Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARGE wurde verurteilt zur Gewährung eines Darlehens
zielfahnder
24.07.2007, 11:54
1. Das SG hat am 25.06.2007 die ARGE im Namen des Volkes verurteilt, dem Kläger ein Darlehen in Höhe von 250,00 Euro zu gewähren.
2. Die Berufung wird zugelassen.
Meine Frage(n):
Wie geht es nun weiter?
Die Frist der Berufung läuft am 25.07.2007 aus.
Bis wann muss der Kläger Kenntnis bekommen, ob die Beklagte in Berufung gegangen ist oder nicht?
Hat die ARGE dem Kläger ohne gesonderte Aufforderung das Darlehen zu überweisen?
StephanK
24.07.2007, 12:09
Erst mal Glückwunsch zu Deinem Erfolg! :D
Wenn die Beklagte in Berufung geht, erhältst Du vom Gericht eine Abschrift der Berufungsschrift (§§ 153 Abs. 1, § 104 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes). Das passiert ggf. ziemlich flott.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, die ARGE also keine Berufung einlegt, sollte sie es eigentlich von sich aus befolgen. Unabhängig von der Frage, ob Berufung eingelegt wird, kommt es darauf an, ob das Urteil des SG für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist das eher die Ausnahme weil davon ausgegangen wird, dass Behörden von sich aus befolgen, wozu sie von einem Gericht verurteilt worden sind.
Wenn das Urteil keine vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung enthält, Du aber auf baldige Auszahlung des Darlehens angewiesen bist dann lass es bitte wissen. Dann müssen wir etwas näher in dieses Spezialgebiet einsteigen.
zielfahnder
24.07.2007, 21:31
Erst mal Glückwunsch zu Deinem Erfolg!
Tausend Dank, es war ein sehr harter Kampf, der fast ein Jahr andauerte. Aber daran sieht man doch, dass man niemals aufgeben sollte.
Wenn die Beklagte in Berufung geht, erhältst Du vom Gericht eine Abschrift der Berufungsschrift (§§ 153 Abs. 1, § 104 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes). Das passiert ggf. ziemlich flott.
Eine Abschrift der Berufungsschrift hab ich nicht bekommen, das bedeutet, dass das Urteil vom 25.06.2007 am 25.07.2007 rechtskräftig sein müsste. Es sei, die Beklagte geht noch in den Morgenstunden des 25.07.2007 in Berufung. Was ich nicht hoffen will.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, die ARGE also keine Berufung einlegt, sollte sie es eigentlich von sich aus befolgen. Unabhängig von der Frage, ob Berufung eingelegt wird, kommt es darauf an, ob das Urteil des SG für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist das eher die Ausnahme weil davon ausgegangen wird, dass Behörden von sich aus befolgen, wozu sie von einem Gericht verurteilt worden sind.
Im Urteil des SG steht nichts davon, dass das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde.
Wenn das Urteil keine vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung enthält, Du aber auf baldige Auszahlung des Darlehens angewiesen bist dann lass es bitte wissen. Dann müssen wir etwas näher in dieses Spezialgebiet einsteigen.
Am letzten Tag der Frist, also am 25.07.2007 um 00:01 Uhr teile ich dem Gericht (per Fax) mit, dass von der Beklagten keine Zahlung erfolgte und das ich um eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bitte.
StephanK
25.07.2007, 08:28
Zur Information: Den Gerichtsvollzieher kannst Du der ARGE nicht schicken. Behörden haben insofern ein Privileg.
Zur Befolgung von Gerichtsentscheidungen kann man sie nur dadurch anhalten, dass nach § 201 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__201.html) des Sozialgerichtsgesetzes vom Gericht ein Zwangsgeld angedroht und bei fortgesetzter Nichtbefolgung auch verhängt wird.
Das geschieht aber nur auf Antrag; diesen Antrag auf gerichtliche Zwangsgeldandrohung solltest Du also stellen.
zielfahnder
25.07.2007, 09:22
Es ist eingetreten, was ich befürchtet habe.
Ich hab soeben mit der ARGE telefoniert und nach dem aktuellsten Stand der Dinge bezüglich des Darlehens gefragt und ob Berufung erhoben wurde.
