Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KdU gestrichen nach verweigertem Hausbesuch
einsamer Wolf
20.07.2007, 17:56
Hi liebe Freunde,
ich habe hier schon einmal einen Beitrag verfasst zum Thema Hausbesuche ohne Voranmeldung.
Nun zu meinem Problem, mir wurden zum 01.08.2007 die Kosten zur Leistungen der Unterkunft gestrichen, ich bekomme also ab August die Miete nicht mehr gezahlt.
Als Grund für die Streichung gibt die ARGE an :?
Ab August 2007 werden vorläufig keine Kosten der Unterkunft wegen ungeklärten Aufenthalts- und Wohnverhältnissen gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur vorläufig gemäß §40 (1) Nr.1a SGB II bewilligt werden könne, da noch leistungsrelevante Angaben und Unterlagen fehlen.
Ich frage mich echt was das soll! Wie ich bereits schon mal in einem anderen Beitrag erwähnt habe, war ein Außendienstmitarbeiter der ARGE bei mir und wollte meine Wohnung sehen.
Ich war aber nicht daheim da ich einer Ehrenamtlichen Tätigkeit im Landeskirchenarchiv nachgehe Mo-Fr. und fange dort 8 Uhr an, ich bearbeite dort die Kirchenbücher und Bestimme deren Innhalt, die Bücher sind sehr wertvoll und dürfen, von daher nicht lange ohne Aufsicht bleiben, da wir Besucher im Archiv haben.
Naja jedenfalls traf der Herr mich nicht an, ich erfuhr von den Nachbarn das er da war, jedenfalls ne Woche drauf hatte ich einen Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin um 12.00 Uhr, das passte mir ganz gut da ich genau zu diesem Zeitpunkt Mittagspause mache und ich dem zufolge die Bücher mal liegenlassen konnte ohne sie ins Alarmgesicherte Magazin zu bringen, da zur Mittagspause kein Außenstehender im Archiv bleiben darf.
Meine Arbeitsvermittlerin teilte mir nach dem Gespräch mit das der Herr xxxx, bei mir daheim vor der Tür stünde und ich mich doch bitte gleich auf dem Weg dorthin machen sollte.
Ich führ also Nahhause und wartete dort auf den Herrn. Dieser kam aber nicht ich wartete ne halbe Stunde meine Pause war vorbei und plötzlich stand er vor der Tür ich bin im quasi an der Haustüre begegnet weil ich gerade wider ins Archiv wollte.
Ich verweigerte im den Zutritt weil ich ganz einfach keine Zeit hatte, ich teilte ihm mit das ich im Landeskirchenarchiv Ehrenamtlich tätig bin und das er doch bitte bescheid sagen soll wenn er das nächste mal meine Wohnung sehen möchte und teilte ihm meine Telefonnummer mit damit er mich rechtzeitig vorher anrufen kann. Dann ging er und ich auch.
Von den Nachbarn erfuhr ich dann, das er wohl noch öfters in den letzten Wochen da war genau immer dann wenn ich im Archiv war.
Und heute dann plötzlich dieses Schreiben ohne Vorwarnung!
Ich hab ja nix dagegen wenn er meine Wohnung sehen will, aber er muss sich schon ankündigen, damit ich auch da bin wenn er kommt.
Was ich noch sagen wollte, Umgemeldet bin ich, ich habe auch die Bescheinigung der ARGE vorgelegt, die hatten sogar mal die Miete an meinen Vermieter überwiesen, ob wohl ich keine Abtrittserklärung abgegeben habe, das konnte ich aber mit der Sachbearbeiterin klären.
Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben was ich machen soll, und ob das rechtens ist was die mit mir Veranstalten. Ich weiß einfach nicht was das soll?:confused:
Danke im Voraus einsamer Wolf
StephanK
20.07.2007, 18:22
plötzlich stand er vor der Tür ich bin im quasi an der Haustüre begegnet weil ich gerade wider ins Archiv wollte.
Ich verweigerte im den Zutritt weil ich ganz einfach keine Zeit hatte, ich teilte ihm mit das ich im Landeskirchenarchiv Ehrenamtlich tätig bin und das er doch bitte bescheid sagen soll wenn er das nächste mal meine Wohnung sehen möchte (...). Dann ging er und ich auch.Das war wohl der casus belli. Ich denke, dabei ist der Eindruck entstanden, mit der Wohnung habest Du außer Deinem Namen an der Klingel nix zu tun - oder dass Du irgendetwas anderes zu verbergen habest.
Offen gesagt finde ich, dass Dein Verhalten recht ungeschickt war. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn man auch eine ehrenamtliche Tätigkeit ernst nimmt (das tu ich mit meiner hier auch), aber ich verstehe Deine Prioritätensetzung in der konkreten Situation nicht, denn Dein Lebensunterhalt beruht nun mal auf dem Alg II. Das heisst wohlgemerkt nicht, dass man jede Zumutung des Alg II-Trägers widerspruchslos hinnehmen müsste - aber eine gewisse Kooperationsbereitschaft ist schon notwendig - nicht nur "aus atmoshärischen Gründen", sondern eben auch um einen falschen Eindruck zu vermeiden wie er nun anscheinend entstanden ist.
Ich denke, aus der Sache kommst Du nur raus, wenn Du jetzt von Dir aus auf die ARGE zugehst, Dein Bedauern über diese Terminprobleme ausdrückst, um einen neuen Termin bittest und zusicherst, dann auch mit ausreichend "Zeitpuffer" anwesend zu sein. Ich weiss, das ist sehr defensiv. Aber ohne Miete lebt sich's schlecht...
Ab August 2007 werden vorläufig keine Kosten der Unterkunft wegen ungeklärten Aufenthalts- und Wohnverhältnissen gezahlt.
das kann dann aber nur deshalb sein. Denn in die Wohnung lassen muss / brauch man die Herren vom Außendienst ja nicht. Und es kann auch nicht sein dass durch solche aussagen einfach der Art. 13 des Grundgesetzes ausgehebelt wird, frei nach dem Motto lass uns rein oder du bekommst kein Geld mehr.
Es ist freilich eine schwierige Situation, aber da du den Herrn ja bereit bist reinzulassen doch lösbar.
Nur die Situation sollte man sich mal vorauge führen wie oben beschrieben... möchte man sein grundrecht in Anspruch nehmen wird einem die soziale Leistung gestrichen... :wut:
einsamer Wolf
20.07.2007, 19:42
Hallo Stephank,
ich gebe dir ja vollkommen Recht, das es von mir ein wenig ungeschickt war,
aber wie gesagt ich wusste bei diesem Termin mit meiner Arbeitsvermittlerin nicht, dass ein anschließender Hausbesuch stattfinden soll. Dies hat Sie mir erst am Ende des Termins erzählt, also wie sollte ich mich nun darauf einstellen.
Ich habe ja schließlich auch ne halbe Stunde auf Ihn gewartet. Um es noch mal klar zu stellen, Termin hatte ich bei meiner Arbeitsvermittlerin 12 Uhr vorbei war er 12.15 Uhr kurz zuvor teilte Sie mir eben diesen Hausbesuch mit und sagte mir er würde 12.15 Uhr auf mich warten, da Sie schon mit einer Gesprächsdauer von 15 min gerechnet hatte.
Ich bin also gleich Nahhause gefahren und wartete auf den Herrn und der Herr erschien nicht, ich konnte nun mal nicht länger warten weil eben die Bücher ohne Aufsicht waren.
Ich bin also zur tür hinaus und da kam er dann Plötzlich um die Ecke gebogen, ich erklärte ihm nun in aller Höflichkeit warum es jetzt nichts mehr werden wird mit dem Hausbesuch und bat Ihn gleich vor ort und stelle um einen Termin, damit ich mir die Zeit nehme und eben mal nen Tag daheim bleibe.
Das er mich nun nicht für ernst nimmt und unbedingt einen Unangemeldeten Hausbesuch machen will, dafür kann ich ja nune nix.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, das ich die Ehrenamtliche Tätigkeit vors Loch schiebe oder das ich hier irgendwas zu verbergen habe, aber ich habe auch eine Verantwortung übernommen als mit der Ehrenamtlichen Tätigkeit angefangen habe, und dazu gehört nun auch mal eine Verantwortungsvolle Umgangsweise mit den Büchern.
Aber warum hat der Mensch mich nicht einfach mal angerufen, oder nen Zettel in den Briefkasten geschmissen. Er wusste doch, das ich Ehrenamtlich tätig bin ich habe ihm auch mitgeteilt von wann bis wann ich dort arbeite?
Und zum Thema
Zitat:mit der Wohnung habest Du außer Deinem Namen an der Klingel nix zu tun
Ist ja auch Blödsinn, die Frau von der Leistungsabteilung hat doch die Miete an meinen Vermieter Überwiesen, also warum dann der Verdacht, das ich dort nicht Wohnen würde? Ich hätte doch keinen Vorteil davon wenn die ARGE brav die Miete zahlt und ich dort nicht Wohne.
Also müsste Ihr doch klar sein, das all meine Angaben der Wahrheit entsprechen.
Kooperationswille habe ich doch, bewiesen in dem Ich ihm angeboten habe mich vorher Anzurufen oder mir ne Mitteilung zu hinterlassen, dann wäre ich doch auch den ganzen Tag daheim geblieben und hätte auf den Herren gewartet, das er meine Räumlichkeiten besichtigen kann.
Ich verstehe also nicht wie ich meine Mitwirkungspflicht verletzt haben soll, die können doch nicht von mir erwarten, das ich den ganzen Tag und das sieben Tage die Woche daheim sitze und auf einen besuch der Arge warte.
Ich bemühe mich Aktiv wieder in Arbeit zu kommen, vielleicht auch im Landeskirchenarchiv, Bewerbungen und so Schreibe ich auch etliche, es ist also nicht so, das ich mich hier auf dem ALG II ausruhe.
Aber warum hat der Mensch mich nicht einfach mal angerufen, oder nen Zettel in den Briefkasten geschmissen.
Leider muss ich sagen herrscht bei manchen ARGE'n bzw. deren Aussendienst die Meinung vor, dass nur durch einen unangemeldeten Hausbesuch geklärt werden kann ob du da wohnst, denn wenn sie einen Termin machen, könntest du ja dort einfach hinkommen.
Es ist aber absoluter Schwachsinn! Wenn sie die Miete direkt an deinen vermieter schon zahlen, was bringt es dir dort eine Wohnung zu haben die du nicht nutzt... absolut nichts.
Ich verstehe also nicht wie ich meine Mitwirkungspflicht verletzt haben soll, die können doch nicht von mir erwarten, das ich den ganzen Tag und das sieben Tage die Woche daheim sitze und auf einen besuch der Arge warte.
In meinen Augen hast du diese nicht verletzt, denn laut Erreichbarkeitsanodnung musst du nicht den ganzen Tag zuhause sein, aber wenigstens täglich schriftlich für die ARGE zu erreichen sein, d.h die Post täglich in Augenschein nehmen.
Und das tust du.
ungeklärten Aufenthalts- und Wohnverhältnissen gezahlt
Falls darauf nicht eingegangen wird einen Termin zu machen, würde ich mal schriftlich verlangen was es zu beudeten hat dass es nicht geklärt ist.
Ansonsten würde ich nötigenfalls sogar Akteneinsicht verlangen was dort für ein mist verzapft wurde.
Dies kannst du dir dann alles Kopieren und den weiteren rechtlichen Weg gehen.
Ich denke so kanns ja nicht gehen, entweder unangemeldete termine oder keine, und wenn keiner zustande kommt einfach die Leistung streichen.
Man hat doch noch Grundrechte in diesem Land, und das muss auch ma ne leistungsabteilung bzw nen aussendienst der ARGE verstehen.
Meine Meinung!
Ich würd da anders rangehen.Mit dem Grundgesetz wedeln kann man immernoch,und sollte man auch tun.
