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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mangelnde nachweisbare Bemühungen des Vermittlers


Weltwunder
04.04.2006, 14:06
Hallo erstmal,

ich schildere mal kurz meine Situation und dann die Eingliederungsvereinbarung die mir vorliegt.

Ich bin weiblich, Mitte 30, habe zwei abgeschlossene Ausbildungen und bin seit Juli/2004 arbeitslos. Direkt nach Beendigung der Umschulung. Ich habe von Sept/2004 bis Juli/2005 einen 400 EUR Job gehabt. In der Zeit musste ich an einem Bewerbertraining teilnehmen. Sonst habe ich keinerlei berufsrelevante Förderung oder überhaupt eine Förderung erhalten. Förderung bekomme ich nur wenn ich einen Job nachweisen kann und für den irgendein Zertifikat fehlen würde.

Die letzte EVB ist schon vor einiger Zeit abgelaufen. Die Vermittlerin hat sich nie um irgendetwas bemüht in der Zeit. Einen Fernlehrgang den ich auf eigene Kosten und Regie betrieben habe, musste ich wegen Geldmangel vorzeitig beenden.

Ohne EVB wurde ein Termin bei der EEJ-Vermittlerin gemacht. Die hatte aber nichts anzubieten und war auch noch äußerst ungehalten als ich ihr klarmachte, dass der eine EEJ gegen das Urheberrecht verstößt.

In letzter Zeit sprach meine Vermittlerin dann für diverse Jobs auf meinen AB. Stellenangebote ohne genaue Berufsbezeichnung, ohne Stellenbeschreibung, angefordertes Qualifikationsprofil, ohne Ansprechpartner. Bei Rückruf war sie meist nicht zu erreichen und ich war gezwungen vor meinem Telefon zu verharren (was ich irgendwann nicht mehr gemacht habe, ich habe den AB eingeschaltet).

Das eine Angebot war als "Empfangsdame" (inoffiziell suchten die eine Frau die keine Kinder hat und auch keine will/bekommen kann und Basis-PC-Kenntnisse hatte und den Mitarbeitern Kaffee kochte ...) Das war ein Angebot das sie mir auf den AB sprach und für den dann eine schriftliche Notiz vorlag, die auch via E-mail hätte an mich gesandt werden können. Ich habe meinen Lebenslauf hingeschickt und zig mal angerufen, es hat nie jemand auf meine Bewerbung reagiert, noch war der Ansprechpartner für mich telefonisch zu erreichen. Eine Woche später sagte mir dann am Telefon, die Stelle sei besetzt.

Das letzte Angebot: Callcenter, einfach 53 Km von meinem Wohnort entfernt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen. Ich habe kein Auto und der Stundenlohn lag bei 8 EUR/brutto. Netto hätte ich weniger als 1000 EUR verdient von denen knapp 300 EUR (geschätzte Kosten) nur für's Benzin weg gewesen wären. Die Vermittlerin meinte man würde mir für die erste Zeit einen Leihwagen zur Verfügung stellen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich weiß weder, was die "erste Zeit" ist noch was für ein Wagen (Benzinverbrauch) das gewesen wäre. Geschweige denn was nach der ersten Zeit mit dem mobilen Untersatz gewesen wäre. Fazit: Für den Job hätte ich einen Kredit aufnehmen müssen um überhaupt pünktlich erscheinen zu können. Oder mir in absehbarer Zeit ein Auto kaufen müssen, das ich gar nicht bezahlen kann. Davon abgesehen hätte ich unter den gegebenen Vorraussetzungen eh keinen Kredit bekommen. Ich hätte ihn ja nicht mal zurückzahlen können.

Jetzt liegt mir eine EVB vor die mir mir minutiös Auflagen erteilt, während die der Vermittlerin mehr als unpräzise formuliert sind. Ferner soll ich ein Saisontätigkeit als Erntehelfer wahrnehmen oder mich selber aktiv um eine "solche" Stelle bemühen.

