Leistungsangelegenheit
04.04.2006, 16:10
Hallo!
Ich bin ALG I-Bezieher und, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und deshalb mein ALG I unter Hartz IV liegt, Aufstocker (= 2 Ämter = doppelter Ärger).
Ich arbeite nebenher als freier Autor. Als Beispiel: Im Januar habe ich mickrige 20 Euro verdient, im Februar 120.
Mein Problem mit der ARGE:
Ich bekomme keinerlei Freibetrag für Ausgaben, die ich habe (Internet, Bücher, Zeitungen für Recherche, Druckertoner usw.). Normalerweise, also z. B. beim Finanzamt, aber wohl auch bei der Arbeitsagentur, ist das so. Da wird dann eine Pauschale angenommen - ist ja auch unmöglich, private und "dienstliche" e-mails auseinanderzufummeln.
Frage 1 also: Ist das korrekt, wenn die mir sagen, daß ich für die Ausgaben schließlich 100 Euro Freibetrag habe? Ich meine, der steht doch jedem zu, egal ob der nun auf eigene oder fremde Kosten arbeitet.
Das zweite Problem habe ich mit der Arbeitsagentur:
Die ARGE (und auch das Finanzamt) ist damit zufrieden, wenn ich die Geldeingänge möglichst schnell melde und eine Kopie der Honorarrechnung vorlege, sobald ich die bekommen habe.
Die Arbeitsagentur hat auf eine schriftliche Anfrage, was zu tun ist, vom Februar erst mal gar nicht reagiert. Dann war ich vor drei Wochen persönlich da, die Sachbearbeiterin meinte, sie kenne sich mit freier Arbeit nicht so aus, gab mir am Ende dann aber diesen Bogen über Nebeneinkommen. War sich aber auch da nicht sicher, ob das der richtige ist.
Ich hoffe nicht, daß er das ist. Denn wenn ich bei jedem Winz-Text, den ich irgendwo unterbringen kann, erst mal so ein Ding verschicken muß, kann ich es auch gleich sein lassen. Mein kleinster Text im letzten Jahr hat unglaubliche 5 Euro gebracht - in diesem Fall würde ein Formular zu verschicken heißen, > 10% des Einkommens allein für den Versand zu verschleudern.
Aber das ist noch nicht mal das schlimmste: Die Redaktionen, an die ich meine Texte schicke, wären sehr schnell sehr genervt, wenn sie für jeden dieser Fürze jedesmal bescheinigen müßten, daß ich kein Winterausfallgeld usw. beziehe. Die sind mittlerweile alle so schlecht besetzt, die schaffen es kaum, ihre normalen Rechnungen rauszuschicken.
Ich befürchte nun, daß sie dann lieber auf einen Text von dem Typen verzichten, bei dem sie erstmal wieder einen halben Roman schreiben müssen und stattdessen einen "normalen" Schreiber nehmen. Was ja wiederum auch nicht im Interesse der Arbeitsagentur liegen sollen.
Aber gibt es einen anderen Nachweis-Bogen für freie Arbeit - oder muß ich diesen nehmen?
(Die Tätigkeit ist tatsächlich komplett frei, d. h. ich denke mir was aus und schicke es wohin. Wenn's gefällt, wird's genommen, wenn nicht, nicht. Kein Auftrag, kein gar nichts.)
Ich bin ALG I-Bezieher und, weil ich nur Teilzeit gearbeitet habe und deshalb mein ALG I unter Hartz IV liegt, Aufstocker (= 2 Ämter = doppelter Ärger).
Ich arbeite nebenher als freier Autor. Als Beispiel: Im Januar habe ich mickrige 20 Euro verdient, im Februar 120.
Mein Problem mit der ARGE:
Ich bekomme keinerlei Freibetrag für Ausgaben, die ich habe (Internet, Bücher, Zeitungen für Recherche, Druckertoner usw.). Normalerweise, also z. B. beim Finanzamt, aber wohl auch bei der Arbeitsagentur, ist das so. Da wird dann eine Pauschale angenommen - ist ja auch unmöglich, private und "dienstliche" e-mails auseinanderzufummeln.
Frage 1 also: Ist das korrekt, wenn die mir sagen, daß ich für die Ausgaben schließlich 100 Euro Freibetrag habe? Ich meine, der steht doch jedem zu, egal ob der nun auf eigene oder fremde Kosten arbeitet.
Das zweite Problem habe ich mit der Arbeitsagentur:
Die ARGE (und auch das Finanzamt) ist damit zufrieden, wenn ich die Geldeingänge möglichst schnell melde und eine Kopie der Honorarrechnung vorlege, sobald ich die bekommen habe.
Die Arbeitsagentur hat auf eine schriftliche Anfrage, was zu tun ist, vom Februar erst mal gar nicht reagiert. Dann war ich vor drei Wochen persönlich da, die Sachbearbeiterin meinte, sie kenne sich mit freier Arbeit nicht so aus, gab mir am Ende dann aber diesen Bogen über Nebeneinkommen. War sich aber auch da nicht sicher, ob das der richtige ist.
Ich hoffe nicht, daß er das ist. Denn wenn ich bei jedem Winz-Text, den ich irgendwo unterbringen kann, erst mal so ein Ding verschicken muß, kann ich es auch gleich sein lassen. Mein kleinster Text im letzten Jahr hat unglaubliche 5 Euro gebracht - in diesem Fall würde ein Formular zu verschicken heißen, > 10% des Einkommens allein für den Versand zu verschleudern.
Aber das ist noch nicht mal das schlimmste: Die Redaktionen, an die ich meine Texte schicke, wären sehr schnell sehr genervt, wenn sie für jeden dieser Fürze jedesmal bescheinigen müßten, daß ich kein Winterausfallgeld usw. beziehe. Die sind mittlerweile alle so schlecht besetzt, die schaffen es kaum, ihre normalen Rechnungen rauszuschicken.
Ich befürchte nun, daß sie dann lieber auf einen Text von dem Typen verzichten, bei dem sie erstmal wieder einen halben Roman schreiben müssen und stattdessen einen "normalen" Schreiber nehmen. Was ja wiederum auch nicht im Interesse der Arbeitsagentur liegen sollen.
Aber gibt es einen anderen Nachweis-Bogen für freie Arbeit - oder muß ich diesen nehmen?
(Die Tätigkeit ist tatsächlich komplett frei, d. h. ich denke mir was aus und schicke es wohin. Wenn's gefällt, wird's genommen, wenn nicht, nicht. Kein Auftrag, kein gar nichts.)