Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlt die Arbeitsagentur die Kaution oder nicht?
Hallo,
ich habe mal ne frage.
ich möchte mit meiner freundin und unseren gemeinsamen sohn zusammen ziehen (wir wohnen noch bei unseren eltern und sind 19 jahre alt).
wir haben verschiedene wohnungsangebote diese liegen in der akzeptanz der arbeitsagentur (größe und preis sind übernehmbar).
uns wurde aber gesagt die kaution müssen wir selber zahlen.
ich war bei zwei verschiedenen vermittlern einmal wurde gesagt ja wir zahlen die kaution und das anderemal nein wir zahlen nicht.
unsere zimmer sind bei unsren eltern gerade mal 12qm klein. :-x
Schneida
19.05.2005, 21:26
:welcome:
ich kann´s jetzt gerade nicht auswendig beschwören, ich glaube im Kopf zu haben, dass die Kaution, wenn der Mietpreis im Rahmen liegt und der Umzug im Grundsatz mit dem Fallmanager/persönlichen Ansprechpartner abgestimmt ist, vom Wohnungsamt übernommen werden kann.
Und was vielleicht noch viel wichtiger für Euch ist: Es gibt einen Zuschuss zur Erstausstattung für eine Wohnung. Kann eine junge Familie doch meistens gebrauchen, oder?
Fragt Euch schon mal durch, wenn Ihr nicht weiterkommt, kannst Du ja noch mal mit dem neuen Sachstand und den Auskünften nachfragen. Vielleicht findest Du ja eine/n verantwortungsbewussten Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur, der wäre dann mit Sicherheit ...
:sdafuer:
Ansonsten siehe auch meine Signatur unten und fragt vielleicht bei Eurer örtlichen Erwerbsloseninitiative nach, es gibt bestimmt eine in der Nähe.
Ganz viel Glück der jungen Familie
wünscht
E.Schneider
Ich habe vor einigen Tagen mit meinem Sachbearbeiter telefoniert, weil ich von München nach Fürth ziehe und auch die Übernahme der Kaution beantragen wollte, und der hat mir folgendes gesagt:
Die Kaution ist als Darlehen über das Arbeitsamt zu bekommen, d. h., sie wird erst einmal bezahlt und bei Auszug aus der Wohnung musst Du sie zurückgeben. Dabei werden keine Zinsen berechnet.
Zuständig ist dafür angeblich das Arbeitsamt an dem Ort, von dem Du wegziehst. Dorthin ist ein formloser Antrag an die selbe Stelle zu richten, an die Du auch Deinen AG II - Antrag richten würdest mit Kopien des Mietvertrages. Gleichzeitig kannst Du in Deinem Fall auch Zuschuss für die Erstausstattung Deiner Wohnung beantragen! Es gibt hier im Arbeitslosennetz auch eine Liste, wo genau alle Möbel und Hausrat mit der genauen Summe aufgelistet stehen zusammen mit dem Betrag, der dafür erstattet wird, z. B. Couch und 2 Sitzgelegenheiten 125,-- €. Ich weiß nur jetzt die Adresse nicht. Aber das könnt Ihr bestimmt gut gebrauchen, wenns auch lächerlich wenig ist.
Wünsche Euch viel Erfolg!
Lana
Betroffener
23.05.2005, 13:28
@Lana,
korrekt bezüglich Kaution und Umzugshilfe bzw. Erstausstattung der Wohnung.
Zu beachten ist, daß bei der Erstausstattung wahlweise die Leistung pauschal oder gegen Einzelabrechnung gewährt werden kann - wobei die pauschale Leistung unter Umständen nach konkreten Verhandlungen mit dem Fallmanager die bessere Variante ist - weil man dann selber bestimmen kann, was einem möglicherweise wichtiger ist und teurer sein darf gegenüber anderen Dingen.
Hier die angesprochenen Links:
Wichtige Links zu verschiedenen ALG-II Themen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=3483#3483)
Zusatzleistungen bei ALG II (http://www.my-sozialberatung.de/files/hw23-Abs-3.pdf)
Ansonsten viel Erfolg
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