Schneida
19.01.2005, 13:25
Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos, getrennt lebend und alleinerziehende Mutter von 3 Kindern.
Habe mit meinem Ehemann eine handschriftliche Vereinbarung über Zahlung von 185 EURO monatlich für meine Kinder.
Wird diese vom Arbeitsamt anerkannt bzw. inwieweit wird der getrennt lebende Ehemann herangezogen wenn ich ALGII beantragen muss?
Habe mit meinem Ehemann eine handschriftliche Vereinbarung über Zahlung von 185 EURO monatlich für meine Kinder.
Wird diese vom Arbeitsamt anerkannt bzw. inwieweit wird der getrennt lebende Ehemann herangezogen wenn ich ALGII beantragen muss?