Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Umzugskosten-Bescheinigung - alg2/alg1 Ausbildung
Hallo,
hoffe, dass ihr mir helfen könnt, bzw Auskunft geben könnt!
Momentane Situation:
Ich (in Elternzeit, 8 Mo. alte Tochter) (ALG2)
Partner (Kindsvater) ( Azubi) (Gehalt + BAB)
wohnen in einer 43 m² 2 ZKB in Berlin. Mietvertrag läuft auf ihn.
Mein Partner wird im Juni seine Ausbildung mit der IHK Prüfung beenden. Für den 28.8. hat er nun eine Zusage einer Schule (höhere Berufsfachschule inkl. Ausbildung + Fachabi)
D.h. er könne / wird dort eine 2 Ausbildung absolvieren (Schulisch, kein Gehalt!)
Die Schule ist in Rheinland-Pfalz ( wo auch ich meinen Arbeitsplatz habe, den ich 2007 wieder antreten werde)
Er wird bei meinem ALg2 nicht mit angerechnet, da er Gehalt und BAB bezieht.
Laut JobCenter steht meinem Partner für den Zeitraum ab Beendigung seiner Ausbildung bis einschliesslich zu Beginn der neuen Ausbildung ALG1 zu. (knapp 2 Monate also)
Besteht eine Chance, dass ich vom hiesigen JobCenter eine Bescheinigung zur Notwendigkeit eines Umzugs zu erhalte?
Andernfalls würde mein Partner beim JobCenter eine Bescheinigung beantragen. Die Schule, die mein Partner besuchen wird, ist BAfög berechtigt, sodass es "dumm" wäre,wenn der neue Mietvertrag (wenn wir denn einen hätten) dann auf ihn laufen würde, da dann keine Wohnkostenübernahme in Frage käme?! Oder würde dann das Bafög höher ausfallen?
Danke für die Aufmerksamkeit :D
StephanK
04.04.2006, 12:23
:welcome: Marian(ne?),
wenn Ihr das gemeinschaftliche Sorgerecht für Eure Tochter habt sehe ich da keine wirklichen Probleme. Es liest sich ganz schrecklich traditionell-altväterlich, aber dann musst Du eben dem Manne nachfolgen... :wink: Deswegen hat das Berliner Jobcenter da eigentlich nix zu meckern.
Für Miete erhält er beim BAfög maximal 197 €, was für seine Hälfte ja wohl reichen müsste. Ich sehe aber nicht, warum die Frage, wer Mieter ist, eine wichtige Rolle spielen sollte.
Nach den Landesrichtlinien für Rheinland-Pfalz (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_RheiPfa.pdf) ist die Zustimmung zu einem Umzug abhängig zu machen von einem akzeptablen Grund (der Wunsch nach einem Ortswechsel allein ist nicht ausreichend) - aber der familiäre Zusammenhalt ist mit Sicherheit ein akzeptabler Grund.
Hallo Stefan,
hab 1000 Dank für die schnelle Antowort! :danke:
Da wir nich verheiratet sind, haben wir bislang noch keine gem. Sorgerechtserklärung abgegeben, hatten dies aber sowieso vor sobald wir umgezogen sind; Da dies, wie du schreibst, bei der Umzugshilfe relevant ist, werden wir uns aber jetzt schon darum kümern, diese beim Jugendamt abzugeben
ich werde ich mich doch glatt noch diese Woche ans JobCenter wenden, da ich in 2 Wochen in Ld (zukünftiger Wohnort) sein werde, um eine Umzugs-Beschenigung einzuholen. =) (Sind hierzu irgendwelche Unterlagen mitzubringen?)
Marian (ohne +ne) :wink:
StephanK
04.04.2006, 13:57
Ja, zieht die Sorgerechtserklärung besser vor. Fall Ihr allerdings bisher Alg II-mäßig als Einzelmenschen durchgegangen seit, wird Euch künftig wahrscheinlich das Etikett "eheähnlich" aufgepappt werden; darauf und auf die finanziellen Folgen muss ich schon hinweisen.