Im Antrag zu ALG II wird doch auch nach der Ehrenamtlichen Tätigkeit gefragt.Hast du diese da schon angegeben bzw. bestand diese da schon ? Wenn ja ,dann liegen alle "tatschen vor" und von daher ist ein Hausbesuch nicht notwendig.Und vielleicht,solltest du den SB ja auch mal folgendes vorlegen
Wenn du einen Hausbesuch verweigerst,darf die Behörde nur dann die Leistung streichen,wenn die Tatsachen zu deren Feststellung der Hausbesuch dienen sollte anders nicht festgestellt werden und ohne deren feststellung der bedarf an leistungen nicht ermittelt werden kann (BVerwG FEVS 34,309 ; VGH Hessen info also 1986,34 ; VG Braunschweig 23.04.1985) Diese einschränkungen sind auf ALG II uneingeschränkt übertragbar (LSG Hessen 30-01-2006 ; SG Wiesbaden 21.03.2005 S 16 AS 16/05 ER ).Die Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung zu streichen,weil du einen hausbesuch nicht zu gelassen hast der nicht erforderlich ist ist Rechtsbruch!
Jeden Hausbesuch zuzulassen gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten nach §66 SGB X.In diesem von dir beschriebenen Falle solltest du Widerspruch einlegen,der Behörde die frist von nen paar tagen setzen und danach deine ansprüche auf dem weg einer einstweiligen anordnung am sozialgericht durchsetzen.
Von dahingehend kannst du auch gar nicht deine Mitwirkungspflicht verletzt haben weil du ja alle angaben gemacht hast.Dementsprechend würde ich auch mal nachfragen ob dies auch berücksichtigt wurde.
Man kann immernoch den fehlenden hausbesuch nachholen,aber als allererstes muss sicher gestellt werden,dass deine miete weitergezahlt wird und das geht nur auf den rechtlichen weg ! Daher muss ich den Moderatoren widersprechen ! Eine Einstweilige Anordnung wird in diesem fall gegeben,weil akute Wohnungslosigkeit droht.Auch die Dringlichkeit ist daraus erkennbar.
Leute nicht in die wohnung zu lassen,ist grundgesetzlich geschützt.daraufhin leistungen zu verzagen,mit der begründung "sie hätten uns ja reinlassen können" ist erpressung und daher auch anzeigepflichtig.
Ich würde persönlich anzeige gegen den typen stellen der den hausbesuch durchgeführt hat und natürlich auch gegenüber deinen SB !
MfG
Codeman
Leute nicht in die wohnung zu lassen,ist grundgesetzlich geschützt.daraufhin leistungen zu verzagen,mit der begründung "sie hätten uns ja reinlassen können" ist erpressung und daher auch anzeigepflichtig.
sag ich doch:
Ich denke so kanns ja nicht gehen, entweder unangemeldete termine oder keine, und wenn keiner zustande kommt einfach die Leistung streichen.
Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen zu, hätte nur erst Akteneinsicht genommen und das an die einstweillige Anordung angeheftet.
Man kann ja erst probieren es so zu klären, der rechtsweg bleibt davon ja solange unberührt und kann immernoch gegangen werden...
@fragi
ich glaube mit der Akteneinsicht,das wird nichts mehr.Heute ist der 20.07.2007 Ehe die,die akte gefunden haben......
Nee also ich würde gleich das so machen.Frist setzen,3 Tage.Hingehen und persönlich unter zeugen und beistand,zur not auch rechtsanwalt,abstempeln lassen das es angekommen ist.In der zwischenzeit sämtliche sachen zusammensuchen und nach 3 tagen hin zum Sozialgericht.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
20.07.2007, 21:11
Hallo,
also meine Arbeitsvermittlerin, wusste von Anfang an bescheid, das ich einer Ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehe und der Außendienst Mitarbeiter auch, spätestens nach seinem besagten Besuch.
Ich kann also nicht verstehen, was die Arge für ein Problem hat?
Ich habe mir das mit der Ehrenamtlichen Tätigkeit natürlich vom Landeskirchenarchiv bestätigen lassen, damit eben solche fälle nicht eintreten sollten, wie es jetzt gerade der Fall ist.
Selbst meine Arbeitsvermittlerin hatte nichts gegen die Ehrenamtliche Tätigkeit, Sie verwies mich eben nur darauf hin, das ich meiner Verpflichtung eben nachkommen sollte, mich auch weiterhin Aktiv zu Bewerben.
Und wie gesagt heute kam eben dieses Schreiben.
Es wird mir Wahrscheinlich nichts anderes Übrig bleiben, als eine einstweilige Verfügung vom Sozialgericht zu holen.
Ich kann wirklich nicht verstehen auf welcher Rechtsgrundlage diese Vorläufige Aufhebung der Kosten der KdU besteht.
Ich habe heute noch einmal ein wenig im SGB II gelesen und dort fand sich eigentlich nichts was diese Vorläufige Aufhebung rechtfertigen konnte.
Mir bleibt erst mal nix anderes übrig, als bis Montag zu warten, heute werde ich äh nichts mehr ausrichten können.
Es ist schon ne Schweinerei, was die da mit einem Veranstalten.:wut:
Betroffener
20.07.2007, 22:59
Die Vermutung liegt nahe, dass es allerorten zu solchen und anderen "Vorkommnissen" kommt, weil jeder Grund recht ist, um repressiv zu wirken und Leistungen zumindest erst mal streichen zu können.
Was dabei in den Hirnen vorgeht, bleibt "normalen" Menschen oft eher verschlossen - um es freundlich auszudrücken.
Nicht umsonst beklagen die Sozialgerichte ein massives Ansteigen der Anträge auf Einstweiligen Anordnungen und Klagen - was mitnichten bei den Betroffenen liegt, sondern an den Ämtern.
Also solltest Du Dich spätestens nach einem weiteren persönlichen Klärungsversuch in die Gilde der Gerichtsgänger einreihen und den Damen und Herren Deiner ArGe Dampf machen.
StephanK
20.07.2007, 23:19
Ich kann wirklich nicht verstehen auf welcher Rechtsgrundlage diese Vorläufige Aufhebung der Kosten der KdU besteht.Man könnte konstruieren, dass Du gar nicht in der angegebenen Wohnung wohntest, deswegen keine Kosten der Unterkunft hättest, darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liege und deswegen der Bescheid hinsichtlich der Kosten der Unterkunft nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html) teilweise aufzuheben sei. Dass das arg gekünstelt wäre muss ich nicht eigens erwähnen.
Ich habe schon ein Bild vor meinem geistigen Auge, wie eine dreiköpfige Kammer der Sozialgerichts sich dann selbst davon überzeugt, dass Du auch wirklich Deine Wohnung bewohnst... :P Aber das ist natürlich nur Scherz; so weit wird kein Sozialgericht diesen Unsinn treiben.
Mir bleibt erst mal nix anderes übrig, als bis Montag zu warten, heute werde ich äh nichts mehr ausrichten können.Das ist wahr, aber am Montag solltest Du - denke ich - dann schon aktiv werden.
Betroffener
21.07.2007, 12:45
@Stephan,
Ich habe schon ein Bild vor meinem geistigen Auge, wie eine dreiköpfige Kammer der Sozialgerichts sich dann selbst davon überzeugt, dass Du auch wirklich Deine Wohnung bewohnst... :P Aber das ist natürlich nur Scherz; so weit wird kein Sozialgericht diesen Unsinn treiben.
Leider kein Scherz, sondern schon traurige Realität. Und wo?
Natürlich das LSG BB hat mit viel Enthusiasmus einen solchen Hausbesuch mit der ganzen Kammer durchgeführt und entsprechend den gewonnen Eindrücken entschieden.
P.s. Dieses LSG ist ein absoluter Sonderfall in Deutschland. Bislang ist das nur von diesem Gericht bekannt geworden.
einsamer Wolf
21.07.2007, 14:29
Hi, danke noch mal für eure vielen Antworten.
also das was mich eigentlich an der ganzen Sache so Stutzig macht ist, das die Arge sich auf den §40 (1) Nr.1a SGB II beruft, der wiederum Verweist auf die §330 Abs. 1, § 328 und § 331.
Laut § 331 ist die ARGE bei einer einstweiligen Einstellung der Leistungen verpflichtet mir den Grund dafür mitzuteilen, bzw. mir ausreichend Gelegenheit zu geben mich dazu zu Äußern.
Weder das eine noch das andere hat die ARGE im meinem Fall gemacht.
In der Begründung der ARGE heißt es wegen ungeklärten Aufenthaltsort- und Wohnverhältnissen? Ich bin hier gemeldet, habe eine Postanschrift bewohne meine Wohnung usw.. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht nun also der Entschluss der Arge, nimmt man nun an, da man mich ja bei einen so genannten Unangemeldeten Hausbesuch nicht antreffen konnte, das ich also hier nicht Wohne? Der normale gang, wäre doch eigentlich gewesen, das man mir dann eben Schriftlich mitteilt, das man mich daheim nicht antreffen konnte und mir dann halt nen Termin sagt an dem ich daheim sein soll, das man sich eben vergewissern kann, das ich auch hier Wohne.
All dies ist nicht geschehen, der Außendienstmitarbeiter wusste doch, dass er mich von 8-16 Uhr daheim nicht antreffen kann, da ich eben in dieser Zeit im Landeskirchenarchiv bin.
Statt dessen, schlendert er Fröhlich ein paar mal in diesem Zeitraum bei mir daheim vorbei, klingelt fröhlich, obwohl er weiß wo ich zu finden bin, er hätte mich doch mal besuchen können, um meinen Aufenthalts ort während dieser Zeit zu überprüfen. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Er kann auch gerne mal ne Nacht bei mir schlaffen, da mit wir meine Wohnverhältnisse prüfen können.
Oh man, was ist nur aus diesem Staat geworden? Wo soll das noch hinführen, das sind ja schon Methoden wie bei der Stasi, nur das man hier die Leute Finanziell unter Druck setzt, und das auch noch ohne Rechtsgrundlage, man setzt sich einfach über das GG hinweg und macht was man will.
Ich bin also für Vogelfrei erklärt worden, die Jagd kann beginnen, man fragt meine Nachbarn über mich aus und stellt Vermutungen an. Haben diese IM eigentlich spaß dabei so ein wenig Räuber und Schandarm zu spielen? Letztes Jahr habe ich eben mal ne EG ob woll ich in ner WG wohne, dann zwingt man mich auszuziehen, das tue ich auch, plötzlich sind die Kosten der KdU zu Hoch, ich soll also wider ausziehen. Das habe ich nicht getan, habe gegen deren Bescheid geklagt, die Klage läuft noch und seither muss ich die Differenz selber tragen. Und nun das, ich habe es einfach satt ein Spielball dieser Leute zu sein
Das ganze geht mir langsam an die Substanz, kann den nicht endlich jemand dieser Willkür einen Riegel vorschieben.:(
Man hätte mir doch die Gelegenheit geben müssen zu beweisen, das ich hier wohne, warum hat man das nicht getan?
Für mich grenzt das ganze an Nötigung, eine so Drastische Maßnahme zu ergreifen, bevor ich eigentlich das Gegenteil beweisen konnte von deren Annahme. Und das ganze auch noch, wo ich doch in ein paar tagen die Miete zahlen muss, wie soll ich das dem Vermieter klar machen?
Ich denke, wir leben in einem Rechtsstaat? Scheinbar nicht
Ironie daran, ist das ich eigentlich durch die ARGE auf die Idee gekommen bin dort Ehrenamtlich zu Arbeiten, da diese mir wiederum dort einen 1,- Euro Job angeboten hat und mir hat eben diese Arbeit so viel Spaß gemacht, so das ich dort gleich geblieben bin.:shock:
einsamer Wolf
24.07.2007, 17:33
Hi,
kann mir einer von euch erklären wie das mit einer Einstweiligen Verfügung vom Sozialgericht funktioniert, so das ich bis zur Klärung meines Falles nicht Wohnungslos werde?
Danke für eure Hilfe
StephanK
24.07.2007, 18:21
Ich darf Dir hier nichts vorformulieren (das verbietet mir das Rechtsberatungsgesetz) sondern kann nur allgemein gehaltene Hinweise geben.
1. Du musst das für Deinen Wohnort zuständige Sozialgericht selbst herausfinden, weil Du in Deinem Profil nur Dein Land, aber nicht Deinen Wohnort angegeben hast. Geh auf die website des Thüringer Landessozialgerichts (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/gsgb/show.php?modul=gsgb&id=81). Links oben findest Du fettgedruckt die vier Sozialgerichte im Land. Schau deren Seiten an, bis Du unten unter "örtliche Zuständigkeit" Deinen Landkreis gefunden hast. Dann hast Du Name und Anschrift des zuständigen Sozialgerichts.
