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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung - Reduzierung Anspruch ALG I ?


zauberhexe
28.07.2007, 11:03
Guten Morgen liebe Forums Gemeinde,
ich bin "die Neue": bin weiblich, seit 08.04.07 nach 1 nicht abgeschlossenen Auslandssemester arbeitslos gemeldet.
Nun hat mich meine Berufsberaterin beauftragt, mir eine passende Weiterbildungsmaßnahme zu suchen. Bin gelernte Großhandelskauffrau und habe die letzten 7,5 Jahre in der Buchhaltung eines größeren Unternehmens gearbeitet. Egal, welche Maßnahme ich vorgeschlagen habe, alles war ihr "zu Wischi-Waschi". Sie hat mir auch mehr oder weniger versteckt klar gemacht, daß sie mir eine Maßnahme nur bei einem bestimmten Bildungsträger genehmigen würde. Über Korruption denke ich mal lieber nicht nach...
Nun hat sie mir bei diesem bestimmten Bildungsträger als Weiterbildungsmaßnahme einen Kurs Englisch - Businessenglisch gestattet. Soll kommenden Mittwoch starten.
Auf dem Bildungsgutschein war vermerkt, daß ich das Heft Nr. 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" erhalten habe und über meine Rechte und Pflichten informiert worden sei. Das Heft habe ich von der Berufsberaterin nicht erhalten und über Rechte und Pflichten ist von ihrer Seite nicht gesprochen worden. Den Bildungsgutschein mußte ich unterschreiben. Habe ich getan mit dem handschriftlichen Vermerk, daß ich das genannte Heft nicht erhalten habe.
Nun habe ich mir das Heft von einer Bekannten ausgeliehen. Und habe festgestellt, daß für je 2 Tage, die ich in einer Maßnahme verbringe, mir ein Tag Anspruch auf ALG I abgezogen wird. Habe ich es richtig verstanden, daß z. B. für 2 Monate Maßnahme mir 1 Monat Anspruch auf ALG I abgezogen wird?
Wie würde ich in dem Fall aus der Weiterbildungsmaßnahme herauskommen? Denn der Englischkurs nützt mir nicht wirklich viel. Wir haben viele amerikanische Freunde, mit denen ich regelmäßig kommuniziere und mein Mann und ich sprechen oft Englisch miteinander. Ich bleibe also current. Im Moment sehe ich es, ehrlich gesagt, nicht so ganz ein, den Anspruch auf ALG I zu verwirken, für eine Maßnahme, die mich nicht nach vorn bringt.
Ich bedanke mich für Infos bzw. eure Meinungen.
LG,
zauberhexe

StephanK
28.07.2007, 11:30
:welcome: zauberhexe,
das Merkblatt 6 kannst Du Dir auch hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf) als PDF-Datei herunterladen - dann hast Du's auf dem PC und kannst im Bedarfsfall nachlesen.

Dass Dir für zwei Tage Weiterbildung (während derer Du ja weiterhin Arbeitslosengeld, nur eben "bei Weiterbildung" erhältst) ein Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld ("bei Arbeitslosigkeit", also das, was man landläufig unter Arbeitslosengeld versteht) flöten geht trifft zu.

Zum Thema "beschränkter Bildungsgutschein": Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. (§ 77 Abs. 3 Satz 2 SGB III)Er kann aber nicht auf Angebote bestimmter oder gar nur eines einzigen Bildungsträgers beschränkt werden, denn Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen (§ 77 Abs. 3 Satz 2 SGB III)Du hast also ein Wahlrecht jedenfalls dann, wenn es - bei regionaler und/oder zeitlicher Beschränkung des Bildungsgutscheins - mehrere Anbieter gibt. Allerdings kann man es natürlich so "hinbiegen", dass wegen dieser Beschränkungsmöglichkeiten nur ein einziger Anbieter über bleibt.
Dass die Bundesagentur in ihrer Zentrale eine eigene Abteilung zur Korruptionsbekämpfung hat kommt nicht von ungefähr. Weiterbildung ist ein lukrativer Markt, und wenn es im wesentlichen nur einen Nachfrager gibt, liegt die Korruptionsgefahr auf der Hand...

Guido04
28.07.2007, 15:36
Im Moment sehe ich es, ehrlich gesagt, nicht so ganz ein, den Anspruch auf ALG I zu verwirken, für eine Maßnahme, die mich nicht nach vorn bringt.
zauberhexe

Du verwirkst ja keinen Anspruch, sonder du gewinnst ja Anspruch.

Wenn Dir für 2 Tage Weiterbildung nur 1 Tag Abgezogen wird, Hast Du in 2 Monaten einen gutgemacht :patsch:

Rechne mal selber.... :sensationell:

zauberhexe
01.08.2007, 14:43
@ StephanK
Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe.

@Guido04
Übe Nachsicht mit mir - manchmal ist mein Hirn "blond" (ohne damit den Haarträgern dieser Farbe zu Nahe zu treten :D)

LG,
zauberhexe