Antwort der ARGE: Wir haben noch paar Stunden Zeit, Berufung zu erheben. Von Kooperation war hier nichts zu spüren.
Ich hab jetzt beim SG Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und beantragt, die ARGE zur sofortigen Zahlung des Darlehens zu verpflichten.
Behördenwillkür vor Menschlichkeit!
StephanK
25.07.2007, 10:38
Antwort der ARGE: Wir haben noch paar Stunden Zeit, Berufung zu erheben. Von Kooperation war hier nichts zu spüren.Das bedeutet alles und nichts... Kann auch sein, dass die Dich einfach schmoren lassen wollen :(
Ich hab jetzt beim SG Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und beantragt, die ARGE zur sofortigen Zahlung des Darlehens zu verpflichten.Na ja, die Sozialgerichte sind daran gewöhnt, solche Anträge auszulegen und tun es auch in aller Regel "antragstellerfreundlich". Ich kann Dir nur wünschen, dass das SG auch wahrnimmt, wie eilig die Sache ist und entsprechend flott reagiert.
Nicht das schlechteste wäre es im übrigen, wenn der Richter schlicht mal zum Telefon greifen und den ARGE-Geschäftsführer fragen würde, ob er das wirklich auf sich sitzen lassen wolle, dass man seiner ARGE erst mit Zwangsgeldern drohen müsse. Derartige "kleine Dienstwege" sind oft die effektivsten...
Marsleuchte
25.07.2007, 13:06
Hallo Zusammen,
also ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, solltest Du gehofft haben das SIE jetzt umgänglicher, freundlicher und zuvorkommender werden nach Deiner gewonnen Klage, kann ich Dich beruhigen.
ES WIRD NOCH SCHLIMMER !
Bin auch gerade zum Spielballl meiner Sachbearbeiter geworden und mann versucht mir wo es geht das Leben schwer zu machen. Also kleiner Tipp: Nerven behalten und immer recht freundlich bitte !
Gruß Marslicht
PS: Ja Stephan ich weiß, bei mir hier unten ticken die Uhren anderst. :engel:
zielfahnder
25.07.2007, 15:48
Soeben habe ich mit dem SG telefoniert und es wurde mir mitgeteilt, das die ARGE nach meinem Anruf Berufung erhoben hat.
Also langsam, aber sicher bin ich fix und alle für diese Boshaftigkeit, ich werde mir was einfallen lassen müssen, damit ich nie wieder was mit der ARGE zu tun habe.
Mir reicht es nämlich, ich hab keinen Bock mehr auf so ein beschissenes "Leben" unter solchen Voraussetzungen.
Hoffentlich bringen meine Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie gemäß § 201 SGG was, welche ich noch vor Abgabe der Berufung durch die Beklagte eingereicht habe.
Wozu urteilen 3 Richter im Namen des Volkes, wenn am Ende doch alles schief geht?
Marsleuchte
25.07.2007, 17:35
Das würde ich so nicht sagen, sehe es einfach als Zeitspiel von Deiner ARGE an.
Je länger Sie Dich hinhalten umso böser wirst Du und das genau trifft gerade ein.
Es ist doch egal ob sie gewinnen oder verlieren, es wurde Dir am Ende nur gezeigt, wir haben das Geld und es läuft so wie wir wollen oder Du rutscht noch weiter ab. Da juckt es nicht ob Du Kinder hast oder selber vielleicht krank bist.
Ich habe mal vor länger Zeit hier geschrieben das es für mich schon langsam ein Wettkampf ist und wenn Du es so siehst dann gehst auch lockerer damit um.
Denn die Frage ist ja, wer hat das Geld was Du Dir leihen willst?
Ich mache gerade wieder eine neue Erfahrung, das es egal ist wer ein Widerspruch einlegt, ob es ich selber mache oder mein Anwalt, wenn die nicht wollen dann spielen Sie mit Dir und so lange es so ist und Denen keiner von anderer Stelle auf die Finger klopft werden Sie immer die mit dem " Q " auf dem Aktendeckel als Aufsässige behandeln.
StephanK
25.07.2007, 19:03
Wozu urteilen 3 Richter im Namen des Volkes, wenn am Ende doch alles schief geht?Dein Ärger ist verständlich, weil Du das Darlehen natürlich möglichst bald brauchst. Aber jeder im Prozess Unterlegene hat nun mal das Recht, ein Rechtsmittel einzulegen. Du hättest es vielleicht auch getan, wenn Du dieser Unterlegene gewesen wärest.
Da stehen zwei wichtige Dinge gegeneinander, nämlich Dein Bedarf und seine Eiligkeit - und die jedem zustehende Möglichkeit, eine Gerichtsentscheidung durch die übergeordnete Instanz überprüfen zu lassen. Leider lässt sich manchmal beides einfach nicht unter einen Hut kriegen.
Allerdings finde ich es ziemlich schofel, dass die ARGE bis zum letzten Augenblick abgewartet hat. :shock:
zielfahnder
26.07.2007, 06:56
Das die Berufung deren Recht ist, das ist korrekt, aber warum so urplötzlich?
Warum erst nach meinem Anruf/meiner Anfrage bei der ARGE?
Warum lassen die uns einen Monat lang in dem Glauben, wir würden das Darlehen bekommen und gehen dann, paar Stunden vor Ablauf der Frist, in Berufung?
Das ist doch Psycho, die wollen uns doch nur fertig machen. Die wollen uns doch nur Macht beweisen.
Und der "Sozial- und Rechtsstaat" macht da noch mit bei dieser Sauerei.
Da bin ich ja froh, das ich noch vor Abgabe der Berufungsschrift einstweiligen Rechtschutz beantragt habe. Demnach müsste ja dann meine Tochter ihr Darlehen bekommen.
Ein Darlehen, was so oder so hätte zurückgezahlt werden müssen.
Ich bin nervlich am Ende, meine Tochter ist am Boden zerstört. Sie isst nichts mehr, sie redet nicht mehr, sie weint nur noch.
Da bist Du wohl an einen Sachbearbeiter geraten der nicht gerne den Kürzeren zieht, auch wenn es nicht um ihn persönlich geht, manche Leute können nicht "verlieren". Vielleicht war es auch ein Fehler vor Ablauf der Frist nachzufragen, ich halte es nach dem Motto: Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Ich wünsche Dir das die Berufung für Dich das gleiche Ergebnis bringt & die Zahlung endlich erfolgt!
StephanK
26.07.2007, 08:26
Das die Berufung deren Recht ist, das ist korrekt, aber warum so urplötzlich?
Warum erst nach meinem Anruf/meiner Anfrage bei der ARGE?Es ist denkbar, dass Du mit Deiner Anfrage "schlafende Hunde geweckt" hast und erst dadurch aufgefallen ist, dass das Urteil demnächst rechtskräftig wird, wenn man nicht noch auf den letzten Drücker Berufung einlegt. :?
Wohlgemerkt: Damit will ich nicht sagen, Du seist sozusagen selbst Schuld und hättest still abwarten sollen. Das obige ist rein spekulativ und es kann genau so gut sein, das die ARGE von vornherein geplant hat, in die Berufung zu gehen und nur nicht schneller in die Schuhe gekommen ist.
Und der "Sozial- und Rechtsstaat" macht da noch mit bei dieser Sauerei.Auch wenn's Dich vielleicht ärgert muss ich Dir in diesem Punkt widersprechen. Fristen sind eine streng formale Angelegenheit, und sie gelten für alle gleichmäßig. Das muss auch so sein, denn nur so gibt es Rechtssicherheit. Wenn Du schon vor 1989 in Leipzig gelebt hast, dann weisst Du auch, was fehlende Rechtssicherheit bedeutet. Du magst Dich darüber ärgern, dass die ARGE noch auf den letzten Drücker ihre Berufungsmöglichkeit genutzt hat, aber Du solltest vielleicht auch sehen, dass einen Tag später das gleiche Gesetz ihr diesen Weg definitiv und ohne Ausnahme ("wir sind doch eine staatliche Einrichtung" hätte das Gericht nicht interessiert) versperrt hätte.
Da bin ich ja froh, das ich noch vor Abgabe der Berufungsschrift einstweiligen Rechtschutz beantragt habe. Demnach müsste ja dann meine Tochter ihr Darlehen bekommen. Ich hoffe es genau so wie ich hoffe, dass sie sich das Ganze nicht zu sehr zu Herzen nimmt.
zielfahnder
27.07.2007, 14:44
Die Klägerin hat am 25.07.2007 um 09:07 Uhr beim SG Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt und beantragt, die Beklagte zur sofortigen Zahlung des Darlehens zu verpflichten/verurteilen.
Im Nachtrag zu ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sah sich die Klägerin gezwungen, am 25.07.2007 um 11:00 Uhr Antrag auf gerichtliche Zwangsgeldandrohung gemäß § 201 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu stellen.
Die Berufungsschrift der Beklagten wurde der Klägerin am 27.07.2007 um 12:14 Uhr zugestellt. Der Berufungsschrift ist zu entnehmen, das die Beklagte am 25.07.2007 um 09:40 Uhr Berufung erhoben hat, also nach Antragstellung (einstweiliger Rechtsschutz, gerichtliche Zwangsgeldandrohung).
Hat das eventuelle Auswirkungen, z. Bsp. das die Beklagte nun doch das Darlehen zu bewilligen hat?
Weil doch die Klägerin mit ihrer Antragstellung (einstweiliger Rechtsschutz) schneller reagiert hatte (25.07.2007 um 09:07 Uhr) als die Beklagte mit ihrer Berufung (25.07.2007 um 09:40 Uhr).
StephanK
27.07.2007, 15:26
Es ist leider nicht so, dass es nach "Methode Windhunderennen" geht und der schnellste "gewinnt".
Die ARGE hat noch rechtzeitig Berufung eingelegt, d.h. das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden. Dieser Umstand hindert eine Vollstreckung nicht, zeigt aber die Bedeutung des kleinen Wörtchens "vorläufig", denn die Vollstreckbarkeitserklärung war eine vorläufige.
Das heisst, dass trotz des jetzt laufenden Berufungsverfahrens aus dem erstinstanzlichen Urteil vollstreckt werden kann - jedenfalls wenn und so lange die ARGE sich nicht mit einem gesonderten Rechtsmittel gegen die Vollstreckung als solche wehrt (diese Möglichkeit besteht, weil das Vollstreckungsverfahren ein besonderes ist, innerhalb dessen spezielle Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen).
Die eigentlich Frage "muss sie das Darlehen gewähren oder nicht?" ist aber wegen der nun erfolgten Berufung nach wie vor offen und könnte vom Landessozialgericht im Sinne der ARGE entschieden werden.
Wenn es am Ende wirklich so käme, müsste natürlich das Darlehen - wenn es zwischenzeitlich geleistet wurde - zurückgezahlt werden.
Allerdings muss es das sowieso, weil es ja ein Darlehen ist. :wink: Weil die Klägerin bis dahin wohl kaum zu einer reichen Frau geworden sein wird würde eine für die Klägerin negative Berufungsentscheidung in der Sache nichts ändern, d.h. man könnte das Darlehen nicht in einer Summe von ihr zurückverlangen, sondern allenfalls in kleinen Raten. Deswegen kann sie dem Berufungsverfahren in Ruhe entgegensehen und sollte sich auf die Vollstreckung der erstinstanzlichen Entscheidung konzentrieren.
zielfahnder
03.08.2007, 19:14
Das es sich bei der Klägerin um ein minderjähriges Kind im Alter von 14 Jahren handelt, ist dem SG scheinbar egal. Mir ist aber nicht egal, dass das SG und die Beklagte mein Kind dieser verdammten Schikane und Behördenwillkür aussetzt und psychisch fertig macht. Sie hat sich so sehr auf neue Sachen gefreut, die sie unbedingt benötigt. Und das wissen die ganz genau!
Ich habe den unabweisbaren, d.h. nicht aufschiebbaren Bedarf für den Kauf von Bekleidungssachen für meine minderjährige Tochter doch nachgewiesen. Warum tut das SG denn nichts, um der Klägerin zu helfen? Was muss denn noch alles passieren, damit wir rechtliches Gehör bekommen?
Die Beklagte hat unter Angabe unwahrer Tatsachen versucht, mich (nicht die Klägerin) bei Gericht verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen mit der Absicht, das an meiner Glaubwürdigkeit gezweifelt werden soll.
Ich muss annehmen, dass mein Schreiben vom 28.07.2007 an das SG nicht oder nicht richtig gelesen wurde, denn sonst hätte auch dem SG auffallen müssen, dass die Beklagte in ihrer lächerlichen Berufungsschrift nicht den Namen der Klägerin, sondern meinen Namen angegeben hat. Eine Klage mit meinem Namen und dem AZ der Klägerin gibt es nicht.
Das hat doch alles nichts mehr mit Sozial- und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
BVerfG im Urteil 1-BvR 569-0 betont: Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.
Ich hab ja sogar an den Bundespräsidenten, an die Bundeskanzlerin, an das LSG, an das BSG und an das Staatsministerium für Soziales geschrieben.
Ich glaube schon, dass ich alles ausgeschöpft habe.
Oder hat vielleicht jemand noch einen Tipp?
Anmerkung: Heute kam ein Beschluss des SG.
Darin steht: Der Antrag der Klägerin auf gerichtliche Zwangsgeldandrohung gemäß § 201 SGG wird abgelehnt.
Von einer Entscheidung über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist in diesem Beschluss nichts zu lesen.
zielfahnder
03.08.2007, 19:17
Kleines Beispiel nach dem Motto: "Wir haben Macht und du bist von uns abhängig".
Als ich bei der Beklagten am 06.07.2007 einen Dringlichkeitsantrag in Form eines Darlehns für die Neuanschaffung eines Kühlschrankes gestellt habe, wurde mir innerhalb von 5 Tagen (13.07.2007) telefonisch mitgeteilt, das mein Antrag bewilligt wurde. Ich konnte am 16.07.2007 das bewilligte Darlehen in Höhe von 123,00 Euro persönlich in Empfang nehmen und mir am 17.07.2007 einen gebrauchten Kühlschrank kaufen.
Dem Bewilligungsbescheid der Beklagten über ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II vom 17.07.2007 (hier eingegangen am 18.07.2007) ist zu entnehmen, ich zitiere:
"Sie haben nachgewiesen, dass ein von der Regelleistung umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auf andere Art und Weise gedeckt werden kann. Die Darlehensweise Übernahme der Kosten für Kühlschrank ist daher möglich. Aufgrund des Antrages vom 06.07.2007 bewillige ich Ihnen gemäß § 23 Abs. 1 SGB II die beantragte Leistung als Darlehen in Höhe von einmalig 123,00 Euro. Die bewilligte Leistung wird einmalig an Sie als Barzahlung ausgezahlt".
Ich habe nachgewiesen? Durch was habe ich nachgewiesen? Durch die formlose Antragstellung vom 06.07.2007? Das ist absoluter Schwachsinn. Nichts habe ich nachgewiesen. Ich habe einfach den formlosen Antrag gestellt. Mehr nicht. Der Rest erledigte sich von alleine.
Das einzige, was ich nachgewiesen habe, ist der unabweisbare, d.h. nicht aufschiebbare Bedarf für den Kauf von Bekleidungssachen für meine minderjährige Tochter.
Marsleuchte
03.08.2007, 19:54
Guten Abend,
ich finde die ganzen Themen hier immer wieder recht interessant und es fällt immer mehr auf das hier in diesen Staat nach Einführung von Harz 4 so wirklich richtig keiner einen Plan hat. Gerade bei so einem Fall wie ein Kühlschrank ist es doch recht interessant wenn man da gesagt bekommt, der Betrag ist in der Regelleistung mit einthalten und muß angespart werden. Wir hatten vor kurzem ein ähnliches Problem mit der Waschmaschine. Bei zwei Kindern davon eins 6 Monate alt sollte jedem bewußt sein das man darauf angewiesen ist.
Wir konnten echt froh sein das uns in unserem fall meine Eltern sehr schnell geholfen hatten und die Zahlung der Neuen übernommen hatten. Also stellst sich doch die Frage bei den vielen Beamten und Angestellten die für uns Harz 4ler zuständig sind: Hat keiner Kinder oder müssen Sie diese laut AV verleugnen?
Wie soll man in dem Zeitraum nach der Einführung von ALG II einen Rückhalt angespart haben für die Neueanschaffung einer WMA ?
