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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag Zusatzblatt 3


Sandra.80
06.04.2006, 09:50
Hallo,
ich sitze grade den Tränen nahe vor dem Antrag für ALG 2, weiß nun nicht mehr weiter und habe leider niemanden hier den ich um Rat bitten kann,
daher wende ich mich an Euch.

Ich habe bis zum 19.03.2006 in WIlhelmshvane gelebt und dort auch ALG 2 bekommen, habe dann einen Job gefunden und bin dann nach Hamburg gezogen wegen diesem Job den ich ab dem 20.03. da hatte.
Habe zwei wOchen da gearbeitet aber nie einen VErtrag bekommen, dazu müßte ich auch noch Arbeiten machen die nicht vereinvbart waren,
war als Bürokauffrau eingestellt und mußte die Toiletten und Räume sowie Fenster putzen, dann hatte ich auch nie PAusen, eigentlich stand ja 60 Minuten Pause zu aber die mußte nebenher gemacht werden.

Da ich Diabetiker bin und regelmäßig meine Mahlzeiten brauche und auch das ganze Arbeitsklime da besch... war, es wurde immer nur geschrien, habe ich schweren HErzens gekündigt, sollte aber nichts schriftlich nachen, denn es gab ja keinen VErtrag.

Nun war ich erst beim Arbeitsamt Hamburg Mitte und habe da den Anrtrag bekommen und die waren auch sehr nett und hilfsbereit da,
bekam dann aber gestern den Anruf, dass ich nicht zu Mitte muß (dabei hatte ich mich vorher extra erkündigt wo ich hin soll und man sagte mir Mitte) sondern nach Billstedt.
Bin dann heute gleich mit dem Antrag dahin, der fast vollständig ausgefüllt war, hatte noch einige Fragen und die wollte ich da stellen. War dann bei der für mich zuständigen PErson aber mit der konnte ich garnicht reden, die war gleich nur am rum meckern,
das es ja meine shculd sei zu kündigen ohne Job und ich mir das hätte gefälligst überlegen sollen ich hätte ja erst kündigen sollen wenn der neue Job da ist.

HAbe ihr zwar die Gründe dargelegt warum ich gekündigt habe aber sie sagte nur, dass ich da erstmal eh nichts bekommen konnte und es alles meine sHculd sei und sie den Antrag so ohnehin nicht annimmt. Für meine Fragen hatte sie auch keine Zeit, drückte mir nur noch weitere Formulare in die HAnd die ich ausfüllen muß.
Da weiß ich nun nicht ganz weiter.

Also hier meine Fragen:
Zusatzblatt3: Ich habe eine Riesterrente und dies auch im Zusatzblatt 2 angegeben.
Muß ich dies dann auch auf Zusatzblatt 3 bei 2.5. eintragen?

Zusatzblatt 3 Punkt 2.2. Ist damit wirjlich das gemeint was ich im Portemonei habe?

Dann soll ich alle VErtrage Riesterente, BAusparvertrag und die Kontoauszuge der letzten drei Monate kopieren und ja nichts schwärzen, ist das rechtens?

Es wird ein Einstellungsbscheid des ALg 2 aus Wilhelmshaven benötigt, diesen habe ich grade telefonisch angefordert und hoffe das ich den schnell bekomme ohne den läuft nämlich garnichts.

Dann zu der Wohnsituation, da ich Hals über Kopf umziehen mußte, blieb keine Zeit eine Wohnung zu suchen. Wohne jetzt bei einem Schulfreund von früher (nicht mein Freund) und zahle da 100 Euro für die Miete mit. Nun verlangt diese Person, dass ich seinen Mietvertrag, eine Untermietbestätigung vom VErmieter, eine Mietbescheinigung und NAchweis von Heizungspauschalen mit vorlege, aber der Mietvertrag läuft doch nur auf ihn.
Ich bin hier zwar gemeldet steurere zu der Miete aber nur 100 Euro bei. Dann benötigen sie noch von allen im HAushalt lebenden PErsonen VErdienstbescheinigungen, Kontoauszüge, Fragebögen über den Werdegang aller im HAsuhalt lebenden PErsonen und LEbensläufe der PErsonen.
Aber ich habe mit meinem Mitbeohner nichts weiter zu tun abgesehen davon, dass wir zusammen wohnen. Der gibt mir sicher nicht die ganzen Daten und er hat einen guten Job und will ja keine Leistungen bekommen. Was soll ich da nur machen... ich weiß grade echt nicht weiter ...

Eine ganz verzweifelte

Sandra

Die Ägypter
06.04.2006, 15:06
Hallo Sandra,

da ist viel durcheinander... sortieren wir mal...

du bist wegen eines Jobs innerhalb deines ALG II-Bezuges von WHV nach HH gezogen, hast keinen Vertrag bekommen und auch keine schriftliche Bestätigung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erhalten =?

Hast du denn ein Gehalt bekommen? Wurden Soz.-Vers. Beiträge abgeführt?