An Unterlagen vorlegen solltet Ihr vor allem die Zusage der Schule, in Landau natürlich zusätzlich einen unterschriftsreifen Mietvertrag und evtl. Unterlagen, aus denen Dein absehbarer beruflicher Wiedereinstieg hervorgeht, der den Zuzug zusätzlich plausibel macht.
Das mit Deinem Namen ist dann auch klar. Ich war nur etwas irritiert, weil es ja - z.B. in Polen - auch männliche Marians gibt. Aber es ist dann wohl die amerikanische Variante - aus der Südpfalz :-)
männliche Marians? Mir ist der Name eigentlich nur noch aus Robin Hood bekannt :lol:
Danke aber für die Aufklärung.. Ich vergass jedoch zu erwähnen, dass wir beim JobCenter als "eheähnliche Gemeinschaft" "gehandelt" werden!
Mir ist noch eine Frage eingefallen (und ich stelle sie, in der Hoffnung, wieder eine nette Antwort zu erhalten!)
Vorausgesetzt, es klappt alles.. Welche Kosten würde da JC übernehmen. Ich besitze FS Kl.3 , könnte theoretisch einen Transporter / 7,5 t mieten und die knapp 700 km selber fahren...wäre jedenfalls günstiger fürs JC (die über meinen FS Besitz Bescheid wissen)
Mit Baby, Mann und Katze ist so eine lange Fahrt jedoch nicht gerade ein Zuckerschlecken, stell ich mir vor.... Würde das JC evtl auch für das Zubringen der Einrichtung (Partner, Kind und Katze ausgeschlossen) durch eine Umzugsfirma aufkommen?
StephanK
04.04.2006, 14:20
Na ja, dieser "Hilf-Dir-selbst-bevor-Du-den-Staat-um-Hilfe-fragst"-Grundsatz gilt schon auch für Umzüge. Ich weiss halt nicht, wie die Berliner ARGE in dieser Hinsicht agiert.
Falls Du die LKW-Fahrt alleine bewältigst, liesse sich vielleicht auch aushandeln, dass für Mann, Katze und Baby 'ne Bahnfahrkarte für den Separat-Transport bezahlt wird, sozusagen als Gegenleistung dafür, dass Du am LKW-Steuer Kosten sparst.
Froge koscht nix, wie auch der Exil-Pfälzer weiss.. :engel:
DAS ist eine sehr gute Idee mit den Fahrkarten.. Der Berliner an sich kann ja sehr krantig sein.. Aber ich werde mit meiner SB reden!.. (Ob ich sie evtl mit einer Fl. Riesling aus der Pfalz überzeugen kann?) *g*
ich bedanke mich jedenfalls gaaaaaaanz herzlich für deine kompetente Hilfe! ( Demnach wusste sofort, du kannst nur Pfälzer sein)
Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, die ich nicht selbst beantworten kann, komm ich wieder her! ;o)
Hallo StephanK!
Heute Morgen hatte ich einen termin beim JobCenter, zwecks der "Bescheinigung zur Notwendigkeit d Umzugs". Dort wurde mir jetzt allerdings ein neuer Termin gegeben.. Ich solle dann mit dem "Wohnungsangebot" zu Ihnen kommen, wenn ich aus der Pfalz zurück bin....
Zitat" Wenn Sie (ein) Wohnungsangebot/e haben, sei es aus der Zeitung, Internet etc + ein Merkblatt der Arge Landau, aus dem hervorgeht, welche Miethöchstgrenzen für dort gelten..." :shock:
Da dachte ich "Hä?" ...Das habe ich auch nach Nachfragen nicht so recht verstanden. Will das JobCenter Berlin einen unterschriftsreifen Mietvertrag sehen oder lediglich Angebote , die man zB im Immo-Teil der lokalen Tagespresse findet??? :shock:
Hm... Ich bin ja eher davon ausgegangen, dass ich mit dem Blanko-Mietvertrag zum Arge Landau gehen soll... (Muss ich quasi von landau nach berlin und wieder zurück mit Mietvertrag?)