2. Dem SG schickst Du einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Üblicherweise setzt man an den Anfang die Bezeichnung der Antragsgegnerin, also die ARGE soundso, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer (wenn Du dessen Namen kennst: einsetzen).
Ohne Anrede stellst Du den
Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung anzuordnen,
1. die von der Antragsgegnerin ausgesprochene vorläufige Zahlungseinstellung aufzuheben und
2. dem Antragsteller Leistungen des Arbeitslosengeldes II zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Kosten der Unterkunft gemäß dem Bescheid der Antragsgegnerin vom <Datum>, BG Nr. <einsetzen> zu bezahlen.
Deine Antragsbegründung zerfällt in zwei Teile:
1. Eine möglichst knapp zusammengeraffte und präzis formulierte Schilderung des Ablaufes ohne "barocke Ausschmückungen" mit dem Schlusssatz, dass folglich kein Anlass zu der Annahme besteht, Du hieltest Dich regelmäßig nicht in Deiner Wohnung auf und die vorläufige Zahlungseinstellung daher rechtswidrig ist und Dich in Deinen Rechten verletzt.
2. Ein bis zwei Sätze zur Eilbedürftigkeit, also zu Deiner laufenden Mietzahlungsverpflichtung und der Gefahr, gekündigt und letztlich obdachlos zu werden, wenn die ARGE nicht alsbald dazu verpflichtet wird, Deine KdU zu zahlen.
Es ist nicht nötig, irgendwelche Rechtsvorschriften zu zitieren oder sie zu erörtern. Das kann das Gericht im Zweifel besser als Du, also überlass es getrost ihm.
Gutes Gelingen!
Hallo einsamer Wolf,
Es ist in Alg II/GSi/Sozialhilfeangelegenheiten häufig nicht zumutbar,Entscheidungen im normalen Klageverfahren abzuwarten.Bis eine Entscheidung in der ersten Instanz ergeht,können durchaus schon mal 2-3Jahre ins land ziehen.Kein Wunder,dass das Bedürfnis nach Eilverfahren nach "Einstweiligen Anordnungen" groß ist.
Einstweilige Anordnungen sind Anträge auf Eilverfahren oder auch "vorläufigen Rechtsschutz".Es geht schneller,weil es keine Klagen sind.D.h. das Gericht prüft "summarisch" ob auf die begehrte Leistung (in deinen fall die aufhebung des bescheids) ein anspruch besteht. und ob eine besondere dringlichkeit vorliegt (ich denke das ist bei wohnungslosigkeit immer der fall).Wenn die richter zu dem ergebnis kommen,dass in einem normalen Klageverfahren mit überwiegender wahrscheinlichkeit zu dem gleichen ergebnis kommen würden,wird der EA statt gegeben.
Wenn im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung nicht möglich ist,ist die Entscheidung so abzuwegen,dass "die Gerichte sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen" (BVerfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05)
In der regel ist ein Eilverfahren in ein paar Wochen abgeschlossen.In besonderes dringenden Fällen,wie deinen,auch erheblich schneller.Im Eilverfahren bist du nicht Kläger sondern Antragsteller.
Du musst in diesen Antrag 2 sachen besonders herausstellen,nämlich
1. das du einen Begründeten rechtsanspruch hast.
In deinen fall kannst du damit begründen,das dir laut GG die wohnung als unverletzlich gilt und in den Mitwirkungspflichten des SGB I keine Hausbesuche als erforderlich zu finden sind.Daher ist dieser Bescheid aufgehoben.Du kannst gerne sagen,dass du bereit bist den Hausbesuch zuzulassen.Damit zeigst du dich einigungsbereit,das erfreut die gerichte,weil sie natürlich anhand der Klageverfahren solche dinge schnell vom tisch haben möchten.
2. du musst deine dringende notlage glaubhaft machen
das kannst du damit tun,dass dir Obdachlosigkeit droht,sollte die Arge nicht zahlen.
Du kannst den Antrag direkt in der Geschäftsstelle/rechtsantragsstelle des Sozialgerichts stellen.Die Rechtspfleger formulieren dort kostenlos den Antrag mit dir und schreiben ihn auch nieder.Nimm dein Ausweis mit.Bringe sämtliche Bescheide mit auch kontoauszüge,aus denen hervorgeht das du "mittellos" bist.Daran wird auch die Notlage gesehen.Zur Not solltest du auch eine eidesstattliche Versicherung mitbringen bzw. Zeugen.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
25.07.2007, 17:50
Hi,
danke für eure schnelle Antwort, ich werde euren Rat befolgen.
Ich habe mir heute erst einmal einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin geholt, morgen habe ich dann einen Termin bei Ihr, vielleicht kann ich die Sache ja auch so klar stellen.
Ich hoffe, das geht gut!
Ich werde euch dann morgen berichten, was bei der Sacher herausgekommen ist und was man mir Tatsächlich vorwirft, heute hieß es nur, das da einiger Klärungsbedarf besteht, ich hoffe mal das ich das morgen klären kann.:?
Das hoffen wir alle auch,andernfalls wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben,als oben genannten wege einzuschlagen.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
27.07.2007, 12:32
Hallo an alle,
ich möchte euch hier nun erzählen, was bei meinem Klärungsversuch mit der ARGE wegen Streichung der KdU herausgekommen ist.
Ich hatte gestern 15 Uhr Termin, als ich den Raum betrat erwarteten mich meine Sachbearbeiterin und eine Ihrer Kollegin.
Als erster wollte man wissen, was der Grund für meinen Besuch sei, was an sich schon ein Witz ist, immerhin hatte Sie mir ja die Kosten der KdU gestrichen.
Ich nannte Ihr den Grund für mein Vorsprechen und wollte von Ihr wissen, warum man mir nun die KdU gestrichen hat. Darauf erklärte Sie mir folgendes.
Man wüsste nicht wo ich nun Wohne, da der Außendienstmitarbeiter Herr xxx bei seinem Besuch festgestellt hat, dass mein Klingelschild an der Klingelanlage, mit der Angegebenen Etage nicht übereinstimmt. Laut dem Schild wohne ich im Dachgeschoß und laut Vertrag im 2OG. Ich erklärte Ihr, dass das ein Versehen des Vermieters gewesen ist (mir ist es bis dato selbst nicht aufgefallen, das im Mietvertrag das falsche OG stand). Sie wollte nun von mir wissen, ob ich mir den Mietvertrag überhaupt durchgelesen habe und ob mir die Unstimmigkeiten selbst nicht aufgefallen wären. Ich versicherte Ihr noch einmal, dass das ein Versehen des Vermieters ist, und mir das selber nicht aufgefallen ist, sonst hätte ich doch gleich den Vermieter darauf aufmerksam gemacht. Ich bot an, dass ich mit dem Vermieter noch mal sprechen würde damit der Ihnen auch noch mal erklären kann, dass es ein Versehen sei. Ich fragte Sie warum Sie mir einfach nicht vorher mitgeteilt hat, das ein Formfehler vorliegt, dann hätte man doch die Sache ganz einfach aus der Welt schaffen können, ohne das man mir gleich die KdU streicht.
Darauf hin sagte Sie mir, das die Sache so einfach zu klären sei und ob mir bewusst ist, das ich hier vorsätzlichen betrug (Urkunden Fälschung) begonnen habe, der wiederum ein Strafbestand darstellt, der zur Anzeige führen kann, da ich ja immerhin mit Abgabe meines Antrages mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bestätigt habe. Darauf hin sagte ich Ihr, das Sie gerne eine Anzeige machen könne wenn Sie meint, dass ich daran schuld sei, das im Mietvertrag das Falsch OG steht. Darauf sagte Sie mir, dass man eine Anzeige machen könnte aber ja nicht machen muss, dann wollte Sie von mir Wissen, ob mein Vermieter mein Onkel sei, ich sagte Ihr welche Rolle das Spielen würde. Dann sagte Sie mir das Mietverträge unter Verwanden immer einen Faden Beigeschmack hätten, da man hier Grundsätzlich von Vortäuschung falscher Tatsachen ausgehen müsse. Ich fragte Sie noch einmal wie ich die Situation klären könne, Sie antwortete mir darauf, das eine einfache Erklärung des Vermieters, das es sich bei dem Mietvertrag um ein Formfehler handelt nicht ausreichen würde, da wir ja schließlich Verwand sind und er ja sagen könne was er will.
Deshalb will man von meinem Vermieter eine Eiderstattliche Erklärung haben, mit Ausweis Nr. usw. das es sein Versehen sei das im Mietvertrag das falsche OG angegeben ist. Weiterhin möchte man von Ihm eine schriftliche Erklärung haben, das er berechtigt ist Mietverträge eigenständig abzuschließen (es handelt sich bei dem Haus um eine Grundstücksgemeinschaft). Aber man wüsste dann immer noch nicht ob man die Sperrung aufheben würde, da ja am Briefkasten an meiner alten Anschrift immer noch mein Name steht, ich erklärte Ihr das es daher kommt das immer noch Briefe die durch die Örtlichen Privaten Postzusteller zugestellt werden an die alte Adresse gehen und das ich nach und nach erst meine neue Adresse bekannt geben kann. Dann sagte ich Ihr, das es anhand der Unterlagen doch wohl klar sein müsste das ich dort nicht mehr wohne, Sie sagte mir dann, das dies ja kein Argument sei und das die Ummeldung ja nichts zu bedeuten hätte und das es Ihr auch möglich ist jederzeit zum Einwohnermeldeamt zu gehen und sich einfach umzumelden.
Das würde immer noch kein Argument sein warum dort mein Name Stünde, ich sagte Ihr darauf hin, dass es doch egal ist was da dran steht und wenn dort Pumukel stünde.
Dann sagte ich Ihr, dass ich Ihr die entsprechenden Unterlagen besorge und falls Sie dann immer noch nicht bereit ist die Sperrung aufzuheben, dann würde ich mir eine einstweilige Verfügung vom Sozialgericht besorgen. Da Ihre Anschuldigungen ja nur waghalsige Vermutungen sind und keine klaren beweise gegen mir vorliegen, ich forderte Sie noch mal auf mir gleich alle Ihre bedenken offen zu legen damit wir uns weitere Unterstellungen Sparen können. Darauf sagte Sie mir im Moment liegt nichts weiter vor, aber das könne sich ja noch ändern.
Damit war das Gespräch beendet.
Ich versichere euch, ich bin normalerweise ein Sachlicher Mensch, aber nach diesem Gespräch ist mir alles vergangen, es viel mir unheimlich schwer Sachlich zu bleiben, daher auch der Ausrutscher mit dem Pumukel, dass ist doch nicht mehr normal was die da mit mir machen, selbst über meinen Anwalt sind Sie hergezogen und haben gesagt er könne lange warten, bis er meine Akte erhält.
Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll?
StephanK
27.07.2007, 13:26
Ich denke, Du hast Dich in dem Gespräch ganz richtig verhalten und hast jetzt immerhin einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt Deiner ARGE... :shock:
Den Rest überlässt Du am besten Deinem Anwalt, den Du bestimmt schon über das Gespräch und dessen Inhalt informiert hast.
einsamer Wolf
27.07.2007, 15:19
Ja, ich bin gleich nach diesem Termin zu Ihm hin und habe Ihn darüber Informiert, doch leider kann er noch keinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht stellen, da die ARGE mir in dem Gespräch ja mitgeteilt hat welche unterlagen Sie brauchen um eine Entscheidung zu fällen und somit habe ich keinen Rechtsanspruch auf eine Verfügung, da ich ja der ARGE die entsprechenden Unterlagen erst einmal vorlegen muss, laut meinem Anwalt.
Er hat mir deshalb geraten, die Unterlagen so schnell es geht zu beschaffen, für Montag einen Termin machen und die Unterlagen direkt der Sachbearbeiterin geben und von Ihr sofort eine Entscheidung zu verlangen.
Sollten Sie dann immer noch die Zahlung verweigern, dann soll ich sofort zu meinem Anwalt kommen und er wird alles einleiten.
Ich persönlich glaube aber das die meine Sachbearbeiterin nicht einlenken wird, dass ist mir bei dem gestrigen Gespräch klar geworden.
