Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind Betriebskosten Einnahmen ?
Ich bekomme aufgrund meines sparsamen Verbrauchs von Heizung usw. für das Jahr 2004, 100€ wieder.
Muss ich die Rückerstattung vom Vermieter (also Betriebskosten die zuviel bezahlt wurden sind) wieder an das Arbeitsamt zurückzahlen.
Oder darf ich die Rückerstattung für das Jahr 2004 behalten ?
Betroffener
19.05.2005, 00:54
:welcome: DrByte,
sofern Du ALG II beziehst, fürchte ich, daß Du Dich von den 100 Euro verabschieden darfst und Du umsonst sparsam warst.
Praktisch alle Rückerstattungen gelten bei einem ALG II Empfänger als Einkommen und verringern die "Bedürftigkeit" des ALG II Empfängers für den Monat des Einkommenszuganges.
Das gilt in gleichem Maße für Steuerrückzahlungen, Zinsen und Betriebskosten (und vieles andere mehr). Nur bei der Eigenheimzulage, die zur Tilgung verwendet wird, gibt es inzwischen Urteile, die das verhindern.
Hallo Betroffener und danke für die schnelle Antwort. Habe ich irgendwie auch schon befürchtet. Es ist wirklich eine riesige Schweinerei, für die Reichen gib's Steuererleichterungen ohne Ende und den Armen zieht man wirklich jeden Cent aus der Tasche.
StephanK
19.05.2005, 08:11
Prinzipiell als Einkommen angerechnet wird die Rückzahlung schon, das ist leider richtig. Allerdings gibt es bei einmaligen Einnahmen eine "Bagatellgrenze" (also was noch als "peanuts" angesehen wird...) von 50 Euro PRO MITGLIED DER BEDARFSGEMEINSCHAFT. Ich weiss nun nicht, ob Du alleine lebst oder ob die Heizkostenrückzahlung sich auf mehrere verteilt. Im letzteren Fall bliebe sie unter dieser Bagatellgrenze und könnte unberücksichtigt bleiben.
Nachzulesen in den Durchführungshinweisen zum ALG II, Nr. 3.6.
Ja, ich lebe alleine. Aber vielleicht habe ich ja Glück und das Arbeitsamt will die Betriebskostenabrechnung ja garnicht sehen.
Mehrere Personen aus meinem Bekanntenkreis haben ihre Nebkostenabrechnung für das Jahr 2004 bekommen. Bei Nachzahlungen wurde der Betrag für Warmwasser herraus gerechnet und der daraus resultierende Betrag dem Leistungsempfänger überwiesen und nun das Novum. Die Gutschriften wurden dem Leistungsempfänger komplett bei der nächsten Zahlung abgezogen. Die Einsparung der Warmwasserkosten wurde in diesen Fällen überhaupt nicht berücksichtigt.
Ist diese Praxis rechtens und wie kann man sich dagegen wehren falls dies nicht rechtens ist (was mir zumindestens mein Rechtsempfinden sagt).
Bin für jede Rataschlag dankbar!!!
rumbos
Betroffener
03.06.2005, 13:38
rambos :welcome:
von was wurde die Rückzahlung abgezogen?
Von ALG II oder von KdU?
Dieser kleine Unterschied ist wichtig. Rechtens wäre normalerweise allenfalls die Kürzung der KdU (zumindest ab dem nächsten Jahr).
Leider (oder zum Glück) wird dies regional vollkommen unterschiedlich geregelt. Einige Sachbearbeiter stehen nämlich auf folgendem Standpunkt:
Da die Rückzahlung aus 2004 ist, hat das mit dem jetztigen Leistungsbezug nichts zu tun - dann ist es jetzt Einkommen, was auf ALG II angerechnet wird (aber im nächsten Jahr wäre es dann kein Einkommen mehr, sondern eine Rückerstattung auf zuviel bezahlte KdU-Leistungen und wird dann von dieser abgezogen)
Bei Nachzahlungen stellen sich einige Sachbearbeiter auf den gleichen Standpunkt. Insofern ist wohl eher von guten Glücksfällen zu reden, wenn Nachzahlungen für 2004 berücksichtigt werden vom Amt.
Natürlich müssten die Warmwasserkosten dabei berücksichtigt werden. Deshalb der kleine aber feine Unterschied, zu welchem Titel die Kürzungen vorgenommen wurden: ALG II oder KdU.
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