Ratlose Grüße
StephanK
13.04.2006, 17:06
Ich kann mir das nur so erklären, dass die Berliner ARGE ganz arg sicher gehen will, dass Eure Angaben zum Anlass und zur Notwendigkeit des Umzugs richtig sind und dass Ihr auch tatsächlich dorthin zieht. Das ist lästig, aber wenn Ihr auf die Übernahme der Umzugskosten angewiesen seit, wird Euch nix anderes übrig bleiben, als ein paar Schnipsel aus der Rheinpfalz vorzulegen.
Das erspart Euch aber natürlich nicht, den Mietvertrag vor Eurer Unterschrift von der ARGE Landau absegnen zu lassen. Umzug unter Alg II-Bedingungen ist noch um einiges stressiger als soundso schon...
die Rheinpfalz :mrgreen:
Do wärr ma wohl die Rheipälz zerschnibble misse :)
Danke wieder fürs schnelle antworten
Nun habe ich mich auf der dortigen ARGE nach den KdU Richtlinien erkundigt, und bekam dort folgende Information:
4,20 Euro pro m² KaltMiete wird übernommen. D.h. 315,- f. 75m². Ich solle, sobald ich Angebote eingeholt habe, wiederkommen (-.-klar, DAS wusste ich auch)
Nun, nach Nachrechnen und Wohnungsanzeigen im Internet /Tagespresse/ etc, sehe ich, dass es zu diesem Preis überhaupt keine Wohnungen hier gibt! Auch nicht in angrenzenden Orten... :shock: Höchstens eine 1,5 ZKB im "Ku´Kaff" :cry:
Die K´Mieten belaufen sich im günstigsten Falle hier auf 430,-
Nun bin ich verunsichert...und wir wissen jetzt nicht , was wir tun sollen. Können/Müssen wir die Differenz selbst bezahlen?
Bin für jede Hilfe / Auskunft dankbar.
Betroffener
21.04.2006, 00:22
Marian,
hier würde ich mich erst erkundigen, wie die Sätze für ortsanhängige aussehen.
Vielfach ist es leider so, dass "Bestandsmieter" mehr bekommen, als Zugezogene.
Hier wäre also eine örtliche Beratungsstelle, der Mietspiegel und ggf. der örtlicher Mieterschutzbund anzusprechen.
Eine Festlegung der maximalen Miethöhen aufgrund der Wohngeldtabelle (was immer noch gerne gemacht wird - sogar unter Wegfall der "teureren Spalten rechts") ist von diversen Gerichten inzwischen als nicht rechtens beurteilt worden.
Hallöle, alle mir Helfenden :D
Meine Wohnungssuche hat ein Ende!
Ich habe eine tolle 3 ZKB, 65m²,Balkon + GartenStück gefunden. Für 302,- KM !! ( WM 377,-) :shock: könnte ich sofort oder später als Nachmieter antreten.
( Die Arge zahlt 4,20 pro qm, 315,- f. 75m²)
Also eine SEHR angemessene Unterkunft 8)
Es ist eine Wohnung einer WBG, die auch an Menschen mit WBS vermietet.
SO, die Wohnung ist allerdings nicht in Landau, sondern in Neustadt (umme Ecke quasi)
Ich habe nun das Angebot in den Händen und möchte gleich am Di zur ARge..... da ich aber wieder etwas unsicher bin, frage ich lieber hier nochmal nach. ob meine geplanten Schritte so richtig sind. :engel:
Arge (Zuzugsort): Un-Unterschriebenene MV / Wohnungsangebot zeigen /Bewilligung einholen / Neuen Alg2 Antrag gleich mal mitnehmen (Musss f die Kaution ein extra Antrag gestellt werden, weil es dies ja nur als Darlehen gibt oder läuft das zusammen mit der Bewilligung?
Mietvertrag unterzeichnen (zB ab 1.7)
Arge B (Wegzieh) : Mietvertrag + schriftliche Genehmigung von der Arge NW/LD vorlegen, Antrag auf Umzugskostenübernahme stellen..
2 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen einholen, damit zur WegziehArge gehen...
Umziehen
Richtige Schritte?
Lg
marian
StephanK
30.04.2006, 14:01
Hallo Marian,
also klappt's ja jetzt mit dem back to the Palatinate :D
Und so, wie Du's aufgeschrieben hast, sollte es (hoffentlich) auch ohne Probleme hinhauen!