Unter "weitere Vereinbarungen" erlaube ich mit der Unterschrift unter diesen Wisch der Vermittlerin meine Bewerbungsunterlagen, insbesondere meine Zeugnisse und den Lebenslauf zu Zwecken meiner Vermittlung in Arbeit an interessierte Arbeitgeber weiterzuleiten. Gnädigerweise werden ich noch über die Weiterleitung informiert. Aber es steht weder da in welcher Form (schriftlich, mündlich) noch ob vor oder nach der Weiterleitung. Gerade das ist mir aber in der letzten Zeit sehr sauer aufgestoßen, ich fühle mich dadurch entmündigt und bloßgestellt. Ich weiß nicht mal wem meine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und für welche Jobs ich da meine Unterlagen zur Verfügung stelle. Außerdem halte ich es für wenig sinnvoll so vorzugehen. Da diese Vorgehensweise in der Vergangenheit eh keine Erfolge hatte.

Insgesamt gesehen, entsteht bei mir der Eindruck, dass die Vermittlerin lediglich irgendwelche, auch noch so unrealistische Vermittlungsangebote vorlegt um ihre Quote zu erfüllen und um mich in Saisonjobs zu zwingen, die mir in meiner beruflichen Situation nicht weiterhelfen. Geschweige denn, mir die Möglichkeit geben in dem Beruf den ich gelernt habe Fuss zu fassen, oder nicht den Anschluss zu verlieren.

Und die letztendlichen Fragen, die ich habe:
Kann ich mich dagegen wehren?
Kann ich die Offenlegung der Bemühungen der Vermittlerin verlangen?
Kann ich verlangen, dass mir realistische Angebote vorgelegt werden?
Kann ich eine berufsrelevante Fortbildung/Förderung verlangen?

Die Ägypter
04.04.2006, 18:19
Hallo - zu deinen Fragen:

Und die letztendlichen Fragen, die ich habe:
Kann ich mich dagegen wehren?
Kann ich die Offenlegung der Bemühungen der Vermittlerin verlangen?
Kann ich verlangen, dass mir realistische Angebote vorgelegt werden?
Kann ich eine berufsrelevante Fortbildung/Förderung verlangen?

Letztlich kennt niemand von uns den genauen Wortlaut der Eingliederungsvereinbarung die du unterschrieben hast (=?) Aber... du kannst versuchen mit dem Vorgesetzten deiner SB/Fallmanagerin zu sprechen und um einen anderen Ansprechpartner bitten....

Hauptzielsetzung ist -trotz allen Zumutbarkeiten des SGB II- immer noch der erste Arbeitsmarkt! Das sollte auch bei allem was du veranlasst, dein Hauptargument sein...

Mit dem "Verlangen" dagegen ist es so eine Sache... du bist im ALG II-Bezug und du hast alles zu unternehmen, um deinen Leistungsbezug zu minimieren oder ganz zu vermeiden!

Homegrown
07.04.2006, 21:28
Hallo Weltwunder,

deine Vermutung ist vollkommen richtig- die drehen einem die Jobangebote an nur um ihre Quote zu erfüllen- ganz klar.

Du solltest dich auf jeden Fall mit dem Chef deiner zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dich beschweren.

Ich war auch öfters in solchen Situationen- da gibt es einen ganz einfachen Trick. Wenn du schon vorher weisst, dass der Job unzumutbar oder schlecht bezahlt ist, dann gehst du zu dem Vorstellungsgespräch und präsentierst dich dort von deiner schlechtesten Seite...hört sich vielleicht komisch an aber von denen wirst du dann nie wieder was hören.

lg

Die Ägypter
07.04.2006, 22:29
Hallo Homegrown,

könntest du es bitte unterlassen, solche Ratschläge zu geben:



Ich war auch öfters in solchen Situationen- da gibt es einen ganz einfachen Trick. Wenn du schon vorher weisst, dass der Job unzumutbar oder schlecht bezahlt ist, dann gehst du zu dem Vorstellungsgespräch und präsentierst dich dort von deiner schlechtesten Seite...hört sich vielleicht komisch an aber von denen wirst du dann nie wieder was hören.

...

Klar von der Firma hört man nichts mehr... dafür allerdings von der AA oder der ArGe/Jobcenter.... und bestimmt nichts Gutes!

