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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstantrag


ninawort
05.04.2006, 10:04
Hallo,

ich befinde mich zur Zeit in folgender Situation. Ich bin 23 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern. Aus persönlichen Gründen musste ich mein Studium abbrechen. Im Sommer diesen Jahres werde ich ein höchstwahrscheinlich ein FSJ beginnen.

Als ich unserer zuständigen Arbeitsangentur die Situation geschildert habe, wurde ich mir gesagt, ich solle mich an die Maßarbeit bei uns in der Nähe wenden und für die Zeit bis zum FSJ einen Antrag auf ALG II stellen.

Mein Vater verdient netto ca. 2300 Euro, meine Mutter verdient nichts. Allerdings müssen meine Eltern Miete etc. zahlen und unter anderem meine Schwester finanzieren, die noch zur Schule geht.

Habe ich überhaupt Chancen für die Zeit ALG II zu bekommen? Und wenn der Antrag diese Woche gestellt wird, wann könnte ich dann mit einer Zahlung rechnen?

Die für mich zuständige Bearbeiterin bei der Maßarbeit sagte mir, ich könnte jederzeit vorbeikommen. Dann würde meine Erwerbsfähigkeit festgestellt und ich könnte den Antrag zur Bearbeitung mitnehmen.

Ich weiß, dass es hierzu genug Info-Seiten gibt, aber da steige ich irgendwie nicht durch, wie das Einkommen meines Vaters angerechnet wird? Wird das ähnlich angerechnet wie bei einer Berechnung für zB BaFöG?

Es würd mich freuen, wenn mir jemand schnell antwortet!

StephanK
05.04.2006, 12:26
:welcome: ninawort,
Habe ich überhaupt Chancen für die Zeit ALG II zu bekommen?Schwer zu sagen, weil das von einigen Faktoren abhängt. Das Prinzip ist in der Tat ganz ähnlich wie beim BAföG: Einkommen und Verpflichtungen der Eltern werden angeguckt und dementsprechend berechnet, ob ihnen (bzw. in welchem Umfang) es ihnen zuzumuten ist, Dich mit durchzufüttern - oder halt nicht, so dass die staatliche Leistung in die Bresche springt.

Aber wenigstens über'n Daumen ausrechnen wirst Du es selbst müssen.
Dein Handwerkszeug dazu:
Allgemeine Erklärung hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26) bei "Mechanismus 1: Haushaltsgemeinschaft".
Die Einzelheiten hier (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-9-200603.pdf) ab Seite 12.
Ist kompliziert, aber das Gesetz ist nun mal so! :roll: