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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1Euro Job trotz Schwerbehinderung 40%


peter1900
25.07.2007, 22:11
Erst mal Hallo zusammen, falls ich irgendetwas nicht ganz richtig machen sollte, bitte ich erst mal um Entschuldigung,
habe aber mit Internet und Schreiben erst vor kurzem bei Bekannten was mitbekommen, und sitze z.Z. in einem Internetcafe, sorry... soll noch vorkommen,
kein Internet zu haben.

Zu mir, bin 47 Jahre alt, hab Diabetes Mellitus Typ I ( Insulinplichtig ),
Schwerbehinderung 40%, und hab bis August 2006 bei einem in Frankfurt ansässigem TV Sender gearbeitet als freier Mitarbeiter,
10 Jahre lang, ohne Arbeitslosengeldversicherung, wurde trotz mehrmaligem Nachfragen immer abgeschmettert.
Dann kam ein neuer Chef in die Abteilung, als Freier bin ich am längsten da gewesen, und hab einfach keine neuen Aufträge mehr bekommen.
Hab mit Betriebsrat noch Versuche gestartet, war sinnlos gewesen.

Hab mich dann Arbeitssuchend gemeldet und ALG II bekommen.
Trotz intensiver Bemühungen in der ganzen Gegend meinerseits hab ich immer noch keine neuen Sender zum Arbeiten gefunden...
Am Jahresanfang hab ich dann eine Einladung ins Jobcenter bekomen, bin auch hingegengen, hatte gehofft,
die hätten einen Job oder ein paar andere Vorschläge, weil Sie das ja jeden Tag machen, aber pustekuchen,
die Sb hat nur mein Arbeitssuchend Profil upgedatet und mich ausgefragt... aber ohne greifbaren Vorschlag oder Job oder sonstige Angebote.

Vor 2 Wo. hab ich dann Post vom Sb bekommen, soll als Bürohilfsbote bei einem Träger anfangen, 25 h die Woche, pro h 1,50E als Zusatzjob, Zusatzverdienst, Zeitraum ...07.07-...07.08, also mindestens 1 Jahr, soll mich Mi 18.7.07 bei einer GmbH melden, die mich an einen für mich passenden Träger weitervermitteln soll... soll dann gemeinnützig arbeiten. Bin hingegangen, in der Info-Veranstaltung hieß es dann u.A., kein Urlaubsanspruch,
keine Fortzahlung im Krankheitsfall, und das ich öfter krank und/oder einfach aufgrund meiner Erkrankung nicht Arbeitsfähig bin,
hat eingentlich auch niemand interessiert.

Hab dann ein Formular ausgefüllt, aber den Passus über Datenaustausch zw. GmbH und Jobcenter getrichen,
weil die auch Gesprächsinfos weitergeben wollten, und das, soweit ich weiß, nur zwischen Behörden, aber nicht zw. privaten GmbH´s laut Datenschutz erlaubt ist, hab ich mal gelesen. Und die zwei Seiten nur U.V., also unter Vorbehalt unterschrieben.

Heute war ich dann bei der vermittelnden Sb der GmbH, die hatte ein echtes Problem mit der Streichung, wollte das nicht akzeptieren,
solle mich nochmal schlau machen bei DGB u.a., Sb wolle auch mal ihre eigene Rechtsabteilung dazu fragen, habe mehrfach gesagt,
habe nichts gegen Job, habe aber die anerkannte Behinderung von 40%, Antwort: damit könne Sie so nichts anfangen,
aber Bürohilfsbote könnte ich damit werden, hat Sie nicht interessiert, und als ich dann nochmal auf meine technische Qualifizierung zu sprechen kam,
sagte sie, wenn ich darauf oder auf eine ähnliche Tätigkeit betehen würde, könnte sie leider nichts für mich tun, sie würde mich dann wieder an das Jobcenter zurückleiten, aber das hätte (unangenehme) Konsequenzen... Ob ich auf meinen Bereich bestehen würde
(dann könnten Wir uns alles andere sparen und Sie teilt das dem Jobcenter mit den entspr, Konsq. für mich mit) oder auch bereit wäre,
in einem fremden Bereich zu arbeiten.
Hab dann gesagt, bin immer noch arbeitsbereit, aber was soll das für einen Sinn haben... darauf hab ich keine Antwort erhalten, muss noch sagen,
das während des ges. Gesprächs die Tür offen war und auch immer mal eine Kollegin von gegenüber rein kam und sich eingemischt hat.
Wir sind jetzt so verblieben, Sie wird heut nichts aufnehmen, ich soll Sb im Jobcenter kontaktieren,
und habe einen neuen Termin nächsten Mittwoch...
Auf Deutsch: Hilfe, ich fühl mich ver... und Diese Personen haben überhaupt keinen Ahnung...

