Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre Arbeitslosengeld berechtigt?
Hallo an Alle !
Bin heute zum ersten Mal hier und denke, das hier ein wirklich guter Punkt ist, an dem man wirkliche und praktische Dinge zum Thema Arbeitslosigkeit erfahren kann. Eigentlich geht es um meinen Lebensgefährten - im März 2004 fand er Arbeit über eine Zeitarbeitsfirma und bekam dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nach bereits zwei Monaten bot ihm der Kunde die Übernahme ein - vorerst - auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis an. Aufgrund der Verdienstunterschiede gab es hier kein Überlegen. Jetzt ist es leider so, dass nach Ablauf des Jahresvertrages (Ende Juni) doch vorerst keine Übernahme möglich ist. Also, Anmeldung bei AA, Besorgung der Arbeitsbescheinigungen etc. Jetzt kam von der Sachbearbeiterin die Hiobsbotschaft - Sperre der Leistungen für drei Monate, da der Vertrag bei der Zeitarbeitsfirma unbefristet war ! Ist das normal? Oder gibt es hier Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen? Für eure Hilfe schon einmal vielen Dank im Voraus !
StephanK
19.05.2005, 10:49
Hallo Annie! :welcome:
Wenn ich den Ablauf richtig verstanden habe, bemängelt die AA, dass er einen unbefristeten Arbeitsvertrag (mit der Zeitarbeitsfirma) gekündigt hatte, um einen befristeten (mit deren Kunden) abzuschließen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Befristete Arbeitsverträge sind heute Alltag, und es ging auch um ein ganzes Jahr. Man könnte es aus AA-Sicht noch verstehen, wenn er einen unbefristeten Vertrag zugunsten eines Dreimonatsjobs gekündigt hätte, aber ein Jahr ist schon was anderes. Außerdem setzt die Verhängung einer Sperrzeit ein GROB FAHRLÄSSIGES Verhalten voraus, das ich hier nicht erkennen kann. Widerspruch kann und vor allem sollte in jedem Fall eingelegt werden und dabei erläutert werden, warum die Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma nicht fahrlässig war.
Ein bisschen drängt sich der Verdacht auf, dass der AA-Mitarbeiter deswegen mauert, weil infolge des höheren Lohns im letzten Arbeitsverhältnis aus das Arbeitslosengeld höher ausfällt...
Hallo Stefan !
Danke für die schnelle Antwort. So, wie du die Sache verstanden hast, ist es ganz richtig. Das einzige Argument für diese angebliche Sperre ist, dass eben dieser unbefristete Vertrag gegen einen befristeten - mit einem mehr als doppelt hohem Nettoverdienst - getauscht wurde. Man ist sich nur nicht mehr sicher, ob irgendwelche Sperren, Ablehnungen o.ä. heute nur noch nach dem "Gutdünken" der AA-Mitarbeiter erstellt werden. Wir haben nämlich in der Familie schon skurrile Dinge mit dem Arbeitsamt erlebt. So nahm mein - in Essen lebender Schwager - eine Tätigkeit bei ebenfalls einer Zeitarbeitsfirma in Hannover an, wobei der Verdienst die Hälfte geringer war, als das was ihm u. seine Ehefrau lt. Hartz IV zustand. Er bekam Freitag nachmittags von der Firma die Benachrichtigung, dass sie ihn gern einstellen würden und er Montag morgen um 6.00 Uhr bei der Firma sein sollte. Gesagt getan. Er wohnte bei uns im Umkreis Hannover und dann wurde ein Antrag auf Trennungskostenbeihilfe gestellt, da er mit knapp 650 Euro netto so gut wie gar nichts bezahlen konnte. Dieser Antrag wurde dann zweimal abgelehnt mit der Begründung auf verspätete Antragstellung. Auch die Erklärungen und Stellungnahmen, dass es gar nicht möglich war, diesen Antrag früher zu stellen waren überflüssig. Zum Glück wurde er jetzt zwischenzeitlich auch übernommen (befristet) und wohnt jetzt in Hannover. Aber mir fällt zu dieser Bürokratie und zu den ganzen Arbeitsverhinderungsmaßnahmen wirklich nichts mehr ein...
Grüße aus Hannover
StephanK
19.05.2005, 12:34
Ich habe inzwischen beim Nachrecherchieren gesehen, dass es für diese Fälle (Sperrzeitverhängung wegen "Aufgabe" des Arbeitsplatzes) interne Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit gibt. Diese sind sehr wahrscheinlich nicht offiziell veröffentlicht ... aber vielleicht doch einsehbar. Ich bin am rumgucken, ob ich da was finde, bisher allerdings erfolglos.
