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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ausziehen nach §22 abs 2a


Cybercat07
24.07.2007, 21:40
Hallo ihr Lieben :)
EIne liebe Freundin von mir ist gerade in der Psychiatrie.
Sie ist dort sein einer Woche und darf wohl ende der Woche da raus.
SIe ist dort,weil der Lebensgefährte ihrer mutter sie so fertig gemacht hat,das sie sich das leben nehmen wollte.

Nun ist sie ende august fertig mit ihrer Lehre und wird wohl nich übernommen,möchte aber ohnehin ihr abitur nachholen.
Nun kann sie wohl kaum dorthin zurück,denn er hat sie quasi rausgeschmissen und sie will dort auch nicht wieder hin.
Also haben wir uns mal nach ner Wohnung hier umgeschaut, 2 zimmer,52m² und 422€ warm - 300€ kalt.

So nun steht für den landkreis Kaltmiete pro m² 6,30€ macht bei 52m² = 327,60 € kaltmiete ,liegt sie also drunter.
Dann noch 1,20€ pro Monat für Heizkosten also bei 52m² mal 1,20 = 62,40€

Soweit so gut,zusammen also bisher 390€, fehlen noch 23€. Ich weiß bei uns hieß es 70€ heizkosten und 70€ nebenkosten.
Leider habe ich über Nebenkosten nichts gefunden. Ist es dann bei einer Person nur die hälfte?

Wird das amt einen "Normalen" antrag fordern,oder einen anderen weil sie bis ende august noch etwas verdient?
sie kann außerdem wohl bafög beantragen,aber ob das geht ist ja erstmal unklar (die letzten 3 semester also 1 1/2 jahre sind definitiv bafög fähig),
was ist wenn sie es nicht bekommt erstmal?

Danke fürs lesen schonmal :)

VIERZEHNNOTHELFER
25.07.2007, 07:18
Moment, wie sieht ihre Mutter die Sache? Ist sie gar nicht
bereit, etwas für ihre Tochter zu tun?

Cybercat07
25.07.2007, 09:11
Danke fürs lesen.
sie hat sich entschuldigt aber als er sie eine N*tt* nannte hat sie nichts getan und auch bei dem anderen was er sagte stand sie nur daneben. Sie sagte sie bedauert wie der abend war,aber er hat sich nicht entschuldigt und auch keinerlei anstalten gemacht. vielleicht sollte ich dazu sagen das er ihr auch vorgeworfen hat,das der Missbrauch durch ihren leiblichen vater ihr gefallen hat ... das hat viel zu viel in ihr aufgewühlt. War klar das sie das überfordert und da war ihre reaktin den einfachsten weg nehmen zu wollen,ihre schwester hat dann notruf gewählt und so kam sie in die klinik.
Wir wollen zusammen eine ambulante therapie für sie finden,denn es steht noch ein Gerichtstermin bevor vor dem sie auch sehr sehr große angst hat.
Ich finde das sie nicht dahin zurück kann,das ist einfach nicht tragbar, es geht einfach nicht das jemand der davon weiß so damit umgeht und sie so kaputt macht. Also ist der plan ne kleine Wohnung für sie,eine THerapie und das sie ihr Abitur nachmacht,weil sie das vorher nicht konnte,weil sie in die ausbildung sollte. Sie sollte fragen ob sie übernommen wird, was sie zum einen nicht wirklich wollte dort und zum anderen konnte sie nicht,weil die dame die das macht 4 wochen urlaub hat, und dafür hat er sie dann gleich wieder verantwortlich gemacht.
Also ich denke dass das schwerwiegende soziale probleme sind,hm?

StephanK
25.07.2007, 10:28
Also ich denke dass das schwerwiegende soziale probleme sind,hm?Zweifellos! Eine eigenständige Wohnung sollte eigentlich unproblematisch bewilligt werden, wenn dieser Hintergrund der Behörde dargelegt wird. Ich weiss eben nicht, ob und ggf. in welchem Umfang sie mit Fremden über den Missbrauch sprechen kann. Wenn sie es kann, sollte sie es möglichst offen tun (am besten wohl in Begleitung einer Person ihres Vertrauens - möglicherweise Du?).

Ansonsten könnte auch eine Stellungnahme der behandelnden Klinik weiterhelfen, in der kurz dargelegt wird, dass aus therapeutischer Sicht anzuraten ist, dass sie nicht mehr in diesen Haushalt zurückkehrt sondern eigenständig wohnt.

