Forumadmin
10.01.2007, 16:36
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.11.06
Aktenzeichen: L 9 AS 213/06 ER
Kernaussage: Zinsen und Tilgungsraten für ein Darlehen, das zur Finanzierung eines PKW aufgenommen wurde, können nicht vom Arbeitseinkommen abgezogen werden. Das Arbeitseinkommen wird nach den üblichen Vorschriften angerechnet.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61978&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 27.11.06
Aktenzeichen: L 9 AS 213/06 ER
Kernaussage: Zinsen und Tilgungsraten für ein Darlehen, das zur Finanzierung eines PKW aufgenommen wurde, können nicht vom Arbeitseinkommen abgezogen werden. Das Arbeitseinkommen wird nach den üblichen Vorschriften angerechnet.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61978&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses