Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung annehmen ?
andreashom
23.07.2007, 20:38
Hallo zusammen,
Ich habe nur kurz (oder lang) eine ziemlich komische Frage:
Ich beziehe ALG1 bin seit 02/07 Arbeitslos und habe meinen Vermittler letzens mal den Vorschlag gamacht, ob ich denn eine Umschulung machen könne, worauf er meinte das würde er bei mir nicht genehmigen weil diese 2 Jahre dauert und so weiter. (Dieses wollte ich tun da ich in meinem Arbeitsbereich keine Abgeschlossene Ausbildung habe - und desshalb immer so gewisse Probleme habe.) Die Umschulung wäre da von vorteil da ich in einen ganz anderen Bereich ja eine FAST komplette neue Ausbildung mache.
Nunja, jetzt ist meinem Vermittler die Idee der Weiterbildung gekommen, diese solle aber nur ca 5 Monate bei mir gehen, und ich könne mir einen Weiterbildungsträger aussuchen. (Mit gewisse einschraänkungen).
Dieses bringt jedoch mir meinermeinung gar nichts, da ich eine Weiterbildung in meinen Breich nicht bekomme, und in einen anderen Bereich, wo ich noch nie etwas mit zu tun gehabt habe, wie Lagerarbeiter oder Schweißer, hätte ich doch keinen vorteil der Weiterbildung, da ich danach immer noch keinen Areitsplatz habe, - und man mit einer 5 Monatigen Weiterbildung als zB. Schweißer auch keine Arbeit ohne entsprechender Erfahrung bekommt.
Muss ich die Weiterbildung machen, oder können die mir dann erzählen ich bemühe mich nicht genug um wieder in Arbeit zu kommen ?
Dank im voraus,
mfg
Andy
StephanK
23.07.2007, 21:00
Du unterscheidest zwischen Weiterbildung und Umschulung. Diese Unterscheidung ist dem Gesetz fremd, d.h. finanziert werden ausschließlich Weiterbildungen, die im Einzelfall einer neuen Ausbildung (= "Umschulung") gleichkommen können - aber eigentlich nur dann, wenn im erlernten Beruf komplett "der Ofen aus ist", z.B. weil der Beruf praktisch ausstirbt.
In Deiner Situation kommt das Problem dazu, dass Du keine abgeschlossene Ausbildung hast. "Weiterbildung" kann dann eigentlich alles sein. Hinsichtlich Stellenangeboten seitens der Arbeitsagentur kannst Du Dich sowieso nicht auf uf den Bereich, in dem Du bisher gearbeitet hast, begrenzen, weil Dir jede Arbeit zumutbar ist, so lang sie Dir nicht größere Einkommensverluste bringt als das Gesetz Dir zu ertragen vorschreibt.
Natürlich bevorzugt die Bundesagentur eher kürzere Weiterbildungen - einzig aus finanziellen Gründen.
Bei Ablehnung einer Weiterbildungsmaßnahme blüht Dir eine Sperrzeit, deren Dauer von der Dauer der Maßnahme abhängt.
Deswegen kann ich Dir eigentlich nur empfehlen, noch einmal mit Deinem Vermittler über die Sinnhaftigkeit der von ihm vorgeschlagenen Maßnahme zu sprechen. Dein Argument ist nicht von der Hand zu weisen, dass Du in Deinem "angestammten" Bereich bereits über Berufserfahrung verfügst und eine Weiterentwicklung innerhalb dieses Bereiches größere Chancen auf einen neuen Job eröffnen dürfte als die Situation, nach einer Weiterbildung in einem für Dich ganz neuen Bereich als "blutiger Anfänger" Dich bewerben zu müssen. Weil aber der komplette Bereich Weiterbildung Ermessenssache ist, kannst Du Deinen Berater zu nichts zwingen sondern nur versuchen, ihn von Deinen Argumenten zu überzeugen.
andreashom
23.07.2007, 21:23
hi, danke erstmal für die schnelle antwort.
ui.. ich dachte immer man muss kämpfen um eine weiterbildung bezahlt zu bekommen, und wird nicht dazu gezwungen. :shock:
aber naja. OK.
Den Sinn kann man meinem Vermittler glaube ich nicht so ohne weiteres nahe bringen, da egal was man ihm sagt er immer einem das wort im mund umdreht und einem hinterrücks zu verstehen gibt das man alles tun muss um erstmal von der statistik zu veschwinden. :wut:
Eine weiterbildung in einem mir ähnlichen bereich gibts zur zeit nicht, - und diese welche mir noch gefallen würden, genehmigen sie auch nicht, weil es dort zu wenig arbeitsstellen für gibt. (aussage von beraterin)
StephanK
23.07.2007, 22:24
Den Sinn kann man meinem Vermittler glaube ich nicht so ohne weiteres nahe bringen, da egal was man ihm sagt er immer einem das wort im mund umdreht und einem hinterrücks zu verstehen gibt das man alles tun muss um erstmal von der statistik zu veschwinden.Ja - und das möglichst schnell. So sind die Hartz-Gesetze...