Außerdem ist Neustadt sowieso netter als Landau (persönliche Meinungsäußerung :wink: )
Neuer Alg II-Antrag: Es könnte sein, dass man dann noch eine Meldebescheinigung sehen möchte, wenn Ihr umgezogen seit, damit auch klar ist, dass Ihr dann wirklich und richtig und amtlich Neu-Neustädter seit. Aber zur Meldebehörde müsst Ihr sowieso, also einen Extra-Aufwand macht das nicht.
Die Kaution muss gesondert beantragt werden. Da das zum Päckchen "Kosten der Unterkunft" gehört, funktioniert das nach "Neustädter Landrecht" - also ich weiss nicht, ob die sich dafür ein Extra-Formular selbst gehäkelt haben. Muss halt sein, schließlich sind's Steuergelder, die da ausgezahlt werden.
Gute Wünsche - vor allem die nötige Gelassenheit für so 'ne Haupt- und Staatsaktion! 8)
..Da ruft mich am freitag eine Frau (die eigentlich zuständige, die aber im Urlaub gewesen ist) der WBG-NW an, und teilte mir mit gespielter mitleidiger Stimme mit, die Wohnung könne sie nicht an mich vermieten, da diese Wohnung " frei finanziert" wird (keine Ahnung, denke mal, diese Wohnung sei nicht alg2 berechtigt)... und der m² Preis für die ARGE eh zu hoch sei.. Die ARGE NW zahlt 4,50,- pro qm. ( Sprich: bei 75m² 337,50)..aber ich solle doch mal vorbeikommen...wohnungssuchend melden usw
SO, ach, ja, mittlerweile habe ich auch einen WBS ( 3 Wohnräume, 75m²)..schlapp zur WBG. Und was sagt man mir dort? Als "ZUzieher" können Sie mich NICHT aufnehmen... Die Erklärung dauerte geschlagene 10 Minuten) Ich bekam dann Adresssen von weiteren WBG´s..
Diese werde ich wohl am Montag alle aufsuchen.
ich suchte/suche aber nach wie vor auch auf eigene Faust...Auch in NW´s Umgebung.. Ich hab wieder einzelne Wohnungen ausgespickt.. eine davon in Hassloch (aber wahrscheins gelten ja dort wieder andere Richtlinien, oder?)...weil ich mal wieder keine Ahnung hab
stelle ich mal wieder Fragen:
Was ist für eine ARge ausschlaggebend, damit sie einer Wohnung zustimmt? Der m²-Preis? Die KM? Die GRöße?
Beispiel: 2 ZKB, 76m², 320,-KM ( qm-Preis 4,21) in NW... angemessen oder nicht, weil 1qm zu groß?)
Beispiel: 3 ZKB, 67,5 m², 335,50 KM (qm-Preis 4,97) Maikammer..angem oder nicht, weil qm-preis zu hoch?)
Bin ich verpflichtet, einem zukünftigen Vermieter auskunft darüber zu geben, dass ich wg Elternzeit ALg2 beziehe? Allmählich beschleicht mich das gefühl, Keine Wohnung finden/abgelehnt zu werden hängt damit zusammen... :sad:
Hoffentlich hat eine der WBG´s ein nettes Objekt für uns...
Liebe Grüße aus der heissen Pfalz
Marian
StephanK
07.05.2006, 17:52
Was ist für eine ARge ausschlaggebend, damit sie einer Wohnung zustimmt? Der m²-Preis? Die KM? Die GRöße? Bitte schau noch mal in die rheinland-pfalz-weit geltenden Richtlinien, auf die ich weiter oben schon hingewiesen habe. Maßgeblich ist sowohl die Größe, wobei für 3 Personen 75 m² oder drei Wohnräume Ende der Fahnenstange sind, als auch der Preis, der "im unteren Bereich der am Wohnort marktüblichen Mieten" liegen muss; dabei dürfte der Preis pro m² gemeint sein.
