zauberhexe
28.07.2007, 11:03
Guten Morgen liebe Forums Gemeinde,
ich bin "die Neue": bin weiblich, seit 08.04.07 nach 1 nicht abgeschlossenen Auslandssemester arbeitslos gemeldet.
Nun hat mich meine Berufsberaterin beauftragt, mir eine passende Weiterbildungsmaßnahme zu suchen. Bin gelernte Großhandelskauffrau und habe die letzten 7,5 Jahre in der Buchhaltung eines größeren Unternehmens gearbeitet. Egal, welche Maßnahme ich vorgeschlagen habe, alles war ihr "zu Wischi-Waschi". Sie hat mir auch mehr oder weniger versteckt klar gemacht, daß sie mir eine Maßnahme nur bei einem bestimmten Bildungsträger genehmigen würde. Über Korruption denke ich mal lieber nicht nach...
Nun hat sie mir bei diesem bestimmten Bildungsträger als Weiterbildungsmaßnahme einen Kurs Englisch - Businessenglisch gestattet. Soll kommenden Mittwoch starten.
Auf dem Bildungsgutschein war vermerkt, daß ich das Heft Nr. 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" erhalten habe und über meine Rechte und Pflichten informiert worden sei. Das Heft habe ich von der Berufsberaterin nicht erhalten und über Rechte und Pflichten ist von ihrer Seite nicht gesprochen worden. Den Bildungsgutschein mußte ich unterschreiben. Habe ich getan mit dem handschriftlichen Vermerk, daß ich das genannte Heft nicht erhalten habe.
Nun habe ich mir das Heft von einer Bekannten ausgeliehen. Und habe festgestellt, daß für je 2 Tage, die ich in einer Maßnahme verbringe, mir ein Tag Anspruch auf ALG I abgezogen wird. Habe ich es richtig verstanden, daß z. B. für 2 Monate Maßnahme mir 1 Monat Anspruch auf ALG I abgezogen wird?
Wie würde ich in dem Fall aus der Weiterbildungsmaßnahme herauskommen? Denn der Englischkurs nützt mir nicht wirklich viel. Wir haben viele amerikanische Freunde, mit denen ich regelmäßig kommuniziere und mein Mann und ich sprechen oft Englisch miteinander. Ich bleibe also current. Im Moment sehe ich es, ehrlich gesagt, nicht so ganz ein, den Anspruch auf ALG I zu verwirken, für eine Maßnahme, die mich nicht nach vorn bringt.
Ich bedanke mich für Infos bzw. eure Meinungen.
LG,
zauberhexe
ich bin "die Neue": bin weiblich, seit 08.04.07 nach 1 nicht abgeschlossenen Auslandssemester arbeitslos gemeldet.
Nun hat mich meine Berufsberaterin beauftragt, mir eine passende Weiterbildungsmaßnahme zu suchen. Bin gelernte Großhandelskauffrau und habe die letzten 7,5 Jahre in der Buchhaltung eines größeren Unternehmens gearbeitet. Egal, welche Maßnahme ich vorgeschlagen habe, alles war ihr "zu Wischi-Waschi". Sie hat mir auch mehr oder weniger versteckt klar gemacht, daß sie mir eine Maßnahme nur bei einem bestimmten Bildungsträger genehmigen würde. Über Korruption denke ich mal lieber nicht nach...
Nun hat sie mir bei diesem bestimmten Bildungsträger als Weiterbildungsmaßnahme einen Kurs Englisch - Businessenglisch gestattet. Soll kommenden Mittwoch starten.
Auf dem Bildungsgutschein war vermerkt, daß ich das Heft Nr. 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" erhalten habe und über meine Rechte und Pflichten informiert worden sei. Das Heft habe ich von der Berufsberaterin nicht erhalten und über Rechte und Pflichten ist von ihrer Seite nicht gesprochen worden. Den Bildungsgutschein mußte ich unterschreiben. Habe ich getan mit dem handschriftlichen Vermerk, daß ich das genannte Heft nicht erhalten habe.
Nun habe ich mir das Heft von einer Bekannten ausgeliehen. Und habe festgestellt, daß für je 2 Tage, die ich in einer Maßnahme verbringe, mir ein Tag Anspruch auf ALG I abgezogen wird. Habe ich es richtig verstanden, daß z. B. für 2 Monate Maßnahme mir 1 Monat Anspruch auf ALG I abgezogen wird?
Wie würde ich in dem Fall aus der Weiterbildungsmaßnahme herauskommen? Denn der Englischkurs nützt mir nicht wirklich viel. Wir haben viele amerikanische Freunde, mit denen ich regelmäßig kommuniziere und mein Mann und ich sprechen oft Englisch miteinander. Ich bleibe also current. Im Moment sehe ich es, ehrlich gesagt, nicht so ganz ein, den Anspruch auf ALG I zu verwirken, für eine Maßnahme, die mich nicht nach vorn bringt.
Ich bedanke mich für Infos bzw. eure Meinungen.
LG,
zauberhexe