(...) und diese welche mir noch gefallen würden, genehmigen sie auch nicht, weil es dort zu wenig arbeitsstellen für gibt. (aussage von beraterin)Nun ja - ich halte es schon für verständlich, wenn man keine Weiterbildungen bezahlen möchte, bei denen die Gefahr groß ist, dass sie in erneute Arbeitslosigkeit führen. Ich kann gut verstehen, wenn man nicht in einen ungeliebten Beruf hineingedrängt werden möchte. Auf der anderen Seite nehme ich an, dass Du wieder einen Job finden willst, der Dich ernährt. Also kannst Du Dich der Nachfragesituation am Arbeitsmarkt nicht verschließen. Allerdings besteht natürlich das Problem, dass man durch Konzentration der Weiterbildung auf aktuell gefragte Berufe ein Überangebot an Arbeitskräften erzeugen kann - während vielleicht in dem von Dir bevorzugten Bereich schon bald größere Nachfrage besteht. Der vernünftige Mittelweg zwischen beiden Extremen ist schwer zu finden. Es wird für alle Beteiligten immer schwieriger, den immer kürzer werdenden Konjunkturzyklen hinterherzuhecheln... :?
andreashom
23.07.2007, 23:52
Hi nochmal,
Naja. Verschliessen werde ich mich für eine Weiterbildung (die für mich perönlich gesehen, total schwachsinn ist) natürlich dann nicht, um eine Sperrzeit zu entgehen.
Wie sieht das denn aus wenn ich während der Weiterbildung einen Arbeitsplatz irgendwo finde ...... kann man dann dort einfach so die Weiterbildung beenden ?
Und noch eine frage zu den $144, Abs 4 - ..." trotz belehrung über die Rechtsfolgen" ... .... wie sieht das aus: Erfolgete die Rechtsbelehrung schon bei der Arbeitslosmeldung, wo mir das AA so ein Heft in die Hand drückt und sagt, ich solle meine rechte und Pflichten nachlesen. Oder muss wie in meinem Fall, jetzt die Rechtsbelehrung - das ich eine Sperrzeit bekomme - bei der beantragung einer Weiterbildung erneut mir mitgeteilt werden. - D.h. solange die mir nichts extra von wegen Sperrzeit sagen, brauche ich auch die Maßnahme/Weiterbildung nicht annehmen ?
mfg
Andy
x_anonymus_x
24.07.2007, 06:43
Guten Morgen Andy,
Wie sieht das denn aus wenn ich während der Weiterbildung einen Arbeitsplatz irgendwo finde ...... kann man dann dort einfach so die Weiterbildung beenden ?
ja, denn Arbeitsaufnahme geht immer vor.
Und noch eine frage zu den $144, Abs 4 - ..." trotz belehrung über die Rechtsfolgen" ... .... wie sieht das aus: Erfolgete die Rechtsbelehrung schon bei der Arbeitslosmeldung, wo mir das AA so ein Heft in die Hand drückt und sagt, ich solle meine rechte und Pflichten nachlesen. Oder muss wie in meinem Fall, jetzt die Rechtsbelehrung - das ich eine Sperrzeit bekomme - bei der beantragung einer Weiterbildung erneut mir mitgeteilt werden. - D.h. solange die mir nichts extra von wegen Sperrzeit sagen, brauche ich auch die Maßnahme/Weiterbildung nicht annehmen ?
Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn weiter oben schreibst Du ja, dass der Vermittler ...
... einem hinterrücks zu verstehen gibt das man alles tun muss um erstmal von der statistik zu veschwinden.
Dazu gehören auch notwendige Weiterbildungen. Und immer dann, wenn man seinen Pflichten als Arbeitsloser nicht nachkommt, dann ist dies erst einmal mit einer Sperrzeitprüfung belegt. Mir persönlich wäre das unter den von Dir geschilderten Umständen zu haarig mich darauf zu verlassen, dass der Vermittler mich nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass wenn ich "A" nicht tue, dann "B" Wochen Sperrzeit eintritt.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
andreashom
24.07.2007, 22:19
OK,
hätte ja funktionierren können.
Danke für die Hilfe an alle.
mfg
Andy
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