Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mehrmalige Überzahlung
Hallo ich hoffe irgend jemand kann uns helfen?
Wir sind eine vierköpfige Familie und haben ein Problem.
Wurden von der ARGE mehrmals überzahlt und die ARGE behauptet, es wäre unsere alleinige Schuld,was nicht zutrifft.Die ARGE will uns nun (Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides); gem. § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch anhören. um über die Aufhebung der o.a. Leistung im Ermessenswege entscheiden zu können (§24 SGBX).
Und nun unsere Fragen:
-wie sollen wir uns äußern/verhalten bzw. wehren
-was kann auf uns zukommen (Wegfall des ALG2???)
haben echt keine ahnung was wir machen sollen.
Vielen Dank im voraus
Die Ägypter
05.04.2006, 13:42
Hallo,
um darauf antworten zu können, brauchen wir nähere Angaben, was genau überzahlt bzw. nicht als Einkommen angerechnet wurde.
04/05 bis 06/05 1 Euro job
07/05 bis 09/05 Verlängerung des 1 Euro jobs - Ende August fällt dem Arbeitsamt auf das ich beim 1 Euro Job kein Arbeitslosengeld beziehen darf. So wurde das Geld in Arbeitslosendeld II für den Zeitraum von 07/05 bis 09/05 angesetzt.
- ab da fing alles an - nach Ende Semtember (Ende meines 1Euro Job) beantragte ich mein Arbeitslosengeld wieder. Sollten uns dann wieder melden,wenn mein Bescheid da ist, damit sie den Arbeitslosengeld II, wieder um wandeln können
ich muss dazu sagen das wir in eine Bedarfsgemeinschaft leben und ich Arbeitslosengeld beziehe und mein Partner und unsere 2 Kinder den Rest als Hartz IV dazu bekommen.
nach september hatten wir dann schon die erste Überzahlung- dann kam der Bescheid über das Arbeitslosengeld
wir geben auch zu das wir uns hätten mehr kümmern müssen wir bezogen also als Bedarfsgemeinschaft das ganze Geld was uns als 4 köpfige Familie zusteht und dann aber auch noch mein Arbeitslosengeld
- mein Partner musste im Januar06 zur ARGE, da wir nur mein Arbeitslosengeld bekommen haben. da erfuhr er dann, das der Hartz IV Bewilligungsbescheid ausgelaufen ist.Die Sachbearbeiterin füllte mit ihm zusammen einen neuen aus.Sie sagte das wir über das Überzahlte noch eine Rückforderung aus Kiel bekommen werden - für das Geld was noch gefehlt hatte (Januar) bekam er eine Barauszahlung.
er bekam auch nur das was uns zusteht (Arbeitslosengeld+ Rest Hartz IV)
---> dachten jetzt das es wieder alles in Ordnung sei... das war aber falsch gedacht ...als wir im Februar auf den Kontoauszug sahen bekam ich einen Schock, wieder überzahlt (das kann doch nicht wahr sein)wieso das denn jetzt, ich war total fertig.
einen Brief aus Kiel haben wir nie bekommen.
vor ein paar Tagen dann einen Brief vom Arbeitsamt, Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides und wir können uns dazu jetzt äussern.
es sind die Überzahlungen aufgelistet und sie beinhalten aber auch den Januar, obwohl wir ja garnicht im Januar überzahlt worden sind. s.o.
jetzt unsere Frage: Kann das Arbeitsamt unsere Geldleistung komplett zu machen oder muss Sie sich danach richten was wir zum Leben brauchen.
Wir wollen uns jetzt auch nicht ausd der Affaire ziehen...bezahlt werden muss es ja und das wissen wir auch aber es ist ja bnicht nur unsere Schuld, denn das Arbeitsamt trägt auch dazu bei.
Marsleuchte
05.04.2006, 19:37
Hallo und guten Abend,
also ich mußte vor ein paar Wochen die gleiche Erfahrung machen und eines ist mir dabei klar gweworden. Der Empfänger hat immer Schuld! Ich habe geschrieben und es schriftlich bewiesen und wenn ich dachte ich hatte sie, sind Sie auf einen anderen § ausgewichen oder haben einfach nicht mehr reagiert.
Aber ich denke Du wirst hier viele und nützliche Tips bekommen die du auch beherzigen solltest.
Schönen Abend und viel Glück Dir/Euch.
Die Ägypter
05.04.2006, 21:13
Hallo Gloo78,
um ehrlich zu sein, ich verstehe den nachstehend von dir zitierten Absatz bereits nicht...
04/05 bis 06/05 1 Euro job
07/05 bis 09/05 Verlängerung des 1 Euro jobs - Ende August fällt dem Arbeitsamt auf das ich beim 1 Euro Job kein Arbeitslosengeld beziehen darf. So wurde das Geld in Arbeitslosendeld II für den Zeitraum von 07/05 bis 09/05 angesetzt.
Du warst im ALG I - Bezug, dir wurde ein EEJ vermittelt (den du nicht hättest machen dürfen =?) und dann wurdest du auf ALG II umgestellt =???
= wie war das genau... ich kenne das nicht, dass man im ALG I-Bezug auf "Pause" gesetzt wird.... mich würden die amtlichen Schreiben und die enthaltenen Begründungen brennend interessieren...
Weiterhin... die Überzahlung - in welchen Zeiträumen wurde wieviel und warum überzahlt - es tut mir leid, so blicke ich es leider nicht.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, wird doch dein (höheres) ALG I ohnehin angerechnet = wie kann dann im ALG II-Bezug für die kurze Phase eine Überzahlung eingetreten sein?
Ergänzend folgende Fragen:
1) Wie sah euer Grundbescheid ALG II aus (aus der Zeit), also wieviel für welches Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, was wurde an KdU angesetzt?
2) Gab es irgendwelches Einkommen seinerzeit, außer der Mehraufwandsentschädigung für deinen EEJ? = Wie hoch war die eigentlich, für wieviele Monate?
3) Wie wurden die angeblichen Überzahlungen begründet und wieviel insgesamt für welchen Zeitrahmen ist "zuviel" geflossen?
4) Wie hoch ist dein ALG I-Anspruch = wieviel ALG erhältst du monatlich?, Beginn ALG I war wann?
5) Wie alt sind eure Kinder, wird Unterhalt geleistet?
Wir kommen der Sache bestimmt auf die Spur!!!
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