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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abweichende Infos zwischen den Landkreisen


adianthum
25.07.2007, 12:46
Hallo zusammen,

ich hätte da mal ein paar Fragen zum Thema.

Mein Freund und ich würden gerne zusammenziehen. Da er netto grad mal auf knapp 1100.- im Monat kommt und ich derzeit HartzIV beziehe würden wir demnach eine sogenannte Bedarfsgemeinschft bilden. Ich hab noch eine 12jährige Tochter die bei mir lebt. Meinen Infos nach muss er zumindest nicht für mein Kind aufkommen. Meine Tochter hat außer Kindergeld keine Einkünfte. Unterhaltsvorschuss bekommt sie nicht mehr weil schon 12 Jahre alt.

Mein Freund hat eine noch nicht bezahlte Eigentumswohnung die er nicht bewohnt weil über 600 km weit weg, die allerdings auch nicht mehr vermietet ist weil er zuletzt einen „Mietnomaden“ drin hatte, der ihm die Wohnung dermaßen runtergewirtschaftet hatte, daß er auch nicht mehr vermieten will. Diese Wohnung ist das, was er selbst als seine Altersversorgung bezeichnet (seh ich auch so). Aber wie sieht die Behörde das? Können die ihn zwingen die Wohnung zu verkaufen? Er hat schon versucht die Wohnung an den Mann zu bringen, aber es findet sich kein Käufer der bereit ist einen angemessenen Preis zu bezahlen. Das würde aber für ihn bedeuten mit hohem Verlust verkaufen zu müssen. Und wie ist das wenn wir zusammenziehen? Wenn er die E.Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht loswerden kann weil sie keiner will? Würden seine Unkosten angerechnet werden? Bekäme ich dann Hartz?

Ich war also hier vor Ort auf dem Amt und der dort arbeitende Angestellte sagte mir, daß die Behörde kein Recht habe auf seine Wohnung zuzugreifen, weil nicht er, sondern ich Hartz bezöge. Da ein Zusammenzug auch einen Landkreiswechsel mit sich bringen würde habe ich also im anderen Kreis beim Amt angerufen und die dort arbeitende Dame konnte mir das so nicht bestätigen. Sie sagte, daß mein Freund weil er die Wohnung nicht selbst bewohnen würde, diese dann verkaufen muss. Dazu ist mein Liebster aus verständlichen Gründen natürlich nicht bereit.

Wer von den Beiden hat denn jetzt die Wahrheit gesagt?

Ich bin jetzt wegen der unterschiedlichen Informationen natürlich sehr verunsichert. Auf der einen Seite hab ich mich schon gefreut, daß es die Möglichkeit gibt zusammenzuziehen, ohne daß mein Freund alles wofür er bisher gearbeitet hat in den Wind schießen muss- auf der anderen Seite sieht es jetzt doch so aus, daß er genau das tun müsste wenn wir zusammen leben wollen.

Weiß jemand darüber Bescheid?
Oder gibt es Stellen wo ich verbindliche Informationen bekommen kann?

Danke schonmal im voraus für Antworten

Liebe Grüße A.

StephanK
25.07.2007, 18:08
Wer von den Beiden hat denn jetzt die Wahrheit gesagt?Keiner - oder besser gesagt: es stellen sich zwei Fragen, die einander bedingen, und die Antwort auf die zweite hängt von der Antwort auf die erste ab.

Die erste Frage ist, ob Ihr schon ab Zeitpunkt des Zusammenziehens eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Das ist jedenfalls dann so, wenn auch er sich um Deine Tochter kümmert (was ich mal annehme, aber nicht weiss). Anderenfalls würde erst nach einem Jahr des Zusammenlebens die gesetzliche Vermutung gelten, dass Ihr - auch in finanzieller Hinsicht - Verantwortung füreinander tragt und füreinander einsteht.

Mal angenommen, Ihr seit ab Zeitpunkt des Zusammenziehens eine Bedarfsgemeinschaft, dann wird auch sein Vermögen angerechnet. Eine nicht selbst bewohnte Wohnung ist auch verwertbares Vermögen, d.h. deren Zeitwert wird angerechnet. Deswegen würde Dein Alg II-Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit mangels Bedürftigkeit abgelehnt werden. :-o

Ich bin jetzt wegen der unterschiedlichen Informationen natürlich sehr verunsichert. Auf der einen Seite hab ich mich schon gefreut, daß es die Möglichkeit gibt zusammenzuziehen, ohne daß mein Freund alles wofür er bisher gearbeitet hat in den Wind schießen muss- auf der anderen Seite sieht es jetzt doch so aus, daß er genau das tun müsste wenn wir zusammen leben wollen.

Weiß jemand darüber Bescheid?
Oder gibt es Stellen wo ich verbindliche Informationen bekommen kann?

Danke schonmal im voraus für Antworten

Liebe Grüße A.[/quote]