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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wohnung mit Vater meines Kindes


Isa78
06.04.2006, 13:20
Hallo!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Kurz zu meiner Situation: Ich (27),Mutter eines 6 Monate alten Sohnes, bin seit Dez. 2005 Alg II Empfängerin. Habe vor der Geburt meines Sohnes als Erzieherin gearbeitet. Mit dem Vater meines Kindes bin ich zusammen, allerdings wohnen wir nicht in einem Haushalt.
Momentan wohne ich mit meinem Sohn in einer 2 Zimmer Wohnung, die 300 € kalt kostet ( warm 365 €). Die Kosten wurden problemlos von der ARGE übernommen. Nun habe ich gestern einen Anruf von meinem Vermieter bekommen, er möchte das gesamte Haus verkaufen. Ich würde zwar gern in meiner Wohnung bleiben, aber möchte mich nicht darauf verlassen, dass der Käufer des Hauses mich als Mieter übernimmt. Und,ob ich nach vorheriger Absprache mit dem Amt die Wohnung wechseln kann. Auf was muss ich achten????

Jetzt würde ich gerne wissen in welcher Höhe das Arbeitsamt Kosten (kalt) für eine Wohnung übernimmt, wie hoch die Nebenkosten sein dürfen und wie groß sie sein darf. Ich wohne im Rems-Murr-Kreis (Stadt Schorndorf).

Und was sich ändern würde, wenn ich mit dem Vater meines Kindes zusammenziehen würde.
Er ist Student und bezieht ca. 350 € Bafög.

Die Ägypter
06.04.2006, 16:20
Hallo Isa78,

mit dem Vater zusammenziehen? Kann ich dir nicht empfehlen - das ALG II würde empfindlich gekürzt, der Alleinerziehendenzuschlag fällt weg!

Was die Wohnung angeht - dein Vermieter soll dir schriftlich mitteilen, dass Verkauf ansteht und das Mietverhältnis nicht mehr geschützt ist - weil er nicht weiß, wie sich die Rechtsnachfolge mit dem neuen Eigentümer gestaltet!

Dieses Schreiben schickst du dann in Kopie an deine ArGe mit dem Antrag auf Erteilung einer Umzugserlaubnis (Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug!) und schreibst, dass du mit Kind sonst gefährdet bist, wohnungslos zu werden...

Im ALG II-Bezug und mit Baby findet sich nicht so leicht eine Wohung - wie ich aus eigener Erfahrung weiß...

In diesem Schreiben fragst du die ArGe dann auch gleich nach den Angemessenheitsbestimmungen zur KDU, also wie hoch deine Warmmiete höchstens sein darf...

Das Ganze per Einschreiben/Rückschein an die ArGe senden und abwarten!

Isa78
06.04.2006, 21:10
Danke für die schnelle Antwort. Habe mittlerweile beim Arbeitsamt angerufen. Mein Sohn und ich bekommen eine Kaltmiete bis 347 € bezahlt, alles was darüber geht, müssen wir selbst zahlen. Bin ja schon mal froh, dass das geht. Denn für 350 € lässt sich bei uns nur schwer überhaupt irgendeine Wohnung finden.

Falls wir zusammenziehen, wird nur 2/3 der Miete übernommen, für den Rest müsste mein Freund aufkommen. und wie von dir schon erwähnt knapp 130 € Mehrbedarf für Alleinerziehende würden auch noch wegfallen. Da muss man sich das mit dem Zusammenziehen echt 2mal überlegen.