PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV und Schulbücher


Mausezahn
05.04.2006, 16:11
Ich hab da (mal wieder :D ) ne Frage.

Meine jüngste Tochter wechselt nach den Sommerferien von der Grundschule auf die weiterführende Schule.
Heute nun haben wir Post von der neuen Schule bekommen und darin war die Bücherliste für die neuen Schulbücher.

Ich bin eigentlich der Meinung, das die Kosten nicht übernommen werden, aber jetzt sagte mir ne Bekannte, das diese Kosten sehr wohl übernommen würden.
Stimmt das?

Liebe Grüße
Mausi

Codeman
05.04.2006, 16:54
Hallo Mausezahn,

so weit wie ich es weiss und mir mein Leitfaden ALG II/Sozialhilfe sagt,sind bereits alle Mittel für u.a. Schulbücher angeblich schon in deinen Regelsatz enthalten.

MfG
Codeman

Die Ägypter
05.04.2006, 17:02
Hallo Mausezahn,

erkundige dich direkt beim Rektorat sowie den Elternsprechern (in) der Schule, welche Möglichkeiten es gibt!

Es gibt durchaus Bundesministerien, die hier Hilfen vorsehen und auch einzelne Schulen, die sich engagieren!

Forumadmin
05.04.2006, 18:02
Unna. (wig) Bildung ist längst nicht mehr gratis -
auch nicht für Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
Für Schulbücher, irgendwann mal als Familienhilfe vom Staat finanziert, müssen auch die Hartz-IV-Klienten den ganz normalen Eigenanteil tragen.

In der Sekundarstufe I - egal ob Hauptschule oder Gymnasium
- beträgt der Eigenanteil pro Kind derzeit 26 E.
Dass es keine Befreiung von diesen Kosten gibt, brandmarkte jetzt Udo Gabriel, PDS-Sprecher im Kreistag.
Tatsächlich regelt das neue NRW-Schulgesetz, dass nur noch Sozialhilfebezieher, die nicht mehr als arbeitsfähig gelten, die Lernmittelbefreiung.

Wer jetzt Arbeitslosengeld II bezieht, hat keinen Anspruch.
Ganz neu ist die Rechtslage allerdings nicht, teilte Stadtsprecher Uwe Hasche auf unsere Anfrage mit.
Auch früher hatten Bezieher von Arbeitslosenhilfe (jetzt ALG II) bereits keinen Anspruch auf Lernmittelbefreiung.

Westfälische Rundschau Unna vom 08.07.2005

StephanK
05.04.2006, 18:21
Dieses Thema tauchte im letzten Jahr schon mal auf mit einer recht intensiven Diskussion; der Zeitungsausschnitt, den der Forumadmin hier reingestellt hat, gehört zu dieser Diskussion.

Angeblich kann man aus der "üppigen" Regelleistung etwas ansparen, und Schulbücher sind ja keine unvorhersehbare Ausgabe - das ist kurz gefasst die offzielle Lesart.

Es ist nicht auszuschließen, dass in Deiner Stadt oder Deinem Landkreis eine besondere Regelung außerhalb von ARGE und Hartz IV gefunden wurde, aber das kannst Du nur vor Ort erfragen, direkt in der Schule oder bei Stadt- oder Kreisverwaltung.

Das Thema wurde im letzten Jahre auch im Landtag debattiert, aber passiert ist nix. Das wäre durchaus ein Anlass, den oder die örtliche Landtagsabgeordnete anzuhauen und daran zu erinnern: Da ist ein unerledigtes Problem!

Die Ägypter
05.04.2006, 20:44
Ist das hier vielleicht brauchbar - als Argumentationshilfe/n ?

60. zu § 96:

Nach § 96 Abs. 3 Satz 3 entfallen die Eigenanteile der Eltern bei den Lernmitteln zukünftig sowohl für die Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) als auch für alle Empfängerinnen und Empfänger
von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wird die Ungleichbehandlung
korrigiert, die durch die bundesrechtliche Neuregelung der Sozialgesetzbücher und die Hartz IV - Gesetzgebung im Land Nordrhein-Westfalen entstanden ist.