Davon unabhängig muss man ja einfach sehen: wenn die BA mit ihrer Argumentation "durchkäme", dann wäre sozusagen der Weg in's Uferlose geöffnet: Sie könnte bei anderen auf die Idee kommen, zu sagen, das vorvorvorletzte Arbeitsverhältnis sei vom Arbeitnehmer gekündigt worden - und wenn er das nicht getan hätte, dann wären die nachfolgenden Ereignisse und Arbeitsverhältnisse, die letztlich zur Arbeitslosigkeit geführt haben, auch nicht eingetreten. Also eine beliebig zu verlängernde Kausalitätskette.
Erst einmal vielen Dank für die Hilfe ! Und sorry für das Stephan mit f...
Ich habe ja auch schon im Internet nach Anhaltspunkten für Gründe bzw. Anlässe gesucht, die diese Sperre rechtfertigen. Allerdings gibt es leider keine konkrete "Liste oder Aufstellung" mit diesen Gründen. Es ist ja alles immer sehr allgemein gehalten. Auf jeden Fall werden wir gegen so einen Bescheid Widerspruch einlegen. Aber mit diesen Verzögerungs- und Abwimmelungstaktiken wird man ja irgendwann verrückt... Es ist ja nicht, dass man unbedingt arbeitslos sein möchte, weil ja auch das eine finanziell schlechte Alternative darstellt, sondern dass man für die Zeit, in der man keine Arbeit hat, wenigstens seinen nötigen Lebensunterhalt sichern kann. Danke jedenfalls nochmal für deine Hilfe !
Und nochmal - Grüße aus dem sonnigen Hannover...
StephanK
19.05.2005, 16:34
Hallo Annie,
ich hab's nicht gefunden, sondern der user Betroffener :applaus: - aber ich schreibe jetzt trotzdem die Antwort:
Die fragliche interne Dienstanweisung der Bundesagentur ist doch öffentlich zugänglich, und zwar auf folgender website:
http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Rolfs/Institute_Projekte/Sozialrecht/Sperrzeit/DA.pdf
Auf Seite 8/9 wirst Du zu Deiner Frage folgendes finden:
"Bei Befristung des weiteren Versicherungspflichtverhältnisses bleibt ein Sperrzeitsachverhalt auch für die danach folgende Arbeitslosigkeit ursächlich. Erfolgt erst dann eine Arbeitslosmeldung, so tritt ggf. eine Sperrzeit im Anschluss an das zweite Beschäftigungsverhältnis ein. Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr vergangen ist."
Die BA hat also ihrer Dienstanweisung entsprechend gehandelt, was für Euch leider bedeutet, dass es gar nicht gut aussieht. Meine ganz persönliche Auffassung ist, dass diese Dienstanweisung weiter geht ("schärfer" ist) als das Gesetz, das sie konkretisieren soll, so dass darauf gestützte Entscheidungen nicht rechtmäßig wären. Aber ich muss zugeben, dass eine darauf gestützte Klage eine hochgradig spekulative Sache wäre, zu der man Euch guten Gewissens nicht raten kann. Deswegen werdet Ihr diese Sperrzeit wohl leider hinnehmen müssen.
Grüße aus dem bewölkten Köln :-)
Stephan
Hallo,
dieser Beitrag ist schon etwas älter, aber ich habe mal eine Frage dazu:
Verstehe ich das richtig, dass die Sperre entfällt, wenn der unbefristete Vertrag 2008 für 3 Monate bestand und man dann 2 Jahre in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand?
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn man sein Arbeitsverhältnis aufgibt ohne wichtigen Grund gemäß § 144 Abs. 1 Nr.1 SGB III.
Liegen zwischen dem Ereignis welches die Sperrzeit begründet und dem Tag der Arbeitslosigkeit mehr als ein Jahr so mindert sich lediglich die Anspruchsdauer auf Alg nicht, gemäß § 128 Abs. 2 2.HS SGB III.
Soll heißen eine Sperrzeit tritt ein, hat aber keine Auswirkungen auf den Alg Bezug und die Anspruchsdauer.
Hi Chummer,
dazu habe ich noch was unter http://bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXXIV/Arbeitsrecht282/arbeitsrecht282.html gefunden. Ist con Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg, gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.
Helmut Schön hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgegeben, um eine Befristung in der 2. Bundesliga einzugehen. Da dieses befristete Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wurde, liegt in der Gesamtschau eine Arbeitsaufgabe vor, die zu einer Sperrzeit führen könnte.
Von einer Sperrzeit ist nur abzusehen, wenn ein wichtiger Grund i.S.d. § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III vorliegt. Bei der Beurteilung des wichtigen Grundes ist zu beachten, daß dem Arbeitnehmer die Freiheit der Berufswahl grundsätzlich verbürgt ist.
Wegen dieser jedem Arbeitnehmer zustehenden Grundrechtsposition muß generell auch die Möglichkeit vorhanden sein, attraktive andere Arbeitsverhältnisse aufzunehmen und ein weniger attraktives Arbeitsverhältnis zu beenden.
