Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostennachzahlung
Verzweiflerin
05.04.2006, 18:25
Hallo,
wir hatten dieses Jahr eine riesen Nebenkosten Nachzahlung von etwas mehr als 800 €. :shock: Bei der ARGE sagte man uns, dass nicht der gesamte Betrag bezahlt werden würde, nur etwa 265 €. Begründung: keine Warmwasserkosten (= Privatvergnügen) :patsch: . Wir haben zwei kleine Kinder, soll ich die etwa kalt duschen :shock: ?
Nun verstehe ich aber nicht, warum die ARGE die Warmwasserkosten monatlich bezahlt. Die NK wurden nun auch kräftig erhöht, von 205 € auf 280 €!! :shock: Und das bezahlen sie uns. :??:
Nun meine Frage: Hätten die dann nicht auch die Nachzahlung komplett übernehmen müssen??
LG
Michaela
Marsleuchte
05.04.2006, 19:27
Hallo und guten Abend,
das gleiche Problem hatte ich im letzten Jahr ich hatte 786 € nachzahlen müssen und nur 377 € hat man mir zugezahlt.
Daran wirst du wohl nicht viel ändern können, soviel wie man mir erklärt hat, geht es bei denen nach einer Tabelle.
Viel Glück Dir trotzdem und nicht locker lassen.
Hi,
habt ihr schon versucht über kirchliche Institutionen eine " Spende " zu bekommen?
Bevor die Typen von der ARGE die Berechnungen und Auszahlungen zustande bringen, können die kids in Eiswürfeln baden.
Ich schreibe es so grass, weil´s stimmt und den Betroffenen endlich klar werden sollte, dass sie in der Hartz IV Situation nichts mehr positives von diesem Staat zu erwarten haben und selbst verantwortlich sind für ihr eigenes Schicksal.
In der Zwischzeit unbedingt die Verbrauchsquellen genau erfassen mit allen Daten und bei der ARGE abgeben.
!!! E i n g a n g s s t e m p e l !!!
Nicht nur ich habe noch nie so viele, nicht eingegangene Schriftstücke erlebt wie bei der ARGE.
Viel Erfolg und noch mehr Kraft.
Die Ägypter
05.04.2006, 21:05
Hallo,
zunächst müsste man wissen, welche Nebenkosten wie hoch ausfallen?
Warmwasserkosten gehören (wie Strom auch) zum Regelsatz - und sind aus besagten 345 Euro Regelsatz zu tragen - also nicht übernahmefähig im Rahmen der KdU...
Hier kann man allerdings versuchen einen Antrag auf darlehensweise Übernahme zu stellen.... wenn z.B. andernfalls Wohnungskündigung droht. Vorweg sollte man allerdings versuchen sich mit dem Vermieter zu einigen.
Betroffener
06.04.2006, 00:31
Inzwischen gibt es ein Urteil aus 2005, das aussagt, das die Anrechnung von Warmwasser nicht höher als 6,23 € sein darf - weil mehr in den Tiefen des Regelsatzes nicht eingearbeitet ist.
Angerechnet wird aber gerne pauschal 18% von den Heizkosten - was bei vielen eine Vervielfachung darstellt und in die Grössenordnung von 12 bis 18 € geht.
Streit wird es aber auf jeden Fall bedeuten.
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