Cybercat07
25.07.2007, 10:43
Danke für die antwort
ich hab ihr geraten in der klinik sowohl wegen einer ambulaten therapie zu fragen,weil sie ja akkut eingeliefert wurde,als auch wegen nem schriebs für dir arge.
Sie kann leider kaum darüber reden,nicht beim namen nennen. Ihre mutter hat es vor nem Jahr angezeigt,aber seitdem hat sie mit niemanden darüber gesprochen,nicht mit einem therapeuten noch mit der mutter oder der schwester,die ebenfalls ihrem vater zum opfer fiel.
Nun will ich bis nächste woche schon etas vorbereitet haben. damit wir das nicht auch noch machen müssen. Daher wollte ich wissen wie es steht,weil sie bis august noch geld bekommt,ob sie da erstmal "nur" einen Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten Angemessenen kosten für unterkunft und heizung stellen soll und was mit passiert wärend sie den bafög antrag stellt. Ich würde, denke ich, einen normalen antrag auf ALG2 mit ihr ausfüllen für den fall das sie noch kein bafög bekommt bzw wegen der bearbeitungszeit. Nur ich weiß eben nicht wie das nun ist bis ende august,denn ab dort geht ja auch die schule los und sie kann ja nicht ewig hier wohnen. Welche Anträge sollen wir am verkehrtesten stellen? ich dachte mir anzurufen wegen der wohnung,dann bei der ARGE vorort nachfragen wie es mit den nebenkosten aussieht und falls es passt das angebot mal vorlegen? Wird es wohl sehr problematisch wegen der ausbildung? und wegen der kaution und erstausstattung?
ich hoffe ja das es bis spätestens september klappen wird,besser wäre ja noch ganz schnell bis august,dass das nichtmehr in die schulzeit fällt.

Cybercat07
30.07.2007, 22:07
So da wir ja heut bei der ARGE waren,hab ich mal gefragt,wies mit/um ihr/sie steht. Laut Aussage der Mitarbeiterin dort,ist es kein Problem das sie auszieht,sie soll n Abgabetermin ausmachen mit ihrem bearbeiter (woher weiß ich denn wer das ist?). Soweit so gut,ich hatte ja schon nach ner WOhnung gesucht,ne schöne kleine gefunden,aber nun sagte sie,das der Landkreis LDS den Mietspiegel geändert hat,sie sagte was von 225€ Kaltmiete. Das heißt von 6,30 € auf 4,50€ runter ab 1.8.
Nun darf ich neu suchen *seuftz*
Hat Vielleicht jemand was genaueres für mich?
das mit den 6,30 findet man hier: http://cgi.dahme-spreewald.de/bildung_soziales/soziales/Richtlinie_KdU.pdf
seite 5

LG Cat

Upsala
30.07.2007, 23:09
Servus Cybercat!

Das heißt von 6,30 € auf 4,50€ runter ab 1.8. Das ist schon ein drastischer Einschnitt, den du dir schriftlich belegen lassen solltest. Ich habe mal geschaut, finde aber keinen Hinweis auf die Absenkung der KDU. Antragstellung ist ja auch vor dem 01.08., daher sollte es eigentlich noch durchgehen, birgt allerdings die Gefahr, dass in den nächsten 6 Monaten wieder ein Umzug stattfinden würde.

Cybercat07
30.07.2007, 23:44
6 Moante gehn ja noch weil ihr ab den letzten 3 semestern Bafög zusteht,aber sie meinte,dass das für sie nicht mehr gild,da sie doch erst morgen entlassen wird. Außerdem kriegt sie ja noch bis ende August Ausbildungsgehalt,da sie erst am 31.8. freigesprochen wird.
Sie hat mir auch keine Konkrete Antwort gegeben was nun für eine Person zuläßig ist,die 50m² waren ja klar,aber 225€ kaltmiete ist das eine,aber heizkosten und nebenkosten?
Ich fragte da natürlich ob uns das auch betrifft,auch das wußte sie nicht,sie sagte das wir aber noch bestandsschutz haben,wie lang wußte sie aber auch nicht^. Ich weiß nicht ob man das pauschalisieren kann aber in dem Oben genannten Dokument steht "(3) Wurde die Zustimmung zum Bezug einer angemessenen Wohnung nach den bis zum
31.07.2006 geltenden Richtlinien durch die ARGE erteilt, so hat diese Entscheidung
Bestandsschutz bis 31.07.2007."
Also ein Jahr.

Cybercat07
02.08.2007, 17:00
Also ich hab bei der Hotline von der ARGE angerufen gestern,obwoh les ja seit gestern aktuell sein soll,wissen die davon auch nix v.v
wie kommt ich denn nun an die zahlen?

Betroffener
03.08.2007, 01:26
Es steht aber auch in dem Papier, dass bei einer "Feststellung der Angemessenheit" sprich Bewilligung vor dem 31.07.07 ein 24-monatiger Bestandsschutz gegeben ist. Darauf könnte man die auch versuchen fest zu nageln.

Und die niedrige Kaltmiete ist ja nicht unbedingt ein muss, es geht ja auch in Sonderfällen bis 2 Euro mehr.

Da sehe ich schon einen gewissen Verhandlunsgspielraum. Auf jeden Fall muss es jetzt schnell gehen.