Aber kurz gesagt ist es ja nicht zu verdenken wenn 100% dieser Personen keine Kinder haben, das sie nicht wissen können was da ein kaputter Kühlschrank oder Waschmaschine für Probleme mitsich bringen. Also sollten wir diesen armen kinderlosen Personen einfach verzeihen und Nachsicht mit Ihnen üben.
Marslicht
zielfahnder
09.08.2007, 12:26
Hallo erstmal,
es gibt Neuigkeiten vom LSG, die mir heute früh per Fax ins Haus geflattert sind.
1. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 25.07.2007 um 09:07 Uhr wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin benötigt zur Durchsetzung des Anspruches aus dem Urteil vom 25.06.2007 keinen neuen Leistungsanspruch gegen die Antragsgegnerin, sondern kann sofort aus dem Urteil die Vollstreckung betreiben.
3. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§177 SGG).
Bedeudet das, dass ich mich jetzt theoretisch anziehen und bei der ARGE vollstrecken (das Darlehen abholen) kann?
StephanK
09.08.2007, 12:41
Bedeudet das, dass ich mich jetzt theoretisch anziehen und bei der ARGE vollstrecken (das Darlehen abholen) kann?Bist Du um 12.26 Uhr noch im Schlafanzug? :D Aber von diesen Bekleidungsfragen abgesehen: "Vollstreckung" heisst nicht, als "Terminator" dort aufzukreuzen und nach dem Inhalt der Kasse zu verlangen. Du könntest nicht mal ohne weiteres einen Gerichtsvollzieher dorthin schicken, weil in einem Rechtsstaat davon ausgegangen wird, dass Behörden sich an vollstreckbare Gerichtsentscheidungen halten - auch ohne die Zwangsmaßnahme, die eine Vollstreckung immer ist.
Geh also mit dem Fax dorthin und sag, dass Du das Darlehen umgehend ausgezahlt haben willst.
Im übrigen: Glückwunsch zu diesem Erfolg!
zielfahnder
09.08.2007, 13:22
Bist Du um 12.26 Uhr noch im Schlafanzug? :D Aber von diesen Bekleidungsfragen abgesehen: "Vollstreckung" heisst nicht, als "Terminator" dort aufzukreuzen und nach dem Inhalt der Kasse zu verlangen. Du könntest nicht mal ohne weiteres einen Gerichtsvollzieher dorthin schicken, weil in einem Rechtsstaat davon ausgegangen wird, dass Behörden sich an vollstreckbare Gerichtsentscheidungen halten - auch ohne die Zwangsmaßnahme, die eine Vollstreckung immer ist.
Geh also mit dem Fax dorthin und sag, dass Du das Darlehen umgehend ausgezahlt haben willst.
Im übrigen: Glückwunsch zu diesem Erfolg!
Besten Dank für die übermittelten Glückwünsche.
Nach telefonischer Rücksprache mit einer Obergerichtsvollzieherin darf ich mitteilen, das die Vollstreckung aufgrund des LSG-Beschlusses sofort durch mich betrieben werden kann.
Ich hab der Beklagten schriftlich mitgeteilt, dass ich am 10.08.2007 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr zur Vollstreckung vorsprechen werde.
Sollte sich die Beklagte weigern, das Darlehen morgen auszuzahlen, übernimmt die Vollstreckung der für den Zuständigkeitsbereich der Beklagten zuständige Gerichtsvollzieher. Dann kommen für die Beklagte noch die Kosten des Gerichtsvollziehers und meine Auslagen hinzu.
Wollen wir also hoffen, dass sich die Beklagte etwas kooperativ zeigt.
zielfahnder
10.08.2007, 10:31
Moin Moin,
ich wollte nur noch mitteilen, dass ich die Vollstreckung erfolgreich hinter mich gebracht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Zielfahnder (Der Vollstrecker)
StephanK
10.08.2007, 10:45
Soll der Administrator Deinen nick jetzt in "Zielerreicher" umändern? :)
Jedenfalls freut's mich, dass die Sache jetzt trotz "mauernder" ARGE und dank halbwegs flott arbeitender Gerichte noch einen guten Ausgang genommen hat.
Das ist wieder mal ein Beleg für die alte Weisheit "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt".
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.