Allein schon wegen des Einschüchterungsversuches im Bezug auf eine Anzeige.
Drückt mir die Daumen
StephanK
27.07.2007, 15:36
Allein schon wegen des Einschüchterungsversuches im Bezug auf eine Anzeige.Lass Dich davon nicht beeindrucken. Drohgebärden entspringen oft nur der Machtlosigkeit.
Wenn unser Kätzchen sich drohend auf den Hinterpfoten aufrichtet und faucht bringt mich das eher zum Schmunzeln... :wink:
Hallo einsamer Wolf,
erstmal respekt für deine ausführliche Schilderung bei all der Aufregung.Allerdings wenn man das so liest und man merkt wie diese Leute ticken da packt man sich nur noch annen Kopf und fragt sich ob die wirklich so dämlich sind oder nur so tun.
Dein Anwalt hat dir ja schon alles gesagt und wird sicherlich wissen wie er eine einstweilige Anordnung beantragt.Vielleicht kannst du ihm dennoch das Urteil des Landessozialgerichtes Hessen in Bezug auf Hausbesuche und Leistungsfindung mitbringen.Das Urteil findest du Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=3574)
Evtl. nützt es ja etwas in Bezug auf deinen fall.
Wir drücken dir hier alle die daumen und würden uns freuen wenn du uns auf dem laufenden hällst.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
01.08.2007, 17:58
Hi freunde,
ich habe euch doch von meinem Problem mit der ARGE erzählt und das die ARGE von mir eine eidesstattliche Erklärung vom Vermieter haben will. Er hat nun diese am Freitag letzte Woche gegeben. Ich hab also gleich bei der Service Hotline der ARGE angerufen und dort um einen Termin gebeten. Als dann Montag immer noch keine Termin zusage von seitens meiner Sachbearbeiterin kam, bin ich nun gleich Montag selber hin um die Sache zu klären.
Darauf hin sagte mir die Tante, dass ich doch schon einen Termin für den 09.08.2007 hätte.
Ich erklärte Ihr, dass ich so lange nicht warten kann, da ich meine Miete Zahlen muss und ich doch eigentlich nur die Eidesstattliche Erklärung abgeben möchte und schnellst möglich eine Antwort von meiner Sachbearbeiterin haben möchte ob die Miete nun wider gezahlt wird oder nicht. Damit ich bei einem nein eben schnellst möglich andere Schritte einleiten kann.
Sie gab mir darauf hin einen früheren Termin und zwar für den 7 August, Sie fragte sogar noch welche Zeit mir denn Recht währe.
Heute kam nun ein Brief meiner Sachbearbeiterin, dass Sie diesen Termin nicht einhalten könne und verwies mich zurück auf den 9 August.
Wie soll ich das verstehen, versuchen die mich hin zu halten?
Was würdet Ihr denn machen, soll ich einfach ohne Termin hingehen und meiner Sachbearbeiterin das Schreiben geben und gleich nach einer Entscheidung fragen?:confused:
Ich muss doch schließlich meine Miete zahlen!:?
Hallo einsamer Wolf,
ich denke du hast jetz lang genug Kompromissbereitschaft gezeigt und solltest jetzt zum Sozialgericht gehen.ich sehe auch langsam keine andere Möglichkeit mehr um deine miete zahlen zu können,als diesen weg.
Du hast es jetzt schon durch Gespräche und alles versucht,gefruchtet ist davon gar nichts,deswegen der von mir empfohlene Weg.
Was anderes kann ich dir da nicht mehr raten.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
09.08.2007, 17:11
Hi liebe Freunde,
Ich hatte heute noch einmal einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin zum Thema Streichung der KdU.
Kurze Auffrischung, man hat mir die KdU gestrichen, weil mein Aufenthaltsort sowie die Wohnverhältnisse nicht geklärt wären.
Ich machte darauf hin einen Termin mit meiner SB um diese Punkte zu klären, nach langem hin und her und diversen Androhungen erklärte man mir.
Das ich eine Eiderstattliche Versicherung vom meinem Vermieter vorlegen solle um zu beweisen, dass der Fehler im Mietvertrag 2 OG anstatt 3 OG auf ihn fällt, weiter verlangte man von der Miteigentümerin des Hauses eine Erklärung, dass Ihr Teilhaber Unterschriftsberechtigt ist.
Heute hatte ich noch einmal einen Termin bei meiner SB um die Eiderstattliche Versicherung abzugeben in dieser Wiederum wurde vom Vermieter zum Thema Unterschriftsberechtigung klargestellt.
Zitat:
Sie können davon ausgehen, dass meine Unterschrift Ihre Gültigkeit hat, warum sollte sie das auch nicht haben, immerhin bin ich zu 50% an der Immobilie beteiligt.
Wie meine Schwester Frau XXX und ich solche Dinge handhaben, bleibt allein unsere Entscheidung. Ich habe mit Frau XXX diesen Fall noch einmal besprochen und wir sind beide zu der Überzeugung gekommen, dass es hierfür keine gesonderte Erklärung, wer nun für was unterschriftsberechtigt ist, bedarf.
Ich fragte darauf hin meine SB wie Sie nun gedenkt zu entscheiden? Sie antwortete mir, dass man hierfür noch ein wenig Zeit braucht um eine Entscheidung zu fällen.
Ich teilte Ihr mit, dass ich nicht bereit bin noch länger zu warten und dass ich jetzt und hier eine Entscheidung haben möchte. Sie hat mir dann vorgeschlagen Ihre Teamleiterin zu holen um eine Entscheidung vor Ort zu fällen und bat mich vor die Türe.
Nach ca. 25 min wurde ich wieder hinein gebeten und man teilte mir mit das die KdU auch weiterhin nicht gezahlt werde, da keine Erklärung von Frau XXX vorliegt, dass Herr XXX Unterschriftsberechtigt ist, weiterhin fehle ein neuer Mietvertrag in dem der Fehler richtig gestellt ist. Ich teilte Ihr mit, dass ich mein bestes getan habe und Sie sich doch bitte selber an die Eigentümer wenden solle um eine Erklärung zu erhalten und nicht an mich. Darauf sagte der Außendienstmitarbeiter der mit von der Partie war, dass man das nicht könne und ich gefällig diese beschaffen solle, wenn ich Miete haben will.
Zum Thema Mietvertrag sagte ich, dass der Fehler doch durch die Eiderstattliche Versicherung aufgeklärt und bestätigt wurde und es somit unnötig ist einen neuen Mietvertrag zu machen, da der alte ja Gegenstand einer Klage gegen die ARGE sei bei der es um die Kosten der KdU ginge „mein anderer Beitrag Kosten der KdU“ und wenn ich jetzt bei meinem Vermieter um einen neue Vertrag bitte, dann wäre ja die Klage gegenstandslos.
Man gab mir noch mal die Geschichte Schriftlich und ende.
Ich habe die Schnauzte voll morgen werde ich einen Antrag beim SG stellen auf eine einstweilige Verfügung.:wut:
Das ist auch absolut anzuraten.So ne scheiße wie die mit dir abziehen,muss man sich nicht bieten lassen.
Lese dir bitte dir in diesen Thread schon gegebenen Hinweise zur einstweiligen Anordnung durch.
Bitte berichte morgen wie es auf gericht war !
MfG
Codeman
Viel Glück: toi toi toi
StephanK
09.08.2007, 17:51
... weiter verlangte man von der Miteigentümerin des Hauses eine Erklärung, dass Ihr Teilhaber Unterschriftsberechtigt ist.Das ist zwar arg formalistisch und wohl nur als Bosheit zu verstehen - aber leider berechtigt. :mad:
einsamer Wolf
10.08.2007, 11:15
Hallo an alle,
ich war heute Morgen beim für mich zuständigen SG und habe dort meine Sache vorgetragen, selbst die Dame die sich mir dort annahm, schüttelte nur mit dem Kopf und Fragte sich was die ARGE eigentlich will.
Zitat:
Die haben doch schon die Eiderstattliche Versicherung von Ihrem Vermieter bekommen, was wollen die dann noch?
Nun ist es amtlich die Einstweilige Anordnung geht spätestens nächste Woche Dienstag an die ARGE, mal sehen wie die sich dann in dieser Sache äußern?
Schon verrückt, mit was sich die SG herumschlagen müssen!
Ist doch eigentlich ne ganz simple Sache, die ARGE stellt einen Fehler im Mietvertrag fest da an der Standort meines Namen an der Klingelanlage nicht mit den Angaben im Mietvertrag über einstimmt. Sie streicht mir dann Kurzerhand die KdU wegen ungeklärten Aufenthaltsortes und Wohnverhältnisse. Ich geh darauf zur ARGE versuche die Sache klar zu stellen und man droht mir darauf hin mit einer Anzeige? Verlangt eine Eiderstattlich Erklärung vom Vermieter, dass er für den Formfehler verantwortlich ist, sowie eine Vollmachtserklärung der Miteigentümerin!
Ich liefere der ARGE die Eiderstattliche Versicherung mit Begründung zum Thema Unterschriftsberechtigung. Darauf hin weigert sich die ARGE immer noch die KdU zu leisten, weil man eben wünscht, dass eine gesonderte Vollmacht der Miteigentümerin vorgelegt wird in der Sie bestätigt, dass der Miteigentümer zur Unterschrift berechtigt ist obwohl dieser das schon in seiner Versicherung geklärt hat?
Als nächstes will man einen neuen Mietvertrag obwohl auch dieser unnötig ist da der Vermieter auch diesen Punkt bereits in seiner Versicherung aufgeklärt hat.
Die Beamtin hat jede menge Fragezeichen auf der Stirn und mein Anwalt auch, alle fragen sich was das soll?
So ein Schwachsinn:patsch:
Hallo einsamer Wolf,
erstmal Glückwunsch zur gestellten Einstweiligen Anordnung.Die Arge wird sich sicherlich dazu äussern,allerdings darf man gespannt sein,wie sie erklärt das sie dir weiterhin die leistungen vorenthällt,da du ja mehr als genug nachweise gebracht hast.
Ich denke du wirst von der einstweiligen Anordnung eine Kopie haben/bekommen ? Genauso wie von der antwort der arge.
Trotz alledem ist jetzt erstmal kurz durchatmen angesagt und sich auf die Schulter klopfen.Jetzt musst du nur noch darauf achten das die arge auch die leistungen vorläufig weiterzahlt.
MfG
Codeman
einsamer Wolf
31.08.2007, 21:20
Hi liebe Freunde,
heute habe ich einen Brief vom SG bekommen mit der Stellungnahme der ARGE zu dem Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz, ich bin fast umgefallen.
Zitat:
„Der Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz ist nicht begründet.
Laut dem vorgelegten Mietvertrag bewohnt der Antragsteller eine Wohnung im 2. OG der Mehrfamilienhauses Milch Straße 2a in Sterndorf. Das Haus ist im Besitz einer Erbengemeinschaft (Jupiter, Fritz, Merkur) Laut den von Frau Fritz (Antrag meiner Mutter) vorgelegten Unterlagen befinden sich in dem Haus 4 Wohneinheiten.
Diese werden bewohnt von Alf, Max, Moritz und die vierte Einheit von Frau Fritz.
Fraglich ist, welche Wohneinheit der Antragsteller bezogen hat. Laut dem vorliegendem Mietvertrag eine Wohnung im 2. OG, laut eigener Aussage im Zusammenhang mit der Prüfung des Außendienstes der ARGE am 26.06.2007 bewohnt der Antragsteller die Wohnung im 3. OG zusammen mit Herrn Moritz.
Weder aus dem vorgelegten Mietvertrag noch aus anderen Unterlagen ist jedoch ersichtlich, dass die angemietete Wohnung nicht vom Antragsteller allein bewohnt wird. Demzufolge kann nicht festgestellt werden, wie das Zusammenleben von Herrn Moritz. und dem Antragsteller vertraglich geregelt wurde. Trägt jeder die Mietkosten der Wohnung zur Hälfte oder anteilig entsprechend der bewohnten Mietfläche? Sind die im Mietvertrag geregelten Kosten, die Kosten der gesamten Wohnung oder lediglich der Anteil des Antragstellers? Der Mietvertrag bezieht sich außerdem auf eine Wohnung im 2. OG. Zur Feststellung, welche konkreten Kosten der Unterkunft und Heizung durch den Antragsteller zu zahlen sind, ist die Vorlage eines korrekten Mietvertrages notwendig. Warum dies verweigert wird, bleibt unklar, da sowohl Vermieter als auch Mieter an einem korrekten Mietvertrag Interessiert sein müssen.