Durch die Reform des Bundes wird Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gewährt, das das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst hat. Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben nur noch nicht erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Für erwerbsfähige
Hilfebedürftige und ihre Angehörigen wurden das ALG II und das Sozialgeld nach dem SGB II neu eingeführt.
Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG) entfiel der Eigenanteil bei den Lernmitteln ursprünglich für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG. In das zum 1. August 2005 in Kraft getretene Schulgesetz wurde diese
Regelung dergestalt fortgeschrieben, dass zukünftig zwar auch weiterhin die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII von den Eigenanteilen befreit werden.

Eine Einbeziehung aller Empfängerinnen und Empfänger von ALG II oder Sozialgeld in die Befreiungstatbestände bei Lernmitteln erfolgte nicht.
Für das Schuljahr 2005/2006 sollten jedoch diejenigen Schülerinnen und Schüler von der Zahlung der Eigenanteile befreit bleiben, die anstelle der bisher für sie gezahlten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG nunmehr ALG II oder Sozialgeld nach dem SGB
II erhalten. Hierfür wurde in § 132 Abs. 9 eine für ein Schuljahr befristete - und im Vergleich zum Status quo kostenneutrale - Übergangsregelung aufgenommen. Mit Änderung der Befreiungstatbestände in § 96 wird dauerhaft eine Gleichbehandlung aller
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie von ALG II oder Sozialgeld nach dem SGB II hergestellt.

Diese Gleichbehandlung folgt der Tatsache, dass das Hilfeniveau von ALG II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II demjenigen der Sozialhilfe
nach dem SGB XII entspricht. Die Bundesregierung antwortete insoweit auf eine an sie im Monat Juli 2005 gerichtete Frage der Abgeordneten Ingrid Fischbach (BT-Drs. 15/5928 Nr. 24) u.a. wie folgt:
"Die Regelleistungen nach § 20 SGB II entsprechen dem Niveau der Sozialhilfe, die als Referenzsystem fungiert. Die Bemessung der Regelsätze in der Sozialhilfe erfolgt unter Berücksichtigung
von Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten auf der Grundlage von tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Ein Grundbedarf für Lehrmittel und Schulbedarfe (z.B. Schulhefte u.ä.) ist in der Regelleistung nach § 20 SGB II
enthalten. Darüber hinausgehende, aufstockende Leistungen nach SGB II für den Kauf von Schulbüchern oder sonstigen Lernmitteln können nicht gewährt werden." In diesem Zusammenhang wird auch die Grundlage dafür geschaffen, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ebenfalls von den Eigenanteilen
zu befreien, da deren Hilfeniveau noch unter dem von SGB XII bzw. SGB II liegt.

Quelle:
Ab Seite 24 ff (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Politik/Schulgesetz/Referentenentwurf/05.pdf)


 ALG II-Empfängerinnen und -empfänger werden bei der Lernmittelfreiheit den Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe gleichgestellt.
Die Änderungen des Schulgesetzes NRW sollen grundsätzlich am 1. August 2006 und damit bereits zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft treten. Referentenentwurf (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Politik/Schulgesetz/Referentenentwurf/00.pdf)

= wenn sie es ohnehin bald ändern wollen....

Seite 63 (http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/Politik/Schulgesetz/Referentenentwurf/Synopse.pdf)

StephanK
05.04.2006, 21:19
Danke Kristin für diese interessante Ergänzung!
Der Diskussionsfaden aus dem letzten Jahr, den ich ansprach, ist noch hier im System (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=18185&highlight=#18185).

Wie es immer so ist nach Wahlen, die neue Mehrheiten bringen, hat auch hier die neue Regierung eine Weile gebraucht, um sich zu sortieren. Aber es scheint wenigstens so zu sein, dass das Thema nicht in der Versenkung verschwunden ist, sondern wieder aufgegriffen wird.
Das heisst aber natürlich nicht, dass damit automatisch alles gut würde.
Die Landtagsabgeordneten deswegen anzuschreiben, ist im Gegenteil weiter notwendig, aber eher erfolgversprechend als es kurz vor den Wahlen war.

