PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit gefunden, Maßnahme abbrechen?


Lemmy1975
20.07.2007, 20:02
Hallo,
glücklicherweise habe ich jetzt endlich eine Arbeit gefunden, mit der ich am 13.08. beginnen kann. Derzeit befinde ich mich jedoch in einer Coachingmaßnahme, welche für mich ja nun sinnlos ist.
Aus diesem Grund würde ich die Maßnahme natürlich am liebsten mit sofortiger Wirkung abbrechen, hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt bezüglioch Abbruchs oder muss ich etwa die verbleibende Zeit daran noch teilnehmen?

Gruß
Jens

fragi
20.07.2007, 20:15
Hallo Lemmy1975,

dass die Maßnahmen die "verschrieben" werden meist nichts bringen ist allen klar. Das problem ist allerdings dass wenn du die Maßnahme abbrichst höchstwarscheinlich für die restliche Zeit der Maßnahme eine Sanktion reingedrückt bekommst. Ist es deine erste "pflichtverletzung" würde diese eine Sanktion von 30% des Regelsatzes (ausgenommen KdU die bleibt) mitsichbringen. Siehe auch §31 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__31.html)

Wenn du dies in kauf nehmen möchtest, dann kannst du die Maßnahme abbrechen.
Wenn nicht musst du sie leider bis Arbeitsbeginn fortführen.

StephanK
20.07.2007, 23:40
Ich sehe das genau so wie fragi - es sei denn, Deine neue Arbeit wäre weit weg und Du müsstest umziehen. Dafür müsste man Dir natürlich die nötige Zeit lassen und Dich vorher aus der Maßnahme herausnehmen. Aber das scheint mir nicht so zu sein.

Lemmy1975
30.07.2007, 02:03
Ich danke Euch erstmal, es ist tatsächlich so wie Ihr gesagt habt. Leider ist der Resturlaub Dienstag aufgebraucht und es beginnt das große Langweilen Deluxe bis zum 13., da die meisten Anderen im Praktikum sind.


:wut:

ostwestfälin
05.09.2007, 13:57
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber vielleciht hilft es ja trotzdem nochmal jemandem.

Mittlerweile arbeite ich auch wieder, und zwar als Leitung einer Maßnahme für ALG2- Empfänger *g*

Bei uns ist es so, dass die Teilnehmer die Maßnahme sofort abbrechen können, wenn sie eine Arbeit gefunden haben, denn Arbeit geht ja vor und ist Ziel der Bemühungen der Agentur/ARGE.

Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Abbruch nicht möglich sein soll.

fragi
05.09.2007, 14:04
Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Abbruch nicht möglich sein soll.

Korrektur, möglich ist er, aber nicht 2 wochen vor arbeitsbeginn oder dergleichen.

Die Maßnahme ist ja bezahlt, daher kann man nicht einfach rausspringen, wenn man nicht gleich morgen anfängt zu arbeiten... denke da stimmste mir auch zu? :)

ostwestfälin
05.09.2007, 20:37
Da hast du natürlich Recht. Es sei denn, es ist anders abgesprochen. Hatte ich auch schonmal, dass eine Teilnehmerin eine Ausbildung anfangen wollte und darum bat, 2 Wochen eher gehen zu dürfen, um noch einige Angelegenheiten zu regeln.
Es wurde genehmigt.

fragi
06.09.2007, 06:55
Da hast du natürlich Recht. Es sei denn, es ist anders abgesprochen. Hatte ich auch schonmal, dass eine Teilnehmerin eine Ausbildung anfangen wollte und darum bat, 2 Wochen eher gehen zu dürfen, um noch einige Angelegenheiten zu regeln.
Es wurde genehmigt.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/misc/progress.gif

Genau, nen umzug z.b das muss ja vorher über die Bühne :)