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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steht mir ALG II zu?


fire89
25.07.2007, 17:14
Hallo,

hoffe mir kann jemand helfen!
Ich bin 17 und bekomme im September ein Kind.
Werde mich um das Kind kümmern, habe die Schule abgebrochen.
Wohne noch mit meinen Eltern zusammen, beide arbeiten vollzeit.

Steht mir denn mit meinem Kind Alg2 zu???

Falls ja, welchen Antragsvordruck muss ich ausdrucken??

Codeman
25.07.2007, 18:32
Hallo fire,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur bevorstehenden Familienzuwachs.

Einen Vordruck würde ich nicht empfehlen,da viele Sachbearbeiter es nicht gerne sehen,wenn da nicht der stempel der tollen Behörde oder gar das Emblem,des zuständigen Kreises,drauf zu sehen ist.

Den kompletten Antrag bekommst du bei deiner zuständigen Arge bzw. in deiner zuständigen Optionskommune.Welche Arge für dich zuständig ist,erfährst du auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Ich bin 17 und bekomme im September ein Kind.
Werde mich um das Kind kümmern, habe die Schule abgebrochen.
Wohne noch mit meinen Eltern zusammen, beide arbeiten vollzeit.

Steht mir denn mit meinem Kind Alg2 zu???

Das ist schwer zu sagen,da du und deine eltern eltern sicherlich als Bedarfsgemeinschaft gesehen werdet.Es kommt jetzt ganz auf das Einkommen deiner Eltern an.Sollte dieses so hoch sein,um das sie euren gesamten Bedarf mitabdecken können,werdet ihr nichts bekommen,einzig und alleine wirst du über die Familienversicherung bei deinen Eltern mitversichert.

Als eckdaten für euren bedarf zählen sowohl die regelsätze des SGB II sowie eure derzeitige Miete und ob diese laut Kreis oder Arge angemessen ist.

Euer derzeitiger Bedarf lautet: 622 euro (für deine eltern) + 276 euro für dich + 207 euro (für das bevorstehende kind) + angemessene KdU.Allerdings kannst du noch einen Mehrbedarf für Schwangerschaft ,die 17% des regelsatzes umfässt,sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt des Kindes beantragen.

Darauf hast du einen rechtsanspruch.

Mehrdarf -> §21 Abs.3 SGB II
Erstausstattung -> §23 Abs.3 Nr.3 SGB II

Euer bedarf beläuft sich also auf

Rechnung 1: du + eltern + warmmiete (als beispiel nehme ich mal 500 euro warmmiete) = 1398 euro
Rechnung 2: du + kind + eltern + warmmiete = 1605 euro
Rechnung 3: du + kind + eltern + warmmiete + 17% schwangerenmehrbedarf = 1445 euro (gerundet)

Sollten deine eltern mehr verdienen,solltet ihr trotzdem einen antrag stellen.Vielleicht sollte ich dich in diesen zusammenhang noch einmal darauf hinweisen,das die behörde sagen wird,du sollst unterhalt von deinen eltern einfordern.Das ist ganz normal,weil Unterhaltszahlungen eine vorrangige Leistung sind um deinen Bedarf zu decken.

Allerdings kannst du das ablehnen mit der Begründung,dass

* eltern deren tochter schwanger ist oder ihr "leibliches kind" bis zur vollendung des sechsten lebensjahres betreut nicht unterhaltspflichtig sind.das gilt auch für minderjährige töchter. (§33 Abs.2 Nr.3 und 4 SGB II)

Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

MfG
Codeman

Die Ägypter
25.07.2007, 18:44
Hallo Fire,

sobald das Kind da ist, bildest du mit deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft innerhalb der Hausgemeinschaft deiner Eltern.

Deine Eltern bleiben zwar für dich unterhaltspflichtig (keine abgeschlossene Erstausbildung) aber nachrangig eben auch der Kindesvater (Betreuungsunterhalt an dich wegen des Kindes).

Du könntest mit Kind auch ausziehen, wenn die Wohnverhältnisse zu beengt sind und du es vorweg bei der ArGe beantragst.

Für dein Kind ist vorrangig Unterhalt zu erwirken oder aber Unterhaltsvorschussgeld - Kindergeld für dich kann dir übertragen werden und wird neben dem Kindergeld für dein Kind voll angerechnet.

Elterngeld ist dann auch zu beantragen und wird nicht angerechnet.