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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abfindung und 1/5tel Besteuerung! Hab danach nur Krankengeld


fehlgekauft
25.07.2007, 21:21
hallo.
ich hab ein kleines problem.
ich bekomme im januar eine abfindung, da meine arbeitsstelle betriebsbedingt
zum 30.11.07 gekündigt wurde.
ich bin danach wohl arbeitslos bzw. erhalte krankengeld, da ich ab november
eine kur (dauer mind. 2 monate) mache.
kann sein, dass ich bestimmt bis mitte nächstes jahr krankgeschrieben bin.

zählt das krankengeld als einkommen? wg. lohnsteuer auf die abfindung?
beim alg1 würde mir von der abfindung so gut wie keine lohnsteuer abgezogen!
wie ist das beim krankengeld?

danke

StephanK
27.07.2007, 07:33
zählt das krankengeld als einkommen? wg. lohnsteuer auf die abfindung?"Jein", das Krankengeld ist zwar eine steuerfreie Einnahme, wird also selbst nicht besteuert, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt (§ 32b Einkommensteuergesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html)). Das bedeutet: Dein persönlicher Steuersatz (Prozentsatz) wird so errechnet, als ob das Krankengeld steuerpflichtig wäre. Die tatsächliche Steuer errechnet sich dann aber nach dem Einkommen ohne Krankengeld.

Leider ist mir unklar, wie Dein Krankengeldanspruch sich errechnen wird, wenn Deine Kur erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses beginnen sollte (?). Normalerweise wird es in Höhe des Alg-Anspruches gezahlt, aber wegen der Abfindung wird Dein Alg-Anspruch erst einmal "ruhen", also Null Euro betragen. Das solltest Du besser vorher bei Deiner Krankenkasse erfragen.