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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : antrag auf einstiegsgeld und förderungen


abendstern11
22.07.2007, 22:04
hallo,

ich möchte mich selbstständig machen und war deshalb auch schon bei der arge und habe mir einen antrag auf einstiegsgeld geholt.
nun habe ich erfahren,dass es in einem angrenzenden landkreis mehr förderungen gibt als in meinem landkreis.

nun wollte ich fragen,ob es möglich ist wenn ich meine existenz (büro) in dem anderen landkreis ansiedel,
ob ich dann dort die förderungen beantragen kann,oder geht das nur in dem landkreis wo man wohnt?
ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt:)

grüsse

StephanK
22.07.2007, 22:15
Es gibt schon eine Rückfrage: Geht es um Förderung durch den Alg II-Träger oder Förderungen durch den Landkreis (Wirtschaftsförderung)? Das sind ja zwei Paar Stiefel.
Wenn es um Wirtschaftsförderung geht musst Du bei diesem Landkreis fragen, ob Voraussetzung dafür Betriebsansässigkeit oder Wohnsitz im Landkreis ist.
Wenn es um Förderung durch die ARGE geht kannst Du sie nur durch die für Deinen Wohnsitz zuständige ARGE bekommen. Die andere ARGE wird nur für Dich zuständig, wenn Du in ihren Zuständigkeitsbereich umziehst.

abendstern11
24.07.2007, 00:20
danke für deine schnelle antwort
.es geht schon um die förderung vom alg 2 träger.ich habe mich mit einem bekannten darüber unterhalten und dieser meinte
ich solle mir bei der arge einen gutschein für eine beratung in einem gründungs und innovationscentrum geben lassen
.ich meinte darauf,dass es bei meiner arge nur einstiegsgeld gibt.daraufhin meinte er dann ich solle mein büro dann halt in dem angrenzenden landkreis eröffnen,
weil es dort wohl mehr förderungen gibt.ich habe mir aber gleich gedacht das weiterhin die arge wo man wohnt zuständig ist.
das wollte er mir aber nicht glauben.aber so wie du es erklärt hast,hatte ich wohl doch recht.

hat überhaupt schonmal jemand was von diesem gutschein für das innovationscentrum gehört?

danke!
grüsse