Bin ich verpflichtet, einem zukünftigen Vermieter auskunft darüber zu geben, dass ich wg Elternzeit ALg2 beziehe?Von Dir aus nicht, aber die meisten Vermieter fragen nach den Einkommensverhältnissen. Wenn Du das "Reizwort" Alg II vermeiden möchtest, ist es aber wohl legitim, wenn Du sagst, dass Du in der Elternzeit bist und "Elterngeld" beziehst. So genau kann man sich mit diesen ganzen Sozialleistungen doch gar nicht auskennen, oder? :wink:
Viel Erfolg!
Hallo Stephan
mir liegt ein neues WOhnungsangebot vor. Und ein definitives JA von der der Vermieterin.
75 (76m²), 2 ZKB, 320,-KM + ca. 100-150,- NK ( Öl-ZH..)
Kaution 2 MM..und Courtage 2 MM (angelegt in einen Bausparvertrag)
Bevor ich damit zur Arge Neustadt marschier, frag ich lieber erstmal hier.
Einige Städte kommen ja nicht für Courtagen auf..Ob das f. NW auch gilt? (in Lu´ist es zB so)
in der Kostenaufstellung für die Arge ist vermerkt "..angelegt in Bausparvertrag).. Ähem..heisst das, sollte ich mich für die Wohnung entscheiden, muss ich einen BSV abschliessen?
Ich zweifel mal wieder deswegen ein wenig..
Eine weitere Wohnung werde ich mir am Freitag anschauen, allerdings weiß ich nicht, ob die Arge da zustimmen wird weil sie echt groß ist...Aber billisch!
3 ZKB, 91 (!!!) m² in Edenk. für 300,-KM
StephanK
10.05.2006, 11:17
Hallo Marian,
die Zusicherung zur Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten (wozu auch Makler-Courtagen gehören) soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist (das ist wohl anerkannt) und "wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem
angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann". Letzteres ist eine der beliebten Lulli-Formulierungen, die die Frage hinterlassen, wer das eigentlich auf welche Art und Weise feststellen soll und kann. Die rheinland-pfälzischen KdU-Richtlinien sind in dieser Frage recht restriktiv: Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Maklergebühren, Eintrittsgelder bei Genossenschaften, Abstandszahlungen, doppelte Mietezahlungen) können nur ausnahmsweise in besonders zu begründenden Einzelfällen gewährt werden.Sieht also schlecht aus. Du kannst natürlich versuchen, damit zu argumentieren, dass Du auf einen Makler angewiesen bist, weil Du bei der Wohnungssuche aus großer Entfernung nicht in gleicher Weise "Klinkenputzen gehen" kannst wie jemand, der im gleichen Ort oder im Nachbarort eine neue Wohnung sucht. Einigen Begründungsaufwand wirst Du also betreiben müssen, und ob Du damit überzeugst, ist schwer vorherzusagen.
in der Kostenaufstellung für die Arge ist vermerkt "..angelegt in Bausparvertrag)... *bleedguck* wer oder was wird in einem Bausparvertrag angelegt? Sorry, aber da verstehe ich weder den Zusammenhang noch sonst was. Bitte dummbeutelgerecht erklären!
allerdings weiß ich nicht, ob die Arge da zustimmen wird weil sie echt groß ist...Aber billisch! In den rheinland-pfälzischen Landesrichtlinien heisst es zu dieser Frage: Sind die Kosten einer nach den vorstehenden Maßstäben zu großen Wohnung nicht höher als die anzuerkennenden Kosten einer Wohnung in angemessener Größe, können
diese Unterkunftskosten im Einzelfall anerkannt werden. Dabei sind die Heizkosten und die qm-abhängigen Nebenkosten in die Entscheidung mit einzubeziehen.Es stimmt halt schon: Eine billige Grundmiete pro m² ist schön, aber eine große Wohnung will eben auch beheizt werden. Ein Argument für die "zu große" Wohnung wäre also, wenn relativ niedrige (d.h. nicht höhrere, als in einer 60 m²-Wohnung) Heizkosten entstehen, weil es eine moderne Heizungsanlage gibt, die Wärmedämmung im Haus auf dem technischen Stand ist oder dergleichen. Diese Dinge müsstest Du mit dem Vermieter abklären, wenn er die nötigen Auskünfte dazu geben kann, oder - falls die Wohnung nicht leer steht - mit dem noch-Mieter, der am besten über seine Heizkosten Bescheid weiss.
Dein Argumentations- und Verhandlungsgeschick ist also weiterhin gefragt...
In der Kostenaufstellung steht die Größe der Wohnung, Kosten, Kaution...und eben auch " Courtage: 2 MM (angelegt in einen Bausparvertrag)"
Weiteres kann auch ich dazu leider nicht erklären...(weil..keine Ahnung..) Vielleicht ist es angebracht, zu erwähnen, dass es sich bei dem Makler um die LBS handelt..
Die Wohnungssuche gestaltet sich ja in der Tat schwiederiger als gedacht.
wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem
angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann"
Die Schule, die mein Partner besuchen wird, beginnt ja erst eEde August.. Da könnte die Arge ja auch maulen,
schliesslich würde ein Umzug im August auch noch reichen.. Und mein Argument, nicht in der Augusthitze umziehen zu wollen, zieht dann wohl eher nicht :lol:
Wohl aber damit, wie du schon erwähntest, dass ich sozusagen aus weiter Entfernung suche und net ständig Klinkenputzen gehen kann...
:-x zum Mäusemelken.....
StephanK
10.05.2006, 12:15
In der Kostenaufstellung steht die Größe der Wohnung, Kosten, Kaution...und eben auch " Courtage: 2 MM (angelegt in einen Bausparvertrag)"
Weiteres kann auch ich dazu leider nicht erklären...(weil..keine Ahnung..) Vielleicht ist es angebracht, zu erwähnen, dass es sich bei dem Makler um die LBS handelt..Das ist ja kurios!
Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich nicht um eine echte Maklercourtage (von der der Makler lebt), sondern um ... ja, wie soll ich das nennen? Ein ziemlich merkwürdiges Geschäft nach dem Motto: ich vermittel Dir eine Wohnung und Du schließt "zum Dank" dafür bei mir einen Bausparvertrag ab. Als Geschäftspraxis einer Bank finde ich das fragwürdig, aber das soll jetzt mal dahinstehen.
Jedenfalls ist es dann keine echte Maklercourtage. Das ist ja nur ein vornehmer Ausdruck für den Mäklerlohn, wie das Bürgerliche Gesetzbuch das etwas altertümelnd nennt. Was Du auf einen Bausparvertrag einzahlst, bleibt ja Dein Vermögen (an das Du eben nur unter etwas erschwerten Bedingungen wieder herankommst), ist aber nicht verloren. Deswegen ist es folgerichtig, wenn die ARGE das nicht zahlt.
Ich denke, dass sich das nur im Wege des Verhandelns mit der LBS lösen lässt, nach dem Strickmuster: Bausparvertrag, ja gerne, wollten wir ja schon immer mal (*breites Lächeln*) und sind ja sooo dankbar, dass wir durch Sie jetzt den Einstieg dazu finden (*noch breiteres Lächeln*)... nur leider, leider (*Augenbrauen kräuseln, Schnute ziehen*) leben wir von Alg II und können von unseren laufenden Einkünften leider so gut wie keinen Cent abzwacken. Entweder machen wir also einen Vertrag mit einer Bausparrate von 1 € monatlich oder sie berechnen eine ganz normale Maklergebühr, denn die übernimmt die ARGE dann.
Ich verstehe, wenn Du jetzt stöhnst: schon wieder schreibt dieser Kerl, ich soll verhandeln. Aber eine anderen Weg sehe ich leider nicht.
Die Ägypter
10.05.2006, 12:56
Courtage in Form eines Bausparvertrages =?
Ist mir völlig neu - ich vermute, damit ist die Anlageform der Kaution gemeint (die ja zinsbringend) angelegt werden muss... wobei ein Bausparvertrag da wenig Sinn macht, wenn z.B. das Mietverhältnis nach 3 Jahren endet, ist der Bausparvertrag dann nur mit hohen Verlusten kündbar....
Ich würde das alles mit Vorsicht genießen.... klingt nach Kuddel-Muddel (auch ohne das die ArGe die Nase reinhält)! Am Besten mal genau nachfragen, was sie von dir wollen bez. des Bausparvertrages.
PS.
Mal nachgesurft:
LBS Immobilien - Courtage (http://www.lbs-immobilien.de/beitraege/13909) gut - ist zwar für Hessen-Thüringen, aber die nehmen sich nichts...
Huhu Nefertari & Stephan
Zunächstmal.. Die von der LBS angebotene Wohnung habe ich abgelehnt. Die Courtage sollte zusätzlich zur Kaution bezahlt werden, welche dann in einen BSV angelegt werden würde, den ich natülrich abschliessen sollte/müsste..und monatl. mind 80,- ..Hach, furchtbar....
Themawechsel.
Bin heute Morgen bei der Wohnungsbaugesellschaft gewesen.Alles erklärt, WBS vorgelegt.. Und die konnten mir doch prompt 5 Wohnungen anbieten .. Nähe Landau ( 15 km weg). Angemessene Größe. jewe. 3 Zimmer +K&B
Aber: Die monatl. WM beläuft sich zwischen 533,- bis 590,-
Und weil ich ja wie immer... keine Ahnung habe.. :oops:
Ist der Mietpeis nicht viel zu hoch für die Arge?
Irgendwo habe ich zwar gelesen, dass die örtl. Mietspiel nicht auf öffentlich geförderte Wohnungen anzuwenden sind (Berichtigen, wenn ich irre!!), aber wie wird denn dann berechnet, ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind?
Die Dame der WBG konnte mir auch nix genaues sagen, sie geht aber davon aus, dass die Arge eine solche WOhnung übernimmt.......
LG
Marian
Die Ägypter
11.05.2006, 16:52
Soweit ich weiß wird der Wohnberechtigungschein nur für bestimmte geförderte Wohnungen "fällig"... die müssen nicht unbedingt in den Augen der ArGe angemessen sein, das sind leider 2 Paar Schuhe...
Weiteres Problem - selbst wenn die angemessen sind... läuft die öffentliche Förderung für solche Wohnungen/Wohnhäuser aus, kann es passieren, dass die Wohnung schlagartig nicht mehr angemessen ist - da muss man sehr genau den Mietvertrag studieren.
Dieses Problem werden demnächst meine Eltern bekommen - die ursprünglich angemessene Wohnung wird über Mieterhöhung vermutlich nächstes Jahr nicht mehr angemessen sein und dann gibt es das berühmte halbe Jahr zur Senkung der KdU und der Zeit rennt man sich dann die Hacken nach einer angemessenen Wohnung ab.
Was deine Fragen zur Angemessenheit angeht, lass dir das unbedingt von der ArGe schriftlich mitteilen, dann bist du auf der sicheren Seite - denn selbst wenn wir hier mit Wohngeldlisten oder ähnlichem annährend Aussagen treffen, ist es nicht rechtssicher - sagt die ArGe Mietsumme (warm) Höhe X ist angemessen, dann ist das für dich verbindlich.
ICH BITTE UM DAUMENDRÜCKEN! :Respekt:
Habe mir vor 2 Wochen eine schnieblige Wohnung angesehen, die von einer WBG vermietet wird.
m² preis 4,-, KM, 325,., 81 qm, balkon, mitten in der fussgängerzone :-)
ich wurde bei der Wohnungsbewerbung sehr freundlich behandelt, und hab tolle Auskünfte bekommen, auch wg Bewilligung der dortigen Arge...
Vor Einzug wird noch ein Durchbruch gemacht und neue Fenster eingebaut.
Das Angebot habe ich sooofort bei der Arge dort vorgelegt..und die
Bewillligung habe ich sofort, ohne Umschweife bekommen (ich hatte ja wieder Bammel, weil die Wohnung größer als 75m² is).. Die Sb dort war sehr nett... (@ StephanK : Hat alles ohne Verhandeln geklappt ;o)
Haben nun allles bei der WBG eingereicht...Nun heisst es, HOFFEN..und auf den ersehnten Anruf /Brief warten. (Wie lange sowas wohl dauern mag)?
StephanK
25.05.2006, 20:01
Die Daumen sind gedrückt!! :engel:
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