StephanK
08.04.2006, 12:37
Kristins Hinweis ist sehr richtig.
Es gibt auch etliche Urteile zu dem Thema.
Wer Bewerbungen schreibt oder Vorstellungsgespräche wahrnimmt in der erkennbaren Absicht, den betreffenden Job nicht haben zu wollen wird genau so behandelt wie jemand, der die Arbeitsaufnahme verweigert, also mit deftigen Sanktionen bedacht.
Bei "ungeliebten" Vermittlungsangeboten muss man also sehr sorgsam verfahren und sich gut überlegen, wie man damit umgeht.

Weltwunder
08.04.2006, 21:22
Tach auch!

Was heißt hier "ungeliebt".
Ich hätte unter den gegebenen Voraussetzungen nicht einmal dort erscheinen können. Erstens, weil es keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gab und zweitens weil ich kein Auto habe und mir auch keines kaufen kann und selbst wenn der Mietwagen bezahlt worden wäre, hätte ich mir von dem "Verdienst" das Benzin nicht leisten können.

Was sollen also diese "Angebote"? Der Schluß, dass hier lediglich eine Quote erfüllt werden soll, liegt sehr nahe. Und unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen, kann ich mir schwer vorstellen, dass das unter adäquater Förderung zur Aufnahme einer Beschäftigung zählt! Da kann man gleich das Geld zum Fenster rauswerfen!

Wenn also von mir erwartet wird, dass ich mich da bewerbe, wo ich auch hinwill und aufgrund meiner Ausbildungen Chancen habe, dann erwarte ich das auch von der Vermittlerin! Fakt ist, dass ich mich hier schon von Pontius zu Pilatus beworben habe, und entweder zu alt, zu gebärfähig, zu wenig qualifiziert, zu viel qualifiziert ... bin. Es macht weder Sinn noch ist es wirtschaftlich vertretbar jeden Monat Bewerbungen zu schreiben, wenn es kein Angebot gibt, für das ich in Frage komme. Wenn mich jemand vor einen halben Jahr schon nicht wollte, dann nach einem Jahr auch nicht. Mir ist bisher nicht ein Kurs oder eine Fortbildung oder was auch immer angeboten worden um meine Chancen zu verbessern. Und das wohl, weil man sehr genau weiß, dass an den wirklichen Absagegründen nichts zu verändern ist! Dazu müsste man die physikalischen Gesetze aushebeln!

Wenn ich Elektriker wäre kann ich nicht als Schlosser arbeiten. Und wenn ich nicht mal 20% der Anforderungen vorweisen kann, ist es Zeit- und Geldverschwendung sich da zu bewerben.

Es gibt keine Vollbeschäftigung mehr und es gibt auch keine Jobs. Es wird auch keine geben und ich bin nicht bereit allein für die Versäumnisse der Politik der letzten Jahre die Verantwortung zu tragen. Mich entwürdigen und entmündigen zu lassen.

Gruß vom Weltwunder

Codeman
08.04.2006, 21:53
Hallo Leute,

Ich war auch öfters in solchen Situationen- da gibt es einen ganz einfachen Trick. Wenn du schon vorher weisst, dass der Job unzumutbar oder schlecht bezahlt ist, dann gehst du zu dem Vorstellungsgespräch und präsentierst dich dort von deiner schlechtesten Seite...hört sich vielleicht komisch an aber von denen wirst du dann nie wieder was hören.

Das kannst du so natürlich nicht schreiben.Dahin kommen und sagen: ey ick hab keen bock zu arbeiten - dass geht natürlich nicht.

Ich hab hier mal etwas geschrieben und hier wieder rein kopiert.Damals gabs schon mal so eine ähnliche diskussion,allerdings bei einen Zeitarbeitsjob.


Wenn du ein Vorstellungsgespräch hast - immer den arbeitsvertrag mitnehmen und rechtsanwaltschaftlich prüfen lassen.Da werden die meisten schon misstrauisch und sehen dich evtl. als querdenker.

