtert, dass du neben ALg I auch erg. ALG II beziehen musst....

Wenn du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben kannst - zeitweilig - dann ist ein gelber Schein angesagt, der auch der AfA und erg. der ArGe nachweisbar zugestellt werden muss, denn damit zeigst du an, dass du derzeit nicht vermittelbar bist...

Wenn es ein längerfristiges, berufseinschränkendes "Leiden" ist, muss ein ärztliches Gutachten her - woher soll die AfA oder auch die ArGe wissen, für welche Tätigkeiten du letztlich vermittelbar bist =?

StephanK
04.04.2006, 17:41
ein ärztliches Attest wäre Minimum gewesen und....Das stimmt zwar, aber ich denke eigentlich nicht, dass es nur gewesen wäre, sondern dass man das auch noch nachschieben kann. Es geht bei Dir ja wohl nicht um eine akute Erkrankung, über die man ein paar Wochen nach Ausheilung nichts mehr sagen könnte außer dass sie stattgefunden hat, sondern - wenn ich es recht verstehe - um dauernde Nachwirkungen, praktisch im Sinne einer Behinderung. So etwas lässt sich meiner Meinung nach auch nachträglich noch attestieren.
Außerdem gilt der Grundsatz, dass die Behörde vom Amts wegen ermitteln muss.
Deswegen hielte ich einen Widerspruch, der sich auf gesundheitliche Probleme stützt, nicht für von vornherein aussichtslos.
Du musst aber damit rechnen, Dich einer amtsärztlichen Untersuchung stellen zu müssen.

CaineOL
04.04.2006, 18:39
Man darf nicht vergessen das,das eine Zeitarbeitsfirma war.

Sie hätten mir ohne probleme eine andere Arbeit zuweisen können.

Aber nein sie weißen mir die Arbeit weiter zu.Denen war auch bekannt das ich einen doppelten Fingerbruch hatte.

Also alles muß man sich nicht gefallen lassen.
Das Ärztliche Attest bescheinigt mir das auch.

Aber jeder hat halt ne andere Meinung,bloß ich laße ir nicht alles gefallen.

Ich wollte eigentlich auch nur einen Stelle wissen wo man auf Widerspruchsmuster verwiesen wird.Damit ich sehen kann wie ich sowas aufsetzen muß.

Trotzdem danke.