Also Eltern, die mit ihren Kindern von Alg II leben müssen - werdet bitte aktiv für die Interessen Eurer Kinder!

Die Liste der Mitglieder des Schulausschusses im Landtag von NRW findet Ihr hier (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Ausschuesse/mitglieder.jsp?aus_a_nr=A14)

Mausezahn
06.04.2006, 08:38
Zunächst mal ganz lieben Dank an euch alle, das ihr euch solche Mühe mit mir gebt.

Ich habe eben sowohl ein Telefonat mit der Schule, als auch mit der Stadt geführt.
Bei der Stadt konnte man mir leider noch nicht weiterhelfen, da der zuständige Sachbearbeiter noch nicht im Hause ist. Aber man hat mir immerhin schon mal gesagt, das es offensichtlich zumindest hier bei uns so aussieht, das die Stadt anteilige Kosten für die Lernmittelbeschaffung für Kinder an städtischen Schulen gibt. Allerdings wird meine Tochter, auf ihren eigenen Wunsch hin, eine erzbischöfliche Realschule besuchen.
Im Sekreteriat der Schule versprach man mir, sich schlau zu machen. Man versicherte mir aber, das ein Schulbesuch meiner Tochter nicht an unserer Geldknappheit scheitern solle. Jetzt warte ich auf den Rückruf und dann schauen wir mal weiter.

Ich denke, das Eltern die von Hartz IV betroffen sind, auf alle Fälle bei ihrer Stadt mal nachfragen sollen, wie es denn aussieht mit den Lernmitteln.

Liebe Grüße
Mausi

Mausezahn
07.04.2006, 14:25
So ... das Sekreteriat der Schule hat heute früh, wie versprochen, zurückgerufen und meine Tochter bekommt ihre Schulbücher komplett von der Schule bezahlt. Da sage noch einer, es gäbe keine Hilfe mehr.

Die Sekretärin meinte, ich brauche mich um nichts mehr zu kümmern, sie würde die Bücher bei der Sammelbestellung gleich mit bestellen und das wäre es dann. Das einzige, das sie gern haben wollten, war ne Kopie vom Hartz IV - Bescheid. Den hab ich dann gleich vorbei gebracht.

Also Eltern ... fragt einfach mal in der jeweiligen Schule nach, falls die Stadt euch nicht weiterhelfen kann oder will.

Euch allen ein schönes Wochenende
Mausi

StephanK
07.04.2006, 15:05
Es freut mich, dass das ohne große "Klimmzüge" so geklappt hat! :engel:
Ich frage mich nur, wo die Schule das Geld dafür her nimmt. Aber vielleicht gibt's bei Kirchens noch irgendwelche Sparstrümpfe für solche Aufgaben...

Mausezahn
22.08.2006, 09:21
Es freut mich, dass das ohne große "Klimmzüge" so geklappt hat! :engel:
Ich frage mich nur, wo die Schule das Geld dafür her nimmt. Aber vielleicht gibt's bei Kirchens noch irgendwelche Sparstrümpfe für solche Aufgaben...

Ich habe gerade gesehen, das mein Thread vom April hier verlinkt wurde und dabei wurde ich auf deine Frage aufmerksam, woher die Schule das Geld für die Schulbücher hat. Seid gestern weiß ich es.

Die Schule besitzt eine sogenannte Elternhilfe.
Von jedem Kind wird im Monat 1 Euro vom Klassenlehrer eingesammelt und dieser Euro wandert dann in einen Topf. Zusätzlich kommen noch die Gelder vom Förderverein (den ja eigentlich jede Schule hat) dazu. Aus diesem Topf werden, neben Neuanschaffungen für die Schule, auch Klassenfahrten bei sozial schwächer gestellten Schülern oder eben Schulbücher für betroffene Kinder gezahlt.

Also tatsächlich einfach mal freundlich bei der Schule nachfragen, ob man dort weiterhelfen kann.

Liebe Grüße
Mausezahn