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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lastenzuschuss


Andi
06.04.2006, 12:05
Ich habe mal ne Frage zu dem "Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims"

Wer hat Erfahrung und weiß wo ich was beantragen kann.
Wie hoch der Betrag ist.

Ich kämpfe seit ALG2 für eine adequate Miete. Sei es ein Pauschalbetrag oder was auch immer. Es fehlen mir jeden Monat 160Euro...sind im Jahr 1920Euro, die irgendwo her kommen müssen.

StephanK
06.04.2006, 12:26
:welcome: Andi,
ich verstehe den Hintergrund Deiner Frage nicht ganz.
Du bist Eigentümer, ja?
Und was bedeutet dann, dass Du "für eine adäquate Miete kämpfst"? Oder meinst Du, dass Deine Kosten für das Haus oder die Wohnung angemessen berücksichtigt werden?

Andi
08.04.2006, 10:41
Hallo Stephan,

ja, bin Eigentümer und habe Kosten für die "Miete" von gut 400 Euro.
Die Kosten teilen sich auf in Tilgungszins, welcher vom Amt gezahlt wird, und in Bausparer, der natürlich nicht bezahlt wird.

Nun halten sich meine Kosten ja im Rahmen einer akzeptablen Miete für eine Einzelperson.
Was für den Mieter die Miete ist, ist ja für den Eigentümer die zu tragenden monatlichen Kosten. So in etwa.

Habe ich eine Chance, da eine adäquate "Pauschmiete" zu bekommen?
Ich las letztens von einem Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims.

StephanK
08.04.2006, 11:23
Die Parallele zur Miete, die Du ziehst, ist ein bisschen schief (deswegen auch meine Nachfrage). Miete setzt sich ja zusammen aus den Kosten des Vermieters plus dessen Gewinn. Bei Wohnungseigentümern geht es ausschließlich um die Kosten, und da werden nur die realen Kosten bezahlt, keine pauschalierten Beträge.

Du musst also der ARGE alles nachweisen.
Wenn es sich um eine Eigentumswohung handelt, die von einer Verwaltungsgesellschaft betreut wird, hast Du es relativ einfach, denn dann bekommst Du Abrechnungen, die Du der ARGE vorlegen kannst. Das betrifft vor allem das monatliche Hausgeld. Darüber werden meistens auch Posten wie Müllabfuhr usw. geregelt, so dass Du nichts extra nachweisen musst. Im einzelnen kommt es eben darauf an, was über den Verwalter und was individuell abgerechnet wird (oft: Heizung).
Einmalige Umlagen für Instandhaltungsarbeiten, die nicht aus der Rücklage gedeckt werden können, werden auch von der ARGE bezahlt, wenn Du sie einzeln und (wichtig) alsbald nachweist, nachdem die Zahlung angefordert wurde.

Andi
12.04.2006, 10:39
Nun, das dachte ich mir fast so.

Dann weiß ich auch nicht, wovon ich die restlichen 200 Euro monatlich holen soll. Gezahlt werden müssen sie ja.

Ist auch irgendwie der Wahnsinn, das ich in Miete das Problem nicht hätte.
Nu hol ich mir Eigentum, sitzte dann hopefully im Alter nicht dem Sozialamt auf der Tasche....eijeijei.... :?