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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld bei Teilzeit


thotanulm
19.05.2005, 09:02
Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier und muss mich leider aus gesundheitlichen Gründen ab September 2005 in das "Heer der Arbeitslosen" einreihen.
Da ich ab Sept. Arbeitslosengeld beziehe ( ich habe vorher 25 Jahre Vollzeit/Schicht gearbeitet) und drei Kinder habe , nehme ich mal an das ich 67% bekomme. Nun meine Frage:
Um wieviel würde sich mein Arbeitslosengeldanspruch verringern, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch für Teilzeitarbeit zur Verfügung stehen würde?
Wären das dann nur 33,5 %?
Wenn ich aber Vollzeit , aber keine Schicht mehr arbeiten wollte/könnte müsste ich dann auch mit Abzügen rechnen?

Danke im voraus für eure Antworten.

StephanK
19.05.2005, 09:32
Hallo thotanulm :welcome:

Ja, es ist leider so, dass Du Einbußen hinnehmen musst, wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast und künftig nur noch Teilzeit arbeiten willst, und zwar im Verhältnis Vollzeit ./. zukünftig gewünschte Arbeitszeit - also bei Halbtagstätigkeit gibt's nur noch die Hälfte dessen, was Dir sonst an Arbeitslosengeld zustehen würde. Nachzulesen ist das in § 131 Absatz 5 SGB III (Drittes Buch des Sozialgesetzbuches).

Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen dahinter stehen, könnte es aber sein, dass Du Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen hast oder eventuell auch auf eine (Teil-)Erwerbslosigkeitsrente. Das solltest Du am besten mit jemand im Reha-Team der Arbeitsagentur besprechen (lass Dir dazu einen Extra-Termin geben und nimm dazu mit, was Du an ärztlichen Unterlagen und ähnlichem hast), eventuell auch mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Deines Rentenversicherungsträgers (LVA oder BfA).

Schneida
19.05.2005, 22:01
Erwerbsunfähigkeitsrenten

Ich kann nur dringend empfehlen, sich sehr schlau dazu zu machen. Ein einmal gestellter Rentenantrag kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Das heißt: Vorher durchrechnen

:!:

Die Materie mit den Renten ist ziemlich kompliziert und manchmal kommt man besser hin, wenn man zunächst Krankengeld bezieht und dann einen Reha-Antrag stellt. Unbedingt beraten lassen bei LVA o.ä.

Grüße

E.Schneider

Kerstin
07.04.2006, 10:14
Hallo

wollte nur mal hinzufügen das man, wenn man Teilzeit gearbeitet hab (hab ich damals um meinen Job zu behalten 2 Jahre gemacht) aber VOLLZEIT zur Verfügung steht, doch nur das ALG1 auf das Teilzeitgeld bekommt.

Is ja eigentlich auch klar, nur irgendwie müsste bei der Argumentation des AA der Hase ja eigentlich auch andersrum laufen. Wenn man bedenkt wie lange ich Vollzeit eingezahlt habe könnte man ja wenigestens nen Schnitt errechnen oder so.

Habe auch ne Vollzeit Massnahme gemacht und einen Ausgleich beantragt aber der wurde abgelehnt weil ich (bankkauffrau) ja wesentlich mehr bekomme als "Arbeiter im Bau und Reinigungsgewerbe" :patsch:

Ich frag mich irgendwie was die mir damit sagen wollten. Naja. Ich war so deprimiert das ich für einen Widerspruch (es wäre der 3. gewesen) keinen Nerv mehr hatte.

Sorry wegen *mal ausheul*

kerstin