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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erwachsenes Kind wohnt noch noch daheim


Rjin
05.04.2006, 23:45
Ich, 20 (fast 21 Jahre Alt) wohne noch bei meinen Eltern. Ich selber habe eine abgeschlossene Ausbildung, erhalte aber kein Arbeitslosengeld.

Wohne noch daheim bei meinen Eltern. Da ich bereits eine Ausbildung fertig habe bekomme ich ab nächsten montag kein Kindergeld mehr.
Meine Eltern sind beide Arbeitstätig.

Meine Frage ist nun, habe ich eine Chance Hartz IV zu bekommen? Oder müssen meine Eltern für mich aufkommen? Gibt es möglichkeiten Geld zu bekommen wenn ich ausziehe? Bitte um Hilfe !! Danke im Vorraus!!

Die Ägypter
06.04.2006, 01:08
Hallo Rijn,

leider kann ich dir nichts Gutes berichten - du wirst, da unter 25-jährig kaum die Chance bekommen auszuziehen, es sei denn bei euch Zuhause ist Mord und Totschlag (sinngemäß). Deine Eltern müssen für deinen Unterhalt aufkommen (sofern sie leistungsfähig sind). Können sie nachweisbar nicht für deinen Unterhalt aufkommen, käme ALG II im Rahmen einer sog. Bedarfsgemeinschaft in Betracht....

sissi
06.04.2006, 08:24
Hallo,

wenn ein erwachsenes Kind noch bei seinen Eltern lebt, so ist es auch bei uns, dann seit ihr eine Haushaltgemeinschaft.

Du bist eine Bedarfsgemeinschaft und Deine Eltern wären eine, wenn sie keine Arbeit hätten.

Unterkunft und Heizung wird durch 3 geteilt.
Ansonsten muß geprüft werden ob dich deine Eltern ernähren können.

Gruß
sissi

Bengel_07
26.04.2006, 16:41
Ich habe da auch dies bezüglich mal eine Frage.

Ein Bekannter von mir (30 Jahre) ist seit Anfang des Jahres auch arbeitslos bezieht zwar noch bis Juni ALG I aber dann muß er Antrag auf
ALG II stellen. Die Frage die ich habe ist folgende: Bekomt der 100% des Regelsatzes auch wen er noch bei seiner Mutter wohnt :oops: ???

Er wohnt da noch weil er von einer arbeitslosenzeit in die nächst rutschte, da er nie einen unbefristeten Vertrag erhalten hat. und mit dem was er verdient hat konnte er sich noch keine eigene Wohnung leisten ( das aber nur nebenbei). die eigentliche Frage steht ja oben schon aber ich wiederhole sie gern nochmal 8) Bekomt der 100% des Regelsatzes auch wen er noch bei seiner Mutter wohnt :oops: ???

Die Ägypter
26.04.2006, 16:46
Hallo Bengel,

ja, er bekommt 100% des Regelsatzes, wenn er 30 ist und noch bei seiner Mutter wohnt, denn sie gelten nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Haushaltsgemeinschaft.

StephanK
26.04.2006, 17:54
@ Bengel: Zu ergänzen ist, dass er den vollen Regelsatz nur dann bekommt, wenn das Einkommen der Mutter recht bescheiden ist (netto 690 € + Miete), siehe hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26)

@sissi: Ab der nächsten Alg II-Bewilligungsperiode ist das anders, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=57741).

Die Ägypter
26.04.2006, 18:17
Stephan, Bengels Bekannter ist doch schon 30 Jahre alt...

=

Dieser Übergang des Unterhaltsanspruchs darf aber nicht bewirkt werden, wenn Du
1. mindestens 25 bist,
2. eine berufsqualifizierenden Abschluss hast und
3. dem ALG II-Träger erklärst, dass Du den Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern nicht geltend machst.

Das steht auch in den FAQ - oder trifft das nicht mehr zu?

StephanK
26.04.2006, 18:38
Stephan, Bengels Bekannter ist doch schon 30 Jahre alt...Sorry, das sind die Fehler, die passieren, wenn in einem thread drei verschiedene Leute mit drei verschiedenen persönlichen Situationen schreiben... :cry: :patsch:

Die Sache mit der Beschränkung beim Übergang des Unterhaltsanspruchs ist noch so.

Bengel_07
27.04.2006, 07:52
Danke Euch für die Information aber die Mutter erhält auch ALG II
Dem zu Folge nehme ich an, dass es denn so sein wird dass er den vollen regelsatz ehält.

Aber Danke nochmal :D Ich werde es weiterleiten

StephanK
27.04.2006, 09:09
Dem zu Folge nehme ich an, dass es denn so sein wird dass er den vollen regelsatz ehält.So ist es, denn damit hat sie ja nur das, was sie selbst nötig braucht und kann keinen Unterhalt leisten.