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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug: Wer zahlt Möbel, Eletrogeräte, Kaution, Telefon etc.


Leistungsangelegenheit
04.04.2006, 16:30
Ich wohne in einer zu teuren Wohnung und erhalte in den nächsten Tagen den Bescheid, daß ich raus muß bzw. die Differenz selber zahlen soll (was ich natürlich nicht kann).

Nun ist meine Wohnung auch deshalb so teuer, weil sie einige Möbel enthält. Es ist ein ausgebauter Dachboden, und der Vermieter hatte die richtige Idee, z. B. eine Einbauküche und einen Schlafzimmerwandschrank reinzubauen, weil das für Mieter viel zu teuer gewesen wäre, die selbst anpassen zu lassen.

Ergebnis: Ich besitze ein Bett, Küchentisch und -stühle, Bücherregale, einen kleinen Wohnzimmerschrank und einen Sessel.

Alles andere, Küchenmöbel und -geräte, gehören zur Wohnung. Ja sogar die Deckenlampen (Halogenstrahler) sind eingebaut, ich hab also nicht mal die.

Und ich besitze absolut keine Geldreserven mehr, was der ARGE natürlich bekannt ist.

Ich kann auch keine Kaution stellen (für meine jetzige Wohnung mußte ich erstaunlicherweise keine zahlen, bekomme also auch nichts zurück). Ich kann nicht mal einen neuen Telefonanschluß bezahlen.

Auch eine Frage: Ich bin längerfristig an eine Telefongesellschaft gebunden (nicht die Telekom), was passiert, wenn die keine Leitungen da haben, wo ich hinziehen muß? Mit Glück kostet es mich "nur" einen kleinere Summe, um aus dem Vertrag auszutreten, aber ich habe nicht mal die.

Man meinte, Möbel und Kühlschrank, Herd usw. könnte ich auf Darlehensbasis bekommen. Aber ich habe schon Schulden und muß Unterhalt zahlen, wie soll ich da je wieder rauskommen?

Aber das ist natürlich nicht meine Frage, die ist konkreter: Was von all den aufgeführten Posten kann oder muß die ARGE übernehmen?

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07.04.2006, 00:45
Hallo Leistungsangelegenheit,

so wie ich weiß sind die Kosten für die Erstaustattung einer Wohnung vom Amt zu zahlen.

hier müssen aber nicht neue, sondern nur gebrauchsfähige Möbel und Geräte gefördert werden.( also gebraucht halt)


Ich glaube hier wird Dir wohl nur eine sehr gute Argumentation gegenüber dem SB helfen diese Dinge komplett übernommen zu bekommen.

- und das Du sonst noch Schulden hast interessiert das Amt nicht.

MfG

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StephanK
07.04.2006, 08:43
Ergänzend zu borders Beitrag:
Zu der Erstausstattung, die die ARGE Dir finanzieren muss gehören auch Haushaltsgeräte, also auch Küchengeräte. Näher ist das im Gesetz nicht beschrieben, weswegen das in der Hand der Kommune liegt, bei Dir also bei der Wuppertaler Verwaltung, die für ihre Knickerigkeit berüchtigt ist.
Man meinte, Möbel und Kühlschrank, Herd usw. könnte ich auf Darlehensbasis bekommen.Das mit der Darlehensbasis ist definitiv falsch und Du solltest Dich nicht in's Bockshorn jagen lassen! Diese Wohnungserstausstattung ist entweder als Sachleistung oder als Geldleistung (ggf. auch als Pauschale) zu erbringen, ist aber in jedem Fall ein (für das Amt) verlorener Zuschuss und kein Darlehen.
Dazu gehören in jedem Fall Kühlschrank, Küchenschrank oder -regal, ein Herd und ein Wohnzimmertisch.

Das Problem mit der Telefongesellschaft ist leider allein Dein Problem. Wenn sie Dich am Platz der neuen Wohnung nicht anschließen kann, denke ich, dass sie Dich aber vorzeitig und ohne Extra-"Gebühren" aus dem Vertrag entlassen muss.