Solltest du gar keine lust haben dort anzufangen,sag nicht das du keine lust hast.das gibt ne sperrzeit.

versuche z.b. durch hinweise auf irgendeine gesundheitliche einschränkung (irgendwas hat jeder) einen brückenkopf zu den beruf zu schlagen.Bei Männern hilft z.b. auch der übertriebende einsatz von rasierwasser.ein freund sagte mal so was zu mir:

-> ausserdem hilft ein gepflegtes äusseres (wie ein penner kann jeder daherkommen und eine sperre dafür kassieren).
mit gepflegten äusserem meine ich, das du im gespräch fussel vom ärmel schnipst, dich über das wetter aufregst das dir die frisur versaut, dazu eine rasierwasserwolke die jedem den atem verschlägt (wie ob ich das rieche? was denn? ach das? ist es wirklich so schlimm? ich bekomm das rasierwasser jedes jahr von meiner schwester zu weihnachen UND zum geburtstag und mags recht gerne). evtl ist dir ja auch ein fingernagel eingerissen, den du natürlich sofort abpfeilen musst, damit es nicht schlimmer wird.
kurzum leg dir eine macke zu, die andere nervt und deinen sympathischen eindruck ins gegenteil verkehrt aber sei dabei immer interssiert und zeig dich arbeitswillig.

Garrantiere hierbei natürlich für nix.

MfG
Codeman

StephanK
09.04.2006, 10:29
Was heißt hier "ungeliebt".
Ich hätte unter den gegebenen Voraussetzungen nicht einmal dort erscheinen können. Erstens, weil es keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gab und zweitens weil ich kein Auto habe und mir auch keines kaufen kann und selbst wenn der Mietwagen bezahlt worden wäre, hätte ich mir von dem "Verdienst" das Benzin nicht leisten können.Meine Formulierung war wohl etwas unglücklich :oops: Ich wollte nicht suggerieren, dass Du etwa nur keine Lust auf einen solchen Job hättest.
Solche Probleme der Erreichbarkeit eines Jobs sollte man dann aber mit dem Alg II-Träger besprechen und zwar ruhig offensiv nach dem Strickmuster: Ich mach' das liebend gerne - aber ohne Auto geht das nicht. Wie sieht Ihr Etat für Mobilitätshilfen aus? Können Sie mir eines finanzieren?
Wenn nicht, dann geht's halt nicht...

Codemans launige Empfehlungen haben mich zwar amüsiert, aber in die Praxis umsetzen würde ich sie nur mit allergrößter Vorsicht...

Weltwunder
09.04.2006, 11:57
Moin!

Ich habe zu Mobilitätshilfen lediglich die laxe mündliche Aussage: "Für die erste Zeit können wir ihnen einen Mietwagen zur Verfügung stellen."
Es ist nicht klar was für einen Zeitraum "die erste Zeit umfasst". Und zweitens muss ich wirtschaftlich rechnen. Und wenn ich das Benzin selber zahlen muss muss ich einen Kredit aufnehmen, weil mir von 980 EUR netto (das ist der ungefähre Verdienst, der sich auch nicht steigern wird) abzüglich von Miete und Fixkosten noch ca. 400 EUR/Monat übrigbleiben von denen ich die Benzinkosten bezahlen muss. Geschätzte Kosten 300 EUR. Somit bleiben mir für Essen und überhaupt zum Leben (um nicht Vegetieren zu sagen) 100 EUR/Monat.

Und dann hat sich keiner Gedanken gemacht was nach "der ersten Zeit" ist. Bei der Kostenaufstellung fällt ein Autokauf flach. Auch ein Umzug ist erst in einem Vierteljahr, wenn man die Kündigungsfristen einhält machbar. Und dann ziehe ich von einem Kaff in ein noch kleineres und wenn ich keine Vertragsverlängerung bekomme, habe ich noch weniger Chancen. Den Vorteil hat nur die Vermittlerin, weil sie einen weniger hat, den sie vermitteln soll.

Für mich ist und bleibt so eine Vorgehensweise pure Willkür, frei nach dem Motto: Das Gesetz ist so schwammig formuliert, da kann ich alles als Ermessenspielraum zu meinen Gunsten auslegen, weil ich den Hilfeempfänger zu allem zwingen kann, denn wenn er nicht spurt, werden einfach die Leistungen gekürzt.

Ferner scheint meine Vermittlerin Mobilitätshilfe mit Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gleichzusetzen. Dabei stehen mir nach den §§ 14, 16 und 29 des SGB II Förderungen zu, und zwar nach einem differenzierten Profiling.