Sondierung: Was nicht besteht kann man nicht kündigen, sofern kein Gehaltsfluss da war - aber.... wenn es kein Gehalt gegeben haben sollte, liegt auch Schwarzarbeit vor, also könnte die Firma belangt werden!

Zu deiner Kündigung: = wie erfolgt - nur mündlich =? Hätte keine Rechtskraft, demzufolge wärst du dort noch beschäftigt... wie lange ist das alles her?

Dann... du hattest einen Kündigungsgrund... aus gesundheitlichen Gründen wenn es Probleme mit deinem ALg II-Antrag gibt, beschaff dir ärztliche Atteste, die ausweisen, dass du Diabetes hast und die Pausen lebenswichtig sind für dich!

Zum 2. verstehst du dich mit irgend jemandem aus dieser Firma gut? Falls ja - kann der Betreffende das Nichteinhalten der Pausen bezeugen?

Anträge auf ALG II sind grundsätzlich anzunehmen - die Annahme darf nicht verweigert werden - ansonsten schick ihn per Einschreiben/Rückschein und lass dir bestätigen von einer Bekannten oder so, was neben Antrag noch im Umschlag ist (Extrablatt für dich) = keine Originale schicken... Kontoauszüge verweigern! Diese dürfen nur im konkreten Verdachtsfall eingesehen werden - wenn du sie doch schickst darfst du Ausgaben schwärzen... Ansonsten sollen sie dich anschreiben...

Mietanteil/Untermiete: Zahlung gegen Quittung oder Überweisung = diese Auszüge dem Antrag zunächst beilegen! Untermietvertrag nachholen bzw. auf Wohnungssuche gehen, vorher die Angemessenheitsgrenzen schriftlich erfragen (Anschreiben/RS)...

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.... Belegen musst du nur das, was über dein Schonvermögen hinausgeht.....

Sandra.80
06.04.2006, 15:38
Hallo Kristin,

zunächst einmal Danke für Deinen BEitrag. Hilft schon ein wenig weiter.

Ja, ich bin nach HH gezogen wegen dem Job. HAbe vorher Alg2 bekommen, als ich dann davon erfahren habe, dass ich den Job habe bin ich zum Arbeitsamt in WHV und habe da gemeldet, dass ich ab dem 20.3. Arbeit habe. Umgezogen bin ich erst am WE davor also am 18. und 19.03. da ich bis zum 17.03. noch in einer MAßnahme vom AA war.Ich habe keine Schriftliche BEstätigung oder VErtrag über das BEstehen des Arbeitsverhältnisses.

Gehalt habe ich bekommen und auch Soz.-VErsicherung wurde bezahlt.

Habe am 31.03. gekündigt, man sagte mir, dass ich das nicht schriftlich machen muß weil es ja auch keinen Arbeitsvertrag gibt bisher.

Eine Ärztliche Bescheinigung wegen dem Diabetes bekomme ich ja vom Arzt benötige die ja auch für den Antrag auf Mehrbedarf.

In der Firma waren nur wenige die ich kennengelernt habe 2 und der Chef und alle sind mit jemandem aus der Firma verwandt oder zusammen, der Hauptsitz ist in Saarbrücken. In HH nur ein kleines Büro.

Wegen dem Untermietvertrag wollen wir jetzt mit dem VErmieter reden was machbar ist, da ich zunächst hier wohnen bleiben werde,.

Muß ich denn von dem Mitbewohner alles offfen legen? Wollen auch Meldebestätigungen von allen Mitbewohnern, ist das nötig wenn man nicht verwandt ist? Das geht die doch garnichts an...


Dann habe ich noch die "Arbeitspaket" zur Vorbereitung Formulare bekommen was hat es damit auf sich, kannte ich aus WHV garnicht.

Und muß ich wirklich alle VErträge detailiert kopieren?

Sandra

Die Ägypter
06.04.2006, 17:46
Hallo Sandra,

Gehalt habe ich bekommen und auch Soz.-VErsicherung wurde bezahlt.

Habe am 31.03. gekündigt, man sagte mir, dass ich das nicht schriftlich machen muß weil es ja auch keinen Arbeitsvertrag gibt bisher

= das Arbeitsverhältnis hätte unbedingt schriftlich gekündigt werden müssen, ob ein Vertrag vorliegt, ist irrelevant, da Gehalt geflossen ist.
Demzufolge ist das AV nicht korrekt gekündigt und besteht fort...

Das ist aber eine Formalie...

Ich kann dir auch nicht alles umfassend beantworten. Wenn du eine WG anvisierst - dann sind die Daten deiner Mitbewohner nicht entscheidend, denn du bildest nur mit dir selbst eine BG - nur für die Nebenkosten relevantes muss neben dem Untermietvertrag und der Gesamt-Nebenkostenabrechnung abgegeben werden... und natürlich der Nachweis, dass du dort gemeldet bist sowie der Nachweis der Mietzahlung aus diesem Untermietverhältnis.

Sandra.80
06.04.2006, 17:53
Muß dann also eine Kündigung noch im NAchhineins chreiben. Muß die von beiden Seiten unterschrieben sein? Und was muß darin stehen? HAbe sowas noch nie machen müssen...