Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug der Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft
trotzkopf_45
04.04.2006, 23:01
Hallo hab da auch mal eine frage.Meine Tochter (22)möchte ausziehen,ich selbst beziehe AlgII und ich habe noch einen Sohn mit 10 Jahren.Jetzt hat meine Tochter Angst wenn sie auszieht das ich mir eine kleinere Wohnung nehmen müßte .Stimmt das ?Unsere Wohnung ist doch nur 66,4 m³groß und kostet warm 532.-€.Wer kann mir da Antworten geben ?ach ja ich wohne in Baden-Württemberg,nur falls das wichtig ist.
Vielen Dank im vorraus.
Gruß Trotzkopf
Hi trotzkopf,
Verständnisfrage:
Du, der übriggebliebene Sohn und wer noch ???? (Frau)
Also dann 2 oder 3 Restpersonen
StephanK
04.04.2006, 23:09
:welcome: Trotzkopf,
es ist denkbar, dass Eure Wohnung für zwei (?) "Hinterbliebene" dann größer wäre als "erlaubt". In BaWü gibt's
landesweit geltende Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft (http://www.my-sozialberatung.de/files/Richtlinien%20zu%20Unterkunftskosten%20BaWue.pdf) - schau Dir die bitte mal genau an.
Hat Deine Tochter denn Arbeit? Wenn nicht, wird sie Probleme bekommen, weil ihr keine Wohnung bezahlt werden wird, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=57741).
trotzkopf_45
05.04.2006, 12:47
Hallo nochmal,
also meine Tochter hat Arbeit , will aber mit Ihrem Freund zusammenziehen.
Ich (45) bin arbeitslos und mein Sohn (10) schüler, wir sind die sogenannten "Hinterbliebenen" :D Wir sind vor einem Jahr erst hier eingezogen ,normal wäre eine Größe bei 3 Personen ja 75 m³ wir haben aber bewusst bereits die Kleinere Wohnung genommen ( 66,4m³) weil wir ja damit irgendwann damit gerrechnet haben,das die große tochter auszieht.Also wer kann mir jetzt da weiterhelfen ?Bin für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße
Trotzkopf
Die Ägypter
05.04.2006, 14:07
Hallo,
ich denke die m²-Größe ist zu vernachlässigen - es gibt Richtlinien, die im Einzelfall größere Wohnungen zulassen...
Ob die Miete (und das ist die Kernfrage) letztlich angemessen ist, kann dir nur die ArGe zu 100% beantworten...
Ein paar Grundinformationen findest du hier:
1. Vergleich Stadt Heilbronn (https://gemeinderat.stadt-heilbronn.de/Drucksachen/2005/Sozialausschuss/1710_2005/_files/Drucks.%20255.pdf)
2. mögliche Argumentationshilfe (http://www.uni-tuebingen.de/iaw/womo/pdf/WoMo2002-3.pdf)
StephanK
05.04.2006, 14:13
Ich kann Deine Frage aus mehreren Gründen leider nicht abschließend beantworten:
1) Die baden-württembergischen Richtlinien gelten nur insoweit, als es keine eigenen städtischen Regeln gibt. Ob das in Ulm so ist, weiss ich nicht. Das wirst Du nur vor Ort bei Deiner ARGE erfahren können.
2) Wenn es keine gibt, also die landesweiten Richtlinien gelten, kommt es (1) auf die Mietenstufe der Gemeinde beim Wohngeld und (2) auf das Baujahr Eurer Wohnung an; auch diese Daten kenne ich nicht.
Diese Dinge werden kommunal oder allenfalls landesweit festgelegt. Deswegen ist es in einem überregionalen Forum wie diesem schwierig, Detailfragen zu den "Kosten der Unterkunft" zu beantworten.
Vielleicht gibt's noch andere Forum-Mitglieder aus Ulm oder aus Ulm herum, die aus eigener Kenntnis mehr dazu beitragen können.
Wenn ich die Richtlinien von Städten vergleichbarer Größe ansehe kann ich nur sehr über'n Daumen gepeilt sagen: Für zwei Personen gelten meistens ca. 60 m² als angemessen - und da liegt Ihr (zukünftig) deutlich darüber. Über die Miete kann ich nix sagen, weil ich das Ulmer Mietniveau nicht kenne.
trotzkopf_45
06.04.2006, 22:36
Hallo Ihr Lieben,
vielen dank für Eure Hilfe ,habe mich jetzt mal direkt an das Amt gewendet.
Hatte da einen recht netten Gesprächspartner.
Ich habe ihm meine Situation geschildert und er sagte mir das ich mit 70,-€über die mir zustehendeKaltmiete liege.Wenn meine Tochter aber auszieht wird mir noch bis zu 6 Monaten die Miete in vollem umfang finanziert und es wird mir nahegelegt nach etwas günstigerem zu suchen.Aber er sagte mir auch ,das es nicht im sinne der Kommune ist ,mich zu zwingen eine neue und günstigere wohnung zu suchen.Wenn ich also in der lage bin ,die Mehrkosten von 70.-€ selbst tragen zu können ,kann ich in der Wohnung bleiben.Allerdings wird dann eben der Betrag für Unterkunft um diesen Betrag gekürzt.
Man würde mir das auch schriftlich zusagen.
Also ich danke Euch allen nochmals für die vielen Informationen.
Liebe Grüße
Euer Trotzkopf
StephanK
06.04.2006, 23:00
Gerne geschehen!
Überleg Dir am besten mal, ob das auf Dauer zu verkraften ist, 70 € aus der Regelleistung für die Miete abzudrücken.
345 - 70 ist halt nur noch 275 für den ganzen Monat.
Du hast immerhin keinen Druck, ganz hektisch 'ne neue Wohnung zu suchen, aber mit der Zeit wird es Dir vermutlich schwer fallen. Mit Geduld findest Du vielleicht eine billigere Wohnung, die trotzdem o.k. ist. Am besten natürlich, Du findest 'nen neuen Job! :-)
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