Es besteht daher der Verdacht, dass der Mietvertrag nur abgeschlossen wurde, um die eheähnliche Gemeinschaft mit Frau Maus zu verschleiern.
Der Mietvertrag wurde lediglich mit Herrn Jupiter als Vermieter abgeschlossen. Eine Vertretungsvollmacht der Erbengemeinschaft wurde nicht vorgelegt.“
In dem Schreiben ist weder die Rede davon, dass ich bereits eine eiderstattliche Versicherung des Vermieters vorgelegt habe in der er eindeutig bestätigt das es sich bei der Bezeichnung um einen Formfehler handelt fales demonstratio wie mein Anwalt so schön sagt, noch schreiben die rein das er an Eides Statt versichert hat, das er Unterschrift berechtigt ist.
Weiterhin kritisieren sie, dass aus dem Mietvertrag nicht geregelt ist wie das Verhältnis zum anderen Bewohner geregelt ist! Ist doch klar ist ja auch mein Mietvertrag, was also sollte der andere darin zu suchen haben? Weiterhin nehmen sie den Antrag meiner Mutter mit ins Boot, die hat doch gar nix damit zu tun? Und zu guter letzt wird die Bombe geschmissen, ich würde auf dieser weise versuchen eine EG zu verschleiern!
Ich bekomm echt ne Macke wenn das so weiter geht, ich werde mit diesem schreiben wie ein kleines blödes Kind hingestellt, meine eigen Bemühungen werden gar nicht erwähnt und ich habe heute zum ersten mal erfahren, dass man mir die Verschleierung einer EG vor wirft.:wut:
Alle Namen sind frei erfunden gg
Betroffener
01.09.2007, 02:06
Tja - na und.
Das ist doch normal, dass die Antragsgegenerin sich in den Himmel hebt und den Antragsteller als böses Würstchen hinstellt.
Was glaubst Du, was ich in anderen Angelegenheiten (Bedarfsgemeinschaft) da schon an Schriftsätzen über das Gericht mit der ArGe ausgetauscht habe.
Da war dann die Antragsgegnerin das böse Würstchen.
Das ist also alles ganz normal und man darf sich darüber nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Mache Deine Schriftsatz als Stellungnahme aus Deiner Sicht und gehe auf jeden (falschen) Punkt der Antragsgegnerin dediziert ein. Und bei den richtigen fällt Dir bestimmt auch noch was ein, was man anders und positiver darstellen kann. Und immer darauf hinweisen, dass Du kooperativ sein wolltest und warst, man Dir aber das nicht abnehmen will.
Und dann ab damit zum Gericht. Hast ja jetzt 2 Tage Zeit dafür :-).
Bezüglich gerichtlicher Anforderungen können die ArGen übrigens plötzlich arg belebt agieren und sehr fix sein.
Viel Erfolg
StephanK
01.09.2007, 08:49
Ich möchte nur - in Ergänzung des Beitrag des Betroffenen - kurz auf zwei Einzelpunkte bzw. Schwachstellen eingehen: Es besteht daher der Verdacht, dass der Mietvertrag nur abgeschlossen wurde, um die eheähnliche Gemeinschaft mit Frau Maus zu verschleiern.Die ARGE hat den Sachverhalt zu ermitteln, und zwar objektiv und unvoreingenommen; das Verdachtschöpfen ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten für strafbares Verhalten.
Trägt jeder die Mietkosten der Wohnung zur Hälfte oder anteilig entsprechend der bewohnten Mietfläche? Sind die im Mietvertrag geregelten Kosten, die Kosten der gesamten Wohnung oder lediglich der Anteil des Antragstellers?Dass die Antragsgegnerin solche Fragen aufwirft zeigt lediglich, dass entweder die von ihr durchgeführte Sachverhaltsermittlungunvollständig war oder dass sie nach der Methode "was wäre, wenn...?" Fragen aus der Luft greift. Im übrigen weise ich darauf hin, dass mangels einer anderweitigen Regelung Kosten nach § 748 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__748.html) hälftig zu tragen sind; man muss nicht sozusagen dem überbordenden Informationsbedürfnis der ARGE zuliebe alles vertraglich regeln, das schon gesetzlich geregelt ist.
Hallo,
deine Schilderungen Lesen sich ähnlich wie die meines Falls,
Ich kann dir hauptsächlich einen Tipp geben gehe auf Sozialgericht und beantrage einen Beratungsgutschein und dann ab damit zu einem Fachanwalt, dieser wird die Sache dann mit dir durchsprechen und gegebenfalls Prozoßkostenhilfe beantragen weil die Taktik die die ARGE fährt wird dich über kurz oder lang zermürben. besonders wenn du wie ich vermute Opfer der selben ARGE in Südthüringen bist wie ich.
Gruß Tatan
einsamer Wolf
24.09.2007, 11:13
Hallo an alle,
ich bin am Verzweifeln, am 10.08.2007 habe ich einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt, bis heute hat sich jedoch nichts getan. Wie lange kann so etwas dauern? Meine Mietschuld beläuft sich ab dem 01.10 auf 1080 Euro, ich weis echt nicht mehr wie es weiter gehen soll.:(
Erstmal beruhige dich. Dein Vermieter kennt doch die Situation und wird dir wohl nicht gleich den Kopf abreißen. Und Panik bringt dich nicht weiter.
Das mit der einstweiligen Anordnung dauert leider immer länger, dass es immer mehr werden. Die Gerichte sind überlastet. Das ist nicht dein Verschulden. Mach dich also nicht so fertig.
Das einzige was du vielleicht machen könntest, wäre zum Gericht zu gehen und nachzufragen, nicht das noch fehlt, was du vielleicht einreichen solltest. Zum anderen können die dir vielleicht sagen wie lange es noch dauern könnte.
einsamer Wolf
24.09.2007, 14:24
Beim SG habe ich heute Morgen angerufen, laut deren Aussage ist am 20.09 ein Schreiben an meinen Anwalt raus gegangen. Nur leider hat dieser noch nichts bekommen, die Sachbearbeiterin beim SG hat mir vor zwei Wochen mitgeteilt, dass die Akte beim Richter sei. Ich dachte zu diesem Zeitpunkt dass nun eine Entscheidung getroffen würde, da ja schließlich eine Stellungnahme von der ARGE so wie auch von mir vorlag. Fraglich für mich ist wie lange das noch so gehen soll, schließlich ist eine einstweilige Anordnung ja kein bindendes Urteil. Wie viele Stellungsnahmen müssen den noch verfasst werden bis schließlich mal eine Entscheidung gefällt wird.
Der Vermieter weiss natürlich was los ist, aber er hat ja auch Kosten die gedeckt werden müssen und zudem besteht ja für ihn das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird. Dann schauen wir beide in die Röhre ich habe dann einen Risiken Berg an schulden und ihm fehlen die Mieteinnahmen. Also wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein bis ich von ihm die Kündigung erhalte. Und was dann? Obdachlosigkeit?:confused:
Du bist viel zu aufgeregt. Die Wohnung verlierst du nicht so schnell. Zum anderen hat dein Vermieter indirekt zum Chaos beigetragen. Also wird er wohl friedlich bleiben.
Zum anderen sollte die die Kündigung drohen, gibt es doch wieder neue Schritte und Wege. Die Schulden würden in dem Fall auf den Sozialträger zurückfallen, um die drohende Wohnungsnot abzuwenden.
Doch immer schön einen Schritt nach dem anderen. Mach dir nicht so viele Gedanken über Sachen die nicht direkt eingetreten sind.
Wenn das Schreiben am 20. wegging, wird es ja auch in kürze ankommen. Ansonsten kann dein Anwalt da nachhaken.
einsamer Wolf
28.09.2007, 12:27
Ein Hallo an alle,
nachdem ich nun der Meinung war, dass der Antrag auf eine einstweilige Anordnung relativ schnell von Statten gehen würde, so musste ich mich heute eines Besseren belehren lassen.
Am 10.08.2007 Stellte ich diesen Antrag, darauf hin nahm die ARGE Stellung zu diesem Antrag in der sie bewusst Sachen verschwieg. Im Gegenzug nahm ich bzw. mein Anwalt Stellung zu dem Schreiben der ARGE vom 27.08.2007. Ich nahm an das mit dieser Stellungnahme meines Anwaltes nun endlich von seitens des SG eine Entscheidung getroffen würde, dass war wohl ein wenig Blauäugig von mir. Den die ARGE nahm wiederum zu diesem Schreiben Stellung und es kam wieder zu keiner Entscheidung durch das SG. Heute war ich dann bei meinem Anwalt um zum erneuten Schreiben der ARGE Stellung zu nehmen.
Ich fragte dann meinen Anwalt wie lange es wohl dauern würde bis nun endlich eine Entscheidung von seitens des SG getroffen würde. Er erklärte mir das dies äußerst schwer in meiner Sache für das Gericht sei. Wenn es zu meinen Gunsten entscheiden würde, dann würde das Bedeuten wenn es zur Hauptverhandlung in ca. 3 Jahren käme und dann ein Urteil im Sinne der ARGE fallen würde. Dann müsse ich die geleisteten Kosten der KdU an die ARGE zurückzahlen und da ich das nicht könne, tut sich das Gericht schwer damit eine Entscheidung zu fällen. Kurz um das Gericht schützt lieber die ARGE, als mich vor deren Willkür, man nimmt lieber in Kauf das ich Mietschulden mache.
Das ganze ist ein Spiel auf Zeit, man wird von seitens der ARGE so lange Pokern, bis ich auf der Straße sitze, bzw. mir eine neue Wohnung suchen muss mit dem Wohlwollen der ARGE.
Habt ihr vielleicht eine Ahnung wie ich damit umgehen soll, soll ich vielleicht noch mal mit der Leistungsabteilung der ARGE reden, oder soll ich Stur bleiben?:(
Betroffener
28.09.2007, 16:01
Das ist alles Bestandteil der Zermürbungstaktik.
Mit der Leistungsabteilung brauchst Du nicht reden - die tun nichts, als auf den richterlichen Beschluß zu warten.
Das Gericht muß in die Puschen kommen - aber auch das kann dauern. Über zwei Monate sind auch bei "Eilanträgen" nicht ungewöhnlich.
Vielleicht sollte Dein Anwalt mal versuchen, mit dem Richter sich direkt auszutauschen, statt nur Schriftsätze auszutauschen (sofern das überhaupt irgendwie geht).
Und dem Vermieter wäre reiner Wein einzuschenken, wie es steht, damit der nicht auch noch anfängt, von hinten zu schiessen.
Es ist leider eines der vielen traurigen Beispiele unseres "Rechtsstaates", wie auch bei Fragen des Existenzminimums menschenunwürdig mit den Antragstellern umgesprungen wird.
Trotzdem viel Erfolg.
einsamer Wolf
11.10.2007, 20:57
So jetzt habe ich zwei Wochen abgewartet und habe mich heute noch einmal beim SG gemeldet, ob nun ein Entschluss getroffen wurde. Tja leider keine guten nachrichten, die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass der Richter meine Stellungnahme vom 28.09.2007 an die ARGE weiter geleitet hat diese hatte seit dem zwei Wochen von Ihm zeit bekommen um sich zu dieser zu äußern. Also kann ich davon ausgehen, dass ich nächste Woche wieder Post von meinem Anwalt bekomme und wir wieder eine Stellungnahme zur Stellungnahme abgeben müssen. Was ist das nur für ein Sozialstaat? Wie kann man einer Behörde nur so viel Macht geben, dass diese Aufgrund von haltlosen Verdächtigungen einem einfach die Leistungen verweigert. Nur mal zur Erinnerung, ich habe nichts verbrochen, man hat einfach eine Behauptung aufgestellt (vorläufig werden keine Kosten der Unterkunft wegen ungeklärten Aufenthalts- und Wohnverhältnissen gezahlt) und schon wird einem die KdU gestrichen, weder wurden Beweise vorgelegt noch sonst irgendwas. Selbst ein Angebot von meiner Seite her die Wohnung zu besichtigen wurde abgelehnt. Auch aus den so genannten Stellungnahmen der ARGE, geht kein eindeutiger Beweis hervor, im Gegenteil, mit jeder weiteren Stellungnahme der ARGE, werden bereits vorangegangene Stellungnahmen, vollkommen ignoriert, sie widersprechen sich bereits in einigen. Das ist mir und meinem Anwalt klar, nur scheinbar merkt der Richter davon nichts? Es muss doch klar sein, dass man auf dieser Weise willkürlich Existenzen zerstört, mit der vollen Unterstützung dieses angeblichen „Sozialstaates“. Wenn dieser Monat vorbei ist habe ich 1.632,00 Euro Mietschulden! Ich kann nur hoffen, dass dieser Spuk bald vorbei ist. :wut:
StephanK
11.10.2007, 21:06
Also kann ich davon ausgehen, dass (...) wir wieder eine Stellungnahme zur Stellungnahme abgeben müssen. Das MUSST Du nicht; es muss Dir nur die Gelegenheit dazu gegeben werden Es wird auf den Inhalt der ARGE-Erklärungen ankommen, ob man dazu noch mal sich räuspern sollte, und Dein Anwalt wird das kurzfristig mit Dir absprechen.