Der Aufstieg eines Trainers von der Regionalliga in die 2. Bundesliga ist sowohl von der Aufgabe, wie auch von den Einkommensverhältnisse her ein deutlicher Aufstieg. Es kann dem Arbeitnehmer nicht verwehrt werden, eine finanziell weitaus attraktivere Position einzunehmen, auch wenn er das Risiko der Befristung dabei eingehen muß.
Nach Abwägung der Gesamtumstände muß deshalb davon ausgegangen werden, daß der Trainer Helmut Schön einen wichtigen Grund zum Aussteigen aus der unbefristeten Position hatte. Auch wenn letztendlich die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit fahrlässig war, so wiegt dieser wichtige Grund dies auf und verhindert die Verhängung einer Sperrzeit.
Hallo Morgy,
ähm, sorry aber die Ära des Helmut Schön ist aber nun wirklich nicht mit dem heutigen Zeitalter zu vergleichen.
:?
Gruß
Dirk
ratsuchende
07.11.2009, 07:53
Hallo!
Das Urteil gilt aber immer noch, und war, zumindest bis vor 1 Jahr auch in den Durchführungsanweisungen der Agentur zu finden.
Wer eine unbefristete Stelle zugunsten einer mind. auf 3 Monate befristeten Stelle aufgibt und dabei z.B. von Leiharbeit zu einer Direktanstellung wechselt, bekommt KEINE Sperre. Ähnlich dürfte es sich bei längerer Befristung, ohne daß Leiharbeit im Spiel ist, verhalten, wenn die neue Stelle Vorteile bietet (bessere Aufstiegsschancen, bessere Bezahlung, näher am Wohnort etc.). Der Stellenwechsel soll durch die Agentur nicht behindert werden!!!
@ ratsuchende: bei der Aussage geh ich nicht mit.
Es mag sein da es in dem speziellen Fall so sein mag und ein Gericht so entschieden hat. Aber wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vom AN gekündigt wird zugunsten eines befristeten und das befristete Arbeitsverhältnis nicht min. auf ein Jahr abgeschlossen war, so hat der AN immer Pech gehabt. Ich vermute mal das bei dem Urteil darauf abgezielt wurde das im Profifußballbereich es durchaus üblich ist befristete Verträge nur zu bekommen. Aber bei Ottonormal AN wird das gezeigte VErhalten zum Eintritt einer Sperrzeit und zur Minderung der Anspruchsdauer auf Alg führen.
Ich bin es nicht
07.11.2009, 11:49
wobei das hier sich doch recht interessant liest ...
Im zweiten Verfahren (AZ B 11a AL 55/05 R) hatte die Klägerin ihre unbefristete Stelle als Angestellte im Vertriebsinnendienst gekündigt und war in ein befristetes Arbeitsverhältnis auf einem anderen Betätigungsfeld gewechselt, das nicht verlängert wurde. Auch hier verhängte die Arbeitsagentur eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Die Klägerin habe ihre Arbeitslosigkeit "mindestens grob fahrlässig" herbeigeführt, argumentierte die Bundesagentur für Arbeit.
Das sah auch das Bundessozialgericht so - allerdings habe die Frau sich auf einen wichtigen Grund berufen können. Wegen der verfassungsrechtlich geschützten Berufswahlfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) habe es ihr offen gestanden, eine attraktiv erscheinende befristete Arbeit anzunehmen, zumal sie dadurch ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten erweitert habe. Auch hier war die Sperrzeit daher zu Unrecht verhängt worden.
Quelle :
http://www.welt.de/print-wams/article144945/Bundessozialgericht_erleichtert_Abschluss_von_Aufh ebungsvertraegen.html
Hallo Morgy,
ähm, sorry aber die Ära des Helmut Schön ist aber nun wirklich nicht mit dem heutigen Zeitalter zu vergleichen.
:?
Gruß
Dirk
Ich vermute, dass dies ein fiktives Beispiel ist, weil wohl jeder
anhand des Beispiels Regionalliga und Bundesliga die Begründung sehr gut nachvollziehen kann. Den Namen kann man ja ausstauschen.
Beispiel: Wenn ela ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Stadtverwaltung kündigt und eine befristete Stelle an der Seite von Angela annimmt.
ratsuchende
08.11.2009, 07:47
Hallo!
Schaut mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf#30
DA Punkt 9.1 auf Seite 43 Punkt 17
Da stehen die wichtigen Gründe, die anerkannt werden, wenn man von unbefristet auf befristet wechselt....und das sind ne ganze Menge!
Hatte das Thema nämlich die letzten 2-3 Jahre schon 2 mal....
Also... ich hab beim ARbeitsamt nachgefragt.
Ich kriege keine Sperre !
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