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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Ausbildung. Bekomme ich ALG?


dinosaur87
25.07.2007, 18:28
Hallo,

Zurzeit leiste ich meinen Zivildienst den ich Ende August diesen Jahres beenden werde. Am 1. Oktober beginne ich ein Studium an einer Akademie wo ich monatlich 360 € zahlen muss.

- Ich bin 20 Jahre alt
- abgeschlossene Berufsfachschulausbildung (Eltern haben finanziert)
- bekomme kein Bafög im Studium, weil Vater zuviel verdient
- Eltern leben "dauernd getrennt" Noch nicht geschieden
- Ich bekomme keine Fahrtkostenerstattung - Ticket kostet ab Oktober 164 € pro Monat
- Ich bekomme Kindergeld
- Mein Vater muss an mich nach Ende des Zivildienstes Unterhalt zahlen
- Ich habe seit über 2 Jahren einen Nebenjob als Aushilfe (höchstens 270 € monatlich erhalten)


Ich habe leider keinen Überblick welche Ansprüche ich habe, wenn ich das Studium beginne.

Lohnt es sich auszuziehen und mir wird die Miete gezahlt? Bekomme ich überhaupt HartzIV? Ich muss sehr wahrscheinlich meinen Nebenjob aufgeben, weil das Studium sehr intensiv werden wird..

Es wäre toll, wenn ihr mir Tipps und Ratschläge geben könntet!

VIERZEHNNOTHELFER
25.07.2007, 18:44
Studium und Hartz IV schließen sich doch aus

dinosaur87
25.07.2007, 18:49
Hilf es mir das denn weiter:

Die Akademie ist als private Ergänzungsschule gem. §2 Abs. 2 Bafög für den 3 1/2-jährigen Ausbildungsgang ohne das Vorbereitungssemester als gleichwertig mit dem Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule anerkannt.

Codeman
25.07.2007, 18:56
Hallo,

leider muss ich dir sagen.ALG II wirst du nicht bekommen,dass hat mehere Gründe.

1. §7 Abs.5 SGB II sagt "auszubildende,deren ausbildung im rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) dem grunde nach förderungsfähig ist,haben keinen anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts".

Bei dieser sache ist es völlig unerheblich wieso du nicht gefördert wirst.bei dir das zu hohe einkommen deines vaters.Es reicht dir ALG II zu versagen,wenn die ausbildung "normalerweise" gefördert werden könnte.

Und leider ist auch nur die erstmalige Ausbildung förderungsfähig.Leider hast du nun schon eine abgeschlossene Ausbildung oder was ist eine Berufsfachschulausbildung ? Hast du dadurch schon einen beruf erlernt oder ist das nur so eine art *zwischenstop* zu deinen eigentlichen beruf ? Die angabe wäre ziemlich wichtig.

Lohnt es sich auszuziehen und mir wird die Miete gezahlt? nein es lohnt sich nicht auszuziehen und nein es wird auch keine miete übernommen.

Eine Möglichkeit wäre es evtl. seitens deines vaters Wohngeld zu beantragen.

Aber eigentlich gibt es keine wirkliche möglichkeit,jedenfalls sehe ich keine.

MfG
Codeman

dinosaur87
25.07.2007, 19:04
Hallo,

leider muss ich dir sagen.ALG II wirst du nicht bekommen,dass hat mehere Gründe.

1. §7 Abs.5 SGB II sagt "auszubildende,deren ausbildung im rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) dem grunde nach förderungsfähig ist,haben keinen anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts".

Bei dieser sache ist es völlig unerheblich wieso du nicht gefördert wirst.bei dir das zu hohe einkommen deines vaters.Es reicht dir ALG II zu versagen,wenn die ausbildung "normalerweise" gefördert werden könnte.

Und leider ist auch nur die erstmalige Ausbildung förderungsfähig.Leider hast du nun schon eine abgeschlossene Ausbildung oder was ist eine Berufsfachschulausbildung ? Hast du dadurch schon einen beruf erlernt oder ist das nur so eine art *zwischenstop* zu deinen eigentlichen beruf ? Die angabe wäre ziemlich wichtig.


Codeman

Durch die erste Aubsildung habe ich einen Beruf des Gestalters erlangt. Gleichzeitig habe ich das Fachabitur erhalten, das es mir erst ermöglich nun ein Studium als Designer zu beginnen.

demnach: abgeschlossener Beruf in gleicher Branche und Studium erst möglich durch die erste Ausbildung.

Codeman
25.07.2007, 19:22
Leider bleibt mir da nichts anderes übrig als zu sagen ***** gelaufen.Dadurch das du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,wirst du vom Bafög ausgeschlossen.

Da aber dein studium grundsätzlich Bafög-Förderungsfähig ist erhällst du kein Alg II und damit auch keine leistungen nach dem SGB II.

Einzig und alleine Wohngeld würde ich dir empfehlen.Es tut mir leid dir nichts besseres sagen zu können.

MfG
Codeman

dinosaur87
25.07.2007, 19:25
Leider bleibt mir da nichts anderes übrig als zu sagen ***** gelaufen.Dadurch das du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,wirst du vom Bafög ausgeschlossen.

Da aber dein studium grundsätzlich Bafög-Förderungsfähig ist erhällst du kein Alg II und damit auch keine leistungen nach dem SGB II.

Einzig und alleine Wohngeld würde ich dir empfehlen.Es tut mir leid dir nichts besseres sagen zu können.

MfG
Codeman

Alles klar. Dennoch vielen vielen Dank für die schnellen und konkreten Informationen! Ich werde dann ein Bildungskredit aufnehmen müssen.

MfG dinosaur87