Es ist vielleicht nicht verkehrt, darauf hinzuweisen, dass die Vermieterin ungeduldig mit den Füßen scharrt und irgendwas murmelt, ihre Gelduld sei bald am Ende...
einsamer Wolf
12.10.2007, 15:02
Hi, kann man irgendwie Unterstützung vom Sozialamt bekommen, wenn wie in meinem Fall die Mietzahlung durch die ARGE verweigert werden?
StephanK
12.10.2007, 15:06
Nein, leider nicht. Das ist durch § 21 SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__21.html) ausgeschlossen.
einsamer Wolf
12.10.2007, 15:13
War mir irgendwie schon klar, nen Freund hat mich halt auf die Idee gebracht, er war der festen Meinung, die würden einspringen.
Danke noch mal für die schnelle Antwort
einsamer Wolf
26.10.2007, 19:38
Hallo an alle,
heute gab es Post vom Anwalt bzw. vom SG:
Inhalt:
Da der Antragsteller mit Schriftsatz vom 01.10.2007 erklärt, dass er einer Überprüfung der Wohnung zustimmt, wurde der Außendienstmitarbeiter der Antragsgegnerin nochmals mit einer Außendienstprüfung beauftragt. Nach Abschluss der Feststellung kommt die Antragsgegnerin unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Ich habe langsam das Gefühl, dass hieraus eine Unendliche Geschichte wird! Die ARGE hat dies dem Gericht am 12.10.07 erklärt, doch bis heute hat sich keiner von denen hier Blicken lassen? Was soll ich machen?
Zu meiner Situation, ich bin sehr viel unterwegs. Ich Arbeite von Di- Mi. von 8.00 bis 16.30 Ehrenamtlich im Landeskirchenarchiv. Danach treffe ich mich meistens noch mit einem Freund, da wir hier in unserer Region alte Handelswege erforschen. In dem wir sie aufspüren und nachgehen. Und abends bin ich meistens bei meinem Bruder am Rechner, auf Stellensuche und hier im Forum. Der Rechner steht leider zwei Etagen tiefer und so bin ich meistens erst gegen 22.00 Uhr in meiner Wohnung. Ich habe damals schon dem Außendienstmitarbeiter darauf aufmerksam gemacht.
Wie kann ich nun die ARGE dazu bewegen mit mir einen Termin zu machen. Ich fühle mich denen jetzt irgendwie ausgeliefert, ich habe den Eintrug, die lassen sich jetzt mit Absicht soviel Zeit.:(
Betroffener
26.10.2007, 20:13
Hallo "einsamer Wolf",
Dein Eindruck trügt Dich nicht. Es geht ums "aushungern" am laggestreckten Arm - also Macht- und Pressionsverhalten.
Die wollen keinen Termin mit Dir, sondern überraschend erscheinen, wann es ihnen passt, damit keine Vorbereitungen getroffen werden können, die das möglicherweise gewünschte Ergebnis ggf. "verfälschen" könnten.
Andererseits könnte es auch darauf hinauslaufen, daß Dir nachgewiesen werden soll, daß Du nicht dort wohnst, weil Du eben nie dort anzutreffen bist, wenn die "Kontrolle" gerade kommt.
einsamer Wolf
26.10.2007, 20:30
Andererseits könnte es auch darauf hinauslaufen, daß Dir nachgewiesen werden soll, daß Du nicht dort wohnst, weil Du eben nie dort anzutreffen bist, wenn die "Kontrolle" gerade kommt.
Genau, dass nehme ich auch an, aber was kann ich dagegen machen? Was sollte das noch für ein Sinn machen, mir beweisen zu wollen, dass ich hier nicht wohnen würde. Warum mache ich denn diesen ganzen Aufstand? Ich halte es nun mal nicht aus den ganzen Tag daheim verbringen zu müssen.:wut:
Kann ich denen einen Termin setzten? Oder habe ich sonst noch irgendeine Möglichkeit die Sache zu beschleunigen, ich habe heute schon die Hotline Angerufen um einen Rückruf von meiner SB zu bekommen, zwecks Termins.
Betroffener
26.10.2007, 21:26
Da würde ich besser den Anwalt anrufen lassen (wenn überhaupt) oder daß der versucht, sich mit dem Richter auszutauschen (auch zwecks einer Fristsetzung für die ArGe und dem beisein ggf. einer anderen Vertrauensperson Deiner Wahl - was Dein gutes Recht ist).
Denn dieses "verzögernde Versteckspiel" der ArGe ist menschenverachtend und -unwürdig in meinen Augen und dient ausschließlich dem machtvollen Muskelspiel: nach dem Motto, dem werden wir es jetzt zeigen.
Möglicherweise waren die auch schon (vielleicht gar mehrfach) da und haben Dich wunschgemäß nicht gefunden in Ausübung der amtlichen Sachaufklärung und basteln gerade am neuerlichen Schriftsatz für den Richter?
einsamer Wolf
27.10.2007, 13:28
Laut der Dame von der Hotline, ist in dieser Hinsicht noch kein Hausbesuch durchgeführt worden.
Möglicherweise waren die auch schon (vielleicht gar mehrfach) da und haben Dich wunschgemäß nicht gefunden in Ausübung der amtlichen Sachaufklärung und basteln gerade am neuerlichen Schriftsatz für den Richter?
Ja, dass ist vorher ja auch so gelaufen. Ich hatte ja bereits schon vorher meiner SB mitgeteilt, dass man einen Termin machen soll, da ich eben so viel unterwegs bin.
Stattdessen hat man ja fleißig versucht mich immer dann zu erreichen während ich im Archiv war.
Das weis ich von den Nachbarn!
Auch habe ich der ARGE schon vorher mitgeteilt, dass sie gerne einen Hausbesuch machen können, wenn sie wollen. Die wiederum sagten mir, man läge darauf keinen wert mehr! Schade dass ich das nicht Schriftlich habe.
Komisch nur, dass die jetzt der ganzen Sache zustimmen?
Ich werde mal abwarten ob ich Montag von meiner SB angerufen werde, wenn nicht dann werde ich mich gleich mit meinem Anwalt in Verbindung setzen, zwecks Fristsetzung!
Wenn dabei nichts herauskommt, dann kann ich nur hoffen, dass der Richter endlich nach drei Monaten ein Urteil fällen kann und in der Sache einlenken wird.
Denn dieses "verzögernde Versteckspiel" der ArGe ist menschenverachtend und -unwürdig in meinen Augen und dient ausschließlich dem machtvollen Muskelspiel: nach dem Motto, dem werden wir es jetzt zeigen.
Da stellt sich mir wieder die Frage, warum der Richter nicht auch dieser Meinung ist und dem ganzen treiben zuschaut?
Ich bin froh, dass ich diese Ehrenamtliche Tätigkeit ausführen kann, denn so denke ich nicht immer an diese Geschichte und kann mich wenigstens so für ein paar stunden am Tag ablenken.
Viele werden jetzt vielleicht denken, warum sucht der sich nicht ne richtige Arbeit!
Aber so einfach ist dass nicht bei mir, seid meinem Unfall und der darauf folgenden Umschulung unterstehe ich der BG. So mit war ich auch nur über diese Förderfähig, als ich dann auf Stellensuche war, musste ich feststellen dass ich in vielen Bereichen unterqualifiziert bin. Ich stellte darauf hin auch mehrere Anträge auf Weiterbildungen und Fortbildungen, die BG verweigerte diese mir immer wieder mit der Begründung. Das sie mir diese nur gewähren würde wenn ich auch dazu einen Arbeitgeber habe. Somit saß ich in einem Sozialen loch. Bis ich dann gegen diese Klagte und man mir vor ca. drei Monaten ein Unternehmen zur Seite stellte, das mir helfen soll in Arbeit zu kommen. Bis jetzt ohne Erfolg!
Ich würde so gern wieder einer festen Arbeit nachgehen!!!! :(
einsamer Wolf
02.11.2007, 16:11
So mit der Frist, dass hat sich erledigt, ich habe noch einmal meine SB angerufen.
Die wusste zwar nichts von einer Anordnung des Gerichtes, sie hat sich dann aber noch einmal mit der Widerspruchsabteilung in Verbindung gesetzt und siehe da, ich bekam prompt einen Rückruf und einen Termin für die „Hausdurchsuchung“.
Geht doch!
Na ja am 06.11.07, zwischen 11und 12 Uhr, darf ich dann Besuch erwarten, dann kommen nämlich die Herren und Damen der Arge zur „Hausdurchsuchung“.:sdagegen:
Ich bin ja mal gespannt, ob das Thema dann vom Tisch ist und ich endlich nach 3 bzw. 4 Monaten wieder Miete bekomme. Die Stimmung beim Vermieter ist nämlich nicht mehr so gut, am Mittwoch hat er schon so seine Andeutungen gemacht.
Ich werde euch dann von diesem Treffen berichten.
Ach ja, hat einer ne Ahnung, was genau ich denen eigentlich alles zeigen sollte? (z.B. meine Briefmarken Sammlung):)
StephanK
02.11.2007, 16:56
[Ach ja, hat einer ne Ahnung, was genau ich denen eigentlich alles zeigen sollte? (z.B. meine Briefmarken Sammlung):)Wenn Du das mit dem Hintersinn meinst, der dieser Formulierung gern beigelegt wird: nur, wenn die Damen und die Herren das zu goûtieren verstehen... :wink: Wenn nicht: Falls sie eine blaue Mauritius oder dergleichen enthalten sollte hast Du sie hoffentlich als Vermögen angegeben? :)
Aber Spaß beiseite: Du hast nix zu verbergen, also bleib so locker wie der Anlass es Dir erlaubt!
einsamer Wolf
06.11.2007, 14:17
Hallo,
heute war nun mein großer Tag, die Dame und der Herr vom Außendienst waren nun da.
Soweit alles ganz gut gelaufen, „wenn man das so sagen kann“ die finden ja bekanntlich immer Gründe.
Zum Verlauf:
Als erstes nahm man sich die Küche vor, ob eine Kühlschrank Trennung vorhanden ist, ob wir die Lebensmittel getrennt oder gemeinsam aufbewahren, ob wir unser besteck Trennen oder nicht.
Kühlschrank Trennung war vorhanden, bei allem anderen haben wir keine Trennung.
Bleibt abzuwarten, ob das negativ ausgelegt wird.
Als zweites war das Badezimmer dran, ob Kosmetik und Reinigungsmittel getrennt sind und wem der Spiegelschrank und die Waschmaschine gehören.
Ich hatte leider keinen Rasierer mehr, ich wies sie aber sofort darauf hin, dass ich mir noch welche Kaufen müsse.
Der Spiegelschrank und die Waschmaschine gehören meinem Mitbewohner. Auch hier bleibt abzuwarten, wie einem das wieder ausgelegt wird, mein Mitbewohner wohnt ja nun schon länger hier, ist ja wohl nicht verwunderlich, das er diese dinge schon alle hatte und ich somit keine zweit WM und SpS kaufen musste? Anzumerken, wäre noch, dass sich jede Kleinigkeit ausführlich notiert wurde, welches Shampoo wem gehört usw..