StephanK
09.04.2006, 13:54
Ferner scheint meine Vermittlerin Mobilitätshilfe mit Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gleichzusetzen. Dabei stehen mir nach den §§ 14, 16 und 29 des SGB II Förderungen zu, und zwar nach einem differenzierten Profiling.Das kann ich nun nicht nachvollziehen. Wenn denn was läuft, dann läuft es als Eingliederungsleistung nach § 16 SGB II; zu den möglichen Eingliederungsleistungen gehören auch Mobilitätshilfen. Das sind also keine zwei Paar Stiefel.

Deine Kritik an der "Schwammigkeit" des Gesetzes teile ich, meine aber, dass in Deiner Situation das Problem eher darin liegt, dass der absolute Vorrang der Vermittlung es nicht (oder nur mit Schwierigkeiten) erlaubt, langfristige Überlegungen einzubeziehen, wie Du sie zurecht anstellst. Diese müssten im Ergebnis dazu führen, diesen Job als nicht sinnvoll anzusehen. Aber dem kurzfristigen Erfolg, Dich aus der Arbeitslosenstatistik raus zu haben, wird Vorrang eingeräumt und die absehbaren Folgeprobleme beiseite geschoben. Man müsste sozusagen mehr "Nachhaltigkeit" in der Arbeitsmarktpolitik einbauen...

Weltwunder
09.04.2006, 16:36
SGB III § 1

Ziele der Arbeitsförderung
(1) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Dabei ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind so einzusetzen, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entsprechen.

(2) Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere

1. den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen,

2. die zügige Besetzung offener Stellen ermöglichen,

3. die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Fähigkeiten fördern,

4. unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und

5. zu einer Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur beitragen.

(3) Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit können Vereinbarungen über die beschäftigungspolitischen Ziele treffen. Die Vereinbarungen können die nach dem Sozialgesetzbuch erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen enthalten. Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Fachaufsicht ausübt, ist die Vereinbarung mit diesem zu treffen.


Ich habe zwei qualifizierte Berufsausbildungen und bisher sind alle Anfragen meinerseits hinsichtlich BERUFLICHER Förderung kategorisch ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden. Das einzige was man mir zugesteht sind Mobilitätshilfen, die völlig unwirtschaftlich sind, für mich genauso wie für Stadt/Landkreis.

Was die nun genau mit "unterwertiger" Beschäftigung meinen weiß ich nicht, aber nach über 10 Jahren im Pflegedienst (mit den berufstypischen Gesundheitsproblemen) und einer einer mit der Note 2 abgeschlossenen Umschulung im IT-Bereich, halte ich eine Saisontätigkeit als Erntehelfer als pure Willkür. Zumal nicht einmal ansatzweise versucht wurde was unter 3. steht!!

Codeman
09.04.2006, 16:41
Hallo Weltwunder,

klapp mal gleich das SGB III zu,das gilt hier nicht für dich.

Warum ? Wie ich gelesen habe,bist du im ALG II bezug.

Wenn du im ALG II Bezug bist,dann gilt für dich nur das SGB II nicht das SGB III.

Traurig aber wahr.

MfG
Codeman

Weltwunder
09.04.2006, 17:04
Aus dem SGB II

§ 16
Leistungen zur Eingliederung

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Text ab 01.01.2005

(1) Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt.

(2) Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere

1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

2. die Schuldnerberatung,

3. die psychosoziale Betreuung,

4. die Suchtberatung,

5. das Einstiegsgeld nach § 29,

6. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.

(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(4) Entfällt die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung nach den Absätzen 1 bis 3, kann sie durch Darlehen weiter gefördert werden, wenn bereits zwei Drittel der Maßnahme durchgeführt sind und der Erwerbsfähige diese voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.

Ich weiß, es sind nur kann-Leistungen, aber es sind Leistungen die auch mir zustehen. Wie schwer wird es denn erst sein, mich in Arbeit zu vermitteln wenn ich für mich geeignete Jobs nicht (mehr) in Frage komme, weil mein Wissen völlig veraltert und völlig eingerostet ist? Und was ist mit dem Verhältismäßigkeitsgrundsatz (Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein aus dem Verfassungsrecht stammendes allgemeines Rechtsprinzip, wonach jegliches staatliche Handeln verhältnismäßig sein muß.)?

