Luk
18.05.2005, 16:03
Hallo,
ich würde gern mit meinem Cousin und einem Freund eine WG Mieten. Mein Cousin ist Arbeitslos (bezieht ALG), Freund und ich beziehen (Hartz IV).
Wäre es möglich das wir uns zusammen eine WG Mieten könnten?
Wenn ja, wie groß darf die WG sein und das müssen wir erfüllen um solch eine WG zu bekommen? Wer bezahlt dann die Miete, weil es sind ja 2 Hartz IV Empfänger und ein ALG-Empfänger.
Wer zahlt dann die Gas, Wasser -und Stromrechnung?
Gibt es in der Regel Probleme mit dem Vermieter, wenn er weiss das wir keine Arbeit haben, sondern nur Leistungen vom Arbeitsamt und Sozialamt beziehen?
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Ich wäre für eine Kompetente Antwort sehr dankbar!
Gruss
Lukas
ich würde gern mit meinem Cousin und einem Freund eine WG Mieten. Mein Cousin ist Arbeitslos (bezieht ALG), Freund und ich beziehen (Hartz IV).
Wäre es möglich das wir uns zusammen eine WG Mieten könnten?
Wenn ja, wie groß darf die WG sein und das müssen wir erfüllen um solch eine WG zu bekommen? Wer bezahlt dann die Miete, weil es sind ja 2 Hartz IV Empfänger und ein ALG-Empfänger.
Wer zahlt dann die Gas, Wasser -und Stromrechnung?
Gibt es in der Regel Probleme mit dem Vermieter, wenn er weiss das wir keine Arbeit haben, sondern nur Leistungen vom Arbeitsamt und Sozialamt beziehen?
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Ich wäre für eine Kompetente Antwort sehr dankbar!
Gruss
Lukas