Danach, war das Schlafzimmer dran, hier begehrte man den Einblick in den Schlafzimmerschrank. Ich zögerte erst ein wenig, da ich ja weis, dass ich das nicht machen musste. Ich lies sie aber dann doch hineinschauen.
Zum Schlafzimmer machte er nur die Bemerkung, dass wenig Persönliche dinge vorhanden seien? Was meint der damit, soll ich meine Buchsen herumliegen lassen?
Auch hier ist es natürlich wieder Auslegungssache, was alles in einem Schlafzimmer hineingehört?
Danach war nun die Wohnstube dran, hier gab es keine weiteren Beanstandungen, nur die Frage von wem ich denn die Möbel hätte. Da mir ja nach meinem Auszug aus meiner alten Wohnung keine Erstausstattung zustand und ich weiter keine Möbel hatte, war ich richtig froh eine Wohnung zu finden welche schon die notwendige Ausstattung hatte.
Ich erklärte den Beiden, dass die Möbel vom Vormieter stammen und dieser schon ein halbes oder dreiviertel ja vor meinem Einzug ausgezogen ist. Und das es kein Übernahme Vertrag oder ähnliches gab. Dann wollten sie seinen Namen wissen, aber den weis ich ja selber nicht.
So nun bleibt nur noch abzuwarten wie sie diese Wohnungsbesichtigung beim SG bewerten. Ein Zeuge von meiner Seite her war auch mit anwesend. Er musste seine Personalausweisnummer angeben.
Betroffener
06.11.2007, 19:26
Was mir nun nach erneutem durchlesen der ganzen Geschichte ins Auge fällt, ist das auftauchen einer zweiten Person (Frau "Maus", die mit in der Wohnung lebt und eine offensichtlich gemeinsame Schlafkemenate?
So hattest Du das vorher aber nicht dargestellt - oder ich habe was verpasst.
Das bringt wieder ein ganz anderes Licht in die ganze Geschichte.
einsamer Wolf
06.11.2007, 20:59
Nein, die gibt es nicht mein Mitbewohner hat eine Katze.
Ne mal im ernst mir und meiner Mitbewohnerin wurde im letzten Jahr eine Eheähnliche Gemeinschaft Unterstellt. Ich musste dann nach mehrmaliger Rücksprache mit meiner SB feststellen, dass man die ARGE nur sehr schwer bzw. gar nicht vom Gegenteil überzeugen konnte. Ich hatte mit meiner damaligen Mitbewohnerin keine EG und da diese nicht zahlen wollte (ist ja klar), blieb mir nichts anderes übrig als Auszuziehen. Ich bin also ausgezogen und Wohne seitdem mit einem Kumpel zusammen in einer Wohnung.
Was mir nun nach erneutem durchlesen der ganzen Geschichte ins Auge fällt, ist das auftauchen einer zweiten Person (Frau "Maus", die mit in der Wohnung lebt und eine offensichtlich gemeinsame Schlafkemenate?
Nein, da hast du irgendwas falsch verstanden.
Die ganze Geschichte beruht auf der Tatsache, dass mir meine SB damals einen Falschen bescheid zugeschickt hat in dem sie mir KdU bewilligte von Max 411,- incl. Nebenkosten. Nachdem ich mir dann eine Wohnung suchte und gefunden habe und auch dort eingezogen bin, weil ich ja nicht wissen konnte das, dass erste Schreiben ein Fehler war. Und bei der Vorlage des neuen Mietvertrages, bemerkten sie den Fehler und schickten mir ein Schreiben, dass ich mir Umgehend eine neue Wohnung suchen sollte max. 360,- und das übrige halt innerhalb von 6 Monaten.
Nachdem ich erst den Ärger hatte wegen der EG weigerte ich mich umzuziehen und ging stattdessen zum Anwalt, erst so und dann so, dass geht ja nun auch nicht.
Nach dem sie bei der ARGE begriffen hatten, dass ich mich diesmal nicht wie ein Schaff vornher treiben lassen würde.
Ging dieser ganze Ärger erst los, mit den Hausbesuchen usw. wie hier schon beschrieben. Es wurden eben dann viele Unterstellungen von seitens der ARGE gemacht, eben auch eine, die besagt, dass ich hier nur Wohnen würde um eine EG mit der oben genannten Frau Maus zu verschleiern. Auch wurde das böse Wort im Mund genommen Straffanzeige usw.
Erst heute wurde mir in Untertönen von den AM wieder klar gemacht, das ein Umzug die ganze Sache beenden würde, aber dieses mal lasse ich mich nicht ins Boxhorn jagen.
Die sollen sich an mir die Zähne ausbeißen.:?
einsamer Wolf
18.11.2007, 19:59
Hi Leute,
seit über drei Monaten läuft nun mein Antrag auf eine einstweilige Anordnung (am 09.08.07 gestellt.).
Grund Streichung der KdU, wie lange muss ich noch warten bis eine Entscheidung getroffen wird?
Das Gericht hatte vorgeschlagen, dass die ARGE die Wohnung besichtigen sollte, dass haben sie auch getan, weiterhin war die Auflage des SG, dass die ARGE sich unverzüglich und ohne Aufforderung beim SG bzw. meinem AW melden sollte.
Die Wohnungsbesichtigung war am 06.11.07, laut Aussage meiner Zuständigen SB in der Leistungsabteilung sollte ein Ergebnis bzw. eine Antwort von seitens der ARGE bis zum 09.11.07 getroffen werden.
Nur leider habe weder ich noch mein Anwalt von der ARGE seit dem Tag der Wohnungsbesichtigung von denen was gehört.
Ich habe darauf hin meinen AW am 14.11.07 angerufen und der Schickte noch mal ein Schreiben an das SG.
Ich frage mich nun langsam wirklich wie lange das noch dauern soll?:confused:
Hat jemand von euch Erfahrungen in solchen dingen?
Betroffener
18.11.2007, 21:42
Hat der Anwalt keine Akteneinsicht vorgenommen - insbesondere zum Ergebnis des Hausbesuches? Dazu gibt es nämlich ein - sicher interessantes - Protokoll
(der Inhalt dürfte Dich wahrscheinlich wieder aufregen :-).
Aber so richtig auf Zack scheint der Anwalt auch nicht zu sein (und das Gericht ist auch ein fußkranker Verein).
Aber die stehen ja auch nicht mit dem Rücken an der Wand.
Bei mir ist der Herr Richter erst mal drei Wochen in den Urlaub gefahren, bevor er seinen im übrigen ablehnenden Beschluß zwei Tage nach dem Urlaub verfaßte.
einsamer Wolf
19.11.2007, 12:04
Der Schriftsatz vom SG lautet:
Da der Antragsteller mit dem Schriftsatz vom 01.10.07 erklärt, dass er einer Überprüfung der Wohnung zustimmt, wurde der Außendienstmitarbeiter der Antragsgegnerin nochmals mit einer Außendienstprüfung beauftragt. Nach Abschluss der Feststellung kommt die Antragsgegnerin unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Nur leider haben sie das bis heute nicht getan! Das schreiben, erhielt ich erst am 12.10.07 als dann immer noch nichts von der ARGE zu hören war, rief ich ja bei denen an und machte einen Termin mit denen.
Hat der Anwalt keine Akteneinsicht vorgenommen insbesondere zum Ergebnis des Hausbesuches? Dazu gibt es nämlich ein sicher interessantes Protokoll
(der Inhalt dürfte Dich wahrscheinlich wieder aufregen.)
Tja, wenn den schon ein Protokoll vorhanden ist? Schließlich hieß es ja, dass die ARGE sich unaufgefordert melden soll und dem zufolge sollte eigentlich auch eine Abschrift des ganzen bei meinem AW landen. Was den Inhalt des Protokolls betrifft, so nehme ich auch mal an, dass er wieder Anlass zum aufregen gibt.
Was den Anwalt betrifft, Fachlich ist er ganz gut auf Zack, nur leider scheint er sich nicht so richtig an die Sache dran zu hängen. Aber was kann er denn schon großartig machen, es hieß ja eindeutig, dass die ARGE sich melden soll.
Bei mir ist der Herr Richter erst mal drei Wochen in den Urlaub gefahren.
Bei mir war es auch so, nach Antragstellung war er erstmal zwei Wochen im Urlaub.
Ich werde heute mal meinen AW anrufen und mal nachfragen was nun ist! Vielleicht hat er ja in der Zwischenzeit schon ne Antwort von der ARGE erhalten.
StephanK
19.11.2007, 15:25
Nach Abschluss der Feststellung kommt die Antragsgegnerin unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.Das ist eine unbegreifliche Milde. Normalerweise geht so was immer nur mit einer Fristsetzung! Mag sein, dass hinter dieser Unterlassung der richterliche Urlaub steckte sowie das Vertrauen darauf, dass die ARGE das Verfahren nicht noch weiter in die Länge ziehen werde, aber ein halbwegs erfahrener Richter sollte sich derlei Vertrauen längst abgewöhnt haben... :mad:
einsamer Wolf
19.11.2007, 16:01
Mag sein, dass hinter dieser Unterlassung der richterliche Urlaub steckte sowie das Vertrauen darauf, dass die ARGE das Verfahren nicht noch weiter in die Länge ziehen werde, aber ein halbwegs erfahrener Richter sollte sich derlei Vertrauen längst abgewöhnt haben.
Der Richter hatte vom 13.08.07-24.08.07 Urlaub.
Ich verstehe ja auch nicht, warum der Richter das ganze so schleifen lässt. Das geht schon die ganze Zeit so, bei jedem Schriftverkehr räumt er der ARGE eine frist von zwei Wochen ein und diese nützt das ganze natürlich schön aus.
So geht schon mal 1 Monat drauf für zwei Briefe. :(
Ich dachte ja eigentlich, dass durch die Wohnungsbesichtigung endlich Schwung in die ganze Sache kommt, aber da habe ich mich wohl geirrt.
So langsam, weis ich nicht mehr was der Richter eigentlich noch will?
Durch die Wohnungsbesichtigung sollte doch nun alles geklärt sein und somit die Aussage der ARGE widerlegt sein.
Insofern diese sich überhaupt schon beim SG dazu geäußert hat, dass ganze zerrt langsam an den Nerven, nichts rührt sich da!
einsamer Wolf
20.11.2007, 17:00
So,
ich habe mich heute in der Sache noch mal Schlau gemacht.
Als erstes habe ich meinen Anwalt angerufen und mal nachgefragt, ob sich die ARGE in der Zwischenzeit bei ihm gemeldet hat, natürlich hat sie das nicht.
Dann habe ich beim SG angerufen, dort fragte ich nach, ob sich in meiner Sache schon was getan hat.
Die Justizangestellte, teilte mir dann mit, dass doch ein Schreiben am 12.10.07 an meinem Anwalt gegangen ist.
Ist es ja auch und zwar genau das Schreiben wo vom Gericht angeordnet worden ist, dass die ARGE zwecks Wohnungsbesichtigung sich bei mir melden sollte.
Bei der wiederum ich mich melden musste, damit dort überhaupt etwas passiert!
Ich teilte der Dame dann am Telefon mit, dass die ARGE bereits am 06.11.07 da war um meine Wohnung in Augenschein zu nehmen.
Weiter erklärte ich der Dame, dass auch in dem Schreiben stand, dass die ARGE nach Abschluss der Prüfung sich unaufgefordert an das Gericht wenden sollte und das ja bisher nicht geschehen ist.
Die Dame erklärte mir dann, dass man da nichts machen kann, die ARGE braucht eben eine angemessene Zeit sich dazu zu äußern.
Hallo drei Wochen ist wohl nicht genug Zeit?:confused:
Ich fragte sie dann, ob man der ARGE nicht eine Frist setzen könnte damit diese sich nun endlich mal dazu Äußert. Sie sagte mir dann, dass würde schlecht gehen, da ja in dem Schreiben steht, dass die ARGE sich melden soll und wenn sie dass dann tut, dann würde mein Anwalt bescheid bekommen. Weiterhin wird die Richterin, dann eine Entscheidung treffen oder gegebenenfalls noch weitere Unterlagen einfordern.