Du hast in Wuppertal das Glück, einen sehr engagierten Verein vor Ort zu haben, auf dessen Beratung und Hilfe Du auch im Konfliktfall zählen kannst. Ich hielte es für sinnvoll, wenn Du Dich zusätzlich dort informierst. Ich spreche von Tacheles e.V. (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/tacheles.aspx).

Leistungsangelegenheit
08.04.2006, 20:05
Danke für Eure wirklich guten Tips!

Aber mal eine generelle Frage, Stefan, Du schreibst von "ins Bockshorn jagen": Ich habe ja mit dem Verein erst seit kurzem zu tun, aber kann es sein, daß die grundsätzlich erstmal immer behaupten, irgendetwas gäbe es nicht oder nur auf Darlehensbasis und auf der anderen Seite sei generell alles Geld, das ankommt, als Einkommen zu werten?

Ich habe ja ganz naiv geglaubt, die wären dazu da, zu helfen. Aber im Moment habe ich den Eindruck, sie wollen abschrecken, wo es nur geht. Und daß ich keinerlei Reserven habe, das wissen sie aus meinen Unterlagen (Kontoauszüge etc.

Ist das alles ein Scheiß...

Gut, daß es ein Forum wie dieses gibt, man kämpft wenigstens nicht allein!

Upsala
08.04.2006, 22:55
@Leistungsangelegenheit

Vieles weiß man nicht als „Anfänger“! Hier werden verdammt viele Themen angesprochen auf die man so oft gar nicht kommt.
Bei den ArGen gibt es hinsichtlich von zusätzlichen Leistungen selten Tipps. Du mußt alles selber in Erfahrung bringen und auch geschickt der ArGe vermitteln, bzw. dort einfordern. Alles schriftlich, unbedingt auch mit Rückschein oder schriftlicher Eingangsbestätigung.
8)

StephanK
09.04.2006, 08:55
Ich habe ja ganz naiv geglaubt, die wären dazu da, zu helfen. Aber im Moment habe ich den Eindruck, sie wollen abschrecken, wo es nur geht. Und daß ich keinerlei Reserven habe, das wissen sie aus meinen Unterlagen (Kontoauszüge etc.Dazu ließe sich viel sagen :roll: und zunächst, dass ich Deine Erwartung keineswegs naiv, sondern eigentlich sehr berechtigt finde. Aber die Verhältnisse, sie sind nicht so...

Zunächst mal muss man sich die Konstruktion der ARGEn vergegenwärtigen: Dort sitzen Leute von der Arbeitsagentur zusammen mit Leuten aus der Kommunalverwaltung (und gelegentlich auch aus völlig anderen Behörden). Die erste Gruppe hat im Prinzip schon den Ansatz drauf "vermitteln und, wo nötig, Vermittlungshemmnisse ausgleichen". Die zweite Gruppe kommt oft aus den Sozialämtern und ist von daher an ein Publikum gewöhnt, bei dem zum erheblichen Teil "sowieso Hopfen und Malz verloren ist" und hat auf dem Hintergrund dieser Erfahrung oft den Ansatz "Hauptsache, es ist Ruhe im Karton" und "die nehmen gleich die ganze Hand, wenn wir den kleinen Finger reichen". Diese beiden "Unternehmenskulturen" passen nicht gut zusammen.

Es ist deshalb kein Wunder, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beratung über Pflichten und Rechte oft recht einseitig in Richtung der ersteren geht und über die letzteren kein Wort verloren wird oder - wie bei Dir - sogar deren Existenz abgestritten wird. Das soll nach dem Willen des Gesetzgebers zwar nicht so sein, aber die Praxis entspricht dem leider oft nicht.

Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung dafür, sich nicht "die Butter vom Brot nehmen" zu lassen, dass man sich selbst möglichst gut über seine Rechte und Pflichten informiert, um sie überhaupt wahrnehmen zu können. Daran arbeiten wir hier überregional und rein internet-basiert wie auch viele örtliche Initiativen vor Ort, wie z.B. der von mir schon erwähnte tacheles-Verein in Wuppertal.

Sieh also zu, dass die Butter auf Deinem Brot bleibt. Viel Erfolg dabei!