+über Hilfe, weitere Verhaltensanregungen und auch die Sit. mit der Schwerbehinderung und deren Einfluss,
hab ich keine Ahnung, wäre für Tips überaus dankbar Gruß Peter

Mann O Mann, hab mir meine technische Quali hart erarbeitet!!!

StephanK
25.07.2007, 22:53
:welcome: Peter,
Dein Beitrag enthält viel input, deswegen werde ich Einzelthemen extrahieren.

(1) Behinderung
Mit einem GdB von 40 % bist Du nicht schwerbehindert (allenfalls Schwerbehinderten gleichgestellt, aber das hättest Du vermutlich geschrieben, wenn es zuträfe). Davon abgesehen hindert die Behinderung als solche keinen 1-€-Job sondern allenfalls einen, in dem Dir Dinge abverlangt würden, die Deine Behinderung nicht erlaubt. Ich bin auf diese Weise (GdB 50 %, anderer medizinischer Hintergrund) um einen 1-€-Job "herumgekommen", d.h. das Gespräch mit dem Träger ergab, dass er nur "Hau-Ruck-Jobs" anzubieten hatte, von denen ich die Finger lassen muss. Ein Diabetes zieht aber nicht solche Einschränkungen nach sich und "Spritz-Pausen" und dergleichen lassen sich eigentlich immer einbauen.
Kurzum: ich denke, deswegen ist ein 1-€-Job nicht unmöglich.

(2) Einen 1-€-Job von vornherein auf ein ganzes Jahr auszulegen ist - vorsichtig ausgedrückt - fragwürdig und allemal für jemanden in Deiner Situation. Du bist noch nicht mal ein Jahr arbeitslos und nicht wirklich "arbeitsmarktfern", wie es im BA-Deutsch heisst. Deine Job-Chancen mögen zwar alters- und gesundheitsbedingt mäßig sein, aber es geht bei Dir nicht um Themen, die bei 1-€-Jobs (zumindest vorgeblich) eine Rolle spielen, nämlich (Wieder-) Gewöhnung an einen geregelten Tagesablauf und an die Übernahme von Verantwortung usw. Auf "Sozialarbeiterdeutsch": Offizielles Ziel der 1-€-Jobs ist eine Re-Integration in die Arbeitswelt (vom Arbeitsmarkt reden wir besser mal nicht...) und die Vermeidung der entsozialisierenden Wirkungen von Langzeitarbeitslosigkeit.
Kurzum: Wenn Du überhaupt ein geeignetes "Objekt" für einen 1-€-Job sein solltest, dann nicht mit dieser Dauer, denn Dein "Resozialisierungsbedarf" dürfte sich in engen Grenzen halten, wenn es ihn überhaupt gibt.

Ich denke, dass Du darüber mit Deinem "persönlichen Ansprechpartner" bei der ARGE reden solltest und ihn ernsthaft fragen, welche Verbesserung Deiner Arbeitsmarktchancen dadurch seiner Meinung nach bewirkt werden.

(3) Thema Datenschutz: Ich kann Dein Bauchgrimmen gut verstehen und weiss auch, dass oft ist, was nicht sein darf, denn es ist halt nicht so, dass nicht sein könnte was nicht sein darf. Grundlage ist aber halt, was sein sollte, sprich: was das Gesetz erlaubt und was nicht.

Wenn Du die Lektüre von Gesetzestexten erträgst empfehle ich Dir mal das Kapitel Schutz der Sozialdaten (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG001502308) im Zehnten Buch des Sozialgesetzbuches und speziell des § 51 des Zweiten Buches (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__51.html).
Gegen den Datenaustausch zwischen Jobcenter und dem Job-Träger wirst Du Dich nicht wehren können; er ist vom Gesetz gebilligt und vorgesehen. Die GmbH unterliegt insoweit auch den Datenschutzvorschriften des öffentlichen Dienstes, die strenger als jene für die Wirtschaft sind - falls Dich das e bissi beruhigt.

peter1900
26.07.2007, 13:24
Hallo und danke für die Antwort und die Tips...
in meinem Bescheid zum GdB 40% steht drin, das ich gehbehindert bin, hab neuerdings auch Probleme im Arm-Brust Bereich, muss auch mal wieder zum Arzt usw., ist also alles nichts wert, hab auch i.A. nichts dabei an Unterl., werde mich später noch ausführlicher melden gruß Peter