Ich krieg noch echt ne Macke!!!! :wut:
Vier Monate warte ich nun schon auf eine Entscheidung und ab 01.12.07 sind es dann vier Monatsmieten die Ausstehen! Auch das sagte ich der Dame die mir Antwortete, dass das Gericht momentan von einstweiligen Anordnungen überschwemmt werde und dass sie mein Anliegen in die Akte aufnimmt.
Davon kann ich auch nicht die Miete bezahlen.
Mein Anwalt will diesen Donnerstag persönlich die Richterin anrufen und sie bitten sofort eine Entscheidung zu treffen.
Ich frage mich echt was das soll, wenn das so weiter geht, dann können wir ja gleich zur Hauptverhandlung übergehen!
Tut mir leid, dass ich euch damit so zu Texte!!:oops:
Betroffener
20.11.2007, 17:43
Ich frage mich echt was das soll, wenn das so weiter geht, dann können wir ja gleich zur Hauptverhandlung übergehen!
Denk bloss nicht dran - dann bist Du in zwei Jahren dran ...
Ich denke mal, dass auch dei ArGe weiss, dass die Gerichte überlastet sind und das schamlos ausnutzen. Das nicht ausgezahlte Geld bringt inzwischen Zinsen.
einsamer Wolf
30.11.2007, 20:12
Tja wieder ne Sackgasse, mein Anwalt hat am 23.11.07 beim SG angerufen und Versucht den Richter persönlich zu sprechen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Richter meine Akte habe und er mich am selben Tag anrufen wolle.
Nun habe ich brav auf diesen Anruf gewartet aber nix bis 14 Uhr schwieg mich das Telefon an, ich rief darauf meinen Anwalt wieder an und bat ihn noch einmal beim SG anzurufen, Pech Richter weck. Am Freitag dann das gleiche Spiel und Montag rief ich erneut meinen Anwalt an der setzte nun ein Schreiben auf in dem er den Richter bittet sich der Sache schnellst möglich anzunehmen.
Vier Monate für eine einstweilige Anordnung halte ich echt für übertrieben!
Meinem Anwalt sind jetzt die Hände gebunden und das ständige anrufen beim SG bringt nicht wirklich was.
Tja morgen ist der erste Dezember und somit steht die 4 Miete aus.:wut:
StephanK
01.12.2007, 11:05
Vier Monate für eine einstweilige Anordnung halte ich echt für übertrieben!Dieser Auffassung kann ich mich nur anschließen. Eine solche Bearbeitungszeit nähert sich bedenklich dem Zustand, den man Rechtsverweigerung nennt. Ich denke, einige ernste und grundsätzliche Worte Deines Anwaltes wären inzwischen durchaus am Platz.
einsamer Wolf
01.12.2007, 14:32
Ich denke, einige ernste und grundsätzliche Worte Deines Anwaltes wären inzwischen durchaus am Platz.
Aber wie? Der Richter reagiert nicht auf die Anrufe jedenfalls hat er sich mir oder meinem Anwalt gegenüber noch nicht geäußert.
„Ich muss da noch mal was Richtig stellen, mir ist gerade beim erneuten lesen des Schreibens aufgefallen, dass die ARGE den Vorschlag gemacht hat eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen, es war also keine Anordnung durch das Gericht. Ich hätte vielleicht mal auf den Eingangstempel achten sollen.“
Mein Fehler Sorry
Jetzt stellt sich die Sache ein wenig anders da.
Die ARGE hat also am 12.10.07 diesen Vorschlag gemacht, eingegangen ist das Schreiben beim SG am 17.10.07, bei meinem Anwalt ist das Schreiben am 23.10.07 gelandet und bei mir ist es am 26.10.07 gelandet.
Ich habe daraufhin die ARGE am 30.10.07 Kontaktiert um einen Termin zu bekommen.
Und am 06.11.07 fand dann die Wohnungsbesichtigung statt.
Am 20.11.07 habe ich wiederum beim SG angerufen, weil weder eine Stellungnahme noch ein Protokoll des ganzen von seitens der ARGE vorgelegt wurde.
Mein Anwalt hat daraufhin versucht den Richter am 23.11.07 Telefonisch zu sprechen um sich zu erkundigen, warum das Gericht nicht reagiert. Dieser wiederum wollte mich anrufen, was nicht geschah, mein Anwalt rief wiederum am selben Tag beim SG an und dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Richter schon bereits außer Haus ist. Mein Anwalt verfasste dann wiederum am 26.11.07 ein Schreiben in dem er den Richter aufforderte eine Entscheidung nach Aktenlage zu Treffen.
Woran es nun jetzt wieder hängt, dass weis wohl keiner so richtig!
Meiner Meinung nach hätte der Richter spätestens nach meinem Anruf und den meines Anwaltes eine Entscheidung treffen müssen.
Alleine die Tatsache, dass ich der Wohnungsbesichtigung durch die ARGE zugestimmt habe und das diese auch statt gefunden hat, Bestätigt doch den Wahrheitsgehalt meiner Angaben gegenüber dem SG, warum sonst hätte ich einer Wohnungsbesichtigung zustimmen sollen, wenn ich was zu verbergen hätte!
Worauf wartet man dann noch?
Auf das Protokoll, was die ARGE laut eigener Aussage dem Richter unaufgefordert zukommen lassen wollte?
Was bis dato noch nicht geschehen ist.
Es ist doch wohl offensichtlich, dass die ARGE das ganze absichtlich in die Länge zerrt.
Sind die alle Blind oder habe ich den Sinn einer einstweiligen Anordnung nicht richtig Verstanden.
Bei was für einen Richter bin ich da nur gelandet.:confused:
StephanK
01.12.2007, 14:48
Bei was für einen Richter bin ich da nur gelandet.Bei einem, der entweder überlastet oder überfordert oder schlimmstensfalls beides ist...
Es wäre angebracht und auch dringend notwendig, die ARGE aufzufordern, das Protokoll der Wohnungsbesichtigung unverzüglich vorzulegen. Das müsste das Gericht eigentlich von sich aus tun, aber anscheinend muss man es daran erinnern. Eine solche Erinnerung sollte sehr schnell erfolgen, garniert mit dem Hinweis darauf, dass es sich um eine (nur) existenzsichernde Leistung handelt und damit um die Sicherung Deiner Grundrechte, vor die schützend und fördernd sich zu stellen Aufgabe des Gerichtes ist, wobei im Falle existenzsichernder Leistungen die Rechtzeitigkeit des Rechtsschutzes von entscheidender Bedeutung ist (das ist - leicht umformuliert - "O-Ton" Bundesverfassungsgericht und wird von jedem Richter, der was taugt, auch als solcher wiedererkannt).
einsamer Wolf
07.01.2008, 20:32
Hallo und ein gesundes neues an alle,
ja Stephank, da hast du wohl recht.
Ich habe noch mal mit meinem Anwalt gesprochen (2007), in der Zwischenzeit ist auch das Protokoll des Außendienstes der ARGE bei mir gelandet (06.12.2007).
Natürlich negativ:
Der Rasierschaum fehlte und sie meinten, dass unzureichende Persönliche Gegenstände vorhanden wären, dass alles lässt natürlich nur den Schluss zu, dass ich in der Wohnung nicht Wohnen kann!
So ein Quatsch, ich habe Extra noch die ganze Bude auf Hochglanz gebracht, was die Herrschaften auch Monierten, denen war es zu dreckig „Mein Mitbewohner ist nicht gerade der Sauberste“.
Nach Eingang des Protokolls, habe ich mich natürlich umgehend mit meinem Anwalt in Verbindung gesetzt und der meinte es wäre ein Witz was die ARGE da verfasst hat.
Mein Anwalt reagierte jedenfalls umgehend, natürlich war mir klar, dass ich im alten Jahr wohl kaum noch eine Entscheidung vom Richter erwarten konnte.
Nun werden es diesen Monat 6 Monate, hat irgendjemand eine Idee was ich noch machen kann:confused:
Mfg
StephanK
08.01.2008, 09:10
Nun werden es diesen Monat 6 Monate, hat irgendjemand eine Idee was ich noch machen kannNichts, außer Deinem Anwalt auf die Zehen treten damit jener dem Gericht auf die Füße tritt. :?
einsamer Wolf
31.03.2008, 21:46
Endlich hat sich was getan!
Im Februar fand vorm SG eine Mündliche Verhandlung statt, bei dem zum einen die Klage von mir gegen die ARGE betreffs der Kdu höhe verhandelt wurde und zum anderen die Streichung der Kdu.
Es stellte sich schnell heraus das die ARGE schlampig Recherchierte und zum anderen vergessen hat mir einige Aspekte ihrer Vorgehensweise zu erklären.
Da währe zum Beispiel die Tatsache, dass man bereits im Jahr 2006 angenommen hatte es handelt sich bei mir und meiner Mitbewohnerin um eine BG statt um eine Wohngemeinschaft!
Folglich schickte man mir ein Schreiben im dem man „mich“ Aufforderte eine Wohnung mit angemessener Kdu zu suchen. Das heißt in diesem Schreiben stand nix davon, dass man eine BG vermutete, also erging ein Schreiben an „mich“, dass ich mir eine Wohnung von max 412,- Euro suchen sollte.
Was ich dann auch tat, zur Info damals hatte ich noch keine Ahnung wie hoch die Kosten der Kdu für eine Person sein darf.:confused:
Folglich suchte ich mir eine dementsprechende Wohnung.
Also nicht mein Fehler.
Als nächstes kam ja die Streichung der Kosten der KdU wegen ungeklärten Aufenthaltes und Wohnverhältnisse.
Auch hier versäumte die ARGE mir eine Ausreichente Begründung dafür zu liefern.
Als Beweis der ARGE, dass ich nicht in der neuen Wohnung lebte, diente (nicht lachen) ein Papagei der nicht mit umgezogen ist, zur Info mein neuer Mitbewohner hat ne Katze.
Naturbedingt sind die zwei also nicht gerade die besten Freunde.
Im Gericht wurde jedenfalls ordentlich geschmunzelt.:razz:
Zum Ende wurde ein Vergleich geschlossen, die ARGE Verpflichtete sich, mir die sieben Monatsmieten nach zu Zahlen und ich musste mich Verpflichten mir ne Wohnung mit angemessener Kdu zu suchen.
Wobei der ARGE das gar nicht schmeckte, die wollten unbedingt im Vergleich noch mit aufnehmen, dass man im nachhinein bei eventuell vorliegenden Beweisen (BG) von mir das Geld zurück fordern kann.
Der Richter lehnte das jedoch ab und erklärte der ARGE, drastisch ausgedrückt, dass diese kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, mir quasi nicht vorschreiben kann wo ich zu schlafen habe und wo nicht und wenn ich eben bei Frau E. schlafe, dass währe ganz alleine mein Problem und nicht der ARGE ihres und dies stellt noch lange keine Begründung für eine BG dar.
Was soll ich sagen, wehrt euch, last euch nicht alles bieten!:engel:
Geld ist auch schon dar!!!
StephanK
31.03.2008, 22:00
Es ist schön, bei diesem leidigen Thema "BGen und Hausbesuche" auch mal was positives lesen zu können (und sogar noch mit einer kleinen "humoristischen Einlage"). Glückwunsch zu diesem Erfolg, wenn auch inzwischen anderer Ärger mit der ARGE in's Haus steht, wie ich dem anderen Diskussionsfaden entnehmen muss...
einsamer Wolf
31.03.2008, 22:18
Es ist schön, bei diesem leidigen Thema "BGen und Hausbesuche" auch mal was positives lesen zu können (und sogar noch mit einer kleinen "humoristischen Einlage"). Glückwunsch zu diesem Erfolg.
Ich bin auch froh, dass sich dieses Thema nun endlich erledigt hat, wurde auch Zeit.:sensationell:
wenn auch inzwischen anderer Ärger mit der ARGE in's Haus steht, wie ich dem anderen Diskussionsfaden entnehmen muss...
Ach Ärger glaube ich nicht, wenn man nur vernünftig miteinander reden kann und das ist das wichtigste, Kommunikation.:) Und viele Probleme würden sich von alleine erledigen wenn man nur will.
Betroffener
31.03.2008, 22:41
Auch meinen Glückwunsch - lange genug hat es ja gedauert.
Ich wünschte, solche Richter gäbe es auch am SG Potsdam bzw. Berlin-Brandenburg.
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