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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sechs Monate Frist für den Umzug - aber ab wann?


Leistungsangelegenheit
04.04.2006, 16:23
Ich wohne in einer zu teuren Wohnung und erhalte in den nächsten Tagen den Bescheid, daß ich raus muß bzw. die Differenz selber zahlen soll.

Das wird schon in vier Monaten sein, weil ich in den zwei Monaten, in denen ich mit der ARGE kämpfe, versehentlich zu niedrig eingestuft wurde - die Trottel haben meine Kaltmiete als Warmmiete eingetragen, deshalb zu wenig Geld, aber auch deshalb noch keine Aufforderung zum Umzug.

Stimmt das denn so, daß ich nur für sechs Monate Leistungsbezug die zu teure Wohnung bezahlt bekomme? Oder für sechs Monate ab Bescheid?

Der Witz an der ganzen Angelegenheit ist nämlich der, daß ich, erst durch die überhaupt sehr langsame Bearbeitung, dann aber auch durch die Fehlberechnung so wenig Geld zur Verfügung hatte, daß ich mich gerade mal so ernähren konnte. Für Bewerbungen, Wohnungssuche u. a. blieb wirklich und wahrhaftig nichts mehr übrig, denn mein Konto ist leer und einen Dispo habe ich auch nicht mehr. Ich bin also ohne Verschulden von denen ausgebremst worden. Aber kann ich mich dagegen wehren?

Auch hieß es anfangs mal, ich bekäme erst eine Anhörung und danach den Bescheid, aber davon ist auch keine Rede mehr.

Die Ägypter
04.04.2006, 16:56
Hallo,

m.E. ist eine Kürzung erst nach genau einem halben Jahr nach konkreter Aufforderung, die Wohnkosten zu senken, statthaft...

Vorweg muss also immer der Brief kommen: "hiermit fordern wir Sie auf....."

Der Rest des Procederes orientiert sich dann am Einzelfall - wenn du nachweisen kannst, dass es dir weder durch:

- Verhandlungen mit dem Vermieter (Mietsenkung)
- Aufnahme Untermieter
- Wohnungssuche

gelungen ist, deine Wohnkosten zu senken - dann ist wiederum Widerspruch und Vorsprache gegeben...

Das alles muss allerdings nachweisbar sein - und gerade die Wohnungssuche sollte komplett und lückenlos dokumentiert werden können!