Wie ich irgendwo schon mal geschrieben habe, an den "inoffiziellen Absagegründen" kann keiner was ändern. Welche da wären, Frau, gebärfähig, über 30, keine relevante Berufserfahrung ... Und gerade letzteres wird wohl kaum mit einer Saisontätigkeit als Erdbeerpflücker verbessert werden.

Seebarsch
15.04.2006, 00:25
Hallo Weltwunder,
ich kenne zwar deine EVB nicht, aber m.E. ist das ja kein einseitiges Ding.
Die ist wie Vertrag. Du verpflichtest dich zu etwas und erhältst dafür eine Gegenleistung. Es kommt natürlich darauf an, wie genau die Gegenleistung in der EVB festgehalten ist. Hält sich der Vermittler nicht an die Gegenleistungen, würde ich mal ein Gespräch mit ihm führen und die EVB aufkündigen und zu einem wesentlich niedrigerem Niveau, das das Gegenüber auch einhalten kann, neu abschliessen.
Hilft reden nichts, Termin beim Vorgesetzten geben lassen und Vermittler wechseln.
:twisted:

Weltwunder
15.04.2006, 09:12
Ich hatte noch ein Gespräch mit der Vermittlerin, und sie hat sich geweigert die völlig neue Situation, die sich mittlerweile ergeben hat in die EinV aufzunehmen. Begründung: Sie hat schon einen "Einlauf" bekommen, weil sie vergessen hat die EinV abzuschließen. Sie meinte auch, dass eh nur das zählt was wir besprechen. Und wenn ich nicht das unterschreibe, was sie mir vorgelegt hat, dann wird das per Verwaltungsakt gemacht. Für mich ist das Nötigung und die Vorgehensweise rechtswidrig. Die BA hat einen Mindeststandard aufgestellt, der zu beachten ist. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich bin aber kein naives, blondes Dummchen. Ich habe den Wisch unterschrieben (gezwungener Maßen), die Rechtschreibfehler, die auf jeder Seite zu finden waren verbessert ;D und den Satz angefügt, dass ich keinerlei Einfluss auf den Inhalt der EinV hatte und dass Gespächsinhalte von einem jüngst geführten "Vermittlungsgespräch" nicht berücksichtigt wurden.

Frohe Ostern

StephanK
15.04.2006, 09:47
Und wenn ich nicht das unterschreibe, was sie mir vorgelegt hat, dann wird das per Verwaltungsakt gemacht. Für mich ist das Nötigung und die Vorgehensweise rechtswidrig.Die Vorgehensweise ist nicht rechtswidrig sondern so, wie § 15 Abs. 1 Satz 5 SGB II sie vorschreibt. Sie ist im übrigen sogar von Vorteil für Dich, weil der Verwaltungsakt der gerichtlichen Kontolle unterliegt (wenn Du sie denn anleierst) - die Vereinbarung dagegen nicht.

Dass so gut wie alle Eingliederungsleistungen, auch diejenigen, die im SGB III als Pflichleistungen ausgestaltet sind, den dem SGB II unterliegenden Menschen nur nach Ermessen gewährt werden, ist schon problematisch. Einerseits ist es verständlich, weil das SGB II auch Menschen erfasst, die komplett vom Arbeitsmarkt weg sind; andererseits sollte natürlich im Gegenzug bei "arbeitsmarktnahen" Kunden das Ermessen nicht zu engherzig ausgeübt werden. Ermessensentscheidungen sind nur eingeschränkt überprüfbar, aber sie sind es immerhin...

In der EV wird schwerlich festgehalten sein, dass Du bestimmte Leistungen nicht erhältst. Du kannst sie also nach wie vor beantragen. Da Du ja "kein Dummchen" bist, kannst Du Deinen Antrag auch so begründen, dass Du - - - sagen wir mal: den Alg II-Träger davor bewahrst, zu wenig Abwägungsgesichtspunkte bei seiner Ermessensausübung zu berücksichtigen :wink: In diesem Zusammenhang ist die Erinnerung an die von Dir zitierten allgemeinen Ziele nach § 1 SGB II ebenso angebracht wie eine detaillierte Erläuterung, warum in Deiner individuellen Situation (nur) eine Mobilitätshilfe Deine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt merklich verbessert. Ein gut und individuell begründeter Antrag ist nicht so leicht "vom Tisch zu wischen"...